Zum Inhalt springen
DarkBasti

falsche Steuerklasse an den Arbeitgeber gemeldet

Empfohlene Beiträge

DarkBasti

Hab beim Personalbüro angerufen und es ist alles richtig hinterlegt. Also SK4. Aber das wird erst im Februar korrigiert weil der 15. schon rum ist. 

 

Die Kaffeemaschine beim FA war sehr nett. Hat aber wie erwartet für Nov/Dez 2020 nur auf die Steuererklärung verwiesen. 

Hab da aber auch noch nach der SK gefragt und sie ist da auch die 4 bei dem AG. 

 

Naja ich bin mal gespannt was bei der Steuer rauskommt. Ist das erste mal mit SK4. 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 4 Stunden von Krypteia:

Ende Januar schon den Abschluss des Vorjahres fertig zu haben, wäre sehr exotisch.

wir reden über den Jahresabschluß im Bereich Lohnsteuer/Sozialversicherung. Da gibt es auch Fristen, zu denen die Jahresmeldungen erstellt sein müssen.

U.a. damit du für deine Steuererklärung die "vorausgefüllten Daten" vom Finanzamt abrufen kannst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Krypteia

Dann nennen wir das Kind aber auch richtigerweise Lohnsteuerbescheinigung, die bis zum 01.03.2021 (Verschiebung auf nächsten Werktag) erfolgt sein muss. Oder meint Ihr die LSt-Anmeldung?

Und sollte Erstere bereits (etwa gleich mit dem Dezemberlohn) erstellt worden sein, gilt das o. g. bzw. normativ verdichtet: § 41c EStG. Zur 3-Wochen-Frist: R 39b.5 Lohnsteuerrichtlinie.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Holodoc111
vor 4 Stunden von DarkBasti:

Hab beim Personalbüro angerufen und es ist alles richtig hinterlegt. Also SK4. Aber das wird erst im Februar korrigiert weil der 15. schon rum ist. 

 

Die Kaffeemaschine beim FA war sehr nett. Hat aber wie erwartet für Nov/Dez 2020 nur auf die Steuererklärung verwiesen. 

Hab da aber auch noch nach der SK gefragt und sie ist da auch die 4 bei dem AG. 

 

Naja ich bin mal gespannt was bei der Steuer rauskommt. Ist das erste mal mit SK4. 

 

4 und 1 sind doch eh identisch. Wichtiger ist das Splitting.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Lange ist es her. Aber ich bin mir nicht sicher, ob alles geklärt ist. 

Also auf den jetzigen Gehaltnachweis ist alles ok. 

 

Allerdings mache ich mir wegen den letzten November und Dezember sorgen. 

Wir sind in den letzten Zügen der Steuererklärung, aber ich habe nirgends gefunden, wie man angibt, das es eine Falsche Berechnung gab. 

Wir benutzen die Software Wiso. 

Also gibt es ein bestimmtes Feld? 

 

Ich hatte es so verstanden, das es automatisch zurück erstattet wird. Aber wie soll die SB wissen, das es falsch war? Ich meine eigentlich kann man es sich denken, wenn am selben Tag ein AN an und abgemeldet wird und der nächste AG dann in SK 6 schubst. Aber wie soll ich sagen? Ich habe nicht so viel Vertrauen in die Weitsicht von Behördenmitarbeiter. 

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Shonsu
vor 33 Minuten von DarkBasti:

Lange ist es her. Aber ich bin mir nicht sicher, ob alles geklärt ist. 

Also auf den jetzigen Gehaltnachweis ist alles ok. 

 

Allerdings mache ich mir wegen den letzten November und Dezember sorgen. 

Wir sind in den letzten Zügen der Steuererklärung, aber ich habe nirgends gefunden, wie man angibt, das es eine Falsche Berechnung gab. 

Wir benutzen die Software Wiso. 

Also gibt es ein bestimmtes Feld? 

 

Ich hatte es so verstanden, das es automatisch zurück erstattet wird. Aber wie soll die SB wissen, das es falsch war? Ich meine eigentlich kann man es sich denken, wenn am selben Tag ein AN an und abgemeldet wird und der nächste AG dann in SK 6 schubst. Aber wie soll ich sagen? Ich habe nicht so viel Vertrauen in die Weitsicht von Behördenmitarbeiter. 

 

 

 

Das Finanzamt interessiert für die Steuerberechnung überhaupt nicht, in welcher Steuerklasse Du letztes Jahr warst. Es rechnet anhand Deiner Einnahmen (Arbeitslosengeld, Einnahmen, etc.) aus wieviel Steuern du zahlen musst. Dann prüft es wieviel Steuern Du letztes Jahr bezahlt hast.

Wenn Du zu wenig bezahlt hast -> Nachforderung

Wenn Du zuviel bezahlt hast -> Rückzahlung

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Bassinus

Richtig. Und wenn dein Arbeitgeber zuviel einbehalten hat aber zu wenig bescheinigt -> Problem des Arbeitgebers und nicht des Finanzamts. Das behandelt die gemeldeten Zahlen als tatsächliche Vorauszahlung auf deine Einkommenssteuer für das Jahr 2020.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
Am 22.1.2021 um 08:08 von DarkBasti:

 


Steuererklärung mache ich idr. im März und bekomme das Geld im September. In der Zeit hatte ich noch nie Zinsen bekommen.

