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Fragensteller564

Etwas überwältigt

Empfohlene Beiträge

intInvest
vor 3 Minuten von Framal:

Okay, da gibt es nicht's Neues.

Ich habe hier mal eine Verständnisfrage.

 

  1. Bei Kapitalauszahlung FRV wird einfach der Gewinn ermittelt (Auszahlung-Einzahlung) und entsprechend versteuert mit TFS, 62/12 Regel etc. easy
  2. Bei Verrentung mit 67 werden 17% (Ertragsanteil) jeder Rentenzahlung mit dem pers. Steuersatz versteuert. Diese 17% sind ja festgelegt, egal wie gut/schlecht meine FRV performt hat. Wie wurde dieser schlaue Ertragsanteil von z.B. 17% bei Eintrittsalter 67 berechnet?
    Kann da mal jemand bissl weiter ausholen?

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Chips
· bearbeitet von Chips

Du kannst ja blind einem hier vertrauen. 

Monatlicher Sparplan in favorisierter Höhe auf den: 

https://de.extraetf.com/etf-profile/IE00B3RBWM25

 

Oder du bedienst dort die Suche und suchst dir einen oder Mehrere raus. 

 

Ich empfehle aber dringlichst dich etwas einzulesen, damit du ein Gefühl dafür bekommst, was es für Vor- und Nachteile es gibt. 

Finanzfluss haben einen guten Channel auf Youtube, oder Finanztip. Da kann man sich an ein paar Abenden eben mal ein paar Videos reinziehen. 

 

Die richtigen Entscheidungen können bei einem 200€ monatlichen Sparplan über Jahrzehnte einen Unterschied einen Mittelklassewagens ausmachen, da kann man sich auch mal ein paar Stunden damit beschäftigen. 

 

PS: Keep it simple, außer du willst viel Aufwand haben, aber dadurch bekommst du nur schwer mehr Rendite ;)

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punktvorstrich
vor 3 Stunden von ViRe1991:

Da bin ich ganz bei dir, eine FRV wird immer teurer sein als die gleichen ETF/Fonds eigenständig zu besparen. Man "kauft" sich ja auch praktisch eine Absicherung gegen ein langes Leben. Meine FRV hat bei meinem favorisierten Anbieter auf eine Laufzeit von 38 Jahren 0,99% Effektivkosten (0,78% Versicherung & 0,21% ETF Portfolio). Das ist definitiv teurer als es selbst zu machen.

Korrekt.

Man kann auch den Rentenbeginn bei einer FRV nach hinten schieben oder vorziehen. Aber mal eine neugierige Frage. Auf welches Todesdatum hin berechnest du den Auszahlplan? :P  Und was, wenn du länger lebst?

Übrigens, nimmt man beim ETF Depot doch mal einen Anlagestrategiewechsel vor (kann ja durchaus passieren bei 40 Jahren Laufzeit) fällt auch dort schon Kapitalertragssteuer an, was den Zinseszinseffekt schmälert. Das ist innerhalb der FRV kostenlos möglich.

Beispiel: Von 1000€ Rente sind z.B. auf 17% = 170€ Steuern fällig. Persönlicher Steuersatz 42% (hab ja ordentlich vorgesorgt B-)) -> 71,40€ Steuern. Also eine Steuerlast von 7,14% bei 1000€ Rente. Ist schon deutlich weniger als 25% Kapitalertragssteuer (+Soli/Kirchensteuer )

Also vor Renteneintritt macht es keinen Unterschied ob ETF Depot oder FRV, beides ist vererbbar. Nach Renteneintritt zahlt die FRV eine bestimmte Anzahl an Jahren die Rente (Je länger, desto geringer der Rentenfaktor, aber hat nur marginale Auswirkung) an Hinterbliebene weiter. Gute Anbieter ermöglichen auch hier eine Kapitalentnahme. Sehe hier weder Vor noch Nachteil für das ein oder andere.

Im Idealfall hat man ja trotzdem Kapital zu vererben, eine Immobilie o.ä. 

Das ist ja auch vollkommen in Ordnung, eine Anlage sollte immer zur Person passen.

Das wundert mich nicht, dort draußen gibt es auch einen Haufen ungünstiger und teurer Verträge :D

 

Ich sage ja auch nicht, dass das ein oder andere besser ist, aber es doch durchaus Sinn machen kann nicht alle Eier in einen Korb zu legen. Ich lös das Thema Altersvorsorge für mich nicht wie ein Flamingo auf einem Bein, eher wie ein Tausendfüßler ;) 

Und für mich passt da die FRV als einer von vielen Pfeilern hervorragend, da ich absolut nicht sagen kann was in 40 Jahren bei mir los ist, und ob ich eine zusätzliche Rente brauche oder einen Batzen Kapitalauszahlung für die Weltreise. Und ich hier maximal Flexibel bin.

