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anton7

welche gesetzliche Krankenversicherung

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Wuppi
Posted
vor 3 Minuten von Sparbuechse:

Erfahrungen nicht, aber: „Sie waren im Vorjahr mindestens 3 Monate Mitglied der BIG.“

 

Also kannst du erst 2024 in den Wahltarif, hast Du das gesehen?

Jetzt ja :) Damit fällt das schonmal raus, danke dir. Habe im Vergleich auch nicht gesehen warum bzw. wo sie wirklich viel besser ist.

 

Das ist echt wie die Nadel im Heuhaufen suchen wenn man hier verstehen will welcher der "beste" Tarif für einen Selber ist. Am Ende kommt es wohl auf +% Zusatzbeitrag an, den maximalen Risikofaktor bei SB (zwischen Prämie und maximalen SB), der Prämie bei Leistungsfreiheit (wobei fast alle hier genannten die maximal gesetzlichen 600€ bieten) sowie den kleinen Unterschiedlichen im Leistungskatalog an. 

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Simple-man
Posted
vor 40 Minuten von Wuppi:

Ein Wahltarifrechner per se hab ich auch noch nicht gefunden, aber zumindest eine Übersicht verschiedener Rubriken wie auch das Thema Wahltarife z.B. hier https://www.krankenkassen.de/krankenkassen-vergleich/gesetzliche-krankenkassen/wahltarife-selbstbehalt/ Wobei ich fairerweise sagen muss, dass die hier aufgeführten "Besten Krankenkassen für Wahltarife" sich nicht wirklich mit dem deckt was wir hier bzw. ich so herausgefunden habe.

 

Bin dadurch auch noch auf die BIG direkt gestoßen - hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?

Moin,

ich bin seit 2016 bei der BIG direkt. (Freiwillig versichert).

Kombination aus Den Tarifen Prämie bei Leistungsfreiheit (600 Euro) und cash.basic (300 Euro bei 150 Euro Selbstbehalt). Bisher alles sehr unkompliziert, sowohl bei Inanspruchnahme von Leistungen, als auch bei der Auszahlung.

 

Der Zusatzbeitrag liegt immer im Mittelfeld.

                                                                                                                            2022                                                     2023

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Sparbuechse
Posted · Edited by Sparbuechse
vor einer Stunde von Wuppi:

 

Die Securvita hat den Vorteil, dass Du beim Selbstbehalttarif nix zahlst, wenn du zum Arzt gehst, sogar mit Rezept. Ich hab mir halt zwei wahrscheinliche Szenarien überlegt und dann gerechnet. Bin gespannt, wie Du Dich entscheidest.

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gravity
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Liste der GKV-Zusatzbeiträge 2023 >>> niedrigste GKV-Zusatzbeiträge 2023:

  • Bundesland Rheinland-Pfalz: BKK PFAFF 0,80%
  • Bundesland Hamburg, Nordrhein-Westfalen: BKK EUREGIO 0,84%
  • Bundesland Bayern: BKK Textilgruppe Hof 0,90%
  • bundesweit: BKK firmus & BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER 0,90%

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Sparbuechse
Posted

Aktuelles Service-Beispiel der Securvita:

- Anfrage per Mail am 15.12. geschickt

- Antwortschreiben mit Datum vom 27.12., am 28.12. abgestempelt

- Antwort nicht komplett, im Stakkato-Stil formuliert

 

Ich bleib wie gesagt trotzdem da, weil ich noch Bonuspunkte bei denen habe. Würde ich wieder wählen, wäre es die IKK Classic. Schlechter kann der Kundenservice eigentlich nicht sein.

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Etfler007
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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Zusatzbeitrag.

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert (also verdiene über der Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Ich hatte eben ein Kundenrückgewinnungsgespräch meiner aktuellen, gekündigten Krankenkasse und es ging im Wesentlichen um die Erhöhung des Zusatzbeitrages und wer diese Erhöhung zu welchem Anteil zu tragen hat (Arbeitnehmer/ Arbeitgeber).

Die Beraterin meinte, dass dieser 50/50 bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber aufgeteilt wird. Für Gehalt oberhalb der BBG fallen keine Beiträge an. Sieh hat mir auch folgende Quelle geschickt:

 

Zitat

 

"Muss ich den gesamten Zusatzbeitrag alleine bezahlen?

Bei versicherungspflichtigen Mitgliedern wird der Zusatzbeitrag zur Hälfte vom Arbeitgeber oder vom Rentenversicherungsträger übernommen. Beispiel: Bei einem Zusatzbeitragssatz von 1,6 Prozent trägt das Mitglied 0,8 Prozent und der Arbeitgeber 0,8 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen.

