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liebro

Deutsches ETF- und Aktiendepot bei Umzug in die USA für 3 Jahre?

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liebro

Hallo,

 

Ich plane im September für voraussichtlich 3 Jahre in die USA zu ziehen, der Arbeit wegen. Ich werde in den USA auf Arbeitsvisum sein, also keine US-Staatsbürgerschaft oder Green Card involviert. Nun hab ich bemerkt, dass mir mein deutsches Aktiendepot, in dem ich Einzelaktien und ETF-Sparpläne (ca. 40:60) habe, grosse Schwierigkeiten für die US Steuererklärung bereiten könnte. Der folgende Wikibooks Artikel wirkt hier sehr einschüchternd und kommt zu dem Fazit, dass der Verkauf des gesamten Depots vor Umzug der einzig sichere Weg ist um Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen: https://de.wikibooks.org/wiki/Aus_Deutschland_in_die_USA_umziehen:_Wertpapiere

In einem ähnlichen Fall der im Forum diskutiert wurde, ist Forist marky2k zu dem Schluss gekommen, dass der Verkauf aller ETFs (aber wohl nicht der Einzelaktien) vor Umzug der einzig vernünftige Weg ist:

 

Am liebsten würde ich während der Zeit in den USA meine ETF Sparpläne in Deutschland ganz normal weiterführen und auch weiterhin ab und zu Einzelaktien dazukaufen, versuche jedoch gerade zu verstehen, was die beste Strategie ist um US-Steuerschwierigkeiten/hohe Steuerlast zu vermeiden. Meine Anlagestrategie ist auf Langzeit ausgelegt, ich könnte mir also eine Strategie vorstellen, nach der ich während meines US Aufenthalts keinerlei Verkäufe täetige.

 

Hier einige Fragen dazu, die bereits annehmen, dass mein deutscher Broker mich auch als „US-Person“ weiter als Kunden zu behalten bereit ist:

1) Gewinnrealisierung vs. reinen Besitz:  Zieht bereits der Besitz von Aktien/ETFs (im Wert von <50.000 Euro) Komplikationen bei der US Steuererklärung nach sich oder erst der realisierte Kapitalgewinn durch Verkäufe oder Dividende?

2) ETFs: Meinem Verständnis nach sind es die europäischen ETFs besonders, die bei Wohnsitz USA besonders problematisch sind (also problematischer als Einzelaktien). Aber könnte ich meine bestehenden ETFs behalten (und sogar weiterhin in Sparraten kaufen) wenn ich nur sichergehe während meiner Zeit als US-Person keine Gewinne zu realisieren, sprich nichts zu verkaufen? Würde es helfen nur thesaurierende ETFs zu besitzen?

3) Einzelaktien: Falls tatsächlich zum Verkauf aller ETFs geraten wird um steuerliche Probleme durch das reine Halten von ETFs zu vermeiden: ist es zumindest ratsam Einzelaktien im deutschen Depot zu behalten? Auch hier könnte ich mir wohl einen Verkaufsverzicht fuer die 3 Jahre auferlegen, allerdings werden Gewinne durch Dividenden nicht vermeidbar sein.

4)  Da ich im September umziehen werde, frage ich mich noch zusätzlich ob es nicht sogar schon zu spät ist die ETFs jetzt (anfang 2021) zu verkaufen, da ich ja für das Jahr 2021 steuerpflichtig in den USA sein werde.

 

Herzlichen Dank für jegliche Hilfe oder Erfahrungen!

Sebastian

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Theobuy

Wie wäre es mit der Übertragung des Depots auf eine nahestehende Person, die nicht der Besteuerung der USA unterliegt für die Zeit?

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus
vor 1 Stunde von Theobuy:

Wie wäre es mit der Übertragung des Depots auf eine nahestehende Person, die nicht der Besteuerung der USA unterliegt für die Zeit?

Schenkungssteuerproblematik und wenn keine Schenkung, dann Depot auf Rechnung anderer -> immer ausgeschlossen.

 

@TO

 

Wirst wohl fast nicht drum rum kommen hier den Etf Anteil zu liquidieren. Der Aufwand (inklusive Kosten) für Steuerberater wäre die "paar" Kröten wahrscheinlich nicht wert ggü. der erwarteten Marktrendite auf 3 Jahre. Einzelaktien kannst du im deutschen Depot (sofern dir die Depotbank das Konto nicht schließt) halten und gibst die Dividenden dann in der USA an. DBA dürfte nicht einschlägig sein, da du ja nur noch ein Wohnsitz und eine unbeschränkte Steuerpflicht in der USA hast (außer du machst dein Plan unterjährig wie du sagst im September - Hallo Probleme!). Beim Broker würde ich dann aber nen inländischen Bevollmächtigen für etwaige Briefe hinterlegen. 

