Zum Inhalt springen
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  
snappy

BU-provokante Frage

Empfohlene Beiträge

snappy

Bisher habe ich hier bereits oft mitgelesen und mir aufgrund des einen oder anderen Beitrags einen thematischen Überblick verschafft. Nun gibt es seit einiger Zeit bei mir die Frage, die auch über eine Internetsuche so gut wie gar nicht beantwortet wird; vielleicht auch mangels konkreter Erfahrungen.

 

Sind Vorerkrankungen vorhanden, so gibt es ja die Möglichkeit einer sog.  Risikovoranfrage. Damit aber nicht solange nachgebessert wird, bis das gewünschte Ergebnis besteht sollen diese ja seitens der Versicherungen aber doch nicht vollkommen anonym sein, so mein bisheriger Eindruck.

Um insofern keine Ausschlüsse oder sogar die Ablehnung zu riskieren und gerade unter Berücksichtigung von sog. Erkrankungen, die schleichend sich entwickeln(die aber mit den Vorerkrankungen nichts zu tun haben müssen) bis es ggf. tatsächlich zu einem Leistungsfall kommt, ohnehin etwas Zeit ins Land gehen würde und unter dem Aspekt, dass die meisten BU Fälle "erst" ab ca. 45 oder später eintreten, wäre es nicht geschickter, bei Vertragsschluss die Vorerkrankunge bewusst zu verschweigen, um dann nach den berühmten 10 Jahren auf jeden Fall ein rechtssicheren Vertrag zu haben, bei dem Vorsatz und auch sogar Arglist keine Rolle mehr spielen dürften?

So würde ja zumindest nach 10 Jahren für die Restvertragslaufzeit von oft noch gut 20 bis 30 Jahren, die ja gerade von der Wahrscheinlichkeit her, die kritischen Jahre dann sind ein Vertrag bw. ein glatter Vertrag bestehen. Die Beiträge der ersten 10 Jahre hätte man dann oft sogar bei "nur" einem Jahr BU ebenfalls bereits wieder raus. Anderenfalls würde auch nach den 10 Jahren zwar ein Vertrag, aber mit Ausschlüssen oder ggf. sogar gar keiner bestehen.

Von der Theorie her dürfte sich die Versicherung dann nicht mehr auf die sog. vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung berufen können. Aber wie sieht die Leistungsfallprüfung dann praktisch aus? Würde diese frühere Verpflichtverletzung bei der Leistungsprüfung eventuell doch noch eine Rolle spielen, wenn auch nicht offiziell, da die Versicherung sich ja auf die ehemalige Pflichtverletzung aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung offiziell nicht mehr berufen kann.

Ich selber weiß ja nicht, wie Leistungsprüfer arbeiten, also ob dann tatsächlich die Hände gebunden wären oder ob es noch andere Methoden gibt, sich so etwas nicht gefallen zu lassen!?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
polydeikes

Geh davon aus, dass man einen laienhaft gestellten BU-Leistungsantrag als fähiger Leistungsprüfer immer abgelehnt bekommt, wenn man das will.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
snappy

Der BU-Leistungsantrag kann ja aber auch mit professioneller Hilfe gestellt werden, damit er gerade nicht laienhaft ist. Würde es insofern nur daran liegen, ob dieser nur von einem selber gestellt wird oder mit Untestützung eines RA oder eines auf Leistungsfälle spezialisierten Versicherungsberaters?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Xeronas

Auch dann.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
snappy

@Xeronas

Gibt da Erfahrungen Deinerseits oder kannst Du Deine Meinung ggf. noch etwas näher erläutern?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
DancingWombat

Sollte es nicht das Ziel sein einen korrekten BU Antrag zu stellen und damit vom ersten Tag an einen "sauberen" Vertrag zu haben?
Nach 10 Jahren dürfte es theoretisch egal sein ob der Antrag korrekt war oder nicht. Was aber wenn nach 9 Jahren und 11 Monaten der Leistungsfall eintritt?

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Halicho
· bearbeitet von Halicho
vor 3 Stunden von snappy:

Bisher habe ich hier bereits oft mitgelesen und mir aufgrund des einen oder anderen Beitrags einen thematischen Überblick verschafft. Nun gibt es seit einiger Zeit bei mir die Frage, die auch über eine Internetsuche so gut wie gar nicht beantwortet wird; vielleicht auch mangels konkreter Erfahrungen.