 


Wir haben jetzt Mitte Juli und Du bist „in den letzten Zügen“ mit der Steuerkläung für 2020. Damit passt der September als Monat für eine Rückerstattung auch besser als bei Deiner ursprünglichen Aussage.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti
vor 2 Minuten von Belgien:


Wir haben jetzt Mitte Juli und Du bist „in den letzten Zügen“ mit der Steuerkläung für 2020. Damit passt der September als Monat für eine Rückerstattung auch besser als bei Deiner ursprünglichen Aussage.

Meine Steuererklährung ist seit März fertig. Meine Holde trödelt aber rum.

vor 9 Stunden von Bassinus:

Richtig. Und wenn dein Arbeitgeber zuviel einbehalten hat aber zu wenig bescheinigt -> Problem des Arbeitgebers und nicht des Finanzamts. Das behandelt die gemeldeten Zahlen als tatsächliche Vorauszahlung auf deine Einkommenssteuer für das Jahr 2020.

was meinst du mit Vorrauszahlung? Mir Fehlt Geld und das ist dann nicht Pech des Arbeitgebers, sondern von mir!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
vor 15 Minuten von DarkBasti:

 

 

vor 15 Minuten von DarkBasti:

was meinst du mit Vorrauszahlung? Mir Fehlt Geld und das ist dann nicht Pech des Arbeitgebers, sondern von mir!

Sämtliche Steuerzahlungen, die der AG von Deinem Lohn abzieht und dem FA zukommen lässt, sind eine Vorauszahlung auf Deine Jahressteuerschuld. Durch Abgabe der ESt-Erklärung veranlasst Du das FA, Deine tatsächliche Steuerbelastung zu berechnen und eine Verrechnung mit Deiner Vorauszahlung vorzunehmen, die dazu führen wird, dass Du eine Rückerstattung eines Teils der Vorauszahlung erhalten wirst.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Necoro

Hallo @DarkBasti,

 

die Steuerklassen dienen nur dazu, dass die unterjährig abgeführte Lohnsteuer nicht zu sehr von der eigentlich zu zahlenden Einkommensteuer abweicht. Am Ende unterscheiden sich die verschiedenen SK doch nur in den bereits berücksichtigten Freibeträgen.

 

Daraus folgt: Wenn du deine Steuererklärung abgibst, ist deine Steuerklasse vollständig Banane. Dann wird nämlich die Differenz aus geschuldeter Steuer und gezahlter Steuer gebildet, die dann entsprechend Soll oder Haben für dich bedeutet.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DarkBasti

Hura der Steuerbescheid ist da. 

Also es gibt eine Rückerstattung.

Wir haben dieses Jahr zum ersten mal verheiratet zusammen veranlagt. 

Die Summe ist etwa 500€ höher als wir sonst getrennt an Rückerstattung hatten. 

 

Die ca 1000€ werden im Bescheid mit keiner Silbe erwähnt. 

Jetzt ist wieder die Frage, wie man nachprüft, ob die Berechnung korrekt ist bzw. ob der fehlende Betrag eingerechnet wurde. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Undercover
vor 15 Minuten von DarkBasti:

Jetzt ist wieder die Frage, wie man nachprüft, ob die Berechnung korrekt ist bzw. ob der fehlende Betrag eingerechnet wurde. 

Eigentlich gibt es da nichts nachzurechnen.

Natürlich sollte man prüfen ob alle Zahlen aus der Erklärung richtig übernommen wurden.

Einkünfte, einbehaltene Steuer, Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen etc.

Wenn etwas gestrichen oder geändert wurde muß man sehen was und warum und ob es sich lohnt dagegen anzugehen.

Ich habe mir vor 10 Jahren einen Umweg von 6 km zur Arbeit ausbedungen.

War etwas mühsam, aber wenn das einmal durch ist bekommt man das problemlos weiter.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Allesverwerter
vor 58 Minuten von DarkBasti:

Hura der Steuerbescheid ist da. 

Also es gibt eine Rückerstattung.

Wir haben dieses Jahr zum ersten mal verheiratet zusammen veranlagt. 

Die Summe ist etwa 500€ höher als wir sonst getrennt an Rückerstattung hatten. 

 

Die ca 1000€ werden im Bescheid mit keiner Silbe erwähnt. 

Jetzt ist wieder die Frage, wie man nachprüft, ob die Berechnung korrekt ist bzw. ob der fehlende Betrag eingerechnet wurde. 

Ist der "fehlende Betrag" bei der Position STEUERABZUG VOM LOHN dabei? So kannst Du es prüfen...

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Undercover

Was für ein Betrag sollte da fehlen?

Auf der Bescheinigung vom Arbeitgeber steht wie viel Steuern abgeführt wurden.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...