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anton7

welche gesetzliche Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

satgar
· bearbeitet von satgar
vor 1 Stunde von Seabushy:

Ich würde halt bei der Berechnung nicht nur den Beitragssatz, sondern auch Erstattungen durch Bonusprogramme, Zahnreinigung und Wahltarife berücksichtigen.

Spätestens bei den Boni muss man sich dann doch die Seite der KK ansehen, da die Vergleichsseiten das nicht einzeln auflisten.

Der Rechner von krankenkasseninfo konnte das. Hat man dort als Leistung PZR eingegeben, hat der Rechner in der Gesamtübersicht dies berücksichtigt und bei der Firmus zb 80€ zusätzlich ausgewiesen (ab dem 01.01.2026 dann 100€). Deswegen fand ich den auch so cool. 

 

vor 9 Stunden von SirWayne:

Das mit den Selbsterhalt Tarifen kannte ich noch gar nicht.

Ich bin in 2025 zur TK gewechselt, von der BKK Euregio. Mich hat das mit den ganzen Anpassungen so angekotzt, dass ich einen unkonventionellen Weg gehen wollte. Deswegen habe ich bei der TK (die mir alleine schon durch einen Wechsel eine Ersparnis bescherte) auch zwei wahltarife parallel abgeschlossen. TK XtraPrämie und den Tarif 300plus. Wird nicht alles aktiv beworben auf der HP, musst du in die Satzung schauen. Man bekommt so bis zu 900€ zurück, muss aber natürlich aufpassen wie ein Fuchs, wenn man dann doch zum Arzt ginge, was die Abrechnung von zb Vorsorgeleistungen angeht.

 

Gedeckelt ist die Erstattung auf 30% des Jahresbeitrages zur KV (AG und AN Anteil), bis zu den genannten 900€. Ich liege persönlich unter der KV BBG.

 

Aber Achtung: die Betrachtung ist eigentlich schwieriger, weil man die Steuer nicht vergessen darf. Man kriegt zwar 900€ zb zurück, aber die mindern ja die Beiträge für die KV, die man bei der Steuer abgesetzt hätte. Dadurch zahlt man „mehr Steuern“. Will man das genauer ausrechnen, ist die Betrachtung mit Steuern nötig. Da mir das zu kompliziert war, und ich eh auch unter der KV BBG liege, war es mir dann doch irgendwie egal.

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SirWayne
vor 3 Stunden von satgar:

Der Rechner von krankenkasseninfo konnte das

Meinst du den alten oder neuen? Vielleicht bin ich auch blind habe bisher nur diesen Vergleich Button gefunden, da wird nicht viel berechnet :-).
 

vor 3 Stunden von satgar:

TK XtraPrämie und den Tarif 300plus

Da bin ich auch gerade dabei und habe mal an die interessanten Kandidaten ein paar Fragen und E-Mail geschrieben, wie der Ablauf ist wenn Zusatzversicherungen mit im Spiel sind und bei welchen Leistungen keine Erstattungen mehr statt findet. Dank eAkte kann man das einfach nachschauen! Sind bei mir eigentlich immer die gleichen Leistungen.

Bei Audi BKK ist schon beispiel schon mal ausgeschlossen die Zahnreinigung zu nutzen, wenn man eine Erstattung haben will. Zusätzlich wäre interessant ob erst in Vorleistung gehen kann und dann nachträglich abrechnen kann wie privat versicherte das üblicherweise machen.
 

vor 3 Stunden von satgar:

Aber Achtung: die Betrachtung ist eigentlich schwieriger, weil man die Steuer nicht vergessen darf. Man kriegt zwar 900€ zb zurück, aber die mindern ja die Beiträge für die KV, die man bei der Steuer abgesetzt hätte. Dadurch zahlt man „mehr Steuern“. Will man das genauer ausrechnen, ist die Betrachtung mit Steuern nötig. Da mir das zu kompliziert war, und ich eh auch unter der KV BBG liege, war es mir dann doch irgendwie egal.

Danke für den Hinweis, das ist mir bewusst, aber darauf kommt es nicht an :)

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poipoi
· bearbeitet von poipoi
korrigiert
vor 8 Stunden von satgar:

Deswegen habe ich bei der TK (die mir alleine schon durch einen Wechsel eine Ersparnis bescherte) auch zwei wahltarife parallel abgeschlossen. TK XtraPrämie und den Tarif 300plus. Wird nicht alles aktiv beworben auf der HP, musst du in die Satzung schauen. Man bekommt so bis zu 900€ zurück, muss aber natürlich aufpassen wie ein Fuchs, wenn man dann doch zum Arzt ginge, was die Abrechnung von zb Vorsorgeleistungen angeht.

 

Gedeckelt ist die Erstattung auf 30% des Jahresbeitrages zur KV (AG und AN Anteil), bis zu den genannten 900€. Ich liege persönlich unter der KV BBG.

 

Ist der gesetzliche Höchstbetrag nicht 600€ unabhängig davon wieviel man bezahlt? Der Tarif heißt TK-Tarif PrämieXtra, oder? 

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poipoi
Am 7.8.2025 um 20:19 von chirlu:

 

 

Mit privaten Zusatzversicherungen erreiche ich problemlos die 200 Euro.

Muss man diese 200€ versteuern? 

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Stunden von poipoi:

 

Ist der gesetzliche Höchstbetrag nicht 600€ unabhängig davon wieviel man bezahlt? Der Tarif heißt TK-Tarif PrämieXtra, oder? 

