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cheesegrapes

Sollten Eltern einen ETF-Sparplan für das Kind untereinander "aufteilen"?

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cheesegrapes

Liebe Community,

ich lese hier seit einer Weile mit und bin sehr dankbar über das hier geteilte Wissen.

 

Es verhält sich bei uns folgendermaßen: Wir sind unverheiratete Eltern, die einen Geldbetrag zur Geburt des Kindes bekommen haben. Diesen Betrag möchten wir einmalig in einen ETF anlegen und zusätzlich innerhalb eines Sparplans besparen. Sagen wir mal 1000 € Einmalanlage und 100 € monatlich für den Sparplan. Da unser Kind mit 18 Jahren nicht automatisch über das angesammelte Geld verfügen können soll, haben wir uns gegen die Anlage auf seinen Namen entschieden und nehmen die steuerlichen Nachteile in Kauf und somit Steuern auf Kapitalerträge anfallen, die wir mit der Anlage für das Kind erzielen. Die Frage stellt sich nun aber, wer von uns beiden der Anleger sein sollte und dementsprechend den steuerlichen Nachteil hat.

 

Ergibt es Sinn, dass jeder von uns ein (Zweit)depot eröffnet, einmalig je 500 € in denselben ETF investiert und mit 50 € monatlich bespart?

Somit hätten wir ja beide identische Erträge (Unterschiede aufgrund des Brokers jetzt mal beiseite gelassen) und müssten "unter uns gerecht" Steuern abführen. Oder haben wir da einen Denkfehler?

 

Bin für jede Antwort dankbar!

Cheesegrapes

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Bassinus

Habt ihr beide schon überhaupt Depots? Wenn ja - abwechselnd kaufen oder hälftig. Vertrag aufsetzen. Problematisch wird es sonst, wenn ihr euch trennt und dann plötzlich einer seinen Anteil nicht mehr zahlen will.

 

Steuerlichen Nachteil hättet ihr nicht, wenn bei nem Ausschütter der Pauschbetrag genutzt werden kann (kommt eben drauf an was ihr jetzt schon finanziell habt) und später die Anteile aufs Kind als Schenkung übertragt. Da könnte dann das Kind zu nem günstigeren Kurs oder gar nicht die ETF halten. Bei nem Thesaurierer ist der steuerliche Nachteil aufgrund der fast nicht existenten Vorabpauschale nicht spürbar.

 

Wenn ihr keine Depots habt, macht es wohl Sinn doch aufs Kind eines zu machen in diesem speziellen Fall. Das würde o.g. Probleme vermeiden.

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cheesegrapes
Quote

Habt ihr beide schon überhaupt Depots?

Einer von uns hat ein Depot, der andere (noch) nicht. Der monatliche Sparbetrag soll aus dem Kindergeld kommen, welches wir auf ein Gemeinschaftskonto erhalten.

 

Quote

Steuerlichen Nachteil hättet ihr nicht, wenn bei nem Ausschütter der Pauschbetrag genutzt werden kann (kommt eben drauf an was ihr jetzt schon finanziell habt)

Wir haben finanziell jeder ein bisschen auf dem Girokonto angespart, was derzeit nur rumliegt und deshalb angelegt werden soll (für uns, nicht für das Kind). Ansonsten haben wir je ca. 2800 € Nettogehalt. Aber das Spargeld für das Kind soll wie gesagt aus dem Kindergeld kommen.

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Vertrag über das Vorhaben, bei einem im Depot den Sparplan + Einmalkauf tätigen und ein simuliertes "Kinderdepot" in Portfolio Performance anlegen wo die Käufe + Sparpläne mit laufen und nachvollziehbar sind. Am Ende dann eben aufs Kind (volljährig) in Tranchen übertragen oder Eigenverkauf anstoßen und Minus Steuern dem Kind zur Verfügung stellen.

 

Wie gesagt, dass größte Problem könnte bei ner Trennung erfolgen und wenn der Partner (mit Depot) oder beide Partner (jeweils Depot) in finanzielle Schieflage gerät. Das wäre mMn nicht geschützt vor Zugriff Dritter.

 

Bei optimistischer Anlagerendite von 7% würdet ihr allein damit zum Ende knapp an den Pauschbetrag ner Einzelperson ran kommen. Da müsst ihr euch einig werden wie ihr es dann macht.

zinsen-berechnen-20210505-tkn3pp46sx.pdf

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cheesegrapes

Ich danke dir vielmals für deinen Rat! Das werden wir so in Angriff nehmen :) Eventuell ergibt es ja sogar Sinn, ein Depot auf das Kind zu legen und zusätzlich auf unsere Namen anzusparen. Dann hätte das Kind bei Volljährigkeit Zugriff auf einen Teil des Geldes, aber eben nicht auf alles. Hintergrund ist, dass wir natürlich nicht wollen würden, dass das Geld dann für Parties, Koks und Co. ausgegeben wird. Man weiß ja jetzt noch nicht, wie das Kind mit 18 "tickt".

 

Eine Heirat steht für nach der Pandemie an, allerdings ändert das ja nichts an den Probleme, die bei einer Trennung aufkommen.

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ETFohneFisch
· bearbeitet von ETFohneFisch

+1 für Vertrag. Schriftlich festhalten: Unter welchen Bedingungen geht das Geld auf das Kind über?

