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roni80

Nacherklärung bzw Steuererklärungen neu abgeben

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roni80

Hallo Leute, ich muss Nacherklärungen machen bzw Steuererklärungen erneut erstellen bzw vervollständigen mit der Anlage KAP

Mein Standpunkt: Ich habe ca 7000 Eur Aktienverluste in 2006-2008 siehe Tabelle , ich habe mir gedacht ich kann meine Altverluste immer verrechnen. Nun es stellt sich heraus das ich hätte diese bis 2014 verrechnen sollen, leider habe ich davon nichts gewusst und die erste Steuererklärung in meinem Leben habe ich erst  in 2016 abgegeben auf Anraten einer Bekannten, da ich im 2012 zeitlang arbeitslos war und ca 7 Monate gearbeitet habe. Seit 2 Wochen beschäftige ich mich intensivstens mit der Sache, da ich bis 7 Januar was liefern muss.

Meine Fragen:

1) zu erst wie verhält es sich den mit den Altverlusten ? Die einen sagen bis 2013 hätte ich Steuererklärung abgeben müssen und in der Zelle 60 in "Altverluste berücksichtigen" Häckhen gesetzt, die anderen meinen Altverluste verjähren nicht, nur sie können bis 31.12.2013   mit Aktien verrechnet werden, danach als Posten zur Verrechnung mit privaten Veräußerungsgeschäften in Anlage SO.

Wenn man mir sagt die entsprechenden Steuererklärungen erneut abgeben also für 2012/2013 , kann ich dort das Häckchen in der Zelle 60 setzen?. Andere Frage was damit das Finanzamt macht. Ich habe alle Belege zu meinen Altverlusten. Die Verlustbescheinigung wurde ja erst später eingeführt ab Jahr 2009 - die Sache mit Verlusttöpfen.

Wenn ich die Altverlüste anerkannt bekäme , dann wäre mein Schmerz um einiges kleiner.

Folgendes habe ich gefunden:

///////////////////////////////////////

Zwar spricht der Wortlaut des § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG für die Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf [2], dass nur die nach der Verrechnung i.S. des § 43a Abs. 3 EStG „verbleibenden“ Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Altverlusten i.S. des § 23 EStG a.F. verrechnet werden können. Wie der Bundesfinanzhof jedoch bereits in seinem Urteil vom 29.08.2017 [3] entschieden hat, ist die depotbezogene unterjährige Verlustverrechnung der auszahlenden Stelle i.S. des § 43a Abs. 3 EStG vorrangig, aber nicht endgültig. Denn es muss gewährleistet sein, dass die in § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG angeordnete vorrangige und zeitlich befristete Verrechnung der Altverluste nicht durch das Steuerabzugsverfahren der Kapitalertragsteuer unterlaufen wird.

Danach sind im hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Streitfall aufgrund des Antrags der Anleger auf Überprüfung des Steuereinbehalts nach § 32d Abs. 4 EStG die Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften gemäß § 23 EStG a.F. im Veranlagungsverfahren vorrangig mit den von den Anlegern im jeweiligen Streitjahr erzielten positiven Einkünften i.S. des § 20 Abs. 2 EStG zu verrechnen.

Den Anlegern wird dadurch ermöglicht, die Altverluste, die gemäß § 52a Abs. 11 Satz 11 EStG lediglich bis zum Veranlagungszeitraum 2013 vorgetragen werden können, vorrangig vor anderen Verlusten aus Kapitalvermögen steuerlich geltend zu machen. § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG macht somit eine Ausnahme vom Grundsatz, dass zunächst die positiven und negativen Ergebnisse innerhalb der einzelnen Einkunftsart miteinander zu verrechnen sind (horizontaler Verlustausgleich), bevor verbleibende positive und negative Ergebnisse verschiedener Einkünfte ausgeglichen werden (vertikaler Verlustausgleich) [4] und ggf. ein Verlustrück- oder Verlustvortrag gemäß § 10d EStG abgezogen wird.

////////////////////////////////

Was hat dies zu bedeuten ? 