Freiwillig Versicherte müssen ihren Zusatzbeitrag wie auch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag alleine entrichten. Arbeitnehmer, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig versichert sind, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. In diesem Zuschuss sind auch die Anteile für den Zusatzbeitrag enthalten."

 

 

Quelle: https://www.aok.de/pk/krankenkassenbeitraege/zusatzbeitrag/#c1590615932

 

Nun habe ich mal eine Auswertung der von mir entrichteten KK Beiträge der letzten Jahre analysiert. Dabei ist mir aufgefallen, dass ich als freiwillig gesetzlich versicherter meiner Meinung nach die Zusatzbeiträge eben nicht 50/50 mit meinem Arbeitgeber teile, sondern den Zusatzbeitrag zu 100% selbst zahle (bis zur BBG).

Bsp aus Lohnsteuerbescheinigung 2018: BBG war hier 53.100€ ; KK Beitrag Gesamt = 14,6%+1%=15,6%

Zeile 25: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung : 8283,6€ ( entspricht 53.100€ * 0,156)

Zeile 24a Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung: 3876,36

-> Eigener Beitrag 8284-3876= 4407 --> 530€ mehr als der Arbeitgeber. Diese 530€ entspricht dem Zusatzbeitrag der Kasse * Beitragsbemessungsgrenze in diesem Jahr i.H. 53.100€  (1%* 53.100€).

 

Gleiches Schema findet sich auch in den anderen Jahren.

Wo liegt hier der Fehler, bzw hat mein Arbeitgeber zu wenig Zuschuss gegeben?

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slowandsteady
Posted · Edited by slowandsteady
vor 19 Minuten von Etfler007:

Wo liegt hier der Fehler, bzw hat mein Arbeitgeber zu wenig Zuschuss gegeben?

Zitat

Der Zusatzbeitrag (ZB, § 242 SGB V 2015) wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 in der gesetzlichen Krankenversicherung eingeführt. Krankenkassen haben damit ein zusätzliches Mittel, finanzielle Engpässe auszugleichen. Zum anderen soll er den Wettbewerb unter den Krankenkassen fördern und bei den Versicherten für Kostenbewusstsein sorgen.[1]

Der Zusatzbeitrag wurde bis in das Jahr 2018 allein durch die Krankenkassenmitglieder getragen. Seit dem 1. Januar 2019 wird der Zusatzbeitrag bei Pflichtversicherten wieder paritätisch finanziert – je zur Hälfte von Arbeitgeber/Rentenversicherung und Arbeitnehmer/Rentner

Zusatzbeitrag – Wikipedia

 

Ich denke, dass man als freiwillig Versicherter, den Zusatzbeitrag immer noch selbst zahlt.

 

EDIT: War Quatsch, aus SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung / § 257 Beitragszuschüsse für Beschäftigte | SGB Office Professional | Sozialwesen | Haufe

Zitat

Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind und für sich und ihre Angehörigen, die bei Versicherungspflicht des Beschäftigten nach § 10 versichert wären, Vertragsleistungen beanspruchen können, die der Art nach den Leistungen dieses Buches entsprechen, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuß. Der Zuschuss wird in Höhe des Betrages gezahlt, der sich bei Anwendung der Hälfte des Beitragssatzes nach § 241 zuzüglich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes nach § 242a und der nach § 226 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bei Versicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat. 

 

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chirlu
Posted · Edited by chirlu
vor 19 Minuten von Etfler007:

Bsp aus Lohnsteuerbescheinigung 2018

 

Zu alt. Wie @slowandsteady schon schrieb, wurde das 2019 wieder geändert.

 

vor 15 Minuten von slowandsteady:

Ich denke, dass man als freiwillig Versicherter, den Zusatzbeitrag immer noch selbst zahlt

 

Nein. Freiwillig Versicherte zahlen ihren Beitrag immer selbst und allein, sie bekommen aber einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der auch die Hälfte des Zusatzbeitrags umfasst.

 

vor 15 Minuten von slowandsteady:

die AOK scheinen es ja auch so zu sehen (siehe Zitat oben)

 

Nein, bitte richtig lesen:

vor 19 Minuten von Etfler007:
Zitat

In diesem Zuschuss sind auch die Anteile für den Zusatzbeitrag enthalten.

 

 

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Etfler007
Posted · Edited by Etfler007
vor 16 Minuten von chirlu:

 

Zu alt. Wie @slowandsteady schon schrieb, wurde das 2019 wieder geändert.

