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Groxy

AXA Krankentagegeldversicherung Versicherungshöhe/Bereicherungsverbot

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Groxy
· bearbeitet von Groxy

Hallo,

 

ich (35, angestellt im IT-Bereich, Bruttogehalt 100k p.a., GKV, BU bei AXA versichert, Selbstständigkeit in 3-5 Jahren geplant) möchte eine Krankentagegeldversicherung abschließen. Dabei geht es v.a. um die Absicherung von Verdienstausfall i.R.d. geplanten Selbstständigkeit, für die laufenden Kosten außerhalb des Berufs reicht mir das Krankengeld der GKV, das ich auch als Selbstständiger weiter versichern würde. Ich erwarte einen Gewinn vor Steuern etc. von ca. 150k p.a. als Selbstständiger. 

 

Ich habe ein Angebot der AXA für eine KTG-Versicherung, verstehe aber die Bedingungen zur möglichen Versicherungshöhe nicht ganz.

 

Erste Frage:

Einerseits heißt es (aus den Musterbedingungen der PKV übernommen):

 

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Tarif keinen anderen Zeitraum vorsieht.

 

Darunter aber (Bedingungen der AXA):

 

Nr. 6 Versicherbares Nettoeinkommen / Nachweise

(1) Bei Arbeitnehmern sind 80% des regelmäßigen Bruttoentgelts als Nettoeinkommen versicherbar. Als regelmäßiges Bruttoentgelt gilt das Entgelt, das zur Beurteilung des Überschreitens der Jahres- arbeitsentgeltgrenze gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V herangezogen werden könnte, zuzüglich der Beiträge zur Betrieblichen Altersvor- sorge im Sinne des BetrAVG, jedoch mit Ausnahme von Einkünften aus Nebentätigkeiten.

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit als Nettoeinkommen versicherbar.

 

Im ersten Auszug wird also auf das Nettoeinkommen abgestellt. Im zweiten Absatz wird das Nettoeinkommen definiert, die 80% scheinen aber dem im ersten Auszug formulierten Bereicherungsverbot zu widersprechen (80% vom Brutto sind in dieser Gehaltsklasse mehr als das Netto). Was gilt denn nun?

 

 

Zweite Frage (zur Erhöhung):

Nr. 7 Erhöhung des Krankentagegeldes

(1) Dynamik
Der Versicherer bietet für Versicherte mit einer Krankheitskosten- vollversicherung jährlich eine Erhöhung des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten an. Das Angebot ist befristet.
Der Versicherungsnehmer darf das Erhöhungsangebot nicht an- nehmen, wenn dadurch das insgesamt versicherte Krankentagegeld höher wäre als das versicherbare Nettoeinkommen (vgl. Nr. 6 der Tarifbedingungen) der versicherten Person.
Erhöhungsangebote des Versicherers unterbleiben, wenn der Versi- cherungsnehmer mit der Beitragszahlung in Verzug ist oder das be- stehende Krankentagegeld die Höchstgrenze von 200,- Euro erreicht hat oder die jeweilige versicherte Person in den vergangenen drei oder im laufenden Kalenderjahr Krankentagegeld bezogen hat.

(2) Erhöhung des Nettoeinkommens
Darüber hinaus kann die versicherte Person die Anpassung des Krankentagegeldes beantragen, wenn sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit erhöht hat. Das Krankentagegeld kann im Verhältnis der aktuellen Steigerung des Nettoeinkommens höher versichert werden. Dem Antrag ist ein Nachweis über die aktuelle Veränderung des Nettoeinkommens beizufügen. Sofern der Antrag innerhalb von 2 Monaten nach der Veränderung gestellt wird, ent- fallen Wartezeiten und eine erneute Gesundheitsprüfung. In diesem Fall wird das erhöhte Krankentagegeld auch für einen laufenden Versicherungsfall gezahlt.

 

Lässt Absatz 2 eine Erhöhung über 200 Euro pro Tag (Absatz 1) zu oder gilt diese Grenze auch für Erhöhungen im Sinne von Absatz 2? Lese es so, dass "darüber hinaus" auch eine Höhe über 200 Euro erlaubt...

 

Danke für Eure Hilfe! Der Makler ist leider keine große Hilfe und da es um eine langfristige Versicherung für die Selbstständigkeit geht, möchte ich lieber keine Überraschungen in der Zukunft erleben.

  

 

 

 

 

 

 

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HnsPtr

80 % vom Brutto gilt als versicherbares Netto. Was ist da unklar?

Krankenversicherung Rentenversicherung usw. soll man auch noch mit dem KT zahlen. können (wenn man möchte).

 

Die automatischen Angebote enden bei 200 Euro. Es steht dir aber frei, einen Versicherer (vielleicht sogar die Axa) zu suchen, der mehr versichert. Garantieren tut es dir die Axa nicht.

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Peter Wolnitza

Zu Frage 1

 

es gelten die von den MBKT (=Musterbedingungen) abweichenden Bedingungen der Axa, also:

 

(2) Bei Selbständigen und Freiberuflern sind 80% des Gewinns vor Steuern gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz aus der angegebenen Tätigkeit als Nettoeinkommen versicherbar.

 

zu Frage 2

 

angenommen, Du hast schon 200.- KT versichert, Dein Jahresabschluss des Vorjahres weist aber eine höhere Versicherungsmöglichkeit aus, dann kannst Du diese 200.- € KT überschreiten, wenn Du

das innerhalb von 2 Monaten anzeigst und beantragst (wobei man jetzt drüber diskutieren könnte, ab wann die 2 Monate zu laufen beginnen, i.d.P orientiert sich die Axa am Zugang des Steuerbescheides)(Meist handhabt man da so, dass man mit Abgabe der Steuererklärung oder vorliegen der Bilanz den Antrag auf Erhöhung stellt. Axa fordert dann entsprechende Belege an.)