 

Sind Vorerkrankungen vorhanden, so gibt es ja die Möglichkeit einer sog.  Risikovoranfrage. Damit aber nicht solange nachgebessert wird, bis das gewünschte Ergebnis besteht sollen diese ja seitens der Versicherungen aber doch nicht vollkommen anonym sein, so mein bisheriger Eindruck.

Um insofern keine Ausschlüsse oder sogar die Ablehnung zu riskieren und gerade unter Berücksichtigung von sog. Erkrankungen, die schleichend sich entwickeln(die aber mit den Vorerkrankungen nichts zu tun haben müssen) bis es ggf. tatsächlich zu einem Leistungsfall kommt, ohnehin etwas Zeit ins Land gehen würde und unter dem Aspekt, dass die meisten BU Fälle "erst" ab ca. 45 oder später eintreten, wäre es nicht geschickter, bei Vertragsschluss die Vorerkrankunge bewusst zu verschweigen, um dann nach den berühmten 10 Jahren auf jeden Fall ein rechtssicheren Vertrag zu haben, bei dem Vorsatz und auch sogar Arglist keine Rolle mehr spielen dürften?

So würde ja zumindest nach 10 Jahren für die Restvertragslaufzeit von oft noch gut 20 bis 30 Jahren, die ja gerade von der Wahrscheinlichkeit her, die kritischen Jahre dann sind ein Vertrag bw. ein glatter Vertrag bestehen. Die Beiträge der ersten 10 Jahre hätte man dann oft sogar bei "nur" einem Jahr BU ebenfalls bereits wieder raus. Anderenfalls würde auch nach den 10 Jahren zwar ein Vertrag, aber mit Ausschlüssen oder ggf. sogar gar keiner bestehen.

Von der Theorie her dürfte sich die Versicherung dann nicht mehr auf die sog. vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung berufen können. Aber wie sieht die Leistungsfallprüfung dann praktisch aus? Würde diese frühere Verpflichtverletzung bei der Leistungsprüfung eventuell doch noch eine Rolle spielen, wenn auch nicht offiziell, da die Versicherung sich ja auf die ehemalige Pflichtverletzung aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen Verjährung offiziell nicht mehr berufen kann.

Ich selber weiß ja nicht, wie Leistungsprüfer arbeiten, also ob dann tatsächlich die Hände gebunden wären oder ob es noch andere Methoden gibt, sich so etwas nicht gefallen zu lassen!?

 

 

Die Versicherung kann zwar nicht Anfechtung und Rücktritt erklären aber erklären, dass zuvor schon BU vorgelegen hat und eine weitere Berufsunfähigkeit oder noch "mehr" Berufsunfähigkeit nicht möglich sei und somit wird der Vertrag so behandelt als ob er nie geschlossen wurde. Natürlich nur wenn die Gutachter zum Schluss kommen, dass Berufsunfähigkeit schon zuvor vorgelegen hat. Das ist nicht unwahrscheinlich, da dem/der Gutachter/in alles, auch versicherungsrechtlich Verjährtes vorgelegt wird. Erstaunlicherweise kann man trotz Berufs- und sogar Erwerbsunfähigkeit in den Augen der Gerichte durchaus noch jahrelang arbeiten ohne, dass dies ein Gegenbeweis zur vorbertraglichen BU wäre. (Rechtsfolge:gegenseitige Rückgewähr aller nichtverjährten Leistungen von Beginn an).

 

Möglich wäre dieses betrügerische Vorgehen z.B. bei Risikolebensversicherungen (man war vorher zwar krank aber der Versicherungsfall der Tod,  war noch nicht eingetreten), bei einer PKV, die 10 Jahre nicht in Anspruch genommen wird (man hatte zwar Erkrankungen, die zur Ablehnung geführt hätten aber der konkrete Leistungsfall war noch nicht eingetreten z.B. eine teure Behandlung der Spätfolgen etc.)

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden
Melde dich an, um diesem Inhalt zu folgen  

×
×
  • Neu erstellen...