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Ausländische Quellensteuer

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Hallo Leute,

ich hab vor langer Zeit eine Dividenteauszahlung von Arcelor bekommen, das waren 68,45 und dann kam die 20% hohe ausländische Quellensteuer und es wurden 58,53.

 

1. Ich hab gehört man kann diese 20% wieder zurückholen, nur weiß ich leider nicht wie und wann?

 

2. Normalerweise werden ja Dividendenauszahlungen von deutschen Unternehmen mit dem Halbeinkünfteverfahren behandelt, d.h. nur die Hälfte des Betrages wird zum Freistellungsbetrag hinzugefügt, wie ist es jetzt bei einem luxenburgischen Unternehmen. Denn auf der Effektenrechnung stand nichts :S

 

3. Wenn wir schon bei Arcelor sind, Mittal hat Arcelor ja übernommen, ich habe aber kein Kaufangebot meiner Aktien für ca. 43 (wie es in den Medien stand) bekommen. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, denn die Aktie wurde aus den Hauptindexen gestrichen... und ihr Preis ist jetzt sowieso schon fast bei 43, ich glaub 42... Wird das Unternehmen jetzt ganz von der Börse verschwinden? Und krieg ich das Kaufangebot noch irgendwann?

 

Vielen DanK

 

mfg

 

InvestorX

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DrFaustus

Du kannst dir das Geld über deine Steuererklärung wiederholen. Es kann aber auch passieren, wenn du einen höheren persönlichen Steuersatz als 20% hast und dein Freibetrag ausgeschöpft ist, dass du nachzahlen musst. Also würde ich das gut durchrechnen. Vorher!!!

 

Zu dem Übernahmeangebot kann ich nicht viel sagen. Ich würde bei meiner Bank nachfragen. Die müssten dir da weiterhelfen können.

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berliner
Du kannst dir das Geld über deine Steuererklärung wiederholen. Es kann aber auch passieren, wenn du einen höheren persönlichen Steuersatz als 20% hast und dein Freibetrag ausgeschöpft ist, dass du nachzahlen musst. Also würde ich das gut durchrechnen. Vorher!!!

 

Da gibt's nichts durchzurechnen. Wenn der Freibetrag ausgeschöpft ist und er nachzahlen muß, dann wird auch die Steuererklärung zur Pflicht. Anderenfalls ist es Steuerhinterziehung, und da die Daten über Dividendenzahlungen bei der BaFin zusammenlaufen, wird das lokale Finanzamt sich früher oder später bei ihm melden.

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andy
3. Wenn wir schon bei Arcelor sind, Mittal hat Arcelor ja übernommen, ich habe aber kein Kaufangebot meiner Aktien für ca. 43 (wie es in den Medien stand) bekommen. Jetzt weiß ich nicht was ich machen soll, denn die Aktie wurde aus den Hauptindexen gestrichen... und ihr Preis ist jetzt sowieso schon fast bei 43, ich glaub 42... Wird das Unternehmen jetzt ganz von der Börse verschwinden? Und krieg ich das Kaufangebot noch irgendwann?

Du verkaufst einfach deine Aktien. Der Kurs steht ja nich umsonst im Bereich 43. Denn soviel bietet eben Mittal für die Aktien.

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Sapine

post-2597-1216906146_thumb.jpg

Hier eine Liste zu ausländischen Quellensteuern aus dem Focus.

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boRn
Hier eine Liste zu ausländischen Quellensteuern aus dem Focus.
Bitte nicht verwechseln mit der Liste der fiktiven ausländischen Quellensteuer. Diese Sätze sind auch anrechenbar, wenn kein Steuerabzug an der Quelle vorgenommen worden ist und beinhaltet:

 

  • - Argentinien (15%)
    - Bangladesch (15%)
    - Bolivien (20%)
    - Brasilien (20%)
    - China (15%)
    - Ecuador (20%)
    - Indien (10%)
    - Indonesien (10%)
    - Korea (20%)
    - Malaysia (15%)
    - Mongolei (10%)
    - Philippinen (15%)
    - Portugal (15%)
    - Sri Lanka (15%)
    - Türkei (10%)
    - Uruguay (20%)
     
    - Elfenbbeinküste (15%)
    - Griechenland (10%)
    - Israel (15%)
    - Jamaika (12.5%)
    - Kenia (12.5%)
    - Liberia (10%)
    - Malta (10%)
    - Marokko (10%)
    - Singapur (10%)
    - Trinidad/Tobago (15%)
    - Tunesien (10%)
    - Venezuela (5%)
    - Zypern (10%)

 

mfg

Chris

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35sebastian

Investor, bei deinem mickrigen Qstabzug lohnt eine Rückführung nicht, da immer 15% an der Quelle einbehalten werden.