 

 

2) Ich handele generell nur US-Aktien (Daytrading),und bei mir enstehen automatisch Währungstausch Gewinne oder Verlüste. Nach meiner Recherche diese gehören in die Anlage SO , da ich im daytrading bin sind die Zahlen immer innerhalb des Jahres , also steuerpflichtig je nach dem ob 600 Eur Freigrenze erreicht ist.  Was ich da nicht ganz verstehe, wenn die Zahl unter 600 Euro ist muss ich die garnicht eintragen,a ber meine  Währungsverluste und Währungsgewinne über 600 Euro schon ?

Da die Überschüsse aus dem Aktienhandel im USD FX-SALDO landen muss ich diese regelmässig schließen, da fallen auch Gebühren an. Soll ich diese Gebühren zu Gewinnen/Verlusten aus Währungstausch dazu addieren? Andere Sache wie soll man die EUR.USD Kurs bei dieser Problematik also in USD FX-SALDO berücksichtigen, weil da steht ja nur eine Zahl in USD und du drückst auf "Devisen Position schließen" ?

 

Im IB Steuerreport (Activity) von 2012 in "Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance" steht keine "Währungstausch Position", also die Zeile fehlt.

Ich habe dann diejenige aus dem Cash-Bericht  "Cash FX Umrechnung Gewinn/Verlust". Ich habe bei Captrader gelesen diese Zeile entspricht nicht der realem Wert. Leider die Beschreibung dort konnte ich nicht nachvollziehen , wie man zu dem wahren Wert kommt. Hat das vielleicht einer schon mal gemacht ?

 

3) Wie ich verstanden habe die Zinsen vom Finanzamt zur Steuererstattung muss man immer in der KAP eintragen. Werden diese automatisch mit "Ausländischen Kapitalerträgen" verrechnet  oder muss ich den Betrag auch in die Zeile 17 ""Ausländischen Kapitalerträgen" mit anderen posten " Dividenden+Aktiengewinne/Verluste+Transaktionsgebühren" hinzu addieren?

 

Auf eure Antworten freue ich mich.

 

Gruß.

 

Rob

 

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

vorweg, so ganz weiß ich nicht, für welches Jahr du nun eine Steuererklärung abgeben willst, und was du mit Nacherklärung meinst verstehe ich auch nicht.

 

zu 1: Erstens hätten diese Altverluste in der Steuererklärung des betreffenden Jahres erklärt werden müssen, hast du das getan? Zweitens wären/sind diese Verluste mittlerweile nur noch für Spekulationsgewinne nutzbar (etwa Währungsgewinne - könnte bei dir ja passen).

Das was du da gefunden hast betrifft Gewinne aus 2009 bis 2013. Selbst wenn diese bankseitig mit damals aktuellen Verlusten verrechnet wurden konnte das via Steuererklärung quasi wieder rückgängig gemacht werden. Also, hattest du in diesen Jahren Gewinne die von der Bank mit Verlusten verrechnet wurden?

 

zu 2: Währungsgewinne unter 600 Euro musst du imho nur in der Steuererklärung angeben, wenn du beim Finanzamt einen Verlustvortrag hast.

Die Gebühren gehören zu den Aktien.

Was du am Dollarkurs nicht verstehst verstehe ich nicht, eine Zahl reicht da doch völlig aus (eigentlich hast du sogar zwei Zahlen, die andere ist nämlich immer genau 1).

Und was meinst du mit "wahrer Wert"? Den der Währung? - kann man im Internet sehr schnell finden.

 

zu 3: Zinsen vom Finanzamt sind ganz normale Kapitalerträge, und werden natürlich ggf. mit Verlusten verrechnet (auch ganz egal ob In- oder Ausland). Du musst da aber gar nichts addieren, auch nicht zu Zeile 14.

 

Stefan

 

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Verabschiede Dich von der Vorstellung, Deine Verluste aus den Jahren 2006-2008 noch mit irgendetwas verrechnen zu können. Wenn Ich Deinen Text richtig verstehe, dann hast Du in diesen Jahren die Verluste nicht in der ESt-Erklärung deklariert. Nur wenn die Verluste deklariert wurden und das Finanzamt die Verluste festgestellt hat, können die einmal festgestellten Verluste per Verlustvortrag in der Zukunft verrechnet werden.  Man kann Verluste nicht erst dann deklarieren, wenn man sie zur Verrechnung benötigt. Dann ist der Zug bereits abgefahren.

