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Moneycruncher

Umwidmung Bürostuhl als Arbeitsmittel

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Moneycruncher

Ende 2019 habe ich mir einen Bürostuhl für 450.- € gekauft, damals noch zur überwiegend privaten Nutzung.

Aus bekannten Gründen nutze ich diesen Stuhl seit April 2020 zu 90% beruflich. Ist eine Umwidmung möglich und wenn ja, kann ich den Betrag komplett sofort abschreiben?

 

Danke und Gruß,
moneycruncher

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Bassinus

Schreib ihn auf 3 Jahre ab und die afa für 2019 ist dann eben verloren.

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stagflation

Oops! Da ist eine "1" verloren gegangen! 13 Jahre! Siehe: https://www.buerostuhl-experte.de/abschreibung/

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Moneycruncher
vor 45 Minuten von stagflation:

Oops! Da ist eine "1" verloren gegangen! 13 Jahre! Siehe: https://www.buerostuhl-experte.de/abschreibung/

Wahnsinn, 13 Jahre. Dann lasse ich es. Finde ich würdelos. 

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bobby13

Diese Tabelle ist die Meinung der Finanzbehörden.

Und die haben sich seit 21 Jahren nicht die Mühe gemacht die Tabelle mal zu aktualisieren.

 

Von daher kannst du dir gerne deine eigene Meinung bilden, wie lange der Stuhl wohl nutzbar sein wird.

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Moneycruncher
vor 14 Minuten von bobby13:

Diese Tabelle ist die Meinung der Finanzbehörden.

Und die haben sich seit 21 Jahren nicht die Mühe gemacht die Tabelle mal zu aktualisieren.

 

Von daher kannst du dir gerne deine eigene Meinung bilden, wie lange der Stuhl wohl nutzbar sein wird.

Ok, habe mir inzwischen meine Meinung gebildet. Ich setze den Gesamtbetrag 450.-€ an und warte ab, was passiert.

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stagflation
vor 27 Minuten von bobby13:

Und die haben sich seit 21 Jahren nicht die Mühe gemacht die Tabelle mal zu aktualisieren.

 

Stimmt genau! :D

 

Am 31.12.2000 wurde die Abschreibungsfrist für Büromöbel von 10 Jahren auf 13 Jahre angehoben.

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Datentechnik

GWG und sofort abschreiben?

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vanity

In 2019 dann?

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oktavian

Abschreibung auf 13 Jahre + auf einmal kaputt gegangen nach 2 Jahren und Vollabschreibung des Restwertes wäre steuerlich besser, als wenn das Ding 13 Jahre hält. Besonders bei Adipositas usw. halten die wohl kaum 13 Jahre durch. Lineare Abschreibung auf 13 Jahre ist vermutlich an der Realität vorbei, wobei ich auch noch nie so viel für einen Stuhl ausgegeben habe (sehr wertig+stasbil?).  Die meisten Länder bieten gerade zur Förderung von Investitionen auch degressive Abschreibung an. Das sieht man immer bei amerikanischen Unternehmen, da die STeuerbilanz dann von der GAAP Bilanz abweicht und es zu latenten Steuern kommt. Also bei 13 Jahren wärest du mit degressiv auch besser dran.

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Bassinus
vor 11 Stunden von stagflation:

Oops! Da ist eine "1" verloren gegangen! 13 Jahre! Siehe: https://www.buerostuhl-experte.de/abschreibung/

Hups... Ja... Die ist untergegangen :dumb:

 

Mach ein GWG Sammelposten für 5 Jahre :narr:

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John Silver
vor 17 Stunden von Moneycruncher:

Ende 2019 habe ich mir einen Bürostuhl für 450.- € gekauft, damals noch zur überwiegend privaten Nutzung.

Aus bekannten Gründen nutze ich diesen Stuhl seit April 2020 zu 90% beruflich. Ist eine Umwidmung möglich und wenn ja, kann ich den Betrag komplett sofort abschreiben?