Ich glaube hier gab es ein paar Missverständnisse. Ohne eine ausufernde Diskussion zu starten.
Ich habe nur die private fondsgebundene Rentenversicherung betrachtet. Ungeachtet, ob jemand noch Immobilien oder sonstige Anlagen hat.

Auch habe ich außen vor gelassen, ob und inwiefern ich gestreut vorsorge. Oder ob jemand verschiedene Varianten zur Vorsorge nehmen sollte.

 

Es war eine reine Einzelbetrachtung der privaten fondsgebundenen Rentenversicherung.

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odensee
vor 32 Minuten von intInvest:
  1. Bei Kapitalauszahlung FRV wird einfach der Gewinn ermittelt (Auszahlung-Einzahlung) und entsprechend versteuert mit TFS, 62/12 Regel etc. easy
  2. Bei Verrentung mit 67 werden 17% (Ertragsanteil) jeder Rentenzahlung mit dem pers. Steuersatz versteuert. Diese 17% sind ja festgelegt, egal wie gut/schlecht meine FRV performt hat. Wie wurde dieser schlaue Ertragsanteil von z.B. 17% bei Eintrittsalter 67 berechnet?
    Kann da mal jemand bissl weiter ausholen?

Ist gesetzlich so festgelegt.

Zitat

Als Ertrag des Rentenrechts gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs der Unterschiedsbetrag zwischen dem Jahresbetrag der Rente und dem Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des Kapitalwerts der Rente auf ihre voraussichtliche Laufzeit ergibt; dabei ist der Kapitalwert nach dieser Laufzeit zu berechnen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html  (oberhalb der Tabelle) (Nein, ich kann dir den Satz nicht erklären :rolleyes:)

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lacerator1984
vor 2 Minuten von odensee:

Ist gesetzlich so festgelegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html  (oberhalb der Tabelle) (Nein, ich kann dir den Satz nicht erklären :rolleyes:)

Das stimmt zwar, ist aber das Ergebnis einer sog. steuerlichen Typisierung.

Man hat das mal für einen gewissen Zinssatz berechnet und dann diese Tabelle festgelegt. Nach den gesunkenen Zinsen hat man diese Tabelle aber nicht wieder angepasst. Das ist auch noch in anderen Bereichen passiert.

 

Es ist also eine Verkürzung. Wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist, kann man sich mit der Tabelle begnügen.

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odensee
vor 1 Minute von lacerator1984:

Wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist, kann man sich mit der Tabelle begnügen.

Ich weiß jetzt nicht so ganz genau, was du mit Ergebnis meinst, aber ich fürchte, bis zur nächsten Änderung MUSS man sich damit begnügen.

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Feranda
vor 1 Stunde von odensee:

Bei einer Einmalzahlung gibt es keinen Ertragsanteil. Da gibt es einen Gewinn und der wird nach Abzug von 30% (Fonds) bzw. 15%(FRV) Teilfreistellung versteuert. Das solltest du eigentlich wissen. :rolleyes:

Fast richtig, wenn der Vertrag lang genug läuft (12+ Jahre und bis Minimum Ablauf 62. LJ) wird ja nur die Hälfte des Ertrags besteuert. Ansonsten ist dein Satz korrekt :)

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odensee
vor 2 Minuten von ViRe1991:

Fast richtig,

Mein Satz ist exakt richtig. Über die Höhe der Steuer habe ich keine Aussage gemacht.  :prost:

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Feranda
vor 1 Minute von odensee:

Mein Satz ist exakt richtig. Über die Höhe der Steuer habe ich keine Aussage gemacht.  :prost:

Und es wurde ja bereits erwähnt in den nachfolgenden Posts, erst lesen dann schreiben :narr:

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Indexsurfer
On 2/27/2021 at 2:37 PM, Badurad said:

Was die reine Kostenbetrachtung angeht, gebe ich Dir recht. Was das Unternehmen myLife und die Frage eines langlaufenden Vertrags (Absicherung Langlebigkeitsrisiko) angeht, sollte man sich schon fragen ob das der richtige Versicherer ist.

inwiefern? MyLife hat doch eine halbwegs normale Solvabilitätsquote und ist Teil der Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherheitseinrichtung.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 2 Stunden von lacerator1984:

Das stimmt zwar, ist aber das Ergebnis einer sog. steuerlichen Typisierung.

Man hat das mal für einen gewissen Zinssatz berechnet und dann diese Tabelle festgelegt. Nach den gesunkenen Zinsen hat man diese Tabelle aber nicht wieder angepasst. Das ist auch noch in anderen Bereichen passiert.

 

Es ist also eine Verkürzung. Wenn man mit dem Ergebnis zufrieden ist, kann man sich mit der Tabelle begnügen.