Alles Recht schwierig. Würde es wahrscheinlich auch verkaufen und die möglichen entgangenen Renditen als Opportunitätskosten hinnehmen. Im schlechtesten Fall rentiert dein Depot auch noch negativ in der Zeit und kostet dich unverhältnismäßig Aufwand (plus Kosten). Das wäre Worst-Case xD

 

Also - Verkauf - Geld abheben und bei Oma unters Kopfkissen und wenn du zurück kommst - Neustart. Freut sich die Bank bei der Geldwäscheabteilung wenn du nach USA aufeinmal mit massig Bargeld auftauchst :yahoo: nein Spaß - natürlich Tagesgeld/Festgeld bei deutscher Bank höchster Bonität und freiwilligen Einlagensicherung.

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kleinerfisch

Warum nicht alles verkaufen und in USA neu anlegen? In drei Jahren dann das Gleiche retour.

Der einzige Verlust ist die Steuerthesaurierung.

Was mit dem unterjährigen Umzug ist, weiß ich auch nicht. Das kann in verschiedenen DBA unterschiedlich geregelt sein. DBA D-USA lesen.

Ansonsten gibt es noch Foren für deutsche ExPats in USA, die sollten sich da besser auskennen.

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liebro

Besten Dank schonmal fuer die Antworten!

Bestätigt meinen Verdacht, dass ich mich wohl von meinen ETFs verabschieden muss. kleinerfisch: Eröffnung eines Brokers in den USA und Kauf von ETFs dort ist eine Option die ich sicherlich in Betracht ziehen werde.

 

Was ich noch nicht verstehe, ist ob der Verkauf der ETFs vor US-Umzug, aber zwangsweise noch im selben Jahr (2021) in welchem ich dann spaeter US-steuerpflichtig werde, ueberhaupt etwas hilft. Fällt mir der ETF Besitz im Fruehjahr 2021 fuer die 2021 Steuererklaerung dann nicht ohnehin auf die Fuesse?

 

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Churgast
Am 30.3.2021 um 19:10 von liebro:

Besten Dank schonmal fuer die Antworten!

Du bist m.E. im falschen Forum. Wenn es um IRS - Tax - Nonresident Alien Fragen geht, sucht man in den USA nach Antworten. Dann lernst Du Sachen wie Substantial Presence Test kennen. 

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liebro

Moin,

Ich hab jetzt noch einige Nachforschungen betrieben und fasse diese mal zusammen, für den Fall dass es Anderen in Zukunft hilft. Natürlich bin ich kein Experte und man sollte diese Infos nur als Anstoss für eigene Nachforschungen und Verifikationen sehen. Falls jemandem Fehler auffallen, bitte ich um Berichtigung.

 

Nicht-amerikanische ETFs fallen in aller Regel in die Kategorie der PFICs. Dies zieht für US-Steuerpflichtige folgende zwei Probleme nach sich: i) Strafsteuern von ⩾ 37%; ii) Pflicht in jedem Jahr das Formular 8621 auszufüllen, und zwar ein separates Formular für jeden ETF.

Von diesen beiden Problemen ist ii) m.E. das schlimmere, weil es sich bei Formular 8621 um ein kompliziertes Formular handelt, das korrekt ausgefüllt werden muss um empfindliche Strafen zu vermeiden. Professionelle Hilfe beim Ausfüllen dieses Formulars kann schnell sehr teuer werden. (Die Problem mit PFICs sind hier etwas ausführlicher zusammengefasst: https://thunfinancial.com/home/american-expat-financial-advice-research-articles/why-americans-should-never-ever-own-shares-in-a-non-us-incorporated-mutual-fund/ )

Während im Grunde alle non-US ETFs als PFICs eingestuft werden, ist dies für die meisten Aktien nicht der Fall, außer es handelt sich um Aktien von Unternehmen, die einen großen Teil ihres Einkommens über passive Kapitalgeschäfte verdienen, z.B. Banken. PFIC Kriterien z.B. hier: https://www.hrblock.com/expat-tax-preparation/resource-center/forms/form-8621/

