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Bolanger

UG auf Sparflamme

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Bolanger

Hallo,

 

wir (2 potentielle Gesellschafter) machen uns gerade Gedanken zur Gründung einer UG. Wir haben eine Geschäftsidee, zu der wir, wenn wir sie intensiv und in Vollzeit verfolgen, eine Kapitalgesellschaft als Rechtsform wählen würden.

 

Es gibt auch schon den ersten potentiellen Kunden :-)

 

Aktuell sind wir jedoch noch als normale Arbeitenhmer in unseren bisherigen Tätigkeiten angestellt und würden diese Geschäftsidee erst dann in Vollzeit aufgreifen, wenn wir Gefahr laufen, unsere Jobs zu verlieren oder sich die Rahmenbedingungen unserer Jobs deutlich verschlechtern. Auf der anderen Seite würden wir den ersten Kunden natürlich schon gleich für unsere Gesellschaft gewinnen wollen.

 

Hat jemand Erfahrung, ob man eine UG auch auf Sparflamme führen kann? Stark vereinfacht hätten wir einen ersten Kunden, mit dem man ggf. 100 EUR pro Monat dauerhaft verdienen könnte. Wirkliche Ausgaben wie Betriebsvermögen, Produktionsmittel o.ä. bräuchten wir nicht. Unsere jährliche Bilanz würde sich letztlich nur auf 12x100 EUR begrenzen und sollte damit auch in Eigenregie ohne Steuerberater zu erstellen sein.

 

Machen sowas die Finanzämter dauerhaft mit, auch wenn wir diese UG z.B. erst in 10 Jahren zu mehr Umsatz bringen? Ich möchte noch kurz erwähnen, dass die Gründung einer UG für dauerhafte Einnahmen von nur 100 EUR pro Monat sicherlich übertrieben ist. Unser Ansinnen ist es jedoch, heute schon eine Struktur zu schaffen, die es uns erlaubt diese Idee schnell hochzufahren. Wenn wir dann schon 1-2 Jahre Erfahrung haben, dürfte das deutlich leichter fallen als wenn wir übereilt eine Gesellschaft gründen (müssen), weil unsere Jobs unerwartet schnell weggefallen sind. In einen guten Szenario (wir behalten unsere Jobs) hingegen würde diese Sparflammen-UG allerdings recht lange Bestand haben.

 

Danke und Grüße

 

 

 

 

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Hansolol

Warum nicht mit einer GbR anfangen? Dann spart man sich viele Formalitäten die auch Geld und Zeit kosten. Wenn ihr dann soweit seid, könnt ihr eure Rechtsform ja noch ändern. Keine Buchhaltungspflicht, keinen Jahresabschluss, keine Eintragung im Handelsregister. Viel einfacher bei 100 Euro im Monat.

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N/com

Hi,

 

ich würde das ganze auf den ersten Blick unkritisch sehen, sofern Ihr nicht gerade die typischen Liebhaberei-Tätigkeiten (Vermietung Segelyacht, Pferdezucht etc.) macht und Verluste über die Gesellschaft anhäuft (bei KapG wird die Liebhaberei idR als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert). 

 

Trotz der "Durchführung in Eigenregie" solltet ihr noch die kleineren Kosten bedenken, die regelmäßig anfallen (Software, IHK, Hinterlegung beim Bundesanzeiger, Kontoführung).

 

Viele Grüße

 

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beamter97
vor 2 Minuten von Hansolol:

Warum nicht mit einer GbR anfangen?

Auch meine Meinung. Oder ist euer Geschäftszweck mit solch hohen Risiken behaftet, dass ihr unbedingt in die Haftungsbeschränkung einer Kap.Ges. gehen müßt?

Dann bleibt euch der organisatorische und finanzielle Aufwand nicht erspart.

 

Und vergesst die Umsatzsteuer und deren Erklärung nicht!

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Hansolol
vor 10 Minuten von beamter97:

Und vergesst die Umsatzsteuer und deren Erklärung nicht!

 

Kann man bei so geringen Umsätzen nicht steuerlich als Kleinunternehmer eingestuft werden? Dann müsste man doch auch keine monatliche Ust anmelden. 

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beamter97

Ja, aber vergessen darf man weder den Erstkontakt mit der UStVoranmeldestelle nicht, und auch auch nicht die regelmäßige Überprüfung, ob die Rahmenbedingungen noch stimmen.

