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rejoin14

200.000€ anlegen mit 58 Jahre

Empfohlene Beiträge

rejoin14

1. Erfahrungen mit Geldanlagen

Meine Mutter (58) hat keine Erfahrungen mit Geldanlagen.

 

2. Darstellung von bereits vorhandener Fondspositionen (Fondsbezeichnung und ISIN angeben):

Nein

 

3. Zeitliche Aufwandsbereitschaft für eure Fondsanlage:

Sie würde sich damit nicht wirklich beschäftigen, ich würde es einrichten und dann Set & Forget.

 

4. Risikotyp/Risikobereitschaft/Umgang mit Verlusten:

Nicht unbedingt hoch, da Sie Spekulationen nicht mag.

 

1. Anlagehorizont

Meine Mutter plant mit 63 in Rente zu gehen. Sie erhält dann eine Rente, welche laut ihren Aussagen zum Leben reicht. Ein abbezahltes Haus ist vorhanden und ein Notgroschen (6 Monatsgehälter) ist auch vorhanden.

 

2. Zweck der Anlage

Altervorsorge und bestmöglichste Erhaltung des Geldes -> Inflation

 

3. Einmalanlage und/oder Sparplan?

Einmalanlage, aber vermutlich nicht die Gesamtmenge.

 

4. Anlagekapital:

Es würde sich um ca. 200.000€ handeln.

 

Meine Mutter ist hier etwas in der Zwickmühle, da Sie am liebsten das Geld auf ein Sparbuch legt und dann wie früher Ihre 5-10% sicher erhält und fertig. Aber da sich die Zeiten geändert haben, wäre Sie ggf. bereit einen Teil etwas risikoreicher anzulegen.

 

Ich hätte geraten die Aufteilung z.B. 50/25/25 zu machen. D.h. 100.000€ in einen World ETF (z.B. FTSE All World), weitere 50.000€ als Festgeld und die restlichen 50.000€ als Festgeld, falls es da noch irgendwie das für gibt.

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Schwachzocker
vor 11 Minuten von rejoin14:

...

Ich hätte geraten die Aufteilung z.B. 50/25/25 zu machen. D.h. 100.000€ in einen World ETF (z.B. FTSE All World), weitere 50.000€ als Festgeld und die restlichen 50.000€ als Festgeld, falls es da noch irgendwie das für gibt.

So ist es im Prinzip richtig. Ob 50% Aktienquote hier richtig und angemessen sind, können wir natürlich nicht beurteilen. Auf die Höhe der Aktienquote käme es aber an.

 

1.) Die Dame soll einfach davon ausgehen, dass Aktien 50% einbrechen können und anhand dieser Erkenntnis ihre Aktienquote festlegen.

2.) Es muss eine Strategie für das Rebalancing festgesetzt werden. 

3.) Bei der Auswahl der Bankprodukte nicht auf rumänische Klitschen hereinfallen.

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Bassinus
vor 2 Stunden von bondholder:

Deine Mutter kann bereits jetzt die Differenz zum regulären Renteneintrittsalter ausgleichen:

Sonderzahlungen zur gesetzlichen Rentenversicherung

DRV: Sonderzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

+1

 

Zum To: Dein Vorschlag ist gut, aber zielt eher auf Restvermögen bei Erbeintritt ab. Wenn sie ihren Lebensstandard steigern möchte wäre mehr Rente Cashflow vorzuziehen (abzüglich Rücklage Haus). Zum Beispiel für Reisen usw.

 

Wenn sie wirklich mit dem Geld hinkommt und auf das Vermögen gar nicht angewiesen ist, könnte man auch gleich ne Schenkung an dich machen (abzüglich Rücklage Haus) schließlich wirst du höchstwahrscheinlich bei Erbeintritt sonst ehh über Freibetrag liegen und Depot + Haus teilweise Erbschaftsbesteuern müssen. 

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supertobs

Für jemanden mit Sparbuch-Erfahrung/Wunsch und doch kürzerem Anlagehorizont ist 50% RK3 doch viel zu hoch. Du solltest sie mental nicht überfordern.

 

Ich habe mal zwei Beispiele entworfen, ich sehe da eher 20-30% in RK3, nach nach Anlagehorizont.

 

 

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Joe32
vor 4 Stunden von bondholder:

Deine Mutter kann bereits jetzt die Differenz zum regulären Renteneintrittsalter ausgleichen:

Da meine Mutter bald auch in dem Alter ist, hab ich ihr das auch mal vorgeschlagen. Ihre Antwort: "... und was, wenn ich das gemacht habe und bis 63 nicht mehr erlebe?" 

