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Lothar Matthäus

Nichtveranlagungsbescheinigung Kind Krankenversicherung

Empfohlene Beiträge

hokuspokus
· bearbeitet von hokuspokus

Hey, schau am besten mal oben in den Leitfaden der GKV rein. Da ist alles sehr detailliert beschrieben.

 

Ansonsten wäre die Antwort auf Deine Frage aus meiner Sicht die Infos aus meinem letzten Beitrag plus folgende Ergänzungen:

- Sparerpauschbetrag und Kapitalerträge sind immer p. P. zu rechnen; sofern Konten/ Depots auf zwei Personen laufen, gemäß deren Anteil.

- Einkünfte gelten immer vor Steuerabzug (also z.B. "brutto" für Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit)

 

Bin aber alles andere als ein Steuerfachmann ;-)

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