Wenn man zwei Wahltarife nimmt, sind es diese 900€. Die weiteren 300€ kommen ja aus dem 300plus Tarif. 600€ aus dem reinen PrämieXtra.

 

Bei einem gibts es 20% Höchstgrenze vom KV Beitrag, bei 2 Wahltarifen maximal 30%

 

Genau, der eine heißt PrämieXtra, der andere 300Plus.

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Sparbuechse
vor 12 Minuten von poipoi:

Muss man diese 200€ versteuern? 

Steht in Beitrag #356

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satgar
vor 35 Minuten von SirWayne:

Den 300 Plus habe ich gefunden den anderen nicht 
https://www.tk.de/techniker/versicherung/beitrag-zusatztarife/tk-tarife-2171872

Gibt es den überhaupt noch?

Schau in die Satzung !! Sagte ich doch weiter oben genau so.

Am 23.12.2025 um 09:30 von satgar:

Wird nicht alles aktiv beworben auf der HP, musst du in die Satzung schauen.

Wenn man nicht liest…

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SirWayne
vor einer Stunde von satgar:

Wenn man nicht liest…

Ja tatsächlich überlesen zwischen nicht aktiv beworben und überhaupt nicht auf der Webseite war bei mir ein Unterschied. Komisches Vorgehen sowas nur in der Satzung aufzuführen

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 5 Stunden von SirWayne:

Ja tatsächlich überlesen zwischen nicht aktiv beworben und überhaupt nicht auf der Webseite war bei mir ein Unterschied. Komisches Vorgehen sowas nur in der Satzung aufzuführen

Ja, kann ich nachvollziehen.

 

Er kommt vielleicht nicht so gut an, oder will ihn eben nicht so wirklich beworben wissen. Vielleicht wird er auch mal abgeschafft, man weiß es nicht. Derzeit ist er aber noch verfügbar und mit dem 300plus kombinierbar, um auf die maximale Erstattung von 900€ zu kommen. Das reine Risiko in EUR finde ich mit 150€ auch verkraftbar. Der PrämieXtra hat ja letztlich gar kein Risiko in sich. Und der 300plus eben die 300€ Erstattung vs. 400€ SB Beteiligung. Da haben andere Kassen deutlich krassere Verhältnisse zwischen Beitragserstattung und möglicher SB. 
 

Aber wie gesagt: alles ohne Betrachtung von Steuern!

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SirWayne
· bearbeitet von SirWayne

Danke, 

vor 3 Stunden von satgar:

Und der 300plus eben die 300€ Erstattung vs. 450€ SB Beteiligung.

Ja bei Bosch ist es 350€ vs 450€, ich habe wie gesagt immer die gleichen Untersuchungen jedes Jahr. Das kann man direkt gut abfragen, ob davon dann etwas Prämienschädlich ist.
Das andere muss ich erstmal nachlesen, aber kann ich dann direkt mit abfragen.

EDIT:

Okay die haben für Vorsorgeuntersuchungen gar keine Ausnahmen:
"sie und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen zu Lasten der TK in Anspruch genommen haben."

Da ist die Audi BKK oder Tui BKK wohl interessanter für mich, weil ich habe definitiv Vorsorgeuntersuchungen
"Mit dem Wahltarif Prämienzahlung der Audi BKK können Sie einen Teil Ihres Jahresbeitrags zurückbekommen – vorausgesetzt, Sie und Ihre volljährigen mitversicherten Familienmitglieder haben keine Leistungen der Audi BKK in Anspruch genommen (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsangebote und Leistungen für Angehörige unter 18 Jahren).
"

@poipoi hier steht alles drin:
https://www.tk.de/resource/blob/2077108/4ecf508ccd1a3c38b929b6fe40d7c26c/tk-satzung-data.pdf

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satgar
· bearbeitet von satgar
vor 2 Stunden von SirWayne:

Ja bei Bosch ist es 350€ vs 450€

Habs oben nochmal korrigieren müssen. Es sind 300€ Erstattung zu 400€ SB und nicht 450er. Sorry.

vor 2 Stunden von SirWayne:

Okay die haben für Vorsorgeuntersuchungen gar keine Ausnahmen:
"sie und ihre nach § 10 SGB V mitversicherten Familienangehörigen keine Leistungen zu Lasten der TK in Anspruch genommen haben."

Da ist die Audi BKK oder Tui BKK wohl interessanter für mich, weil ich habe definitiv Vorsorgeuntersuchungen
"Mit dem Wahltarif Prämienzahlung der Audi BKK können Sie einen Teil Ihres Jahresbeitrags zurückbekommen – vorausgesetzt, Sie und Ihre volljährigen mitversicherten Familienmitglieder haben keine Leistungen der Audi BKK in Anspruch genommen (ausgenommen Vorsorgeuntersuchungen, Präventionsangebote und Leistungen für Angehörige unter 18 Jahren).

Schau dir dazu bitte in der Satzung nochmal genau §30 Absatz (4) und §31 Absatz (5) an, und auch, was im dort gemeinten SGB gemeint ist.

 

Nicht, dass du da einem Missverständnis unterliegst. Ich hänge dir mal Merkblätter an, die ich erhalten hatte.

IMG_1183.jpeg

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SirWayne

Ah top klingt recht ähnlich . Ich schreibe denen einfach mal was die zu den Leistungen sagen

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