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roni80
vor 38 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

vorweg, so ganz weiß ich nicht, für welches Jahr du nun eine Steuererklärung abgeben willst, und was du mit Nacherklärung meinst verstehe ich auch nicht.

 

zu 1: Erstens hätten diese Altverluste in die Steuererklärung des betreffenden Jahres erklärt werden müssen, hast du das getan? Zweitens wären/sind diese Verluste mittlerweile nur noch für Spekulationsgewinne nutzbar (etwa Währungsgewinne - könnte bei dir ja passen).

Das was du da gefunden hast betrifft Gewinne aus 2009 bis 2013. Selbst wenn diese bankseitig mit damals aktuellen Verlusten verrechnet wurden konnte das via Steuererklärung quasi wieder rückgängig gemacht werden. Also, hattest du in diesen Jahren Gewinne die von der Bank mit Verlusten verrechnet wurden?

 

zu 2: Währungsgewinne unter 600 Euro musst du imho nur in der Steuererklärung angeben, wenn du beim Finanzamt einen Verlustvortrag hast.

Die Gebühren gehören zu den Aktien.

Was du am Dollarkurs nicht verstehst verstehe ich nicht, eine Zahl reicht da doch völlig aus (eigentlich hast du sogar zwei Zahlen, die andere ist nämlich immer genau 1).

Und was meinst du mit "wahrer Wert"? Den der Währung? - kann man im Internet sehr schnell finden.

 

zu 3: Zinsen vom Finanzamt sind ganz normale Kapitalerträge, und werden natürlich ggf. mit Verlusten verrechnet (auch ganz egal ob In- oder Ausland). Du musst da aber gar nichts addieren, auch nicht zu Zeile 14.

 

Stefan

 

Hallo Stefan, mit Nacherklärung sind nicht eingetragene Kapitalerträge gemeint, die man versäumt hat einzutragen.

1) Altverluste habe ich nie dem Finanzamt deklariert, da ich dachte - sie haben keine Verjährung , sie werden immer weiter getragen, nur anders verrechnet. Dieser Trugschluss wird mir jetzt  teuer zu stehen kommen. Dann ist es jetzt geklärt, danke.

 

2) Du meinst den Verlustvortrag bei Währungsgeschäften in SO ?

Währungsgeschichte ist garnicht so einfach. Wenn du wie ich bei Interactive Brokers den "Activity" Bericht für komplette Jahr ausdruckst, dann wirst du sehen dass die Zahl für Währungstausch in der "Übersicht zur realisierten und unrealisierten Performance" und die die im Cash Bericht "Cash FX Umrechnung Gewinn/Verlust" nicht identisch sind sondern unterscheiden sich.  Natürlich wenn du USD aktien oder optionen tradest, ansonsten hättest du dann keinen Währungstausch.

 

3) geklärt, danke.

 

Ich werde dann irgendwo 1200 Euro nachzahlen müssen. Gibt es da strafzinsen ? Soweit ich weis BHF hat die Strafzinsen ab 2015 ausgesetzt.

vor 32 Minuten von Belgien:

Verabschiede Dich von der Vorstellung, Deine Verluste aus den Jahren 2006-2008 noch mit irgendetwas verrechnen zu können. Wenn Ich Deinen Text richtig verstehe, dann hast Du in diesen Jahren die Verluste nicht in der ESt-Erklärung deklariert. Nur wenn die Verluste deklariert wurden und das Finanzamt die Verluste festgestellt hat, können die einmal festgestellten Verluste per Verlustvortrag in der Zukunft verrechnet werden.  Man kann Verluste nicht erst dann deklarieren, wenn man sie zur Verrechnung benötigt. Dann ist der Zug bereits abgefahren.

:((( Mit deklarieren meinst du z.b. Verlust für 2006 in Steuererklärung für 2006 deklarieren ? Was ist mit 7 Jahre rückwirkend für Verluste, wo die letze Möglichkeit in 2013 wäre?

