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ImperatoM

Urteile zu falschen Beitragserhöhungen in der PKV

Empfohlene Beiträge

ImperatoM
· bearbeitet von ImperatoM

Nicht zuletzt wegen der Niedrigzinsphase haben so ziemlich alle PKV-Anbieter in den letzten Jahren ihre Beiträge erhöht und setzen dies auch weiter fort. Einige dieser Erhöhungen waren offenbar rechtlich nicht ausreichend begründet, so dass Geld zurückgefordert werden kann. Dies betraf mindestens teilweise anscheinend die AXA, Barmenia, DKV und möglicherweise auch die Allianz nach diesem Finanztip-Artikel:

https://www.finanztip.de/pkv/pkv-beitragssteigerung/

 

Auf dieser privaten Kanzleiseite habe ich auch Erfolgsmeldungen hinsichtlich der ARAG und BBKK gefunden:

https://anwalt-kg.de/bankenrecht/pkv-beitragserstattung/

 

Streiten wir nicht über Sinn oder Unsinn dieser Geschichte. Aber vielleicht können wir hier mal sammeln, welche Meldungen es zur Situation unterschiedlicher PKVs gibt. Insbesondere wäre natürlich auch der Marktführer debeka interessant. Wer weiß etwas (mit Quellen)?

 

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Allesverwerter

Wo hat denn die debeka in der Vergangenheit die Beiträge übermäßig erhöht, dass jemand dagegen vorgehen würde?

 

Die individuellen Konsequenzen finde ich interessant.

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ava2
Zitat

BdV Pressemitteilung 17.12.2020


Bundesgerichtshof gibt falsche Hoffnung für PKV-Versicherte
Nur geringe Transparenz bei Beitragsanpassungen


Hamburg - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in einem Urteil entschieden, dass in bestimmten Fällen Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) nicht wirksam sind. In Folge könnten betroffene Versicherte nun Erhöhungsbeträge zurückfordern. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) sieht das Urteil jedoch skeptisch, da die Beitragsanpassung als solche nicht in Frage steht. Zwar können Versicherte die Erhöhungsbeträge zunächst zurückfordern, wenn die Gründe für die Erhöhung unvollständig mitgeteilt wurden. Im Gegenzug werden dann aber die zukünftigen Beiträge besonders stark steigen. „Für die meisten Versicherten läuft es bestenfalls auf ein Nullsummenspiel heraus“, kommentiert Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Kritisch sieht er aber die Erläuterungen des BGH, dass Versicherte bei einer Beitragsanpassung nur Anspruch auf sehr wenige Informationen haben. „Der Bundesgerichtshof zementiert die Intransparenz diverser privater Krankenversicherer“, folgert Kleinlein.


...

 

Der Bund der Versicherten, der sich als gemeinnütziger Verein auch für die Rechte der Privatversicherten einsetzt und diese zu ihren privaten Versicherungsverträgen berät, warnt vor dubiosen Angeboten von Rechtsanwält*innen, die damit werben, hohe Rückzahlungen zu erstreiten. „Die jetzt zurückgeforderten Beitragserhöhungen holt sich der Versicherer zwangsläufig mit den nächsten Beitragsanpassungen zurück, da die Kosten ja feststellbar gestiegen sind“, erklärt Kleinlein. Hinzu kommen auch Steuerrückerstattungen sowie überzahlte Arbeitgeberanteile, die die Versicherten dann zurückzahlen müssen – die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dann noch mal hinzu. Nur in wenigen Konstellationen kann eine echte Beitragsersparnis erzielt werden, etwa wenn der Versicherte zeitnah in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt. Die Möglichkeiten hierzu sind aber sehr eingeschränkt, sodass Versicherte dies nur in seltenen Fällen zielgerichtet steuern können.

Quelle: krankenversicherung?print=1303

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