 

Da wusste ich auch nicht, was ich sagen sollte...aber im Prinzip ein Gedanke wert.

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Someone
· bearbeitet von Someone
vor 23 Minuten von Joe32:

Da meine Mutter bald auch in dem Alter ist, hab ich ihr das auch mal vorgeschlagen. Ihre Antwort: "... und was, wenn ich das gemacht habe und bis 63 nicht mehr erlebe?"

Da ich mir dazu auch Gedanken gemacht habe (noch nicht ganz in dem Alter): Wenn ich die 63 nicht mehr erlebe, wird sich (vermutlich ;)) mein Ärger darüber Beiträge gezahlt zu haben, von denen ich nicht profitiere, in Grenzen halten. Außerdem habe ich einen Beitrag an die übrigen Bezieher der GRV geleistet.

Das andere Szenario wäre halt, ich werde richtig steinalt...

@rejoin14: Ich halte diese freiwilligen Beiträge für eine überlegenswerte Option, die gedeckelt ist (vermutlich deutlich unter 100.000 EUR), so das sie eine Komponente im Anlagemix darstellen könnte.

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Bassinus
vor 32 Minuten von Joe32:

"... und was, wenn ich das gemacht habe und bis 63 nicht mehr erlebe?" 

 

Da wusste ich auch nicht, was ich sagen sollte...aber im Prinzip ein Gedanke wert.

Dann interessiert es dich nicht mehr. Schlimmer wird es wenn du 120 wirst und Geistig es noch alles mitbekommst.

Das letzte Hemd hat keine Taschen. Wenn der letzte Atemzug getan ist, wird der letzte Gedanke nicht mehr sein "shit... Die Sonderzahlung in der GRV war Mist". Der Gedanke könnte aber mit 90 kommen: Shit... Hätte ich damals mal eingezahlt..."

Also welche Situation ist besser?

 

Daher ist für risikolosen Anteil die GRV ein sehr wichtiger Baustein.

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market anomaly

Wo ist der Vorteil, bereits versteuertes Geld (vom Netto) in die GRV einzuzahlen? Dies wird doch beim auszahlen der Rente erneut besteuert..

Da muss man ja von ziemlicher Langlebigkeit ausgehen damit sich dieses lohnt, klingt nach einem schlechten Deal (?).

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rejoin14

Schonmal vielen Dank für die ganzen Antworten. Ich muss zugeben, dass ich mit meinen knapp 30 Jahren dann noch zu sehr anders gedacht habe, als man es mit "58" machen sollte.

Das mit der Sonderzahlung habe ich gar nicht auf dem Schirm gehabt. 

 

Die Sonderzahlung macht tatsächlich viel Sinn, da man auf die Rente ja mehr Steigerung hat, als auf z.B. Festgeld. Alleine in den letzten Jahren ging die Rente um 2-3% jährlich hoch.

 

Ich glaube dann würde eine solche Aufteilung mehr Sinn ergeben:

  • 50.000€ in einen World ETF (ausschüttend) für den Freibetrag
  • 50.000€ als Festgeld oder Tagesgeld (muss noch geklärt werden)
  • der Rest (bis zu 100.000€) als Sonderzahlung in die GRV, falls noch etwas übrig bleibt, dann diesen Teil aufs Tagesgeld.

 

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Someone
· bearbeitet von Someone
vor 10 Minuten von rejoin14:

der Rest (bis zu 100.000€) als Sonderzahlung in die GRV, falls noch etwas übrig bleibt, dann diesen Teil aufs Tagesgeld.

Beachte, dass man die freiwilligen Beiträge zur Rente von der Steuer (bis zu einem Höchstbetrag) absetzen kann (anders als von @market anomaly vermutet) - ich würde daher diese Zahlungen über die verbleibenden 5 Jahre strecken. Außerdem muss dafür ein Antrag bei der DRV gestellt werden, die den Höchstbetrag den man ausgleichen darf errechnet.

 

Das Thema ist hier im Forum in verschiedene Fäden schon diskutiert worden. Z.B. auch hier:

https://www.wertpapier-forum.de/topic/59336-nachzahlung-von-grv-beiträgen-für-schulzeiten/?tab=comments#comment-1325336 (auch wenn es da primär über Nachzahlungen für Schulzeiten geht)

Einfach mal suchen...

