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FirstSpaceApe

Freiwillig Gesetzlich Krankenversichert + Aktiengewinne ?!

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FirstSpaceApe
· bearbeitet von FirstSpaceApe

Hallo zusammen,

 

bin seit 2016 an der Börse unterwegs. War bisher größtenteils Passiv unterwegs, "Kaufen und Halten".

Nun habe ich 2020 einiges im Depot umgeschichtet.

Dabei vielen Gewinne im mittleren 6 stelligen Bereich an, die ja direkt wieder investiert wurden.

Soweit ich weiß müssen ja seit 2009 keine Gewinne mehr in der Steuererklärung angegeben werden, da diese ja direkt abgeführt werden von meinem Deutschen Broker.

Jetzt habe ich gehört bei der freiwilligen GKV evtl. doch noch?!

Bin Angestellter, aber da ich knapp über der JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) verdiene, bin ich Freiwillig Gesetzlich Krankenversichert bei der AOK.

Heißt das ich müsste sie jetzt evtl. doch in der Steuererklärung angeben? Auf der Internetseite der AOK finde ich leider nichts genaues zu dem Thema.

Bisher habe ich jedenfalls die letzten Jahre nie etwas in der Steuererklärung angegeben.

Evtl. weiß jemand mehr über das Thema.

Vielen Dank schonmal.

 

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Shonsu
· bearbeitet von Shonsu

Sofern das Depot in Deutschland liegt und automatisch Abgeltungsteuer abgeführt wird, musst Du nichts machen. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bezahlst Du ja schon den Höchstsatz.

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FirstSpaceApe
· bearbeitet von FirstSpaceApe
vor 7 Minuten von Shonsu:

Sofern das Depot in Deutschland liegt und automatisch Abgeltungsteuer abgeführt wird, musst Du nichts machen. Als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter bezahlst Du ja schon den Höchstsatz.

ok vielen Dank, habe beim Googlen danach viele wiedersprüchliche Antworten dazu gelesen, aber nichts was mal genauer auf das Thema eingeht.

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dev
· bearbeitet von dev

Du zahlst schon ohne Kapitalgewinne den Höchstsatz, somit sind die Gewinne für die Steuererklärung ( schon abgegolten ) und KV irrelevant.

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FirstSpaceApe

das hört sich gut an, hatte mir schon sorgen gemacht 

Jetzt spinnen wir mal weiter, sagen wir mal das Depot ist groß genug und ich überlege in <10 Jahren weniger zu arbeiten und meinen Job an den Nagel zu hängen damit ich mehr Zeit für andere Dinge (u.a. Börse) habe. Was wäre der beste / günstigste Weg?!

 

Einen Job (Minijob?) zu suchen der möglichst wenig Zeit in Anspruch nimmt um wenigstens Kranken/Rentenversichert zu bleiben?!

Weil ohne Job fällt es ja unter Selbstständig, also Gewinne Pers. Steuersatz, Krankenversicherung teurer etc?

Fange gerade an mich mit dem Thema zu beschäftigen....

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Shonsu
· bearbeitet von Shonsu
vor 33 Minuten von FirstSpaceApe:

das hört sich gut an, hatte mir schon sorgen gemacht 

Jetzt spinnen wir mal weiter, sagen wir mal das Depot ist groß genug und ich überlege in <10 Jahren weniger zu arbeiten und meinen Job an den Nagel zu hängen damit ich mehr Zeit für andere Dinge (u.a. Börse) habe. Was wäre der beste / günstigste Weg?!

 

Einen Job (Minijob?) zu suchen der möglichst wenig Zeit in Anspruch nimmt um wenigstens Kranken/Rentenversichert zu bleiben?!

Weil ohne Job fällt es ja unter Selbstständig, also Gewinne Pers. Steuersatz, Krankenversicherung teurer etc?

Fange gerade an mich mit dem Thema zu beschäftigen....

Soweit ich unser schizophrenes KV-System verstehe: Ein Midijob knapp über Minijob. Damit bist Du während der 10 Jahre bis Du offiziell in Rente gehst krankenversichert und die Krankenversicherung interessiert sich nicht für Deine "Nebeneinkünfte".