 

vor 3 Stunden von odensee:

(Nein, ich kann dir den Satz nicht erklären :rolleyes:)

 

Ich habe jetzt nochmal etwas gelesen und bilde mir ein es ganz grob verstanden zu haben:

 

  1. Rente x € / Jahr
  2. Fiktive Laufzeit t dieser Rentenzahlungen anhand irgendwelcher Kriterien? Sterbetafeln?
  3. Jetzt werden alle zukünftigen Rentenzahlungen innerhalb der Laufzeit abgezinst mit dem Zinssatz z und summiert auf den heutigen Barwert y € (Summe aller künftigen abgezinsten Rentenzahlungen)
  4. Und jetzt wird irgendwie (gleichmäßig? siehe Gesetzestext) die Differenz zwischen x und y auf die Laufzeit t verteilt und dabei kommt dann für das Alter 67 eben ein Ertragsanteil von 17% raus

Das Ergebnis ist hier also natürlich maßgeblich abhängig vom Zinssatz z den man zum abzinsen verwendet und ist heute wohl mehr als korrekturbedürftig.

 

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so grob stimmt oder ich kompletten Müll schreibe : >

 

 

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Badurad
· bearbeitet von Badurad
vor einer Stunde von Indexsurfer:

inwiefern? MyLife hat doch eine halbwegs normale Solvabilitätsquote und ist Teil der Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherheitseinrichtung.

Die Frage ist, an wen möchte ich mich zur Absicherung des Langlebigkeitsrisikos binden. Falls ich das nicht absichern möchte und nicht vorhabe mein Guthaben zu verrenten, sollte ich gleich einen ETF-Sparplan abschließen und mir die Extrakosten für die FRV sparen.

  • myLife: Die Versicherungsgesellschaft wurde 1993 zunächst unter dem Namen Gutingia Lebensversicherung AG als Teil der Göttinger Gruppe gegründet. Nach deren Insolvenz wurde das Versicherungsgeschäft 2005 von der niederländisch-belgischen Fortis-Gruppe übernommen. Durch die Finanz- und Wirtschaftskrise ab 2007 geriet Fortis in Schwierigkeiten und wurde daher im Jahr 2008 aufgespalten und teilweise verstaatlicht. Infolge der Aufspaltung wurde das Deutschlandgeschäft als Ageas Deutschland Lebensversicherung AG fortgeführt und schließlich 2011 an den Private Equity-Fonds Augur FIS Financial Opportunities II SICAV der Investment-Gesellschaft Augur Capital verkauft. 2014 erfolgte die Umbenennung in mylife. Im Jahr 2019 gab Augur Capital seine Beteiligung an myLife im Rahmen eines Secondary Buyouts auf; die neuen Eigentümer sind SALU Capital, die Apex Group und die Inlife Holding. 43 Mitarbeiter (Quelle: Wikipedia)
  • Condor: 1955 gegründet (Familie Oetker, die mit dem Backpulver und Pudding), 2008 von Oetker verkauft an die R+V Versicherung, 14.600 Mitarbeiter (Quelle: Firmenhomepage)
  • LV1871: 1871 gegründet, zwei Weltkriege überstanden, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, 470 Mitarbeiter (Quelle: Firmenhomepage)
  • SCR-Quote 2019 ohne Übergangsmaßnahmen und Volatilitätsanpassung: myLife 184% (Platz 56 von 84); Condor 495% (Platz 6 von 84); LV1871 470% (Platz 9 von 84) (Quelle: Policendirekt.de)

Ich weiß ehrlich gesagt nicht, was einen zur myLife ziehen sollte.

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tyr
· bearbeitet von tyr
vor 1 Stunde von Indexsurfer:
Am 27.2.2021 um 14:37 von Badurad:

Was das Unternehmen myLife und die Frage eines langlaufenden Vertrags (Absicherung Langlebigkeitsrisiko) angeht, sollte man sich schon fragen ob das der richtige Versicherer ist.

inwiefern? MyLife hat doch eine halbwegs normale Solvabilitätsquote und ist Teil der Protektor Lebensversicherungs-AG als Sicherheitseinrichtung.

Wenn ich mir die Eigentümerstruktur der MyLife ansehe, inklusive näherer Vergangenheit bin ich mir sicher, dass die MyLife-Eigentümer alles tun werden, um ihre eigenen Profite zu maximieren. Ich wäre mir nicht sicher, ob dabei deine Interessen als versicherte Person langfristig bestmöglich vertreten werden.

 

Sind denn die Vertragsbedingungen der MyLife so viel besser als das, was du bei anderen Nettotarif/Direkttarif-Versicherern bekommen kannst, die z. B. als VVaG ohne private equity-Eigentümerbude organisiert sind und nur sich selbst bzw. den Mitgliedern gehören?

