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Rubberduck

Hausgeld -> Zahlung ohne Rücklage üblich?

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whister
vor 6 Minuten von Rubberduck:

Sorry, aber Deine Anmerkungen sind einfach Quark. Das ergibt bereits sehr oberflächliche Recherche. Da schreibe ich nichts zu.

Du hast doch hier den Thread eröffnet um andere Einschätzungen / Meinungen zu der Sache zu hören und dann solltest du auch sachlich bleiben.

 

Letztendlich hat @IndexP etwas ähnliches geschrieben. Es ist durchaus üblich dass die Instandshaltungsrücklage jährlich fällig ist. Beispielsweise im Dezember. Viele Eigentümer zahlen diese trotzdem monatlich (jeden Monat 1/12) und haben dann zur Fälligkeit im Dezember auch die komplette fällige Summe gezahlt. Manche Eigentümer zahlen diese einfach immer komplett zur Fälligkeit im Dezember. Wenn du jetzt im November die Wohnung kaufst und der ehemalige Eigentümer die Instandshaltungsrücklage nicht schon bereits teilweise vor Fälligkeit gezahlt hat, bist du eben als neuer Eigentümer verpflichtet die Instandshaltungsrücklage komplett zur Fälligkeit im Dezember zu zahlen. Was ist daran bitte Quatsch?

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Aldy_BB
· bearbeitet von Aldy_BB

Im Wirtschaftsplan steht "monatliche Zahlungsweise" und jeder Eigentümer zahlt wie es ihm gerade paßt?

Entweder ist das Müll was hier erzählt wird oder die Hausverwaltung ist eine Chaos-Truppe.

 

In geordneten Verhältnissen ist es so:

- es gibt eine Wirtschaftsplan incl. monatlicher Raten für jede ETW, den segnet die Eigentümergemeinschaft ab

- diese Raten werden monatlich von der Verwaltung abgebucht

- in diesen monatlichen Raten ist die Instandhaltungsrücklage zu 1/12 enthalten

- die Instandhaltungsrücklage fließt monatlich in das gemeinschaftlichen Instandhaltungsrücklagenkonto

- sind die tatsächlichen Bewirtschaftungskosten am JE geringer als geplant gibt es eine Rückzahlung - wenn sie höher sind dann Nachzahlung.

 

Keine seriöse Hausverwaltung läßt sich auf nachträgliche Zahlungen, abweichende Zahlungsweise, individuelle Zahlungssonderwünsche zum Wirtschaftsplan etc. ein.

Aus juristischem Eigenschutz und aufgrund des Aufwands, der damit einhergehen würde.

 

Alles andere ist orientalischer Basar und endet irgendwann vor Gericht.

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Rubberduck

Ich habe die Frage noch in zwei anderen Foren gestellt und wirklich NIEMAND kennt die von mir beschriebenen Verhältnisse. :'(

Möglicherweise existiert tatsächlich in den Tiefen der Zeit ein Beschluss der WEG, der das ermöglicht. Ich werde auf jeden Fall nachhaken.

 

Vielen Dank für alle Beiträge.

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