 

Danke und Gruß,
moneycruncher

 

Unabhängig davon, dass ich an der Stelle des Finanzamtes die "Umwidmung" maximal nur zu 50% mittragen würde, weil Du den Stuhl mit der Intention für private Zwecke gekauft hast, raten Dir die meisten hier, auch wenn es nur kleine Beträge sind, zu einer nicht erlaubten Steuerverkürzung. 

 

Und auch wenn das Finanzamt den Betrag von EUR 450,00 mit größter Wahrscheinlichkeit durchwinkt, weil der Aufwand der Prüfung und der Betrag in keinem Verhältnis steht, dürftest Du natürlich eigentlich nicht die 450,00 ansetzen, sondern müßtes zumindest um die Vormonate und die private Nutzung kürzen. Bei 13 Jahren sind das EUR 11,54 pro Monat, also wohl 4 Monate (12-2019 bis 03-2020).

Von der Restsumme mußt Du dann zumindest die 10% Privatanteil abziehen.

D.h., der Betrag wäre eigentlich (450 - (4 * 11,54)) * 0,90 = 394,61. Davon 9 Monate Ansatz für 2020 macht EUR 103,85.

Das wäre der halbwegs korrekte Weg, falls es interessiert.

 

Der Ansatz von Bassinus ist natürlich am pragmatischten (Wobei die 450, siehe oben, natürlich zu hoch wären).

 

vor 4 Stunden von Bassinus:

Hups... Ja... Die ist untergegangen :dumb:

 

Mach ein GWG Sammelposten für 5 Jahre :narr:

 

 

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whister
vor 15 Stunden von Moneycruncher:

Ok, habe mir inzwischen meine Meinung gebildet. Ich setze den Gesamtbetrag 450.-€ an und warte ab, was passiert.

Du scheinst es mit der Steuerehrlichkeit wohl nicht so genau zu nehmen.

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Moneycruncher
vor 1 Stunde von whister:

Du scheinst es mit der Steuerehrlichkeit wohl nicht so genau zu nehmen.

Die Empfehlungen hier sind ziemlich unterschiedlich. Ich frage mal meinen Steuerberater, was er empfiehlt. Vielleicht kaufe ich mir dieses Jahr noch einen Stuhl.

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Quailman
vor 17 Stunden von Moneycruncher:

Ich frage mal meinen Steuerberater, was er empfiehlt.

Wieso machst du das nicht direkt?

 

Wenn etwas falsch ist, dann einen Einkauf aus 2019 zu 100% in 2020 anzusetzen! Bewusst falsche Angaben machen, ist eine Steuerstraftat dem Grunde nach ;)

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oktavian
vor 2 Stunden von Quailman:

Wieso machst du das nicht direkt?

 

Wenn etwas falsch ist, dann einen Einkauf aus 2019 zu 100% in 2020 anzusetzen! Bewusst falsche Angaben machen, ist eine Steuerstraftat dem Grunde nach ;)

Ich würde auch alles immer richtig angeben (nach bestem Wissen+Gewissen(wenn da 0,10€ Erstattung rauskommt verzichte ich der Umwelt zuliebe). Wobei die Rechnung doch das Datum enthält und das sollte doch keine Straftat sein, wenn man sich versieht. Was sollst du dich als Laie auch durch die AfA Tabellen durchbuddeln? Das können die immer noch umbuchen. Als Analphabet hast du auch das Recht hinzugehen und deine Steuer zu diktieren, wahrscheinlich würden die Beamten dann auch versuchen dich abzuwehren und zwingen einen kostenpflichtigen Steuerberater zu nehmen. Also es muss durchaus nicht alles perfekt eingereicht werden, zumal die Steuer in einigen Fällen auch unklar ist. Würde das halt nicht mit Absicht falsch einbuchen. Bei der Steuer gilt auch manchmal das Überweisungsdatum, also wer weiß wann du das bezahlt hast - hast du ja hier nicht geschrieben? Ende 2019 gekauft und 2020 bezahlt - wo wäre das Problem? Tatsächlich gilt je besser du gebildet bist, desto eher wird dir Vorsatz unterstellt, wenn du dich versiehst.