Ein Abzugsverfahren für die restlichen 5%!!!! ist nämlich immer , wenn überhaupt möglich, sehr aufwendig.

Und wenn du bei der Steuererklärung über den Sparerfreibetrag kommst, dann kannst du 15% dir anrechnen lassen oder diese als Werbungskosten abziehen.

Bei 10 kann man wirklich nicht die Dinge machen, die für Anleger mit bedeutend höheren Dividendenerträgen sinnvoll sind.

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IefTina

Wie oben gesagt - für die paar Euro lohnt sich der Aufwand betriebswirtschaftlich nicht.

Es sei denn du magst lernen und den ganzen Formal-Jammer mal durchziehen.

 

PS: Wer mal in einem Flat-Tax Land versteuert hat und mit einem selbstgebauten Excel-Sheet in 30 Minuten seine Steuererklärung erledigt hat, wird meine Wortwahl verstehen.

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Sapine
Die quellensteuerfreien Länder (Großbritannien, Norwegen, ...) müsstest du auch noch zum steuerfreien Teil zählen.

2% Dividende im Mittel wären mir etwas wenig, aber bei deinem Depot könnte das vielleicht hinkommen. Hier eine

Übersicht der Quellensteuersätze: http://www.dsw-info.de/UEbersicht-ueber-al...e-Qu.697.0.html

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Fischbohne

Ähmm, wie wird diese Sache eigentlich ab 2009 geregelt? Kann ich dann damit rechnen, dass ich grundsätzlich immer meine rund 25% Abgeltungssteuer auf Dividenden zahlen muss? Oder werden beispielsweise bei Schweizer Werten weiterhin 35% einbehalten, von denen ich mir dann wieder 10% (statt ehemals 20%) zurückholen könnte?

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crosplit
· bearbeitet von crosplit

Funktioniert wie jetzt nur das maximal 15% Quellensteuer sofort mit der Abgeltungsteuer verrechnet werden.

D.h. zum Beispiel:

 

100 Dollar Dividende (US-Aktie 15% Quellensteuer/15% werden angerechnet auf die Abglts.)

Abgeltungsteuer 25% - 15%=10% noch: also bekommst Du 75 Dollar gutgeschrieben in dem Fall (den Soli/Kirchensteuer mal einfachheitshalber weggelassen/eigentlich beträgt die Abglts. ja 26,4% bis 28%)

 

So bei Franzosen sieht das dann so aus:

 

100 Euro Div (Frankreich 25% Quellensteuer/15% werden angerechnet auf die Abglts.)

 

Abzug also 25% für Frankreich+10% für Deutschland= macht zusammen 35% ...bleiben also netto 65 Euro, die 10% zuviel musst Du dir von Frankreich zurückholen.

 

Bei Schweizer Unternehmen (35% Quellensteuer/15% Anrechnung), kannst Du dir dann sogar 20% zurückholen. Das Verfahren soll aber sehr viel leichter und unbürokratischer verlaufen als mit Frankreich!

 

Bei britischen Unternehmen bin ich mir nicht sicher:

Da wird ja vor der Ausschüttung schon eine Tax-Credit von 10% einbehalten!

Also eigentlich müssten dann noch 15% Abgeltungsteuer fällig werden und nicht 25%???

 

Achso, bei einem ausreichend hohen Freibetrag 801€, wird wohl die Abgeltungsteuer angerechnet.

Im obigen Beispiel 100 Dollar abzüglich US-Quellensteuer 15% = 85 Dollar werden diese dem Sparerpauschbetrag angelastet...umgerechnet in Euro zum Zeitpunkt der Ausschüttung!

 

Weiß jemand genaueres???

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schinderhannes
· bearbeitet von schinderhannes
und nicht 25%???

Achso, bei einem ausreichend hohen Freibetrag 801, wird wohl die Abgeltungsteuer angerechnet.