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Bolanger
vor 12 Stunden von Hansolol:

Warum nicht mit einer GbR anfangen? Dann spart man sich viele Formalitäten die auch Geld und Zeit kosten.

Unsere Überlegung ist ja, uns ganz bewusst diesen Formalitäten auszusetzen, um z.B. die Gründungsformalitäten noch zu einer Zeit hinter uns zu bringen, in der wir nicht voll in den Geschäftsbetrieb des eigenen Unternehmens eingebunden sind. Bei einem Kunden und dem minimalen Umsatz sollte sich der Aufwand in Grenzen halten, dennoch lernt man prinzipiell, wie das alles funktionieren sollte. 

 

 

vor 12 Stunden von N/com:

ich würde das ganze auf den ersten Blick unkritisch sehen, sofern Ihr nicht gerade die typischen Liebhaberei-Tätigkeiten (Vermietung Segelyacht, Pferdezucht etc.) macht und Verluste über die Gesellschaft anhäuft (bei KapG wird die Liebhaberei idR als verdeckte Gewinnausschüttung qualifiziert). 

Liebhaberei wird es nicht und es müsste uns auch gelingen, mit den minimalsten Einnahmen am Jahresende dennoch einen Gewinn zu haben. Vielleicht liegt der dann nur bei 50 EUR, je nach weiteren Kosten.

 

vor 12 Stunden von N/com:

Trotz der "Durchführung in Eigenregie" solltet ihr noch die kleineren Kosten bedenken, die regelmäßig anfallen (Software, IHK, Hinterlegung beim Bundesanzeiger, Kontoführung).

Da bin ich gestern noch über den Begriff der verdeckten Einlagen gestolpert. Hier ein einfaches Beispiel, welches mir durch den Kopf geht: Anschaffung eines Druckers würde sich in der Sparflammenzeit nicht lohnen. Die paar Seiten, die ggf. gedruckt werden müssen, würden wir auf einem Privatdrucker drucken. Klein-klein gedacht müssten wir dann eigentlich Druckkosten verbuchen und eine Kostenerstattung auszahlen, da ansonsten die 3 Druckseiten eine Einlage ins Unternehmen darstellen. Oder gibt es für sowas eine Untergrenze?

 

vor 12 Stunden von Hansolol:

Kann man bei so geringen Umsätzen nicht steuerlich als Kleinunternehmer eingestuft werden?

Das würden wir wahrscheinlich für die Anfangszeit so machen. Bei meiner privaten Photovoltaikanlage bin ich auch als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Diesen verwaltungsakt hin zum Kleinunternehmer kenne ich. Wir müssen und nur stets vor Augen führen, dass wir nach einem Hochlauf aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen, mit den entsprechenden Konsequenzen.

 

Ich habe gestern abend noch etwas im Internet gestöbert und bin über verschiedenste Aussagen zum Entgeld von Geschäftsführern gestolpert. In der Sparflammenzeit würden wir uns natürlich kein Entgeld zahlen können, da die Gesellschaft ansonsten defizitär wäre. da muss ich mich noch schlau machen, ob man über mehrere Jahre als geschäftsführender Gesellschafter ohne Gehalt tätig sein darf. Und ich muss mich noch erkundigen zum Angestelltenverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter, denn wenn wir in den sagen wir letzten 10 jahren unsere Erwerbslebens aus unseren jetzigen Angestelltenverhältnissen austreten und die eigene Gesellschaft führen wäre es schon nicht schlecht, wenn wir weiterhin sozialversicherungspflichtig angestellt wären.           

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chirlu
vor 8 Minuten von Bolanger:

Entgeld

 

Entgelt (so wie Fonds). :rolleyes:

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Hansolol

Wenn du dir als Geschäftführer ein Gehalt von sagen wir 450 Euro auszahlt, zahlst du gleich noch 130 Euro an die Knappschaft. Das würde sich für den Anfang gar nicht lohnen.

 

Rede aber bzgl deiner Selbstständigkeit auf jeden Fall mit deiner Versicherung. 

 

Druckkosten würde ich einfach ignorieren. Für 30 Cent würde ich keine Überweisung tätigen. 

