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Nostradamus85

Absetzen von Arbeitsmitteln Abschreibung Jahre

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Nostradamus85

Hallo zusammen,

 

ich hänge hier grade über meiner Steuererklärung die ich seit Jahren mit WISO mache. Normalerweise ist das in den vergangenen Jahren immer ein "importieren, Daten verändern, Einreichen" gewesen. Mit Corona hat sich aber insbesondere meine Home-Office bzw. korrekterweise "mobil-Office" Nutzung massivst ausgeweitet und es wurde von mir ein komplettes Büro eingerichtet.

 

Allerdings bin ich grade etwas durcheinander was die Absetzbarkeit von Arbeitsmittel angeht. Bei mir sind es folgende Dinge:

 

- NAS System (um damit Container/VM Test-Umgebungen zu haben und für Backup meiner Daten) -> 700€ -> Nutzung 90% dienstlich, 10% privat

- Eizo Monitor für Erweiterung des Notebook Bildschirms -> 730€ und 100% dienstlich

- höhenverstellbares Tischgestell für meinen Arbeitsplatz -> 250€

 

Nehmen wir als Beispiel das Tischgestell. Gebe ich hier an dass es 250€ kostet und wähle die Kategorie "PC-Tisch" aus, was für mich glaubwürdig klingt, dann möchte die Software das Ganze über 13 Jahre abschreiben. Da bin ich irgendwo bei ein paar Euro pro Jahr. Das ist albern. Ich kann auch die Liste ignorieren und Freitext eingeben, aber dann muss ich die Jahre angeben, ich kann dort ja schlecht 1-Jahr Nutzungsdauer eingeben.

 

Hintergrund meiner Frage: WISO selbst erklärt unter dieser Kategorie dass es "geringwertige Wirtschaftsgüter gibt). Und wenn ich das richtig verstanden habe kann die Abschreibung auf EIN JAHR reduziert werden, PRO GUT wenn es fast gänzlich dienstlich genutzt wird und unter 800€ liegt. Das liegt bei allen Gütern vor. Dennoch zwängt mich Wiso in diese Tabellen. Wer hat Recht, ich oder die Software? Nutzt jemand WISO, wie habt ihr das gelößt? Hier nochmal die Definition der Software selbst:

 

 

Geringwertige Wirtschaftsgüter

 

Grundsätzlich ist der Kaufpreis (= Anschaffungskosten) auf die Jahre der Nutzung zu verteilen: Diese "Verteilung" erfolgt nach einer linearen (vor 2011 auch alternativ nach der degressiven) Methode und wird als Abschreibung bezeichnet.

Doch es gibt eine Ausnahme: die geringwertigen Wirtschaftsgüter. Im Jahr der Anschaffung dürfen bei den "Geringwertigen Wirtschaftsgütern" die vollen Anschaffungskosten als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn es sich um ein selbständig nutzbares Wirtschaftsgut handelt und die Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer den Wert von 800 € (vor 2018: 410 €) nicht überschreiten.

 

 

Nutzungsdauer:

Die Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ist in den Regel in amtlich festgelegten Abschreibungstabellen geregelt.
Von der Nutzung kann nur in besonderen Umständen abgewichen werden (höherer Verschleiss) usw. und muss begründet werden. Wurde kein Wirtschaftsgut aus der Liste ausgewählt muss die Nutzungsdauer eigenständig vergeben werden. 

 

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oktavian

Ich bin mir auch manchmal nicht so sicher und gebe es einfach so wie ich meine in der Steuererklärung ein. Der Finanzamtsmitarbeiter kann es dann immer noch ändern. Hauptsache man gibt es wahrheitsgemäß an. Ich würde es der Einfachheit halber auch als GWG einbuchen. Gib doch beim Freitext GWG= 1 jahr Sofort Afa ein oder sowas. Beim NAS würde ich halt begründen wieso es beruflich ist. Ich schreibe denen auch gerne mal einen Text dazu. Es gibt auch eine Hotline das FA für Fragen und so einfache Dinge können die tatsächlich beantworten. Ich persönlich gebe immer alles mit Belegen ab, also mit den Rechnungen, dann haben sie das ja alles gesehen. Sonst sagen die später die beschriebenen Sachen wären ganz andere Dinge für die private Nutzung gewesen. Mir ist das zu riskant, daher gebe ich halt alles an. Elster nimmt das leider noch nicht und dann bekommen die immer so 100 DINA4 Seiten zum Prüfen von mir.

 

Es ist auch subjektiv mit der gemischten Nutzung. Keine Ahnung wie du auf 90/10 kommst, aber bei 90,1/9,9 könntest du das NAS glaube ich voll absetzen (bin auch nur Laie). Ich habe auch keine Ahnung wie das Amt das prüft.

 

Bei gemischten Dingen ist das viel Arbeit und ich lasse es gleich. Ich meine wieviel Prozent von meinem Internet/Strom kann ich denn nun absetzen? Beim Arbeitszimmer spinnen die sowieso immer rum und es gibt viele Sonderregeln. Fernseher für zoom genutzt - wieviel soll ich da absetzen? Abnutzung meiner bereits vorhandenen Möbel?

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ozymandias1

Man muss in WISO die Frage "Ist das Arbeitsmittel selbstständig nutzbar?" bejahen, dann wird es auch korrekt als GWG abgeschrieben. Bei NAS und Tischgestell klingt das realistisch für mich. Den Monitor wird man wohl über die üblichen 7 Jahre abschreiben müssen.

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oktavian
vor 4 Minuten von ozymandias1:

Man muss in WISO die Frage "Ist das Arbeitsmittel selbstständig nutzbar?" bejahen, dann wird es auch korrekt als GWG abgeschrieben. Bei NAS und Tischgestell klingt das realistisch für mich. Den Monitor wird man wohl über die üblichen 7 Jahre abschreiben müssen.

Wenn das Notebook schon abgeschrieben ist und man den Monitor diesem zuordnet, bin ich mir nicht sicher, ob man den Monitor nicht doch sofort abschreiben könnte. 7 jahre wären auch viel, aber wenn es so in der AfA Tabelle fürs Steuerrecht steht, ist es eben so. Unternehmen müssten den wohl aktivieren über 7 Jahre, aber gilt das auch als Arbeitnehmer?

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