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

mit Nacherklärung sind nicht eingetragene Kapitalerträge gemeint, die man versäumt hat einzutragen.

Die Steuererklärungen wurden aber schon gemacht, oder wie? Und erging der Bescheid im letzten Monat? Denn sonst kann man nicht einfach mal noch was nachschieben ...

 

Zitat

1) Altverluste habe ich nie dem Finanzamt deklariert, da ich dachte - sie haben keine Verjährung , sie werden immer weiter getragen,

Wenn überhaupt werden sie vom Finanzamt vorgetragen, und dazu müssen sie erklärt werden.

 

Zitat

2) Du meinst den Verlustvortrag bei Währungsgeschäften in SO ?

Ich meinte einen Verlustvortrag beim Finanzamt. Imho könnte man dann verpflichtet sein, auch Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro zu erklären (aber ohne Gewähr).

 

Zitat

Währungsgeschichte ist garnicht so einfach. 

Wenn man professionell tradet gehört eine Dokumentation für mich einfach dazu.

Genauso wie du das als privater Ebayhändler auch machen müsstest, wenn es um steuerpflichtige Verkäufe geht (etwa Sammelgegenstände).

 

Stefan

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roni80
vor 8 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Die Steuererklärungen wurden aber schon gemacht, oder wie? Und erging der Bescheid im letzten Monat? Denn sonst kann man nicht einfach mal noch was nachschieben ...

 

Wenn überhaupt werden sie vom Finanzamt vorgetragen, und dazu müssen sie erklärt werden.

 

Ich meinte einen Verlustvortrag beim Finanzamt. Imho könnte man dann verpflichtet sein, auch Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro zu erklären (aber ohne Gewähr).

 

Wenn man professionell tradet gehört eine Dokumentation für mich einfach dazu.

Genauso wie du das als privater Ebayhändler auch machen müsstest, wenn es um steuerpflichtige Verkäufe geht (etwa Sammelgegenstände).

 

Stefan

Ich habe für 2006-2008 keine Steuererklärung abgegeben, auch für 2009 nicht. Für 2010 und 2011 habe ich versucht Verlustfestellungsantrag zu stellen der wurde abgelehnt  da ich 7 Jahre Frist überschritten habe. Wie schon gesagt , ich machte meine erste Steuererklärung im Jahre 2016 für 2012. Von 2012 bis 2019 habe ich Steuererklärungen abgegeben. Ich wusste das ich mit meinen Trades in Minus bin , und das solange ich nicht in Plus nachhaltig übergehe gibt es kein Sinn für eine Steuererklärung. Da habe ich mich geirrt, da alle ausländischen Aktiengeschäfte müssen vorgetragen werden ob Verlust oder Gewinn. Diese Info habe ich erst seit 2 Wochen. Jetzt hat Interactive Brokers dem Finanzamt die Zahlen für 2016 durchgegeben und ich bekam nen Schreiben von Finanzamt , ich soll alle meine Aktienaktivitäten offen legen bzw Kapitalertäge nacherklären aus allen Jahren wo ich diese hatte. Das es keinen Verlustrücktrag bei Aktienverlusten gibt - finde ich es Schweinerei. So hätte ich Gewinn aus 2016  mit Verlusten aus 2017 verrechnet, so wie es in anderen Einkunftsarten möglich ist.

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chirlu

Insgesamt klingt das nicht gut. Vielleicht wäre es sinnvoll, (endlich) professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor hieraus noch ein Gefängnisaufenthalt wird …

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roni80
vor 6 Minuten von chirlu:

Insgesamt klingt das nicht gut. Vielleicht wäre es sinnvoll, (endlich) professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor hieraus noch ein Gefängnisaufenthalt wird …

Die Angstgemache kannst du dir ersparen. Gefängnissaufenthalt wegen was ? Wegen einer Million euro von der ich Prozente habe vergessen zu bezahlen? Genau um diese Summe dreht es sich. Nur wo sind meine Millionen? Die hätte ich auch gerne gesehen und wäre bereit auch was abzuzweigen.

