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Steuern beim Verkauf ausländischer Aktien?

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Fragensteller76
vor 6 Stunden von reckoner:

Ein starker Euro - wie imho aktuell - ist doch eher gut (zum Kaufen natürlich).

Hast recht, habe ich verwechselt.

 

vor 6 Stunden von west263:

es macht keinen Sinn, hier alles aufzulisten. Das hilft dir nicht. Auch ein Sammelthread macht mMn keinen Sinn.

Es gibt ja schon so einige Threads zu verschiedenen Ländern, wie man sich da die Quellensteuer zurück holen kann und andere Länder, wo es sich nicht lohnt. und wenn in diesen Threads die jeweiligen Neuigkeiten geschrieben werden, habe alle was davon.

Sehe ich ganz anders. Deutschland hat bezüglich Aktionärsquote gigantischen Nachholbedarf und ich denke, dass sich diese Quote durch viel Werbung und Broker wie eToro und Trade Republic (was auch immer man davon halten mag) tatsächlich erhöhen wird. Von diesen meist "Hobby" Anlegern wühlen sich die allerwenigsten durch verschiedene Threads, womöglich noch mit widersprüchlichen Aussagen (wie hier beim Thema Irland). Für diese Leute sind moderierte Übersichten genau das Richtige. Es geht ja nicht darum für jedes Land zu erklären wie man sich im einzelnen die Quellensteuer erstatten lassen kann. Es würde schon reichen wenn es eine Liste der Länder gäbe bei denen der Broker XYZ die Quellensteuer weitgehend automatisch mit der Abgeltungssteuer verrechnet. Vielleicht dann noch für ein paar wichtige Länder (Fr, It, Es, Ch, At, Ir ...) den Ablauf der Erstattung für Broker XYZ bescheiben, das wäre für "Hobby" Anleger wie mich eine super Sache.

 

reckoner und vermutlich viele andere führen doch auch so eine Liste, nur eben jeder für sich.

 

vor 5 Stunden von hattifnatt:

Damit hast Du die Frage eigentlich schon beantwortet: Das sind die beiden Länder, wo es am unkompliziertesten ist

Neben UK & US scheint es bei Luxemburg, Niederlande, Liechtenstein, Japan, Russland gleichermaßen unkompliziert zu sein.

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west263
vor 6 Stunden von Fragensteller76:

womöglich noch mit widersprüchlichen Aussagen (wie hier beim Thema Irland).

Dazu müsste man erstmal klären, wo Du deine Informationen zu Irland her hattest. Weil von da kam der Widerspruch und nicht hier aus dem Forum.

Für mich gibt es kein widersprüchlich. Irland ist schwer und lohnt erst bei richtig großer Summe der Quellensteuer.

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Fragensteller76
vor 5 Stunden von west263:

Dazu müsste man erstmal klären, wo Du deine Informationen zu Irland her hattest. Weil von da kam der Widerspruch und nicht hier aus dem Forum.

Du irrst. Siehe chirlu in #19. reckoner hinterfragt dies dann in #20. Der Widerspruch kommt also sehr wohl aus dem Forum.

 

Davon abgesehen steht im PDF "Anrechenbare ausländische Quellensteuer" vom BZSt bei Irland: "Dividenden: keine Quellensteuer für EU‐Bürger und fürAnsässige in DBA‐Staaten"

 

Auch unter:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/

https://wendl-koehler.de/rechtliches/erstattung-auslaendischer-quellensteuer/

und vielen anderen wird dies so beschrieben. Suchst Du nach "quellensteuer irland" dann ist der Tenor schon, dass diese für Privatpersonen bei 0% liegt aber es gibt auch viele Ergebnisse die daraus resultierende Probleme beschreiben.

 

Es ist ja auch gut möglich, dass die 0% nur die Theorie darstellt es aber praktisch in Irland anders umgesetzt wird. Oder man vorab nachweisen muss, dass man Privatanleger aus der EU ist oder oder oder. Ich habe Irland aufgrund der Empfehlungen hier im Forum eh erst einmal auf "kompliziert" von daher alles gut.

 

 

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west263
vor 30 Minuten von Fragensteller76:

Auch unter:

https://www.finanztip.de/indexfonds-etf/quellensteuer/

https://wendl-koehler.de/rechtliches/erstattung-auslaendischer-quellensteuer/

und vielen anderen wird dies so beschrieben. Suchst Du nach "quellensteuer irland" dann ist der Tenor schon, dass diese für Privatpersonen bei 0% liegt aber es gibt auch viele Ergebnisse die daraus resultierende Probleme beschreiben.

naja, dann muss aber auch richtig lesen. Da geht es um Index Fonds / ETF. Da kannst Du selber nichts zurückholen. 