 

Wenn man nun non-US ETFs besitzt und bald in die USA zieht, führt deshalb kaum ein vernünftiger Weg daran vorbei die ETFs vor dem Umzug zu verkaufen. Hier gibt es folgende Lichtblicke:

1) Liegt der Gesamtwert aller deiner PFICs (z.B. non-US ETFs) unter 25000 US$, musst du Formular 8621 nicht ausfüllen (Quelle: https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/i8621.pdf ). Allerdings musst du immer noch die hohen Steuern zahlen, und zwar nach meinem Verständnis auch auf die Ausschüttungen der ETFs; dies erscheint mir gerade bei thesaurierenden ETFs eine weitere Quelle von Komplikationen, die ich persönlich nicht ganz durchblicke. Dazu kommt, dass du natürlich sichergehen musst, dass durch Kursanstiege der Gesamtwert während deines US Aufenthaltes nicht über die 25000 US$ Grenze steigt.

Diese „25000 Dollar“ Lösung erscheint mir persönlich aufgrund der Unklarheiten mit den Ausschüttungen und dem Risiko, dass der Gesamtwert dann doch mal über 25000 USD steigt, nicht sehr attraktiv.

 

2) Wenn man, wie ich, erst im Jahr des bevorstehenden Umzuges in die USA realisiert, dass man seine non-US ETFs alle verkaufen muss um die beschriebenen Probleme zu vermeiden, will man zumindest sichergehen, dass dieser ETF Verkauf dann nicht in den USA (straf)besteuert wird. Wenn man erst spät im Jahr umzieht, kann man dies potentiell vermeiden, indem man den substantial presence test nicht "besteht" und damit im ersten Jahr des US Aufenthaltes als non-resident alien eingestuft wird, was zur Folge hat, dass man non-US Einkommen nicht in den USA (sondern im Herkunftsland) besteuern muss. https://www.govinfo.gov/content/pkg/FR-2016-12-28/pdf/2016-30712.pdf

Hier findest du heraus ob du den substantial presence test für dein erstes US Jahr bestehst: https://www.irs.gov/individuals/international-taxpayers/substantial-presence-test

Falls du den substantial presence test bestehst und damit als resident alien eingestuft wirst, bleibt wohl noch der Weg übers Doppelsteuerabkommen, welches dir unter Umständen erlaubt, die Kapitalsteuern im ersten Jahr nicht in den USA zu zahlen. Hier habe ich aber nicht weiter nachgeforscht.

 

So, das war meine Zusammenfassungen nach bestem Wissen und Gewissen eines Laien, der sich ein paar Tage mit dem Thema beschäftigt hat.

 

Falls jemand weitergehende Einsichten hat, besonders hinsichtlich des Besitzes von weniger als 25000 US$ ETFs und der Rolle von Ausschüttungen/Thesaurierungen in diesem Zusammenhang, würde ich mich über Rückmeldung freuen!

 

Besten Gruß,

Sebastian

 

 

 

 

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Churgast
Am 7.4.2021 um 23:44 von liebro:

Wenn man nun non-US ETFs besitzt und bald in die USA zieht, führt deshalb kaum ein vernünftiger Weg daran vorbei die ETFs vor dem Umzug zu verkaufen.

Dein Fall ist schon ziemlich speziell. Du hast nach eigenen Angaben ein "Arbeitsvisum", aber willst mit hoher Wahrscheinlichkeit nach 3 Jahren zurück nach Deutschland. Wenn Du nichts unternimmst, wirst Du spätestens im zweiten Jahr vom IRS als "resident alien for tax purposes" eingestuft. Die Folgen hast Du m.E. korrekt und ausführlich beschrieben. Aber aus Sicht der Einwandererbehörde USCIS bleibst Du die ganze Zeit ein "non-resident alien". Wegen dem Widerspruch zwischen IRS- und USCIS-Definition gibt es jede Menge Sonderregelungen für alle möglichen Fälle wie z.B. "H1B" mit Frau und Kindern in Deutschland. Wenn Dir sehr viel an Deinen "non-US" ETFs liegt, würde ich einen US-Spezialisten konsultieren. 

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liebro

Hallo Churgast,

Ich bin mir bewusst, dass ich ab dem zweiten Jahr ein resident alien for tax purpose werde. Der Grund warum es mir hilfreich erscheint im ersten Jahr (2021) noch nonresident alien zu sein, ist, dass ich dann den in 2021 geplanten Verkauf meiner ETFs nicht in den USA versteuern muss.