 

Für einen kurzfristigen Zock, der fest geplant in einigen Jahren wieder beendet wird kann man bei der MyLife ja durchaus Kunde werden. Nun sind Lebensversicherungen jedoch eher langfristig oder sogar lebenslang angelegt: Sicherheit geben, wenn man sich irgendwann selber weniger gut um seine Finanzen kümmern kann. Ich glaube für den zweiten Fall wäre ein langweiliger VVaG mit guten Kennzahlen und soliden Aussichten eher zu bevorzugen. Für die WPF-Zocker, die mit Riester-AV-Verträgen Unsinn wie verschieben des Renteneintrittsalters auf 83 Jahre vornehmen kann MyLife dagegen eine interessante Wahl sein. ^_^

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 6 Stunden von intInvest:

Wie wurde dieser schlaue Ertragsanteil von z.B. 17% bei Eintrittsalter 67 berechnet?

 

vor 2 Stunden von intInvest:

Vielleicht kann mir jemand sagen, ob das so grob stimmt oder ich kompletten Müll schreibe : >

 

Ja, kommt vom Prinzip her hin. Es geht darum, die Rente aufzuteilen in die Rückzahlung von eingebrachtem Kapital (steuerfrei) und die Auszahlung von Zinsgewinnen, die während der Rentenlaufzeit anfallen (steuerpflichtig).

 

vor 5 Stunden von lacerator1984:

Man hat das mal für einen gewissen Zinssatz berechnet und dann diese Tabelle festgelegt. Nach den gesunkenen Zinsen hat man diese Tabelle aber nicht wieder angepasst.

 

Sehr gelegentlich ist die Tabelle schon angepaßt worden, zuletzt 2005. Damals ist z.B. der Ertragsanteil für im Alter von 50/60/70 Jahren beginnende Renten von 43%/32%/21% gesenkt worden auf 30%/22%/15%. Natürlich sind seit 2005 die Zinsen weiter erheblich zurückgegangen.

 

(Laut der Begründung zum Alterseinkünftegesetz wurde 2005 ein Abzinsungssatz von 3% angenommen.)

 

vor 6 Stunden von intInvest:

Diese 17% sind ja festgelegt, egal wie gut/schlecht meine FRV performt hat.

 

Richtig – diejenigen Wertzuwächse einer Rentenversicherung, die in der Ansparphase angefallen sind, sind steuerfrei. Das ist ihr großer steuerlicher Vorteil. Besteuert wird, über den Ertragsanteil, nur die Verzinsung in der Auszahlungsphase.

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intInvest
vor 9 Minuten von chirlu:

Besteuert wird, über den Ertragsanteil, nur die Verzinsung in der Auszahlungsphase.

Das funktioniert doch nur korrekt, wen das Kapital in der Auszahlungsphase auch mit dem entsprechenden Zins verzinst wird, mit dem dieser Ertragsanteil auch berechnet wurde?

 

Und welche Verzinsung ist hierbei eigentlich gemeint? Geht es hier um die Überschussanteile in der Auszahlungsphase?

 

Ich meine, wie ist hier sichergestellt, dass die aktuell geltenden Ertragsanteile, tatsächlich nicht zu einer Besteuerung der eingezahlten Beiträge führen?

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chirlu
vor 2 Minuten von intInvest:

Das funktioniert doch nur korrekt, wen das Kapital in der Auszahlungsphase auch mit dem entsprechenden Zins verzinst wird, mit dem dieser Ertragsanteil auch berechnet wurde?

 

Ich meine, wie ist hier sichergestellt, dass die aktuell geltenden Ertragsanteile, tatsächlich nicht zu einer Besteuerung der eingezahlten Beiträge führen?

 

Es ist nicht vollkommen sichergestellt. Das ist bei

vor 5 Stunden von lacerator1984:

einer sog. steuerlichen Typisierung

(lies: über den Daumen gepeilt) eben so.

 

vor 3 Minuten von intInvest:

Und welche Verzinsung ist hierbei eigentlich gemeint? Geht es hier um die Überschussanteile in der Auszahlungsphase?

 

Die Gesamtverzinsung – Rechnungszins und Überschüsse.

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odensee
vor 23 Minuten von chirlu:

Besteuert wird, über den Ertragsanteil, nur die Verzinsung in der Auszahlungsphase.

Angenommen, der Versicherer hat in der Auszahlphase keinen Elan mehr und legt das Geld zu 0% an....  :rolleyes:

 

Meiner Meinung nach findet durch die Ertragsanteilsbesteuerung eine (Teil)substanzbesteuerung statt. Allerdings wurde diese Substanz teilweise mit steuerfreien Gewinnen aufgebaut.

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intInvest
vor 3 Minuten von odensee:

Angenommen, der Versicherer hat in der Auszahlphase keinen Elan mehr und legt das Geld zu 0% an....  :rolleyes:

Hier sollte der bei Vertragsschluss (bzw. beim Umwandeln des Fondssparplan in eine Versicherung zu Rentenbeginn?) geltende "Garantiezins" gelten?