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market anomaly
vor 47 Minuten von Someone:

Beachte, dass man die freiwilligen Beiträge zur Rente von der Steuer (bis zu einem Höchstbetrag) absetzen kann (anders als von @market anomaly vermutet) - ich würde daher diese Zahlungen über die verbleibenden 5 Jahre strecken. 

 

Okay so macht es mehr Sinn ;), danke für die Klarstellung. 

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m0ney
· bearbeitet von m0ney

@supertobs Auch nach Jahren finde ich deine Überlegungen immer wieder lesenswert und helfen mir ungemein weiter. Ebenso deine Numbers Tabellen. Bei der Anlagestrategie bin ich aber auch nicht nach längerem Grübeln darauf gekommen, wie Anlagehorizont, Risikotoleranz und Risikostruktur in deinem Modell zu einer Gewichtung führen. Könntest du das bitte kurz erklären? Danke!

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Euronensammler

(erste Auswertung + zweite Auswertung) / 2 => dritte Auswertung

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m0ney

Ah. Danke. Da habe ich dann zu kompliziert gedacht!

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sheygetz
Am 3.4.2021 um 18:37 von rejoin14:

Ich glaube dann würde eine solche Aufteilung mehr Sinn ergeben:

  • 50.000€ in einen World ETF (ausschüttend) für den Freibetrag
  • 50.000€ als Festgeld oder Tagesgeld (muss noch geklärt werden)
  • der Rest (bis zu 100.000€) als Sonderzahlung in die GRV, falls noch etwas übrig bleibt, dann diesen Teil aufs Tagesgeld.

 

Bevor du mal eben auf einen Forumspost hin 6stellige Beträge Richtung GRV schiebst, empfehle ich euch die Beratung des Rententrägers in Anspruch zu nehmen. Meiner LG hat der Berater mit 57 vorgerechnet, dass sich eine Vorauszahlung nicht rechnen würde. Das ist aber - logo - individuell verschieden.

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Euronensammler

Wieviel verdient die Mutter? Wieviel Rente wird sie bekommen?

Bei einer jetzigen Einzahlung in die GRV sollte die Steuerersparnis größer sein, als die spätere nachgelagerte Besteuerung. Das kann nur sehr individuell beantwortet werden.

Daher: Beratung bei der GRV, was die maximalen steuerbegünstigten Einzahlungen in den nächsten 5 Jahren an Rente bringen. Danach, wenn man sich bei der selbstgemachten Steuerschätzung unsicher ist, zum Steuerberater, um die Steuerersprnis gegen die spätere Besteuerung zu vergleichen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor einer Stunde von sheygetz:

Meiner LG hat der Berater mit 57 vorgerechnet, dass sich eine Vorauszahlung nicht rechnen würde.

Was soll eine Vorauszahlung sein?

Hier geht es darum, zusätzlich freiwillige Beiträge in die GRV zu leisten, was für Pflichtversicherte nur ausnahmsweise möglich ist.

Hat der Berater vorgerechnet, dass der Rentenanspruch in ihrem individuellen Fall durch zusätzliche Zahlungen gleich bleibt bzw sinkt oder was könnte "nicht rechnen" bedeuten?

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sheygetz
Am 7.5.2021 um 17:25 von bondholder:

Was soll eine Vorauszahlung sein?

 

Es geht um die in diesem Faden empfohlenen Sonderzahlungen, du hast mich doch ganz gut verstanden. Das erwähnte Ergebnis der Beratung tut insofern wenig zur Sache, als es eine Weile her ist und stark von den individuellen Umständen abhängt. Ich wollte lediglich empfohlen haben, bevor man einen sechsstelligen Betrag in einer Anlageform steckt, die dafür explizit vorhandene und nach unserer Erfahrung recht kompetente Beratung des Anbieters zu nutzen.

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bondholder
vor einer Stunde von sheygetz:

Es geht um die in diesem Faden empfohlenen Sonderzahlungen, du hast mich doch ganz gut verstanden.

Stimmt.

Ich habe gehört, dass einzelne Rentenberater früher (!) von freiwilligen Einzahlungen abgeraten haben, weil ihrer Meinung nach eine private Rentenversicherung eine höhere Rendite erwirtschaften würde...

(Das war zu Zeiten, als Bundesanleihen noch zu deutlich positiven Renditen gehandelt wurden.)

 

Grundsätzlich spricht natürlich nichts dagegen, sich vorrechnen zu lassen, wie sich die Rentenhöhe durch die Sonderzahlung verändert.

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