Und nein, mir liegt nicht genug an meinen non-US ETFs um einen US-Spezialisten einzuschalten ;-)

Über das Visum weiß ich mittlerweile auch mehr: wird ein J1 sein.

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Churgast
vor 15 Stunden von liebro:

Über das Visum weiß ich mittlerweile auch mehr: wird ein J1 sein.

Ein J1 ist kein "Arbeitsvisum". Ich wurde deswegen mal beim US-Zoll in die Mangel genommen, weil ich was von "Arbeiten" gesagt hatte. Natürlich "arbeitet" ein Postdoc. Aber dass darf er den Beamten nicht sagen. Mit J1 bist Du auch von den ganzen Vorschriften wegen Besteuerung Deiner Deutschen Einkünfte ausgenommen. Google noch etwas mehr... 

 

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liebro

Guter Hinweis, danke! Du spielst darauf an, dass man als J1 Visuminhaber wie ein non-resident for tax purposes behandelt wird. Dem gehe ich bei Gelegenheit noch weiter nach, wobei mein erstes kurzes googeln ergibt, dass ich als J1-Researcher (nicht Student) bereits nach 2 Jahren trotzdem resident alien werden würde.

 

Unabhängig von der PFIC Problematik frage ich mich aber weiterhin wie das mit den Thesaurierungen (Reinvestition von Dividenden) funktioniert. In Deutschland werden diese ja seit 2018 als Pauschale besteuert und es scheint dadurch unmöglich geworden zu sein, herauszufinden wieviel thesauriert wurde. Kein Problem wenn man in Deutschland Steuern zahlt, aber weiß jemand wie man die Reinvestition/Thesaurierung angibt wenn man im (EU) Ausland versteuert?

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kleinerfisch

Da das vermutlich nach nationalen Vorschriften ermittelt wird, einfach mal bei der Fondsgesellschaft nachfragen?

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liebro
On 4/15/2021 at 6:40 PM, kleinerfisch said:

Da das vermutlich nach nationalen Vorschriften ermittelt wird, einfach mal bei der Fondsgesellschaft nachfragen?

Habe ich probiert. Keine Antwort von Xtrackers. Amundi sagt, dass Thesaurierungsdaten seit Einführung der Vorabpauschale (2018) nicht mehr "veröffentlicht" (und offenbar nicht mal auf Nachfrage mitgeteilt) werden.

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MiriamP

Hallo Liebro,

 

Ich bin in der gleichen Situation wie du. Auch wir werden im Mai für drei Jahre beruflich in die USA gehen. Mein Aktiendepot bei der DKB wird mir gekündigt. Ich halte sowohl ETFs als auch Aktien. Ich möchte ungern verkaufen

 

Wie hast du es jetzt gemacht? Ich freue mich auf Feedback

Viele Grüße

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 37 Minuten von MiriamP:

Ich halte sowohl ETFs als auch Aktien. Ich möchte ungern verkaufen

Problemlösung: entweder ETFs verkaufen oder nicht in die USA umziehen

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Dachziegel

Hallo MiriamP und liebro, 

 

bin in derselben Situation. Wie habt ihr es gemacht? 
 

schöne Grüße 

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Mapa123

Hi zusammen,

 

ich würde das Thema gerne noch einmal öffnen, da ich vor einem sehr ähnlichen Fall stehen. Mein Depot ist im hohen sechs stelligen Betrag, die Hälfte ETFs - die werde ich verkaufen müssen und das ist fein für mich. Der Rest sind Einzelaktien, verteilt auf 2 US Firmen und 5 Deutsche. Diese Aktien möchte ich nicht verkaufen, da die Steuerlast extrem hoch wäre.

 

Wir planen zunächst für 3 Jahre in die USA zu ziehen, eine langfristige Auswanderung ist aber auch eine Option (müssen halt erstmal gucken wie es uns gefällt…). Ich werde aber erstmal nicht arbeiten (dürfen - mein Mann beantragt das Visum plus wir haben kleine Kinder).

 

Soweit ich es verstanden habe, ist Aktien halten bzw. Übertragen nicht ganz trivial aber auch nicht quasi unmöglich wie ETFs. Ich würde alles zu interactive brokers übertragen - das müsste doch möglich sein? Was sind die pitfalls? Was müssen wir beachten?