 

Sobald Du dann in Rente gehst, wird es wieder interessant, da kann es sein, dass da dann plötzlich die Krankenversicherung der Rentner feststellt, dass Du lange Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast und daher fast alle Deine Einkünfte für den KV-Betrag maßgeblich sind. Dann darfst Du die Hosen runterlassen und alle Einkünfte angeben und bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit allen Einkünften einzahlen. Hiervon ausgenommen sind dann wieder Anteile der Betriebsrente o.ä. das ist komplex, und ändert sich ab und zu... damit beschäftige ich mich erst, wenn es bei mir soweit ist ;)

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whister
· bearbeitet von whister
vor 23 Minuten von Shonsu:

Sobald Du dann in Rente gehst, wird es wieder interessant, da kann es sein, dass da dann plötzlich die Krankenversicherung der Rentner feststellt, dass Du lange Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast und daher fast alle Deine Einkünfte für den KV-Betrag maßgeblich sind.

Das stimmt nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage spielt es für die Krankenversicherung der Rentner keine Rolle ob man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat oder nicht.

vor 56 Minuten von FirstSpaceApe:

Weil ohne Job fällt es ja unter Selbstständig, also Gewinne Pers. Steuersatz, Krankenversicherung teurer etc?

Nein, ohne Job ist man nicht Selbstständig. Trotzdem ist man dann freiwillig in der GKV versichert (oder in der PKV).

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Shonsu
vor einer Stunde von whister:

Das stimmt nicht. Nach der derzeitigen Rechtslage spielt es für die Krankenversicherung der Rentner keine Rolle ob man über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hat oder nicht.

Nein, ohne Job ist man nicht Selbstständig. Trotzdem ist man dann freiwillig in der GKV versichert (oder in der PKV).

 

Also ich habe es bisher immer so verstanden, dass wenn jemand über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Und dass man dann im Ruhestand eben auch freiwillig versicherter Rentner ist und dann mehr Einkünfte als Einkommen herangezogen werden. (siehe auch:  https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner )

 

Aber ich bin auch kein Rechtsexperte und freue mich, wenn es für mich später mal anders kommen sollte :)

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whister
vor 45 Minuten von Shonsu:

Also ich habe es bisher immer so verstanden, dass wenn jemand über der Beitragsbemessungsgrenze verdient, er freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Und dass man dann im Ruhestand eben auch freiwillig versicherter Rentner ist und dann mehr Einkünfte als Einkommen herangezogen werden. (siehe auch:  https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/krankenkasse-beitrag/rentner )

In deinem Link steht es doch korrekt:

Zitat

Mitglied in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) wird, wer seit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens 9/10 der 2. Hälfte des Berufslebens gesetzlich krankenversichert war. [...]

Und wenn man Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist ist man pflichtversichert. Wenn man vorher freiwillig versichert war kann man unter Umständen auf Antrag von der Krankenversicherung der Rentner befreit werden. Ob man das möchte ist eine andere Frage.

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dev
· bearbeitet von dev

wann-bin-ich-als-rentner-pflichtversiche

Zitat

Wann bin ich als Rentner pflicht­ver­si­chert?

Voraussetzung für eine Pflichtversicherung als Rentner ist, dass Sie einen Rentenantrag gestellt haben. Außerdem müssen Sie zu diesem Zeitpunkt während der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens mindestens 90 Prozent anrechenbare Zeiten haben, sogenannte Vorversicherungszeiten. Die Pflichtversicherung als Rentner hängt NICHT von der Höhe Ihres Einkommens oder Ihrer Rente ab.

 

Und genau deshalb staune ich immer, das sich eine Flucht aus der PKV kurz vor 55 rechnen soll, denn man ist dann freiwillig GKV versichert und darf auf alle Einkunftsarten, KV zahlen.
 

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s1lv3r
· bearbeitet von s1lv3r

Kleine Beispielrechnung (nur aus Interesse):

Erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit 18 Jahren.
Rentenantragstellung mit 62 Jahren.