Im obigen Beispiel 100 Dollar abzüglich US-Quellensteuer 15% = 85 Dollar werden diese dem Sparerpauschbetrag angelastet...umgerechnet in Euro zum Zeitpunkt der Ausschüttung!

EDIT:

" Auf Dividenden von Auslandsaktien fällt bis Ende 2008 noch keine Kapitalertragsteuer an. Die ausländische Dividende schont daher derzeit noch den Freistellungsbetrag. Allerdings wird hier in der Regel eine Quellensteuer im Ausland bereits einbehalten. Dieser Betrag kann dann in der eigenen Steuererklärung mit maximal 15 Prozent der Dividenden geltend gemacht werden: Entweder durch Verrechnung mit der persönlichen Steuerschuld oder durch Ansatz wie Werbungskosten. Ab 2009 verrechnen die Banken die Quellensteuer sofort, sodass nur in Höhe der Differenz Abgeltungsteuer anfällt."

 

"Ab 2009 verrechnen die Banken die Quellensteuer sofort, sodass nur in Höhe der Differenz Abgeltungsteuer anfällt."

 

von

http://cms.valuenet.de/tsolcgi/ts.cgi?tsur...tmplt=object_ph

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Fischbohne

Vielen Dank Jungs, dann liegt die Grenze für Erstattungsfaule also weiterhin bei 15%.

Wie das bei britischen Aktien ist oder bei japanischen würde mich aber schon noch interessieren. Da müsste sich der deutsche Staat ja eigentlich freuen, weil er dort keine 10% bekommt, sondern ganze 25% bzw. 18%, oder?

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otto03

Meines Wissens gibt es in GB keine Quellensteuer auf Dividenden.

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Fischbohne

Ja, eben. Also zahle ich dann in Deutschland 25% anstatt 10%, wie es z.B. bei US-amerikanischen Aktien der Fall ist?

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otto03
Ja, eben. Also zahle ich dann in Deutschland 25% anstatt 10%, wie es z.B. bei US-amerikanischen Aktien der Fall ist?

 

Also für dich selbst ist es doch völlig wurscht ob der Quellensteuerstaat nichts abhält und Du hier 25% zahlst oder Quellensteuerstaat irgendetwas abhält und du hier 15% anrechnen kannst, im Gegenteil , sobald der Quellensteurstaat mehr als 15% abzieht, zahlst Du insgesamt mehr als 25% (sofern Du nicht den umständlichen und teuren Weg der Erstattung versuchst (DBA vorausgesetzt)).

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Fischbohne

Tolles Forum, danke, ich glaube, jetzt hab ich alles kapiert... B)

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WillA

Hallo, ich hoffe meine Frage passt hier einigermaßen rein.

Damit meine Grübelei ein Ende findet, vielleicht kann mir einer der Steuerexperten helfen.

 

Es geht um meinen Steuerbescheid für 2007, speziell um die Erstattung ausländischer Steuern.

Erstmals habe ich die Anlagen KAP und AUS abgegeben, da ich den Sparer-Freibetrag überschritten habe.

 

Von den Einkünften aus Kapitalvermögen verblieben nach Abzug des Freibetrages (801 ) noch 330 .

Darauf wurde mir aber keine Steuer berechnet, das zu versteuernde Einkommen hat sich also nicht erhöht.

(Vermute, das hat mit dem "Härteausgleich" zu tun, hab ich hier vor Monaten irgendwo gelesen)

Meine Angaben wurden dabei exakt übernommen.

 

Weiterhin hatte ich in der Anlage AUS "anzurechnende ausländische Steuern" aus versch. Fonds in den

Zeilen 18 + 19 angegeben. Auch diese Angaben wurden so übernommen und ich erhielt diesen Betrag

erstattet.

In der Anlage KAP, Zeile 43, "Quellensteuern nach der ZIV" hatte ich auch eine Summe eingetragen, die von der

Depotbank einbehalten wurde. Dieser Betrag wurde aber gar nicht berücksichtigt.

 

Das ist mir unklar. Ich hätte eher damit gerechnet, dass die anzurechnenden ausländischen Steuern nicht berücksichtigt

werden, da ja keine Steuern auf Kapitalerträge erhoben werden. Aber warum wird die gezahlte ZIV-Steuer nicht

erstattet?