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Churgast

Hi,

ich würde nicht vorschnell zu IB übertragen. Es gibt genug deutsche Banken, die Aktiendepots mit deutschen Aktien für US Persons erlauben. Das erleichtert später die Rückkehr. Zu einem US Broker würde ich nur mit den US Aktien wechseln, die auf absehbare Zeit Dividenden zahlen bzw. wenn deutsche Banken diese grundsätzlich nicht im Depot haben wollen. Bei ETFs hast Du Recht. Ohne einen darauf spezialisierten Steuerberater mit US Zulassung ist der Besitz von ausländischen (aus Sicht des IRS) ETFs quasi unmöglich. 

 

 

 

 

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Mapa123

Danke für die schnelle Antwort. Meine Bank macht das leider nicht mit (HVB), ist aber ermutigend. Weißt du welche Banken da mitmachen?

 

selbst wenn man einen solchen Steuerberater finden würde, ist das meiner Recherche nach alles in allem so teuer dass es wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. 

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Churgast
vor 8 Stunden von Mapa123:

Weißt du welche Banken da mitmachen?

... selbst wenn man einen solchen Steuerberater finden würde, ist das meiner Recherche nach alles in allem so teuer dass es wirtschaftlich keinen Sinn ergibt. 

Wenn ich mit Google nach FATCA depot für US persons site:de suche, finde ich Hinweise auf Filialbanken in Nähe von US Stützpunkten (z.B. Heidelberger Volksbank). Der "Königsweg" wäre ein Wechsel zur Bank Vontobel. Die haben sich in Zürich auf Fälle wie Euch spezalisiert und machen für Geld alles möglich (deutsche Steuer, US Steuer, ....). "Wirtschaftlich keinen Sinn" ist von vielen Faktoren abhängig. Es gibt immer mehr US Steuerberater und Selbsthilfegruppen im Internet. Was vor 2 Jahren noch "unbezahlbar" war, muss es heute nicht mehr sein.

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Mapa123

Leider hat es sich nicht bewahrheitet. Sowohl Sparkasse ramstein/Kaiserslautern als auch Heidelberger Volksbank machen nicht mit. Ich werde also wohl den Weg gehen, alle Einzelaktien via IBKR nach USA zu transferieren. Scheint aber soweit ich es sehe unproblematisch und auch nicht sonderlich kostenintensiv.

22 hours ago, Churgast said:

Hi,

ich würde nicht vorschnell zu IB übertragen. Es gibt genug deutsche Banken, die Aktiendepots mit deutschen Aktien für US Persons erlauben. Das erleichtert später die Rückkehr. Zu einem US Broker würde ich nur mit den US Aktien wechseln, die auf absehbare Zeit Dividenden zahlen bzw. wenn deutsche Banken diese grundsätzlich nicht im Depot haben wollen. Bei ETFs hast Du Recht. Ohne einen darauf spezialisierten Steuerberater mit US Zulassung ist der Besitz von ausländischen (aus Sicht des IRS) ETFs quasi unmöglich. 

 

 

 

 

Kannst du ausführen warum du nur US Aktien überführen würdest? Laut amerikanischer Steuerberaterin kann ich sehr wohl auch deutsche Aktien transferieren. Muss die Dividenden in USA versteuern und wenn ich verkaufe ebenfalls in USA versteuern. Und ich schätze in D wird auch was fällig (quellensteuer?). Fyi es sind 2 US Tech Unternehmen und 5 große deutsche Konzerne bei denen ich Aktien habe.

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Churgast
vor 10 Stunden von Mapa123:

Ich werde also wohl den Weg gehen, alle Einzelaktien via IBKR nach USA zu transferieren. Scheint aber soweit ich es sehe unproblematisch und auch nicht sonderlich kostenintensiv.

Kannst du ausführen warum du nur US Aktien überführen würdest? Laut amerikanischer Steuerberaterin kann ich sehr wohl auch deutsche Aktien transferieren. Muss die Dividenden in USA versteuern und wenn ich verkaufe ebenfalls in USA versteuern. Und ich schätze in D wird auch was fällig (quellensteuer?). Fyi es sind 2 US Tech Unternehmen und 5 große deutsche Konzerne bei denen ich Aktien habe.

Hallo Mapa123,

dass es "nichts kostet", verdankst Du den Deutschen Gesetzen, an die sich die HVB halten muss. Für den späteren Rücktransfer von IBKR würde ich mich schon jetzt schlau machen, was das ca. kostet.

