Zum Inhalt springen
Halicho

Freiheit der Bank bei Bezugsrechteveräußerung

Empfohlene Beiträge

Halicho
· bearbeitet von Halicho

Meine Bezugsrechte der TUI würden "bestens" zum Schleudertiefstkurs von 2,10 /STK verkauft. Zu diesem Zeitpunkt entstand ein Arbeittagevorteil von 34ct pro Stück für den Käufer bei rechnerischen sofortiger Ausübung.  Die Deutsche Bank hat an der Stuttgarter Börse zwei Orders zu je drei Millionen Stück in einer Handelsminute (16:58 Uhr)ausführen lassen (Tagestief 2,10 , Hoch 3,20 EUR). Diese war um Größenordnungen größer als die anderen am Tag und erzeugte fast 15% des Tagesvolumens ( 6 Mio innerhalb einer Handelsminute bei 39 Mio am letzten Handelstag). Ich habe mich sofort mit Hinweis auf möglichen Eigenhandel bei der DB ohne Ergebnis beschwert. Bei diesem Ordervolumen liegt es nahe, dass die DB oder ein ihr nahestehender Käufer nur als Erwerber in Frage kam. 

 

Hat jemand schon einmal in einem ähnlichen Fall Erfolg durch Einsatz der BaFin oder durch Klage beim Amtsgericht auf Schadensersatz gehabt?

 

Bitte den Threads nicht mit Plattidüden zuspamen wie:" dann muss man limitiert veräußern..." oder "dann muss man das BR ausüben..."

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
chirlu

Jemand anderes hat sich kürzlich darüber beklagt, daß seine Bank die Bezugsrechte gar nicht selbständig verkauft hat, so daß sie verfallen sind. Für den wären 2,10 Euro um 2,10 Euro besser gewesen.

 

vor einer Stunde von Halicho:

Bitte den Threads nicht mit Plattidüden zuspamen wie:" dann muss man limitiert veräußern..." oder "dann muss man das BR ausüben..."

 

Bitte abgelehnt. :-*

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian

Meine Bank stellt einfach die Postbox: bitte ausüben oder verkaufen, sonst verfallen die Dinger wertlos. Ich kann damit gut leben, aber chirlu hat Recht, wenn sie am Ende automatisch verkaufen ist e sbesser als nichts. Bei shorts wird man da übrigens meist zwangsweise eingedeckt.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von oktavian:

aber chirlu hat Recht, wenn sie am Ende automatisch verkaufen ist e sbesser als nichts.

Ich hatte mal den Fall, dass ich Bezugsrechte (Kleinstposition) bewußt verfallen lassen wollte, weil die regulären Transaktionskosten der Bank deutlich höher als der Verkaufserlös (insgesamt weniger als ein Euro) gewesen wären. Meine Bank (ING-DiBa AG) berechnet in solchen Fällen als Transaktionskosten genau soviel wie der Verkaufserlös, so dass der automatische Verkauf für mich ein Nullsummenspiel war.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Halicho
Am 9.3.2021 um 17:38 von bondholder:

aber chirlu hat Recht, wenn sie am Ende automatisch verkaufen ist e sbesser als nichts.

Die wurden nicht automatisch verkauft, sie wurden in zwei Megatranche. Verkauft. Andere verkaufen die einfach in gut handelbaren Tranchen über den Tag auf allen Börsen.

 

Hat eine Bank z.b. 10% der Bezugsrechte, die vermutlich verkauft werden. Dann verkauft sie nicht 2*5% an einer einzigen illigquiden Börse kurz vor Handelsschluss. Sie verkauft die in üblichen Paketgrößen:

 

Z.B. 1000 Pakete an den vier liquidedten Börsen über den Tag verteilt. So habe ich das in der Uni zumindestens gelernt.

Am 9.3.2021 um 16:10 von oktavian:

Meine Bank stellt einfach die Postbox

Welche Bank? Das ist auf jeden Fall nicht statthaft. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
vor 8 Minuten von Halicho:

Welche Bank? Das ist auf jeden Fall nicht statthaft. 

Du kennst die Rechtslage in allen Ländern dieses Planeten? Respekt!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
oktavian
vor 51 Minuten von Halicho:

Welche Bank? Das ist auf jeden Fall nicht statthaft. 

Das war mal bei Interactive Brokers so. Land des Wertpapiers war glaube ich Frankreich.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor einer Stunde von bondholder:

Du kennst die Rechtslage in allen Ländern dieses Planeten? Respekt!

In Deutschland. Ich gehe in einem deutschsprachigem Forum ohne Nennung des Landes von einer dt. Bank aus.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Land of the Free

Ich gehe davon aus, dass Deine Bank die Papiere am letzten Tag verkauft hat an dem sie werthaltig waren.

 

16:58 ist kurz vor Xetra-Schluss - also ein Verkauf in letzter Minute.

 

Deine Bank wusste ja nicht, dass Du die Bezugsrechte nicht am letzten Tag noch selbst ausüben oder verkaufen wolltest. Sie hatten quasi keine andere Chance wenn keine abweichende Handelsweisung vorlag.

 

Anders mag der Sachverhalt liegen, wenn Du die Handelsabteilung mit einem marktschonenden Abverkauf Deiner Bezugsrechte in einem bestimmten Zeitraum beauftragt hättest (in der Regel nur bei einem sehr großen Bestand möglich).

 

Nach dem Inhalt in diesen Thread hat die Bank mit dem Verkauf in letzter Minute im besten Interesse des Kunden gehandelt.

 

Was soll die Bank nach Meinung des Thread-Erstellers machen? Die Bezugsrechte ohne Weisung vorher verkaufen (die Bank kennt Deine Pläne in der Regel nicht und macht sich damit evtl. schadensersatzpflichtig) oder die Bezugsrechte verfallen lassen (dann gehst Du komplett leer aus)?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...