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roni80
vor 52 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

Die Steuererklärungen wurden aber schon gemacht, oder wie? Und erging der Bescheid im letzten Monat? Denn sonst kann man nicht einfach mal noch was nachschieben ...

 

Wenn überhaupt werden sie vom Finanzamt vorgetragen, und dazu müssen sie erklärt werden.

 

Ich meinte einen Verlustvortrag beim Finanzamt. Imho könnte man dann verpflichtet sein, auch Gewinne unter der Freigrenze von 600 Euro zu erklären (aber ohne Gewähr).

 

Wenn man professionell tradet gehört eine Dokumentation für mich einfach dazu.

Genauso wie du das als privater Ebayhändler auch machen müsstest, wenn es um steuerpflichtige Verkäufe geht (etwa Sammelgegenstände).

 

Stefan

Ich werde versuchen die Altverluste in 2012 Steuernacherklärung einzupflegen. Wird diese in Steuererklärung 2013 dann automatisch vorgetragen, oder ich muss auch dort den hacken in KAP 60 zeile setzen?

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chirlu
vor 5 Minuten von roni80:

Gefängnissaufenthalt wegen was ?

 

Steuerhinterziehung. Du scheinst mir keinen Überblick über deine steuerliche Lage zu haben.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Da habe ich mich geirrt, da alle ausländischen Aktiengeschäfte müssen vorgetragen werden ob Verlust oder Gewinn.

Richtig muss es heißen: Müssen erklärt werden.

 

Zitat

Jetzt hat Interactive Brokers dem Finanzamt die Zahlen für 2016 durchgegeben und ich bekam nen Schreiben von Finanzamt , ich soll alle meine Aktienaktivitäten offen legen bzw Kapitalertäge nacherklären aus allen Jahren wo ich diese hatte.

OK. Jetzt wird es verständlicher.

Du hast also gedacht, du könntest die alten Verluste selber verrechnen und hast deshalb die Gewinne nicht erklärt. Ist logisch, aber falsch.

 

Zitat

Das es keinen Verlustrücktrag bei Aktienverlusten gibt - finde ich es Schweinerei.

Naja, die Verluste sind ja nicht weg.

 

Zitat

professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen

Kennst du einen Steuerberater, der IB-Dokumente (noch dazu sehr alte) in eine perfekte Steuererklärung umwandelt? Ich denke, da würde genau so viel schief laufen wie wenn man es selber macht.

 

Zitat

bevor hieraus noch ein Gefängnisaufenthalt wird …

Den sehe ich nicht. Der Irrtum den ich oben beschrieben habe ist durchaus glaubwürdig.

Das größere Problem dürfte sein, dass es am Ende ungerecht besteuert wird (weil die Verluste unter den Tisch fallen). Aber daran wird sich wohl nichts ändern lassen.

 

Vielleicht als Trost: Die Altverluste hätten sowieso nur mit Gewinnen bis 2013 verrechnet werden können. Wenn es da keine Gewinne gab(?) wäre es so oder so so gekommen.

 

EDIT:

Zitat

Ich werde versuchen die Altverluste in 2012 Steuernacherklärung einzupflegen.

Was soll das bringen? Du hast keine Altverluste (erklärt), diese Sache ist gestorben. Tut mir leid.

 

Und noch was: Wir bewegen uns hier wirklich im Bereich der Steuerhinterziehung. Da könnten die (Nach)Erklärungen durchaus als Selbstanzeige gewertet werden, und dann müssen sie auch stimmen. Also darfst du nicht irgendetwas eintragen, nur weil du denkst es könnte gehen.

 

Stefan

 

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roni80
vor 1 Minute von reckoner:

Hallo,

 

Richtig muss es heißen: Müssen erklärt werden.

 

OK. Jetzt wird es verständlicher.

Du hast also gedacht, du könntest die alten Verluste selber verrechnen und hast deshalb die Gewinne nicht erklärt. Ist logisch, aber falsch.

 

Naja, die Verluste sind ja nicht weg.

 

Kennst du einen Steuerberater, der IB-Dokumente (noch dazu sehr alte) in eine perfekte Steuererklärung umwandelt? Ich denke, da würde genau so viel schief laufen wie wenn man es selber macht.