 

 

 

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Krypteia
vor einer Stunde von Bolanger:

Unsere Überlegung ist ja, uns ganz bewusst diesen Formalitäten auszusetzen, um z.B. die Gründungsformalitäten noch zu einer Zeit hinter uns zu bringen, in der wir nicht voll in den Geschäftsbetrieb des eigenen Unternehmens eingebunden sind. Bei einem Kunden und dem minimalen Umsatz sollte sich der Aufwand in Grenzen halten, dennoch lernt man prinzipiell, wie das alles funktionieren sollte.

Hier wird m. E. nach der erhebliche Mehraufwand in Bezug auf Deklarations- und Folgekosten unterschätzt. Als Körperschaft ist man automatisch Bilanzierungspflichtig: neben dem Liquiditätsnachteil gegenüber der Einnahmen-Überschuss-Rechnung wird dadurch die Buchhaltung als auch der Jahresabschluss erheblich aufwändiger/teurer. Auch sollte man an die zusätzliche Hinterlegungspflicht beim Bundesanzeiger und vermutlich zukünftig auch Transparenzregister (die diesbzügliche Fiktionswirkung des Handelsregisters soll abgeschafft werden) denken.

Auch wird es vermutlich schwer werden mit Musterprotokoll einen Notartermin zu bekommen, da sich das kostenmäßig für diesen nicht wirklich lohnt, es sei denn man nimmt eine Vollsatzung (gleiche Gebühren wie bei GmbH-Gründung). Auch sollte man daran denken, dass der "Ausstieg" bei einer UG ebenfalls Liquidation bedeutet (Notar, Gläubigeraufruf, Sperrjahr, Liquidationseröffnungs- und Schlussbilanz).

 

Da bin ich gestern noch über den Begriff der verdeckten Einlagen gestolpert. Hier ein einfaches Beispiel, welches mir durch den Kopf geht: Anschaffung eines Druckers würde sich in der Sparflammenzeit nicht lohnen. Die paar Seiten, die ggf. gedruckt werden müssen, würden wir auf einem Privatdrucker drucken. Klein-klein gedacht müssten wir dann eigentlich Druckkosten verbuchen und eine Kostenerstattung auszahlen, da ansonsten die 3 Druckseiten eine Einlage ins Unternehmen darstellen. Oder gibt es für sowas eine Untergrenze?

 

Aus diesem Grund erscheint eine Personengesellschaft  in der Startphase vorzugswürdiger, da hier noch vergleichsweise einfach Einlagen und Entnahmen getätigt werden. Wenn sich die Sache wie erhofft entwickelt, kann später immer noch eine GmbH-Gründung im Wege der Bargründung oder des Formwechsels in Betracht gezogen werden. Die UG ist ja im Grunde nichts anderes als das Ansparmodell für die GmbH.

 

Ich habe gestern abend noch etwas im Internet gestöbert und bin über verschiedenste Aussagen zum Entgeld von Geschäftsführern gestolpert. In der Sparflammenzeit würden wir uns natürlich kein Entgeld zahlen können, da die Gesellschaft ansonsten defizitär wäre. da muss ich mich noch schlau machen, ob man über mehrere Jahre als geschäftsführender Gesellschafter ohne Gehalt tätig sein darf. Und ich muss mich noch erkundigen zum Angestelltenverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter, denn wenn wir in den sagen wir letzten 10 jahren unsere Erwerbslebens aus unseren jetzigen Angestelltenverhältnissen austreten und die eigene Gesellschaft führen wäre es schon nicht schlecht, wenn wir weiterhin sozialversicherungspflichtig angestellt wären.

 

Man muss die organschaftliche Stellung des GF und die Tätigkleit auf dienstrechtlicher Grundlage unterscheiden. Die reine Organstellung ohne Dienstvertrag ist zeitlich unbegrenzt möglich. Die SV-Pflicht könnt ihr über das Quorum im Gesellschaftsvertrag steuern. Sofern jeder Gesellschafter eine satzungsmäßige Sperrminorität hat, gilt er sozialversicherungsrechtlich als Selbständiger. Arbeitsrechtlich würde ich noch abklären, ob ihr eine Genehmigung eures jetzigen Arbeitgebers benötigt (etwa gleiche Branche, direkte Konkurrenz?)

 

Generell würde ich empfehlen, hier einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.  Hier sind viele haftungsrelevante Faktoren und administrative Pflichten in Erwägung zu ziehen, die den Fokus auf das operative Geschäft behindern.

 

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