 

Anmerkung: Es handelt sich um relativ geringe Beträge, aber ich würde das gern verstehen, auch wegen der nächsten

Steuererklärung.

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Sven82
Von den Einkünften aus Kapitalvermögen verblieben nach Abzug des Freibetrages (801 ) noch 330 .

Darauf wurde mir aber keine Steuer berechnet, das zu versteuernde Einkommen hat sich also nicht erhöht.

(Vermute, das hat mit dem "Härteausgleich" zu tun, hab ich hier vor Monaten irgendwo gelesen)

Meine Angaben wurden dabei exakt übernommen.

wenn neben den Kapitaleinkünften ausschließlich Arbeitslohn als Einkünkfte vorliegt liegt es am Härteausgleich. Korrekt.

 

Weiterhin hatte ich in der Anlage AUS "anzurechnende ausländische Steuern" aus versch. Fonds in den

Zeilen 18 + 19 angegeben. Auch diese Angaben wurden so übernommen und ich erhielt diesen Betrag

erstattet.

ungewöhnlich. Das hätte nicht sein dürfen.

 

In der Anlage KAP, Zeile 43, "Quellensteuern nach der ZIV" hatte ich auch eine Summe eingetragen, die von der

Depotbank einbehalten wurde. Dieser Betrag wurde aber gar nicht berücksichtigt.

hätte ich auch nicht berücksichtigt wegen des Härteausgleichs zumal die ZIV-Steuer ja auch auf Kapitalerträge erhoben wird, die nicht der Besteuerung unterliegen.

 

Angaben ohne Gewähr.

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WillA

Hallo, Sven.

die ZIV-Steuer ja auch auf Kapitalerträge erhoben wird, die nicht der Besteuerung unterliegen.

Die Steuer ist bei Verkauf eines Geldmarktfonds abgezogen worden (Zw.gewinn bei Verkauf ./. gezahter Zw.gewinn

bei Kauf x Anteile x 15% = EU Zinssteuer.

 

Mmh, dann werde ich wohl erst mal gar nichts machen.

Es ist nämlich so, dass dies schon der 2.Steuerbescheid ist.

Beim ersten sind die Kapitaleinkünfte gar nicht ausgewiesen worden.

Bei meiner Nachfrage stellte sich heraus das es vergessen wurde.

Wenn ich da jetzt noch mal nachfrage ...

 

Da ich meine Finanzen in 2008 total umgekrempelt habe, wird es nächstes Jahr noch aufwändiger mit der Steuererklärung.

Auch die betreffenden Beträge sind dann höher. Ich wollte halt nur etwas Klarheit.

 

Vielen Dank, Sven.

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Sven82
Die Steuer ist bei Verkauf eines Geldmarktfonds abgezogen worden (Zw.gewinn bei Verkauf ./. gezahter Zw.gewinn

bei Kauf x Anteile x 15% = EU Zinssteuer.

sag ich ja, Zwischengewinn sind Zinserträge (Anlage KAP Zeile 8 oder 32 je nach ISIN) und die fallen aufgrund des Härteausgleichs unter den Tisch, so dass auch keine Steuern angerechnet werden dürften. Da will ich mich aber nicht festlegen. Rein von der Logik her dürften die Steuern nicht anrechenbar sein.

 

Wenn ich da jetzt noch mal nachfrage ...

ja, dann wird nochmal geändert zu deinen Ungunsten (Verböserungen). Insofern empfiehlt es sich ab und zu auf den Dieter Nuhr zu hören und sich zu sagen: "Einfach mal Fresse halten" :D

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WillA

Ja, da hast Du recht. :)

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Sapine
· bearbeitet von Sapine
Übersicht: allgemeine Quellensteuersätze für Dividenden

 

Übersicht Quellensteuersätze

Stand: Februar 2007

 

 

Gute Beschreibung aus FAZ-Börsenlexikon:

 

Ausländische Quellensteuer

 

In einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer, durch die die Erträge gemindert werden. Anleger können im Rahmen der Steuerveranlagung über die Anlage AUS die auf die ausländische Bruttoerträge einbehaltene Quellensteuer anrechnen beziehungsweise als Werbungskosten bei Kapitaleinkünften angesetzt werden, soweit mit dem betreffenden Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Eine Erstattung aufgrund eines Freistellungsauftrags oder einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung ist nicht möglich. Gegenüber dem deutschen Fiskus können aber nur 15 Prozent angerechnet werden. Im Falle einer höheren Quellensteuer muss sich der Anleger die Steuern vom Quellensteuerstaat zurückholen.