 

 

Nein. Freiwillig Versicherte zahlen ihren Beitrag immer selbst und allein, sie bekommen aber einen Zuschuss vom Arbeitgeber, der auch die Hälfte des Zusatzbeitrags umfasst.

 

 

Nein, bitte richtig lesen:

 

 

super haha. ich habe natürlich nur die Jahre 2015-2018 angeschaut. Hier hat der Versicherte, wie du zitiert hast und von mir "berechnet", 100% vom Zusatzbeitrag gezahlt. Ab 2019 ist es dann ja wohl wieder 50/50.  Danke euch!

 

Jetzt noch für mich zum Verständnis (darauf hat mich auch die Beraterin hingewiesen)

Wenn ich aktuell die KK wechseln würde, würde ich laut Check 24 und "eigenen Berechnungnen" 210€ brutto im Jahr sparen (16,2% zu 15,5%) (bei 50/50 Aufteilung). Wenn man von einem Grenzsteuersatz von 42% ausgeht, hätte ich netto bei einem KK Wechsel "nur" 210*(1-0,42)= 121,8€ netto mehr im Jahr? 

Wenn das so ist finde ich das Marketingtechnisch von den KK schon recht "dumm"- für mich war die "Überschreitung" der 16% Grenze und die 0,7% Differenz zur neu gewählten KK schon erst mal recht motivierend zu Wechseln. Wenn das aber "nur" 121€ ausmacht lohnt sich ein Wechsel nur aufgrund Geld erst mal nicht wirklich.

Bei der verm. neuen KK bekomme ich "80€" Zuschuss für Zahnreinigung- muss ich darauf dann auch noch Steuern zahlen (42%)? 

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slowandsteady
Posted · Edited by slowandsteady
vor 54 Minuten von Etfler007:

Bei der verm. neuen KK bekomme ich "80€" Zuschuss für Zahnreinigung- muss ich darauf dann auch noch Steuern zahlen (42%)? 

Für eine geleistete Kassenleistung an sich musst du denke ich nichts bezahlen. Sonst müsste ja der Krebspatient mit 100.000€ Behandlungskosten auch 100.000€ versteuern. Es ist also oft steuerlich sinnvoll "mehr" für die Krankenkasse zu bezahlen wenn man dafür dann Behandlungen bezahlt bekommt.

 

Zb ist bei mir (privat versichert) eine mögliche Beitragsrückerstattung von ca. 1500€/Jahr gar nicht so attraktiv wie es zunächst scheint, denn auf den rückerstatten Betrag muss ich wieder 42% Steuer zahlen - der "Breakeven", ab dem ich lieber doch einreiche liegt also bei fast der Hälfte des Betrags. Ein paar Hundert € Behandlungskosten hat man aber schnell zusammen selbst wenn man sich nur einmal wegen Schnupfen krankschreiben lässt und einmal pro Jahr Zahn- und Augenarzt Kontrolle machen lässt. Wenn man dann zB noch eine Brille für 400€ kauft, lohnt es sich für mich schon einzureichen...

 

Bei den gesetzlichen Kassen gibt es solche Überlegungen theoretisch auch, aber in viel kleinerem Maßstab als bei einer PKV. Wie du schon gemerkt hast, geht es aber eher um "Peanuts", d.h. ein paar Euro im Monat, ich würde meine GKV also nicht nach dem Zusatzbeitrag alleine wählen, sondern nach Leistung. Bei der GKV muss man sich generell weniger Gedanken machen, da man ja auch jederzeit wechseln kann.

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ceekay74
Posted
vor einer Stunde von Etfler007:

Bei der verm. neuen KK bekomme ich "80€" Zuschuss für Zahnreinigung- muss ich darauf dann auch noch Steuern zahlen (42%)? 

Zitat

Werden von der GKV im Rahmen eines Bonusprogramms nach § 65a SGB V Kosten für
Gesundheitsmaßnahmen erstattet bzw. bonifiziert, die nicht im regulären Versicherungs-
umfang des Basiskrankenversicherungsschutzes enthalten sind (z. B. Osteopathie-
Behandlung) bzw. der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens dienen (z. B. Mitglied-
schaft in einem Sportverein oder einem Fitnessstudio) und von den Versicherten privat
finanziert werden bzw. worden sind, handelt es sich um eine nicht steuerbare Leistung der
Krankenkasse und nicht um eine Beitragsrückerstattung (BFH vom 6. Mai 2020,
BStBl 202■ II, S. ■■■■).

Quelle: KLICK (PDF)

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