 

vor 5 Minuten von odensee:

Allerdings wurde diese Substanz teilweise mit steuerfreien Gewinnen aufgebaut.

Wie das? Durch die nicht vorhandene Besteuerung im Versicherungsmantel?

 

vor 10 Minuten von chirlu:

Es ist nicht vollkommen sichergestellt.

Ok, dann haben wir aber natürlich ein großes Problem im heutigen Zinsumfeld und den seit 2005 unveränderten Ertragsanteil-Tabellen.

Nicht nur, dass ich entsprechend lange leben muss um meine Einzahlungen überhaupt "rauszubekommen" geschweige denn einen entsprechenden Gewinn.

Es kommt noch eine, zumindest aktuell, zu hohe Besteuerung dazu.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 12 Minuten von odensee:

Angenommen, der Versicherer hat in der Auszahlphase keinen Elan mehr und legt das Geld zu 0% an....  :rolleyes:

 

Dann wird ihm typisiert trotzdem mehr Elan unterstellt.

 

vor 12 Minuten von odensee:

Meiner Meinung nach findet durch die Ertragsanteilsbesteuerung eine (Teil)substanzbesteuerung statt.

 

Vielleicht sähe es das Bundesverfassungsgericht auch so, falls jemand klagen würde; vielleicht auch nicht.

 

Gegen die (ebenfalls mit dem Alterseinkünftegesetz eingeführte) nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten und Rürup wird ja auch vorgebracht, daß die Übergangsregelung zu einer Doppelbesteuerung führe. Die wissenschaftlichen Meinungen gehen dazu auseinander. Der Fall kommt vor das Bundesverfassungsgericht, Ausgang offen.

 

vor 12 Minuten von odensee:

Allerdings wurde diese Substanz teilweise mit steuerfreien Gewinnen aufgebaut.

 

Für eine sofort beginnende Rente gilt das nicht, und dort wird die gleiche Ertragsanteilbesteuerung angewandt.

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odensee
vor 3 Minuten von intInvest:

Hier sollte der bei Vertragsschluss (bzw. beim Umwandeln des Fondssparplan in eine Versicherung zu Rentenbeginn?) geltende "Garantiezins" gelten?

Ja, klar, darum ging es mir aber nicht. Die 17% (oder x%), die besteuert werden, werden ja unabhängig vom tatsächlichen Ertrag besteuert. Wie du weiter unten ja auch feststellst. War nur ein "Gedankenexperiment"

 

Zitat

Wie das? Durch die nicht vorhandene Besteuerung im Versicherungsmantel?

Ja. Alles was bis zum beginn der Rentenzahlung an Gewinnen angefallen ist, ist (zunächst) steuerfrei.

 

Zitat

Es kommt noch eine, zumindest aktuell, zu hohe Besteuerung dazu.

Genau das meine ich mit Substanzbesteuerung.

Gerade eben von chirlu:

Für eine sofort beginnende Rente gilt das nicht, und dort wird die gleiche Ertragsanteilbesteuerung angewandt.

Exakt so ist es. In dem Fall passt Substanzbesteuerung noch besser.

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intInvest
· bearbeitet von intInvest
vor 11 Minuten von odensee:

War nur ein "Gedankenexperiment"

Passt. Ich wollte damit nur sagen, dass der Versicherer sich nicht "einfach so" für 0% entscheiden kann aus dem Nichts heraus wenn vertraglich was anderes festgelegt ist : D

 

vor 11 Minuten von odensee:

a. Alles was bis zum beginn der Rentenzahlung an Gewinnen angefallen ist, ist (zunächst) steuerfrei.

Passt, ist mir bewusst. Wollte nur sichergehen dass ich keine anderweitigen "Vorteile" übersehe.

 

vor 11 Minuten von odensee:

Exakt so ist es. In dem Fall passt Substanzbesteuerung noch besser.

Bin ich bei dir. Volle Zustimmung.

 

 

Deshalb sollte man sich eine FRV wirklich gut überlegen, vor allem wenn man verrenten möchte.

Solche klaren und deutlichen Steuervorteile wie immer beworben, bleiben da nämlich nach Berücksichtigung der Kosten nicht mehr übrig, wenn überhaupt, egal ob Verrentung oder Kapitalauszahlung.

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odensee

@chirlu irgendwie haben sich unsere Antworten überschnitten. Ich sehe weitestgehend Übereinstimmung.

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tyr
· bearbeitet von tyr

@ViRe1991 ich bevorzuge öffentliche Diskussionen zum Thema, keine PMs. Da nichts geheimhaltungswürdiges in der Diskussion war antworte ich öffentlich.