62 - 18 = 44 Jahre im Berufsleben.
44 / 2 = 22 Jahre ist die Länge der 2. Hälfte des Berufslebens (davon 90% = 20 Jahre).

62 - 20 = Mit einem Alter von 42 müsste man spätestens in der GRV sein um in die KVdR aufgenommen zu werden.

 

Stimmt das so? :huh:

 

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dev
· bearbeitet von dev
vor 7 Minuten von s1lv3r:

Kleine Beispielrechnung (nur aus Interesse):


Erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit mit 18 Jahren.
Rentenantragstellung mit 62 Jahren.

62 - 18 = 44 Jahre im Berufsleben.
44 / 2 = 22 Jahre ist die Länge der 2. Hälfte des Berufslebens (davon 90% = 20 Jahre).

62 - 20 = Mit einem Alter von 42 müsste man spätestens in der GRV sein um in die KVdR aufgenommen zu werden.

 

Stimmt das so? :huh:

 

Es gibt noch einen Kinderbonus, aber sonst sehe ich das auch so.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 12 Minuten von s1lv3r:

Stimmt das so? :huh:

 

Prinzipiell ja, bis auf Rundungsfehler (es wird taggenau gerechnet). Außerdem müssen die zwanzig Jahre nicht zwingend am Stück sein. Und für jedes Kind werden drei Jahre Vorversicherungszeit angenommen; d.h. ab sieben Kindern im Beispiel bräuchte man gar keine GKV-Zeit mehr.

 

vor 12 Minuten von s1lv3r:

Rentenantragstellung mit 62 Jahren

 

Das ist noch wichtig zu beachten in knappen Fällen: Es geht tatsächlich um den Tag des Antrags, nicht um den Rentenbeginn.

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DancingWombat
vor 3 Stunden von Shonsu:

Soweit ich unser schizophrenes KV-System verstehe: Ein Midijob knapp über Minijob. Damit bist Du während der 10 Jahre bis Du offiziell in Rente gehst krankenversichert und die Krankenversicherung interessiert sich nicht für Deine "Nebeneinkünfte".

 

Sobald Du dann in Rente gehst, wird es wieder interessant, da kann es sein, dass da dann plötzlich die Krankenversicherung der Rentner feststellt, dass Du lange Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdient hast und daher fast alle Deine Einkünfte für den KV-Betrag maßgeblich sind. Dann darfst Du die Hosen runterlassen und alle Einkünfte angeben und bis zur Beitragsbemessungsgrenze mit allen Einkünften einzahlen. Hiervon ausgenommen sind dann wieder Anteile der Betriebsrente o.ä. das ist komplex, und ändert sich ab und zu... damit beschäftige ich mich erst, wenn es bei mir soweit ist ;)

Ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (z.B. Midijob) würde in diesem Fall tatsächlich ausreichen um pflichtversichert zu werden. Dann würden nur entsprechend geringe GKV Beiträge auf das Arbeitseinkommen anfallen und sonstige Einkünfte wie Kapitalerträge, Vermietung/Verpachtung interessieren nicht. Eine Ausnahme wären nur gewerbliche Einkünfte, sofern der Angestelltenjob nicht der Haupterwerb ist.

Bzgl. der KVdR ist nur relevant das man in der GKV war, nicht ob man pflicht- oder freiwillig versichert war. Schädlich wären hier nur PKV Zeiten. Nach aktueller Rechtslage wären dann die GKV Beiträge nur auf die gesetzliche Rente sowie auf Betriebsrenten etc. fällig.

 

vor 58 Minuten von dev:

wann-bin-ich-als-rentner-pflichtversiche

 

Und genau deshalb staune ich immer, das sich eine Flucht aus der PKV kurz vor 55 rechnen soll, denn man ist dann freiwillig GKV versichert und darf auf alle Einkunftsarten, KV zahlen.
 

Das kann sich allerhöchstens dann lohnen, wenn absehbar ist, dass man im Alter kaum Einkommen haben wird. Für jemanden der vernünftig vorgesorgt hat, dürfte das keinen Sinn machen.

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