 

Die meisten, so wie ich auch, gehen bei dem Thema Quellensteuer und zurückholen deswegen, logischerweise von Aktien aus. 

 

Von welcher Gattung Wertpapiere redest Du also? 

Ich von Aktien und Du von... 

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Fragensteller76
· bearbeitet von Fragensteller76
vor 59 Minuten von west263:

naja, dann muss aber auch richtig lesen. Da geht es um Index Fonds / ETF. Da kannst Du selber nichts zurückholen. 

Warum machst Du das dann nicht? indexfonds-etf ist nur der Ordner in dem der Finanztip Beitrag thematisch abgelegt wurde. Im Beitrag geht es dann auch um Aktien. Im zweiten Link auf wendl-koehler geht es dann auch um Aktien. Dort steht:

 

Zitat

Zumindest aus steuerlicher Sicht sind Investitionen in Großbritannien, Irland, Liechtenstein und Singapur besonders lohnend. Diese Länder erheben keine Quellensteuer ... Hinweis: In Bezug auf Irland gibt es in letzter Zeit vermehrt Berichte darüber, dass von den Zahlstellen doch Quellensteuer abgerechnet wird, weil keine Namensoffenlegung der Bestände erfolgt und damit ein Wohnsitz außerhalb von Irland nicht ersichtlich ist. Quelle: https://wendl-koehler.de/rechtliches/erstattung-auslaendischer-quellensteuer/

Weiter wird dann noch aufgeklärt, dass es manche Depotbanken versäumen den Wohnort des Anlegers mitzusenden. Dann werden die 20% einbehalten. Wird er mitgesendet dann wird keine Quellensteuer einbehalten. Für mich bleibt Irland dennoch rot in der Liste. Singapur habe ich dafür in grün hinzugefügt.

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cruxer

Ich bin mal so frech und kapere diesen Thread, weil meine Frage weitestgehend zu dem Thema passt (oder eigentlich auch nicht, je nachdem wie man es sieht) und es sich nicht lohnt dafür ein eigenes Thema zu eröffnen.

 

Ich habe vergangene Woche einen Teil meiner Xiaomi Aktien verkauft (allerdings bei Tradegate, also gehandelt in Deutschland) und hätte erwartet, dass der Gewinn, den ich dort erzielt habe, mit meinem gefüllten Verlusttopf dank Wirecard (jaja, Wirecard) verrechnet wird. Allerdings war das nicht der Fall, nach Inanspruchnahme meines Freibetrages wurden mir für den Rest Steuern abgezogen. Hab ich hier einen Denkfehler, warum diese beiden Positionen nicht miteinander verrechnet werden können?

 

Und ja, ich könnte auch direkt bei der DKB nachfragen, allerdings ist dort der Kommunikationsweg wahrscheinlich wesentlich zäher als hier.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Hi cruxer,

wurde der Verlust aus dem Verkauf Deiner Wirecard Aktien überhaupt nach 2021 vorgetragen oder hattest du letztes Jahr eine gesonderte Bescheinigung Deines Aktienverlusttopfes bei Deiner Bank beantragt?

Alternativ die Frage, wie der Verlust des Wirecardverkaufs in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen wird. Abhängig vom Zeitpunkt des Verkaufs (nach Insolvenzeröffnung) könnte ich mir vorstellen, dass Deine Bank den Verlust als Sonderfall eines "Verlust aus der teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung" behandelt (siehe §20 Abs. 6 Satz 6 EStG). Dann musst du am Jahresende die beschränkte Verlustverrechnung per Steuererklärung für 2021 erklären. Die Bank weiß ja nicht, ob du die 20.000 Euro Verrechnungsgrenze nicht schon bei anderen Banken ausgeschöpft hast. In der Steuererklärung für 2020 lässt sich auch darüber streiten, ob der realisierte Kursverlust überhaupt ein solcher Fall ist.** So lange man unterhalb der 20.000-Grenze liegt, ist es für Dich aber egal.

Besorge Dir darüber mal Infos.

 

Ansonsten könnte tatsächlich ein Fehler der Bank vorliegen, denn die Verrechnung von Aktienveräußerungsverlusten ist unabhängig davon, an welcher Börse/Plattform die Aktien gehandelt werden.

 

**

Trifft die obige Alternative zu, dann schlage ich vor, dass du einen eigenen Thread aufmachst. Die Verlustverrechnung bei Wirecardverlusten ist ein eigenes Thema wert.