 

Ansonsten finde ich Depoteröffnungen so einfach, dass ich persönlich ein separates Depot (ggf. Unterdepot) für das Kind eröffnen würde (selbst es wenn auf den Namen der Mutter/des Vaters läuft). Damit kann man alle Transaktionen nur mit den Abrechnungen der Bank belegen und weitergeben.

 

vor 1 Minute von cheesegrapes:

Eventuell ergibt es ja sogar Sinn, ein Depot auf das Kind zu legen und zusätzlich auf unsere Namen anzusparen. Dann hätte das Kind bei Volljährigkeit Zugriff auf einen Teil des Geldes, aber eben nicht auf alles.

So mache ich das auch selbst. Die Idee ist, dass das Kind einen gewissen Startbetrag bekommt (Sparrate monatlich deutlich unter 100 €). Bei Volljährigkeit hat das Kind dann um 10.000 € als "eigenes" Geld - genug, um die eine oder andere größere Sache zu machen oder eben auch als "finanzielle Sicherheit" im Rücken. Zusätzlich ist die Idee, dass wir dann je nach Situation noch mal eine Schenkung machen, wenn etwas ansteht oder es ratsam erscheint. Das wird aber nicht separat angespart und man muss auch schauen, wie man das zwischen den Kindern aufteilt.

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cheesegrapes
Quote

Ansonsten finde ich Depoteröffnungen so einfach, dass ich persönlich ein separates Depot (ggf. Unterdepot) für das Kind eröffnen würde (selbst es wenn auf den Namen der Mutter/des Vaters läuft). Damit kann man alle Transaktionen nur mit den Abrechnungen der Bank belegen und weitergeben.

Genau, ein Unterdepot meinte ich. Dachte man kann sich damit noch einpaar Kosten sparen.

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oktavian

Gemeinschaftsdepot wäre evtl. auch möglich - vielleicht bei der Bank wo schon das Gemeinschaftskonto läuft? Ansonsten wo kommt das Geld denn her?--> Schenkungssteuer prüfen, wenn es mal mehr wird. Sind glaube nur 20.000 alle 10 jahre frei. Privatinsolvenz wäre natürlich schlecht. Also wenn einer Beamter und einer Selbstständiger mit Personengesellschaft ist, wäre die Aufteilung nach Risiko einfach.

 

Das mit dem Kindergeld ist mental accounting. Es kommen auch noch andere laufende Kinderkosten hinzu (Windeln, Ausrüstung, etc). Werden diese auch über das Gemeinschaftskonto bezahlt?

 

Doch Heirat ändert Dinge. Bei Trennung ohne Heirat und ohne Vertrag, würde das Depot fürs Kind doch voll dem Depotinhaber gehören und das wird dann evtl einfach einbehalten --> "verklag mich doch :)". Bei Heirat würde i.d.R. Zugewinn gelten - also mal einlesen. Auch wären Schenkungs-Freibeträge untereinander bei Heirat wesentlich höher. Bei Erbe/Todesfall würde jetzt das Kind ohne Heirat jeweils alles erben, soweit ich weiß. Risikolebensversicherung mit jeweils den Eltern als versicherte Person wären evtl. auch gut zur Absicherung.

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cheesegrapes
Quote

Gemeinschaftsdepot wäre evtl. auch möglich - vielleicht bei der Bank wo schon das Gemeinschaftskonto läuft? Ansonsten wo kommt das Geld denn her?

Wir haben ein Gemeinschaftskonto bei der DKB. Jeder von uns zahlt jeden Monat einen fixen Betrag auf das Konto, zusätzlich wird das Kindergeld darauf überwiesen. Das Geld kommt also aus unseren Gehältern (beide schnöde Angestellte) und von der Familienkasse. Davon werden fast alle gemeinsamen Kosten finanziert z.B. - "Kinderkosten", Miete, Autokosten. Außerdem wird das Kindergeld auf dieses Konto überwiesen. Im Falle einer Trennung würden diese gemeinsamen Kosten ja so nicht mehr anfallen, das heißt das Konto würde wahrscheinlich aufgelöst und Kindergeld würde an denjenigen gehen, der das Kind bei sich wohnen hat.

 

Der Punkt mit der Risikolebensversicherung ist auch gut! Den habe ich noch bei mir auf der Agenda.

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MB-UX
· bearbeitet von MB-UX

Ehrlich gesagt: Ihr macht euch zu viele Sorgen!

wenn ihr das Depot auf euren Namen (unverheirate Eltern) laufen lassen wollt: warum eröffnet ihr kein zusätzliches Gemeinschaftsdepot?

Dann ist die Sache für euch klar: Das Geld auf diesem Depot soll dem Kind zu Gute kommen.

 

Risiko Gemeinschaftsanlage auf den Namen der Eltern: Ein Elternteil trennt sich vom anderen Elternteil und gibt das Geld für sich selbst aus (Zweckentfremdung).

Risiko Anlage auf den Namen des Kindes: Das Kind "zweckentfremdet" das angesparte Geld.

Also eigentlich 2x das gleiche Risiko - jetzt geht es darum, die Eintrittswahrscheinlichkeit abzuwägen. :narr:

Wie viel Geld steht im Risiko? Eigene Sparleistung: maximal 21.600 EUR; einschließlich Erträgen: wenn es gut läuft vielleicht 4o TEUR.

Insgesamt ein überschaubares Risiko - so oder so.

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