 

Zitat

Achso, Finanztip ist kein Vermittler? Wenn Affiliate Links auf der Seite stehen?

Das ist einfache Werbung und diese ist eindeutig so gekennzeichnet, transparent. Wenn jede Werbung ein Medium zum Vermittler macht ist jede Zeitung, viele Fernsehsender, YouTube usw. ebenfalls ein Vermittler. Spielt aber keine Rolle, du kannst das werten, wie du willst. Vermittler sind in Deutschland als solche eindeutig im Vermittlerregister gekennzeichnet. Das weißt du ja.

Zitat

Nein, du entscheidest nicht was die Masse braucht.

Ich entscheide das nicht, aber es gibt nunmal gängige Empfehlungen, die breitester Konsens sind, welche Versicherungen existenziell wichtig, unwichtig oder unnötiger Firlefanz sind. Je nach individueller Lebenssituation, die recht einfach zu unterscheiden sind bei den Standardprodukten für Normalsterbliche. Einfach hier durchklicken:
https://www.bundderversicherten.de/mein-versicherungsbedarf/bedarfscheck

https://www.test.de/Versicherungen-Optimaler-Risikoschutz-1162242-0/

 

Und ja, das Thema ist so einfach. Und nein, die einzelnen Versicherungen selber sind nicht immer einfach. Je nachdem, was man da versichert kann es beliebig kompliziert werden, siehe BU, PKV und auch RLV. Genau dafür braucht man einen spezialisierten erfahrenen Versicherungsmakler.

 

Sparverträge kann man komplett selber machen ohne Vermittler und sich mit den gängigen Empfehlungen von Finanztip/Stiftung Warentest finanziell für günstige Preise erheblich besser stellen. Es gibt Ausnahmen wie Rentenversicherungen in der Auszahlungsphase, komplexe bAV-Konstruktionen für Selbständige usw., die die Regel bestätigen. Das ist dann alles weit abseits von dem, was ein Allianz-Vertreter, ein Filialbankverkäufer und übliche Versicherungsverkäufer leisten können.

Zitat

Das entscheidet jede Person für sich. Jeder sollte eine PHV und eine BU haben, das ist richtig. Aber ich bin der Letzte, der jemand Uneinsichtigem eine BU "aufdrückt".

Nirgendwo habe ich etwas von "aufdrücken" geschrieben. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Man kann auch ohne Privathaftpflichtversicherung und BU leben und arbeiten.

Zitat

Und das entscheidest du? Nein? Achso. Sowas erarbeitet man gemeinsam in einer Beratung.

Oder man liest sich die gängigen Empfehlungen zur privaten Finanzplanung bei FT/SW durch und kümmert sich um seine Hand voll wichtigen Verträge und lebt weiter. Es ist kein Vermittler notwendig, bis auf die komplizierten Fälle wie z. B. BU, was wiederum nur wenige Spezialmakler beherrschen und die Masse der Vermittler gerade nicht. Siehe das ganze regelmäßig falsch eingestellte Vertragschaos, was MLP, DVAG, Tecis usw. regelmäßig bei den Menschen hinterlassen.

Zitat

Oder man macht es auf eigene Faust. Welche Möglichkeiten der Pflegeabsicherung hat man denn? Und bei welcher Gesellschaft sollte man das machen? 

Pflegeabsicherung kann man machen, wenn man schon das gesamte Leben vorher bestens abgesichert hat: Ausbildung erfolgreich erledigt, stabiles hohes Einkommen mit guten Aussichten gesichert, Angehörige und Familie abgesichert, Sparverträge laufen, Altersvorsorge läuft, BU vorhanden. Dann kann man an die Stufe 2 nach der Altersvorsorge denken: zusätzliche (!) Pflegezusatzversicherung.

 

Wieder mal hier der übliche Vermittlertrick: von Pflegeabsicherung reden und verschweigen, dass bereits eine teure staatliche Teilkasko-Pflegeabsicherung für die meisten vorhanden ist. Man kann sich privat zusätzlich versichern oder sparen, wenn schon sämtliche Basis-Absicherung, die noch wichtiger sind bereits weit voran getrieben worden und vollumfänglich vorhanden sind, was bei vielen nicht der Fall ist. Bevor das nicht der Fall ist (siehe BU!) sollte man tunlichst die Finger von PZV lassen. 

 

Einfach hier erklärt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-eine-sinnvolle-absicherung-fuers-alter-29435

 

Auch diese Erklärung wirst du ablehnen und kritisieren, weil dieses Überblickswissen beim Verbraucher deine Vertriebstätigkeiten stört.