Insbesondere die Frage, welcher Art der Verlust ist. Die Bank kann es so sehen, aber daran bist du im Rahmen deiner Steuererklärung nicht gebunden. Rechtlich austesten kann man das nur per Steuererklärung und Feststellung des Verlustes (seiner Art nach) für das Jahr, in dem der Verlust entstanden ist (nicht erst im Jahr, wo er verrechnet werden soll). Wie gesagt, Sinn macht es nur, wenn Dir durch die beschränkte Verlustverrechnung ein Nachteil entsteht (außer der Mehrarbeit, es erst per Steuererklärung geltend machen zu können).

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cruxer

Hallo MeinNameIstHase,

 

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

 

ich hatte in der Zwischenzeit die DKB kontaktiert und dort wurde mir mitgeteilt, dass der Übertrag des Verlusttopfes erst zum 01.02. stattfinden wird. Wenn das dann vollzogen ist, sollen die zu viel gezahlten Steuern erstattet werden.

 

Ich bin gespannt, ob das klappt und werde berichten.

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hattifnatt
vor 15 Minuten von cruxer:

Ich bin gespannt, ob das klappt und werde berichten.

Das Thema hatten wir auch schon im DKB-Thread:

 

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cruxer

Danke!

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User777

Hallo zusammen,

 

ich habe mir diesen Foren-Beitrag durchgelesen und auch ein wenig bei Google recherchiert. Soweit ich das jetzt verstanden habe, werden die Kursgewinne beim Verkauf von ausländischen Aktien nur in Deutschland versteuert und nicht im Ausland. Ich hätte hierzu noch ein paar weiterführende Fragen, die ich gerne anhand eines Beispiels stellen würde.

 

Prämissen für Beispiel

- ohne Berücksichtigung von Handelsplatzgebühren, Broker-Provision, Soli, Kirchensteuer und Freistellungsauftrag

- Deutsche Depotbank

- Verrechnungskonto wird in EUR geführt (d.h. kein Fremdwährungskonto vorhanden)

- Handelsplatz ist USA/NYSE (die Aktie ist an keinem deutschen Handelsplatz gelistet, auch nicht im Direkthandel)

 

Kauf über NYSE

- Aktien für insgesamt 2.400 USD

- Wechselkurs: 1,00 EUR = 1,20 USD

- deutsche Depotbank rechnet Kauf mit einem Betrag von 2.000 EUR über das Verrechnungskonto ab

 

Verkauf über NYSE (einige Jahre später)

- Verkauf für insgesamt 5.000 USD

- Wechselkurs: 1,00 EUR = 1,00 USD

- Verkaufswert in EUR wäre somit 5.000 EUR

 

Anbei meine Fragen/Vermutungen mit der Bitte um Rückinfo, ob Ihr das ebenfalls so seht:

 

a) Ertrag wäre somit 3.000 EUR, wovon die deutsche Depotbank 25% (-750 EUR) abzieht (ohne Berücksichtigung Soli)

 

b) Gutschrift auf Verrechnungskonto wären dann 4.250 €

 

c) In den USA fallen in diesem Beispiel keine Steuern an, obwohl ausschließlich über NYSE gehandelt wurde, oder?

   (Das ist mir leider nicht 100%ig klar geworden aus den Foren-Beiträgen. Zwar hieß es, dass "Kursgewinne beim Verkauf von ausländischen Aktien nur in Deutschland versteuert werden und nicht im Ausland", allerdings war mir leider nicht ersichtlich, ob das auch dann gilt, wenn der Verkauf über die ausländische Börse erfolgt)

 

d) Es ist schon richtig, dass ich bei der Ermittlung des steuerlich relevanten Ertrags den Kauf-/Verkaufswert in EUR genommen habe, oder? Weil wenn ich USD mit USD vergleiche hätte ich ja einen anderen Ertrag gehabt.

   (insgesamt habe ich ja in diesem Beispiel zwei positive Effekte: zum einen den Kursgewinn, aber auch den Wechselkursgewinn)

 

e) Hat der Wechselkursgewinn irgendwelche weiteren steuerlichen Auswirkungen, die zu berücksichtigen wären?

   (dürfte ja eigentlich nicht der Fall sein, da es ja nicht um Devisen geht, sondern um Aktien, die immer sofort in EUR abgerechnet wurden)

 

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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chirlu

a)–d) richtig; e) nein.

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marelebarosan
On 12/19/2020 at 3:15 PM, Life_in_the_sun said:

Mittlerweile erheben die USA auf Aktienverkäufe von Limited Partnerships 10% auf den Verkaufserlös, unabhängig vom Gewinn/Verlust

Kurze Frage - da ich auch paar LP Aktien aktuell besitze die ich über NYSE gekauft habe - passiert das automatisch beim Verkauf über den Broker, oder wie kann man sich das vorstellen? LG

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