Mein Hauptargument gegen Deine Lösung ist, dass die ganze "Historie" der Wertpapiere beim Transfer zu IBKR verloren geht und nicht wieder hergestellt werden kann. Nach Deiner Rückkehr nach Deutschland musst Du bei jedem Verkauf fürs Finanzamt erklären, wann und zu welchem Kurs Du die Aktie gekauft hast. Ob das Finanzamt Dir glaubt, ist Glückssache. Die deutsche Bank hält quasi als Pfand direkt beim Verkauf schon mal Abgeltungssteuer auf 30% vom Erlös ein. Dass es auf Dauer bei 30% bleibt, ist nicht garantiert.

Meine Differenzierung zwischen US und DE Aktien kommt daher, dass während Deiner Zeit in den USA die Quellensteuer-Rückerstattung (meines Wissens zahlen US-Besteuerte dann nur 15% statt 25%) für deutsche Aktien leichter ist, wenn auf der Dividendengutschrift die Adresse einer deutschen Bank steht. Vom Hörensagen kenne ich Geschichten, dass man einfachen pdfs von ausländischen Banken keine Beweiskraft zubilligen wollte und stattdessen "Dokumente mit Unterschrift und Siegel" verlangt hat.

Ich bin überrascht, dass es wohl tatsächlich keine deutsche Bank gibt, die Dein Depot haben möchte. Vermutlich sind es die "Übergangsjahre" zwischen DE und US-Besteuerung, wovor sie Angst haben.  

 

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Mapa123

Danke für die ausführliche Antwort. Wir sind heute das gesamte Portfolio durchgegangen und so sieht es aus:

 

* ich habe ein Depot vor Abgeltungssteuer was ich auflösen werde. Da sind zwei Positionen drauf, eine ist klein und eh Mist und dann ist man es jetzt los. Die andere Position ist grad stark im Plus, also lohnt sich auch hier ein Verkauf.

* auf dem zweiten Depot befinden sich 5 weitere Positionen, die ich weder jetzt noch in den nächsten Jahren verkaufen will. 3 US Unternehmen, 1 deutsches, 1 Schweizer.

* die 3 US Unternehmen und das Schweizer habe ich innerhalb der letzten 10 Jahre gekauft, ich kriege ohne Probleme eine Historie meiner jetzigen Bank dafür. Das müsste doch - meinetwegen jetzt noch mit Siegel drauf - als Beweis reichen?

* komplizierter ist es beim deutschen Unternehmen, da ich vor mehr als 10 Jahren die ersten Aktien davon gekauft habe, dann vor 9 Jahren was geschenkt bekommen habe und in den Jahren danach auch immer wieder ge- und verkauft wurde. Nicht so ganz easy, aber eigentlich müsste man auch mit etwas wühlen durch Unterlagen hier eine richtige Rechnung hinkriegen inkl Belege.

* bei IBKR habe ich die Möglichkeit die Einstandswerte nachzutragen, als Beweis die Historie der Bank mit Stempel und ggf Schenkungsurkunde, Einkauf/Verkaufsbelege.
* Dividenden der US Aktien dürften doch kein Problem sein wenn ich in USA bin?

* Dividenden der dt Unternehmen zahle ich in USA 15% und in D 10% (?) oder ist es doch möglich nur in USA 15% zu zahlen und in D nix? Sprich mir geht ein Steuerersparnis von 10% flöten wenn ich keine deutsche Bank habe (verstehe ich dich richtig?)? Das wäre für mich fein, da ich ja eh mit 25% gerechnet habe. Bzw 30 mit Soli. Spreche hier aber noch mal mit einem Steuerberater. 


wenn ich dann nach 3 Jahren wieder zurückziehe:

* Kosten für Transfer der Aktien zurück nach D. Guter Punkt und werde hier IBKR nochmal fragen. Wenn ich es richtig verstehe, geht es aber intern von IBKR for free und dann könnte man von IBKR Irland wieder auf HVB wechseln oder man bleibt halt bei IBKR.

* ich würde in USA nix neues kaufen was ich dann wieder zurück transferiere! Ich würde maximal bestehendes verkaufen, Erlös in US ETFs packen und die vor Rückzug wieder verkaufen.

* Verlust Historie bei Rückzug müsste somit doch eigentlich auch passen, da nichts Neues dazu kommt.