 

Den sehe ich nicht. Der Irrtum den ich oben beschrieben habe ist durchaus glaubwürdig.

Das größere Problem dürfte sein, dass es am Ende ungerecht besteuert wird (weil die Verluste unter den Tisch fallen). Aber daran wird sich wohl nichts ändern lassen.

 

Vielleicht als Trost: Die Altverluste hätten sowieso nur mit Gewinnen bis 2013 verrechnet werden können. Wenn es da keine Gewinne gab(?) wäre es so oder so so gekommen.

 

Stefan

 

Die Verluste können nicht unter den Tisch fallen, weil ich diese in alle entsprechenden Jahre reinschreiben werde. Deswegen heißt es Nacherklärung. Wenn ich  was "grosses" vergessen habe, dann wird es hart. .Aber ich habe die Karten ganz von Vorne offen gelegt und die Übersichtstabelle dem Finanzamt geschickt. Habe nichts zu verbergen. Mein Gewissen ist rein, auch wenn hier einer versucht mich im schlechtem Licht darzustellen. Im Jahre 2012 und 2013 habe ich gewinne gehabt, deswegen dachte ich ich habe nix zu melden, da Altverlüste bei weitem Gewinne übersteigen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 35 Minuten von reckoner:

Kennst du einen Steuerberater, der IB-Dokumente (noch dazu sehr alte) in eine perfekte Steuererklärung umwandelt? Ich denke, da würde genau so viel schief laufen wie wenn man es selber macht.

Klingt nach einem Fall für @Taxadvisor.

 

Eine gewisse Zahlungsbereitschaft wird @roni80 allerdings mitbringen müssen, gute Steuerberater können sich ihre Mandate aussuchen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Spätestens ab hier:

Zitat

Jetzt hat Interactive Brokers dem Finanzamt die Zahlen für 2016 durchgegeben und ich bekam nen Schreiben von Finanzamt , ich soll alle meine Aktienaktivitäten offen legen bzw Kapitalertäge nacherklären aus allen Jahren wo ich diese hatte.

sollte klar sein, dass Du aufgefallen bist! Wenn Du Deinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen willst, muss ab jetzt alles tip-top in Ordnung sein. Deshalb solltest Du den Ratschlag von@chirlu sehr ernst nehmen, auch wenn es Dich Geld kosten wird:

Zitat

Insgesamt klingt das nicht gut. Vielleicht wäre es sinnvoll, (endlich) professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor hieraus noch ein Gefängnisaufenthalt wird …

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roni80

bänker, anwälte, steuerberater - diese truppe soll woanders ihr brot suchen.

vor 1 Minute von stagflation:

Spätestens ab hier:

sollte klar sein, dass Du aufgefallen bist! Wenn Du Deinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen willst, muss ab jetzt alles tip-top in Ordnung sein. Deshalb solltest Du den Ratschlag von@chirlu sehr ernst nehmen, auch wenn es Dich Geld kosten wird:

Wieder einer mit Angstgemache. Was wird aus diesem land..Masken überall. Anstatt den Betrag von sich zu geben, hättest besser zu dem ersten meinen Beitrag paar Worte verloren.

Im Prinzip der Moderator kann das Thema schließen. 

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bondholder
vor 30 Minuten von roni80:

Im Prinzip der Moderator kann das Thema schließen. 

Reisende soll man nicht aufhalten – viel Glück!

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Belgien
· bearbeitet von Belgien

Du hast erkennbar ein Defizit an Steuerwissen. Wenn Du meinst, Du kannst Dein Problem mit dem Finanzamt selber bereinigen, so wirst Du damit Schiffbruch erleiden. 
 

Schau Dir wenigstens mal die Fristenregelungen bei ESt-Erklärungen an. Für das Steuerjahr 2006 hättest Du bis zum 31.12.2008 eine ESt-Erklärung abgeben müssen, in der Du Verluste aus dem Bereich der Kapitalerträge und priv. Veräußerungsgeschäfte deklarierst. Wenn diese Frist versäumt wird, ist der Ofen aus. Die Verluste existieren dann nicht.  Es ist egal, ob Du dies anders siehst, das Finanzamt wird  es Dir schon beibringen.

