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finanz888

Nichtveranlagungsbescheinigung

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finanz888

Hallo ,komme mit dieser Fragestellung nicht weiter.bei einer NVA,Nichtveranlagungsbescheinigung ist  steuerpflichtiges Einkommen bis z.zt 9408 Euro steuer und Abgabefrei,also fällt bis zu dieser Höhe keine Abgeltungssteuer an,sofern man keine andere steuerpflichtigen Einnahmen hat .Diese müssten sonst angerechnet werden,wie z.Bsp Löhne,Renten ,sofern sie steuerpflichtig sind,und der Steuerfreibetrag verringert sich dementsprechend.Meine Denkweise ist ,das steuerfreie Aktien ,vor 2009 gekauft die NVA nicht beeinträchtigen.Da eben der Verkauf der Aktien steuerfrei ist.Sehe ich das richtig ?Kann mir da jemand weiterhelfen.mfg finanz888

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 1 Stunde von finanz888:

NVA

Was hat die Nationale Volksarmee mit Nichtveranlagungsbescheinigungen zu tun?

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MeinNameIstHase

Hi finanz888,

es handelt sich bei den Veräußerungsgewinnen von Aktien, die vor 2009 erworben wurden, um Vermögenszuwächse, die keine steuerpflichtigen Einkünfte sind. Sie sind für eine NV-Bescheinigung somit irrelevant.

 

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