 

Ich wäre durchaus gespannt, ob irgendwer mit durchschnittlichem Einkommen neben 1.000+ Euro pro Jahr für eine reine SBU noch bereit ist, weiteres Geld in Pflegezusatzversicherungen zu stecken, die Versorgungslücken in den letzten 3-5 Lebensjahren abdecken, wenn die gesetzliche PV nicht reicht. Wenn man natürlich die Beratung falsch macht ist es möglich. :lol:

 

Zitat

Willkommen im 21. Jahrhundert, besser bildet sich die Zukunft dieses Landes auf diese Weise als gar nicht.

Willkommen im 21. Jahrhundert: die meisten Vermittler sind durch Stiftung Warentest und Finanztip samt Direktversicherern überflüssig. Ausnahmen wie BU bestätigen die Regel.

Zitat

Neid ist immer noch die höchste Form der Anerkennung. Allerdings bin ich auch kein Fan, nicht falsch verstehen.

Nirgendwo steht irgendwas von Neid. Das verstehst du falsch.

 

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Feranda
vor 4 Stunden von tyr:

@ViRe1991 ich bevorzuge öffentliche Diskussionen zum Thema, keine PMs. Da nichts geheimhaltungswürdiges in der Diskussion war antworte ich öffentlich.

Gab ja eins aufn Deckel weil ich hier öffentlich geschrieben bzw. diskutiert habe.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Das ist einfache Werbung und diese ist eindeutig so gekennzeichnet, transparent. Wenn jede Werbung ein Medium zum Vermittler macht ist jede Zeitung, viele Fernsehsender, YouTube usw. ebenfalls ein Vermittler. Spielt aber keine Rolle, du kannst das werten, wie du willst. Vermittler sind in Deutschland als solche eindeutig im Vermittlerregister gekennzeichnet. Das weißt du ja.

Siehe mein Kommentar oben, das hast du falsch verstanden.

vor 4 Stunden von tyr:

Ich entscheide das nicht, aber es gibt nunmal gängige Empfehlungen, die breitester Konsens sind, welche Versicherungen existenziell wichtig, unwichtig oder unnötiger Firlefanz sind. Je nach individueller Lebenssituation, die recht einfach zu unterscheiden sind bei den Standardprodukten für Normalsterbliche. Einfach hier durchklicken:
https://www.bundderversicherten.de/mein-versicherungsbedarf/bedarfscheck

https://www.test.de/Versicherungen-Optimaler-Risikoschutz-1162242-0/

Danke, ich kenne Basisabsicherung, ich berate ganzheitlich.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Und ja, das Thema ist so einfach. Und nein, die einzelnen Versicherungen selber sind nicht immer einfach. Je nachdem, was man da versichert kann es beliebig kompliziert werden, siehe BU, PKV und auch RLV. Genau dafür braucht man einen spezialisierten erfahrenen Versicherungsmakler.

Egal ob Versicherungsvertreter, Mehrfachagent, Makler oder Honorarberater, alle haben ihre Daseinsberechtigung. Willkommen in der Realität, in der sich 99% der Menschen einfach nicht damit beschäftigen und sich einen persönlichen Ansprechpartner wünschen.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Sparverträge kann man komplett selber machen ohne Vermittler und sich mit den gängigen Empfehlungen von Finanztip/Stiftung Warentest finanziell für günstige Preise erheblich besser stellen.

Kann man, ist aber außerhalb vom Wertpapierforum eher nicht die Praxis.

vor 4 Stunden von tyr:

Es gibt Ausnahmen wie Rentenversicherungen in der Auszahlungsphase, komplexe bAV-Konstruktionen für Selbständige usw., die die Regel bestätigen. Das ist dann alles weit abseits von dem, was ein Allianz-Vertreter, ein Filialbankverkäufer und übliche Versicherungsverkäufer leisten können.

Das ist eine Pauschalisierung und halt einfach nicht richtig. Das wäre dann eine qualifizierte Aussage, wenn du das an eigener Hand in vielen Fällen selbst erlebt hättest. Das mag für Vermittler A stimmen, Vermittler B aber schon nicht mehr.

vor 4 Stunden von tyr:

Nirgendwo habe ich etwas von "aufdrücken" geschrieben. Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied. Man kann auch ohne Privathaftpflichtversicherung und BU leben und arbeiten.

Kann man, sollte man aber nicht :dumb:

vor 4 Stunden von tyr:

Oder man liest sich die gängigen Empfehlungen zur privaten Finanzplanung bei FT/SW durch und kümmert sich um seine Hand voll wichtigen Verträge und lebt weiter. Es ist kein Vermittler notwendig, bis auf die komplizierten Fälle wie z. B. BU, was wiederum nur wenige Spezialmakler beherrschen und die Masse der Vermittler gerade nicht.

Wieder eine nicht belegbare Pauschalisierung.

vor 4 Stunden von tyr:

Siehe das ganze regelmäßig falsch eingestellte Vertragschaos, was MLP, DVAG, Tecis usw. regelmäßig bei den Menschen hinterlassen.