 

wenn wir entscheiden dass wir in USA bleiben:

* langfristig werde ich dann vermutlich alle Aktien (bis auf US Unternehmen) verkaufen. Das ist grundsätzlich ja schon möglich. Und die Einstandswerte muss ich eh initial festlegen. Werde das aber auch mit einem dt Steuerberater nochmal besprechen.

 

 

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kleinerfisch
vor 12 Minuten von Mapa123:

ich kriege ohne Probleme eine Historie meiner jetzigen Bank dafür. Das müsste doch - meinetwegen jetzt noch mit Siegel drauf - als Beweis reichen?

Beim Finanzamt sollte das reichen. Eine deutsche Bank darf es aber nicht als Grundlage für Abgeltungsteuer nehmen, die wird zunächst die 30% vom Verkaufserlös als "Pauschalgewinn" besteuern. Das ist gesetzlich festgelegt.

Falls IBKR Abgeltungsteuer abführt, gilt das natürlich auch dort. Sie können von Dir gelieferte Daten aber für Depotanzeigen (x % Gewinn/Verlust etc.) verwenden. Wie es mit US-Steuerzwecken aussieht, weiß ich nicht.

 

vor 13 Minuten von Mapa123:

komplizierter ist es beim deutschen Unternehmen,

Alle steuerlich relevanten Daten sind bei der jetzigen Depotbank idR vorhanden. Sie kann sie Dir geben, aber viele Banken machen da Probleme. In den Daten kannst Du zB sehen, wie viele Aktien noch steuerfreie Altbestände sind, welche Tranchen wann gekauft wurden, deren Anschaffungskosten etc.

Wenn Du die Aktien zu Consors überträgst, bekommst Du nach dem Übertrag der Daten durch die jetzige Bank für jede Depotposition eine detaillierte Auflistung, tranchengenau. Ob das andere Banken inzwischen auch automatisch machen, weiß ich nicht. In der Vergangenheit hatte ich öfter Probleme, an die Daten zu kommen, zB bei der Targo, andere schicken sie auf Anfrage.

Wenn die Papierre aber einmal im Ausland gelandet sind, wird es schwierig, da die deutsche Bank weder eine Verpflichtung zur Datenübergabe noch zur Vorhaltung der Daten hat. Dann brauchst Du eigene Unterlagen.

 

Eine Pauschalbesteuerung mit 30% des Verkaufserlöses kann übrigens auch günstiger sein, als die mit den tatsächlichen Anschaffungsdaten.

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Churgast
vor 15 Minuten von Mapa123:

* Dividenden der dt Unternehmen zahle ich in USA 15% und in D 10% (?) oder ist es doch möglich nur in USA 15% zu zahlen und in D nix? Sprich mir geht ein Steuerersparnis von 10% flöten wenn ich keine deutsche Bank habe (verstehe ich dich richtig?)? Das wäre für mich fein, da ich ja eh mit 25% gerechnet habe. Bzw 30 mit Soli. Spreche hier aber noch mal mit einem Steuerberater. 

Wie viel Du in den USA auf Deutsche Dividenden zahlen musst, weiss ich nicht. Deutschland behält erst mal 25% als Quellensteuer. Ein US-Steuerpflichtiger kann sich vom deutschen Staat 10% zurück holen (wegen Doppelbesteuerungsabkommen) und reduziert somit die Quellensteuer auf 15%.

Mit der Schweiz ist es wie bisher: US-Amerikaner können sich von den an der Schweizer Quelle abgeführten 35% auf Antrag 20% zurück holen; 15% behält die Schweiz gemäss DBA USA-Schweiz. 

Während es mit der Schweiz problemlos funktioniert (Schweizer "Dividend Voucher" ist auch bei IBKR ein Begriff), gibt es bei Deutschland angeblich immer wieder Probleme. Manchmal reicht ein pdf. Manchmal soll irgendwas bestätigt werden, was IBKR grundsätzlich nicht macht.

 

Einen "Beweis" für die Historie hast Du aus Sicht des deutschen Finanzamts nicht. Du könntest ja die vor Abreise in Deutschland gekauften Aktien zwischenzeitig verkauft und neu gekauft haben. Es bleibt immer eine Grauzone, wo es auf den einzelnen Finanzbeamten ankommt. Aber damit muss man wohl leben. Mir selbst war neu, dass man in den USA gegenüber IBKR seine steuerlichen Einstandskurse dokumentieren kann.

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