 

Ich sehe es auch nicht als Straftat dem Grunde nach wenn das Finanzamt die Rente zum Beispiel doppelt versteuert.  Habe auch schon vom Finanzamt Falschauskünfte bekommen - war das eine Straftat des Beamten oder gilt das nur bei schriftlichen Auskünften?

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Moneycruncher
vor 8 Stunden von Quailman:

Wieso machst du das nicht direkt?

 

Wenn etwas falsch ist, dann einen Einkauf aus 2019 zu 100% in 2020 anzusetzen! Bewusst falsche Angaben machen, ist eine Steuerstraftat dem Grunde nach ;)

So hatte ich es auch nicht gemeint, aber die 450.- kann ich doch komplett als Kauf in 2019 angeben und abwarten wie das Finanzamt damit umgeht oder nicht?

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A832jka

Ich würde eine Privateinlage buchen, dann kannst du zwar nicht die Mehrwertsteuer erstatten lassen, aber immerhin den Restwert abschreiben.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Das Problem: Das mit GWG geht nur im Jahr der Anschaffung. Ursprünglich privat gekauft, jetzt Home-Office (beruflich) ist so eine Grauzone. Man könnte ihn der Ehefrau (gebraucht) verkaufen (oder sagen, die hatte ihn seinerzeit gekauft), zum gleichen Preis (Zeitwert) zurückkaufen und dann, weil ja frisch gekauft die GWG geltend machen. Oder wie bei einem Selbstständigen als Einlage ins Betriebsvermögen ansetzen und als GWG abschreiben Weil, dass man die Afa-Kosten überhaupt geltend machen kann, folgt ja dem Betriebsvermögensgedanken. Das ist gelebte Grauzone und man sollte den Kaufbeleg natürlich noch haben, auf dem man ein Post-It dran klebt mit: Rübergeschoben ins Home-Office am [Datum] ... :rolleyes:

 

Nebenbei: Gerade im FA haben sie nicht immer die modernste Büroausstattung, da sitzt mancher auf Stühlen die in DM gekauft wurden. Die Nutzungsdauer von 13 Jahren ist so weltfremd nicht.

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A832jka

Stimmt weitgehend, nur die Sache mit der "Grauzone" ist Quatsch, das ist völlig üblich und rechtsgemäß. Was manchmal "Grauzone" ist sind zu niedrige Entnahme, bzw. zu hohe Einlagewert. Hier sollte man einigermaßen realistisch sein, kann sich da aber wie oben geschrieben wurde an den Afa-Tabellen orientieren. Dann sollte es keine Probleme geben.

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MeinNameIstHase

Ich nenne das Grauzone, weil regelmäßig mangels Belege mehr aus der Hüfte heraus geschätzt wird. Und weil es sich für einen StB oder ähnliches nicht lohnt, sich intensiv damit zu beschäftigen. Wer's nicht übertreiben will, nimmt für einen Stuhl der 2 bis 5 Jahre alt ist einfach 50% des ursprünglichen Anschaffungspreises. Das, was man ihm dafür auf einem Flohmarkt auch so etwa zahlen würde. Ein Händler gibt schließlich bei einem Räumungsverkauf selbst u.U. schon höhere Rabatte auf Neuware. 
Wer da mit den Füßen auf dem Boden bleibt, wird keine Rückfragen erleben. Wer das Thema überreizt, vielleicht schon.

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Moneycruncher
Am 24.4.2021 um 15:33 von MeinNameIstHase:

Gerade im FA haben sie nicht immer die modernste Büroausstattung, da sitzt mancher auf Stühlen die in DM gekauft wurden. Die Nutzungsdauer von 13 Jahren ist so weltfremd nicht.

Ich sitze aber zum Glück nicht im FA.:D

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