Wieder eine nicht belegbare Pauschalisierung. Weißt du eigentlich wie viele Verträge tagtäglich geschlossen werden? Und dann kommt alle paar Wochen mal einer hier an wo es nicht gepasst hat? Und die 99,9% Rest bei denen es passt meldet sich halt offensichtlich nicht zu Wort.

vor 4 Stunden von tyr:

Pflegeabsicherung kann man machen, wenn man schon das gesamte Leben vorher bestens abgesichert hat: Ausbildung erfolgreich erledigt, stabiles hohes Einkommen mit guten Aussichten gesichert, Angehörige und Familie abgesichert, Sparverträge laufen, Altersvorsorge läuft, BU vorhanden. Dann kann man an die Stufe 2 nach der Altersvorsorge denken: zusätzliche (!) Pflegezusatzversicherung.

 

vor 4 Stunden von tyr:

 

Wieder mal hier der übliche Vermittlertrick: von Pflegeabsicherung reden und verschweigen, dass bereits eine teure staatliche Teilkasko-Pflegeabsicherung für die meisten vorhanden ist.

Nachdem es eine Pflicht ist eine Pflegeversicherung zu haben in Deutschland spreche ich OFFENSICHTLICH nicht von der Pflegepflicht sondern Pflegezusatz. So viel erwarte ich dann doch von den Diskussionsteilnehmern hier. Aber erleuchte mich, für wen ist die denn nicht vorhanden? Ich lerne ja auch gerne dazu.

vor 4 Stunden von tyr:

Man kann sich privat zusätzlich versichern oder sparen, wenn schon sämtliche Basis-Absicherung, die noch wichtiger sind bereits weit voran getrieben worden und vollumfänglich vorhanden sind, was bei vielen nicht der Fall ist. Bevor das nicht der Fall ist (siehe BU!) sollte man tunlichst die Finger von PZV lassen. 

Tja, stell dir vor, ich habe Kunden die absolut keine BU haben wollen aber Pflegezusatz absichern wollen. :help:

vor 4 Stunden von tyr:

Verbraucherzentrale :D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D:D Zitier doch bitte gleich Bild. Aber ja, selbst da stehen wahre Punkte.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Auch diese Erklärung wirst du ablehnen und kritisieren, weil dieses Überblickswissen beim Verbraucher deine Vertriebstätigkeiten stört.

Warum sollte es? Weniger Arbeit für mich wenn der Kunde schon weiß was er will und keine großen Erklärungen braucht warum was Sinn macht.

Was für Aussagen hier gemacht werden ist der absolute Wahnsinn. Man merkt richtig die Abneigung und Verachtung für den Berufsstand. Keine Möglichkeit auf Stammtischparolenniveau eins mitzugeben wird ausgelassen.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Ich wäre durchaus gespannt, ob irgendwer mit durchschnittlichem Einkommen neben 1.000+ Euro pro Jahr für eine reine SBU noch bereit ist, weiteres Geld in Pflegezusatzversicherungen zu stecken, die Versorgungslücken in den letzten 3-5 Lebensjahren abdecken, wenn die gesetzliche PV nicht reicht. Wenn man natürlich die Beratung falsch macht ist es möglich. :lol:

Das sind in der Regel die Menschen, die mehrere Pflegefälle in der Familie hatten/haben und sich bewusst sind, dass es durchaus Sinn machen kann damit früh anzufangen. Dann kostet das Ganze übrigens einen Appel und ein Ei. Bereits heute werden 2 von 3 Menschen im Alter Pflegefall. Tendenz steigend. 

Aber ja, läuft dann wohl unter Falschberatung wenn der Kunde das bekommt was er will.

vor 4 Stunden von tyr:

 

Willkommen im 21. Jahrhundert: die meisten Vermittler sind durch Stiftung Warentest und Finanztip samt Direktversicherern überflüssig.

Das ist mit Abstand die eingebildetste, hochnäsigste und falscheste Aussage die ich hier bis dato gelesen habe. Nur weil eine Hand voll Menschen da keinen Ansprechpartner mehr brauchen (was ja auch vollkommen in Ordnung ist), gilt das noch lange nicht für den Rest der Bevölkerung.

Früher war die größte Kritik, dass Hinz und Kunz Versicherungen verkaufen konnten ohne jegliche Ausbildung und Fachkompetenz. Und heute, 2 Jahrzehnte später, hört man lieber auf die Aussagen von Menschen ohne Qualifikation oder Zulassung als auf die, die jahrelange Ausbildung durchlaufen, jährliche Weiterbildung absolvieren und durch strenge Regulierungen geprüft wurden. 

Verkehrte Welt :myop:

 

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odensee
vor 3 Stunden von ViRe1991:

Kann man, ist aber außerhalb vom Wertpapierforum eher nicht die Praxis.

Du schreibst aber nunmal im WPF.

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