 

Auch Fonds können die im Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen, können aber über die einbehaltene anrechnungsfähige Steuer eine Bescheinigung ausstellen, die Anleger bei ihrer Steuererklärung nutzen können.

 

Ich bin kein Steuerexperte u. habe KEINE Erfahrung mit Quellensteuerrückforderungen. Ich interpretiere dies wie folgt:

 

Fonds:

Fonds können die Quellensteuer nicht anrechnen, es wird jedoch eine Bescheinigung erstellt, sodass die 15% Quellensteuer (s. obiger link) in bei der deutschen EST-Erklärung berücksichtigt werden können.

=> Differenz zum tatsächlichen Quellensteuersatz kann NICHT zurückgeholt werden.

 

Aktien:

Anders bei Aktien => hier kann zusätzlich die Differenz zurückgeholt werden mit ggf. entsprechendem Aufwand.

 

=> Vorteil für Aktien gegenüber Fonds.

 

Frage an die Experten: ist das korrekt?

 

 

Welcher Aufwand, welche Kosten sind bei 15 Aktien quer verteilt in Europa zu erwarten?

Lohnt sich selbermachen vom Aufwand her oder sollte man besser einen Dritten hiermit beauftragen, der diesen Service anbietet? Was kostet dieser Service bzw. was ist von diesem Service zu halten?

 

ING-Diba bietet z.B. an:

 

Rückforderung ausländischer Quellensteuer 50,00

 

Weiss da jemand mehr? Auf was beziehen sich die 50 EUR? Auf eine einzelne Position oder auf das gesamte Depot?

 

 

Vielleicht kann ein Experte bzw. Praktiker seine Einschätzungen, Erfahrungen weitergeben?

 

 

Vielen Dank+Grüsse

Juro

 

 

P.S.: Weiterführende Infos gibt es auf "Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V." auch mit Beispielen:

homepage - quellensteuer

Technik der Rückforderung am Beispiel 'Schweiz'

 

Noch ein Link mit einer umfangreichen Liste zu Withholding Taxes von STOXX

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Sven82

als Anmerkung

 

unter http://www.steuerliches-info-center.de

gibt es unter "Aufgaben des BZSt" - "Ausländische Quellensteuer" eine PDF, die die aktuellen Quellensteuersätze anzeigt

 

Direktlink: http://www.steuerliches-info-center.de/de/...0080707_Erl.pdf

 

--------------

Auch Fonds können die im Ausschüttungsland einbehaltene Quellensteuer nicht anrechnen, können aber über die einbehaltene anrechnungsfähige Steuer eine Bescheinigung ausstellen, die Anleger bei ihrer Steuererklärung nutzen können.

wie denn auch?

 

Eine Anrechnung stellt ja immer auf den Anleger ab und der Fonds selbst kennt nicht die persönlichen Verhältnisse des Anlegers und dessen restlichen Einkünfte. Er kann die ausländischen Steuern als Werbungskosten abziehen oder alternativ eine Bescheinigung über die ausländischen Steuern ausstellen, die der Anleger dann im Rahmen der Steuererklärung anrechnen oder abziehen kann.

 

Bei der Anrechnung gilt die von mir oben verlinkte Datei, so dass in der Regel nur eine Anrechnung bis zu 15 % möglich ist. Für den Rest gilt wie bei Aktien auch, dass man sich an den jeweiligen Staat wendet. Formulare dafür gibt es hier: http://www.steuerliches-info-center.de/de/...uelle/index.php

 

Lohnt sich selbermachen vom Aufwand her oder sollte man besser einen Dritten hiermit beauftragen, der diesen Service anbietet? Was kostet dieser Service bzw. was ist von diesem Service zu halten?
ein Hörsaalkollege von mir hat das mal gemacht. Er meinte, dass er auf den Aufwand in Zukunft auch verzichten kann. Das Verfahren zog sich bei ihm über 2,5 Jahre hinweg. Ich werde es für meine paar Euronen jedenfalls nicht machen.

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