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Cauchykriterium

Der Fall erinnert stark an einen früheren Manager eines Fußballclubs aus dem Süden Deutschlands. Der hat auch selbst verrechnet und geglaubt, er ist nicht im Plus. Der ganze Thread könnte auch ein Troll-Versuch sein ...

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Die Verluste können nicht unter den Tisch fallen, weil ich diese in alle entsprechenden Jahre reinschreiben werde.

Wie willst du denn jetzt noch eine Steuererklärung für 2008 und früher anfertigen?

 

Ich denke mittlerweile auch, dass du die Sache viel zu leicht nimmst. Dein Problem sind nicht die Verluste die du nicht mehr anrechnen kannst, sondern die Steuerhinterziehung im Jahre 2016 und vermutlich anderen Jahren (mach' dich mal darauf gefasst, dass da weiter geprüft wird - praktisch wurde das ja auch schon angekündigt, Zitat: "Schreiben von Finanzamt , ich soll alle meine Aktienaktivitäten offen legen bzw Kapitalertäge nacherklären aus allen Jahren wo ich diese hatte.").

 

Stefan

 

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roni80
Am 23.12.2020 um 10:29 von reckoner:

Hallo,

 

Wie willst du denn jetzt noch eine Steuererklärung für 2008 und früher anfertigen?

 

Ich denke mittlerweile auch, dass du die Sache viel zu leicht nimmst. Dein Problem sind nicht die Verluste die du nicht mehr anrechnen kannst, sondern die Steuerhinterziehung im Jahre 2016 und vermutlich anderen Jahren (mach' dich mal darauf gefasst, dass da weiter geprüft wird - praktisch wurde das ja auch schon angekündigt, Zitat: "Schreiben von Finanzamt , ich soll alle meine Aktienaktivitäten offen legen bzw Kapitalertäge nacherklären aus allen Jahren wo ich diese hatte.").

 

Stefan

 

Stefan also  sag mir einfach. Du hast doch ein Euro-Konto bei IB oder Captrader/Lynx und kaufst/verkaufst Aktien, in realisierten /unrealisierten performance nimmst du diesen Währungswert und trägst komplett in Anlage SO rein ? Also abzüglich denen Werten die du über 1 Jahr gehalten hast, deren Gewinn oder Verlust kannste streichen.

 

siehe auch dir altbekannte Seite: https://blog.handelsblatt.com/steuerboard/2014/09/12/fallstricke-bei-privaten-konten-in-fremder-wahrung/

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reckoner

Hallo,

 

also, ich führe bewusst keine Währungskonten, sondern alles nur nur Euro (weil ich weiß, dass das sonst etwas kompliziert sein kann).

 

Ich hatte das glaube ich schon mal gesagt: Denk dir die Fremdwährung als Wertpapier. Und immer wenn sich der Stand auf deinem $-Konto erhöht hast du gekauft, und eben verkauft wenn der Wert sinkt (Ausnahme sollen wohl Dividenden sein - in die fifo-Betrachtung fließen die imho aber doch ein). Und bei jedem dieser Verkäufe musst du dann schauen, wann und zu wie viel Euro gerade dieser Betrag gekauft wurde, gem. fifo natürlich. Ist das weniger als 1 Jahr her ist es steuerpflichtig.

Dazu braucht man nur die Daten (Plural von Datum) und den jeweils dazugehörigen $-Kurs, den Rest macht Excel (ist aber nicht mal so eben programmiert, besonders das fifo - ich brauche das nicht, daher hab' ich auch keine Vorlage dazu).

 

Weiter weiß ich nicht was du mit unrealisierter Performance meinst, steuerpflichtig sind grundsätzlich nur die realisierten (=beendeten) Geschäfte. Anmerkung: Bei Währungen ist es auch beendet, wenn man etwas damit kauft.

 

Dein Link sagt übrigens genau das was ich hier geschrieben habe.