 

Dabei wird die Axa keine erneute Wartezeiten geltend machen und da sie keine Gesundheitsfragen stellt, hat Sie auch keine Möglichkeit, den Antrag abzulehnen - es sei denn, interne Annahmerichtlinien

sehen für bestimmte Berufsgruppen etwas anderes vor. (z.B. Gastronom) 

 

Ein automatisches, jährliches Angebot der Axa zur Erhöhung des KTS gibt es ab 200.- € nicht mehr.

 

Wie kam es gerade zur Auswahl Axa?

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Groxy

Herzlichen Dank für die Antworten. Ich habe nicht eingerechnet, dass vom KTG noch Beiträge für KV, RV etc. bezahlt werden müssen. Dann macht es Sinn, dass das KTG höher sein darf als das tatsächliche Netto. Und es macht auch Sinn, dass die Bedingungen der Axa die Musterbedingungen stechen.

 

Zur Axa kam es, weil dort schon eine BU-Versicherung besteht und ich die Hoffnung habe, bei der Frage AU oder BU weniger Probleme zu haben. Zu einem anderen BU-Versicherer wechseln möchte ich nicht (Vertrag ist bald 10 Jahre alt, daher Sicherheit in Bezug auf fahrlässige Anzeigepflichtverletzungen).

 

 

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DancingWombat

Grundsätzlich gilt das Bereicherungsverbot, d.h. du darfst nicht mehr KTG bekommen wie du verdient hättest wenn du nicht krank gewesen wärst. Die oben genannten 80% sind durchaus üblich. Es gibt aber auch Versicherer die z.B. 100% zulassen.

 

 

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Peter Wolnitza
vor 20 Stunden von Groxy:

Zur Axa kam es, weil dort schon eine BU-Versicherung besteht und ich die Hoffnung habe, bei der Frage AU oder BU weniger Probleme zu haben. Zu einem anderen BU-Versicherer wechseln möchte ich nicht (Vertrag ist bald 10 Jahre alt, daher Sicherheit in Bezug auf fahrlässige Anzeigepflichtverletzungen).

Nix für ungut, aber anstelle irgendwelcher netter Hoffnungen würde ich doch eher ein paar simple Fakten an den Anfang meiner Überlegungen zur Auswahl der Gesellschaft stellen:

  1. - versichert der Versicherer KT überhaupt alleine (also ohne Voll-PKV) in der gewünschten Höhe?
  2. - verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht im Krankheitsfall innerhalb der ersten drei Jahre?
  3. - leistet der Versicherer im Falle einer BU z.B. noch mindestens 6 Monate weiter, ohne die erhaltene BU-Rente anzurechnen?
  4. - gerade für Selbstständige nicht uninteressant: kann der Vertrag auch bei Bezug von Leistungen aus der GRV weiter geführt werden?
  5. - auch über das 65 LJ hinaus?
  6. ..

Die Antworten auf diese Fragen würde mich nicht gerade motivieren, bei Axa ein KT zu beantragen.

 

 

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Groxy
· bearbeitet von Groxy
vor 6 Stunden von Peter Wolnitza:

Nix für ungut, aber anstelle irgendwelcher netter Hoffnungen würde ich doch eher ein paar simple Fakten an den Anfang meiner Überlegungen zur Auswahl der Gesellschaft stellen:

  1. - versichert der Versicherer KT überhaupt alleine (also ohne Voll-PKV) in der gewünschten Höhe?
  2. - verzichtet der Versicherer auf sein Kündigungsrecht im Krankheitsfall innerhalb der ersten drei Jahre?
  3. - leistet der Versicherer im Falle einer BU z.B. noch mindestens 6 Monate weiter, ohne die erhaltene BU-Rente anzurechnen?
  4. - gerade für Selbstständige nicht uninteressant: kann der Vertrag auch bei Bezug von Leistungen aus der GRV weiter geführt werden?
  5. - auch über das 65 LJ hinaus?
  6. ..

Die Antworten auf diese Fragen würde mich nicht gerade motivieren, bei Axa ein KT zu beantragen.

 

 

Hmm, über die meisten Punkte habe ich mir bisher keine Gedanken gemacht, danke für die Anregungen. KT in dieser Höhe und mit weiteren Erhöhungen ist laut Vertreter ohne Voll-PKV möglich, da ich auch andere Versicherungen bei der Axa habe (Voll-PKV wollte er auch verkaufen, habe mich aber grundsätzlich dagegen entschieden). 

 

Einen Kündigungsverzicht hat die Axa nicht in den Bedingungen. Das ist nicht schön, mir geht es aber wie gesagt v.a. um die Absicherung als Selbstständiger, und das ist noch 3-5 Jahre weg. 

Dabei ist mir eine andere Frage gekommen: Beim Übergang Anstellung-Selbstständigkeit kann es aufgrund von Kündigungsfristen sein, dass ich mich 1-2 Monate arbeitslos melde (wahrscheinlich ohne Bezug von ALG I wegen Sperrfrist).

Könnte das ein Problem sein in Sinne von dass

a) die Axa kündigt, falls innerhalb der 3 Jahre-Frist oder

b) es hinterher Probleme mit Erhöhungen (als Angestellter ca. 120 Euro/Tag -> als Arbeitsloser ?? Euro -> als Selbstständiger ca. 200 Euro/Tag) oder

c) es andere Probleme gibt, die ich nicht kenne?

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