 

Stefan

 

PS: Ich muss gestehen, dass ich das früher auch mal anders verstanden hatte (es gibt sicher noch Post dazu von mir irgendwo). Und zwar dachte ich, man tauscht einmal Euro in $, handelt dann munter mehrere Jahre US-Aktien (Dividenden und Kursgewinne natürlich immer versteuert), und tauscht am Ende zurück in Euro und es ist steuerfrei (weil länger 1 Jahr). Das war aber falsch gedacht.

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roni80
vor 59 Minuten von reckoner:

Hallo,

 

also, ich führe bewusst keine Währungskonten, sondern alles nur nur Euro (weil ich weiß, dass das sonst etwas kompliziert sein kann).

 

Ich hatte das glaube ich schon mal gesagt: Denk dir die Fremdwährung als Wertpapier. Und immer wenn sich der Stand auf deinem $-Konto erhöht hast du gekauft, und eben verkauft wenn der Wert sinkt (Ausnahme sollen wohl Dividenden sein - in die fifo-Betrachtung fließen die imho aber doch ein). Und bei jedem dieser Verkäufe musst du dann schauen, wann und zu wie viel Euro gerade dieser Betrag gekauft wurde, gem. fifo natürlich. Ist das weniger als 1 Jahr her ist es steuerpflichtig.

Dazu braucht man nur die Daten (Plural von Datum) und den jeweils dazugehörigen $-Kurs, den Rest macht Excel (ist aber nicht mal so eben programmiert, besonders das fifo - ich brauche das nicht, daher hab' ich auch keine Vorlage dazu).

 

Weiter weiß ich nicht was du mit unrealisierter Performance meinst, steuerpflichtig sind grundsätzlich nur die realisierten (=beendeten) Geschäfte. Anmerkung: Bei Währungen ist es auch beendet, wenn man etwas damit kauft.

 

Dein Link sagt übrigens genau das was ich hier geschrieben habe.

 

Stefan

 

PS: Ich muss gestehen, dass ich das früher auch mal anders verstanden hatte (es gibt sicher noch Post dazu von mir irgendwo). Und zwar dachte ich, man tauscht einmal Euro in $, handelt dann munter mehrere Jahre US-Aktien (Dividenden und Kursgewinne natürlich immer versteuert), und tauscht am Ende zurück in Euro und es ist steuerfrei (weil länger 1 Jahr). Das war aber falsch gedacht.

Ich habe doch auch als Basiswährung  Euro bei IB. Also keine zweite Währungskonto. Ich mache Daytrading 99,9%. Das heißt öffnen und schließen der Position innerhalb des Tages oder schließen in Afterhours. D.h. ich muss da eigentlich nichts mehr rausrechnen  und den gesamten Wert einfach  in Anlage SO eintragen? Unter realisierten/unrealisierten Performance meine ich - siehe angehängtes Bild. Danke für dein ehrliches Statement in PS :)

Bildschirmfoto_2020-12-23_20-45-39.png

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monopolyspieler

Das Finanzamt sollte es vermutlich akzeptieren, wenn man so rechnet, wie bei einem deutschen Depot der Broker auch.

Man kauft in US$ ein Wertpapier- und nimmt den Wechselkurs vom Kauftag- man verkauft und nimmt den (theoretischen) Wechselkurs vom Verkaufstag.

 

Sonst wäre man bei einem Wertpapierverkauf und sofortigem Währungstausch in US$ im Minus.

 

Tauscht man später die US$ in Euro um, nimmt man die Differenz zum (theoretischen) Wechselkurs vom Wertpapier-Verkaufstag für die G/V-Berechnung, so das

man so steht, wie bei einem reinen Währungsgeschäft. Alles unter Berücksichtigung von FIFO.

Ein Glück, das ich kein Daytrading über IB mache. ;-)

 

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roni80
· bearbeitet von roni80
fehler
vor 59 Minuten von phlp112:

Zu allererst würde ich mir an deiner, @roni80, Stelle diesen ganz aktuellen Aufsatz durchlesen:


Landing-Page: https://www.nwb.de/fremdwaehrungsgeschaefte

PDF: https://media.nwb.de/hp/NWB_de/Downloads/Themen_Special_Wild_EV.pdf

 

glaub den sollen alle durchlesen , vor allem die die deutschen Depots haben.. Flatex , Comdirect und dergleichen

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