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Steuerliche Behandlung einer aufgelösten LV und Übertrag ins Depot

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Hallo,

bei meiner Recherche im Internet bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe nun, hier eine Antwort auf meine Frage zu bekommen. Zunächst zum Sachverhalt:

Ich habe eine fondsgebundene LV (Zurich, ehemals Deutscher Herold) seit 1997 durchgehend "bespart". Die Beiträge flossen zu 100% in den Fonds DWS Investa. Ich habe nun kürzlich diesen Vertrag aufgelöst, und mir die Fondsanteile in mein Depot übertragen lassen. Der Fond an sich hat sich sehr gut entwickelt.

Nun zur Frage: Wie muss ich mich aus steuerlichen Gesichtspunkten richtig verhalten, wenn ich meine Fondsanteile verkaufe? Welche Steuer fällt überhaupt an? Ich gehe davon aus, dass mein Broker beim Verkauf nur den Gewinn seit Einbuchung der Anteile verrechnen würde, den bisherigen Gewinn aber unberücksichtigt liese. Da der Vertrag seit 1997 gelaufen ist, gilt dann die Steuerfreiheit? Und wenn ja, muss ich es dennoch in der Steuererklärung angeben?

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Taxadvisor

Die Fonds gelten im Zeitpunkt der Übertragung als neuangeschafft. Damit sind sie kein Altbestand, es werden aber nur zukünftige Wertsteigerungen ab "Kauf" erfasst. Hinsichtlich des Einbuchungskurses sollte man jeweils klären, ob dieser korrekt erfasst ist, da ja kein börsenmäßiger Kauf vom verwahrenden Institut abgewickelt wurde. Wenn kein bzw. ein falscher Kurs erfasst wurde, wären die Daten zur Übertragung aufzubewahren. Bei Verkauf wird dann nämlich u.U. die Ersatzbemessungsgrundlage zu Grunde gelegt. Um diese korrigieren zu können, benötigt man die Unterlagen von der LV-Auflösung/Einbuchung.

 

Gruß

Taxadvisor

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 7 Stunden von sparerfreibetrag:

Die Beiträge flossen zu 100% in den Fonds DWS Investa. Ich habe nun kürzlich diesen Vertrag aufgelöst, und mir die Fondsanteile in mein Depot übertragen lassen.

Ich würde mich an deiner Stelle fragen, ob der Neukauf (aus steuerlicher Sicht) dieses Investmentfonds eine gute Idee war.

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sparerfreibetrag
vor 7 Stunden von beamter97:

Danke für die Infos. Leider konnte ich da nichts konkretes für meinen (speziellen?) Fall herausziehen.

vor 2 Stunden von Taxadvisor:

Die Fonds gelten im Zeitpunkt der Übertragung als neuangeschafft. Damit sind sie kein Altbestand, es werden aber nur zukünftige Wertsteigerungen ab "Kauf" erfasst. Hinsichtlich des Einbuchungskurses sollte man jeweils klären, ob dieser korrekt erfasst ist, da ja kein börsenmäßiger Kauf vom verwahrenden Institut abgewickelt wurde. Wenn kein bzw. ein falscher Kurs erfasst wurde, wären die Daten zur Übertragung aufzubewahren. Bei Verkauf wird dann nämlich u.U. die Ersatzbemessungsgrundlage zu Grunde gelegt. Um diese korrigieren zu können, benötigt man die Unterlagen von der LV-Auflösung/Einbuchung.

 

Die Unterlagen hebe ich auf jeden Fall mal auf. Danke für den Hinweis :thumbsup:

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bondholder
vor 1 Minute von sparerfreibetrag:

Leider konnte ich da nichts konkretes für meinen (speziellen?) Fall herausziehen.

Ganz einfach: Du hast aus steuerlicher Sicht vor kurzem neue Investmentfondsanteile gekauft. Das ist alles.

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sparerfreibetrag
vor 36 Minuten von bondholder:

Ich würde mich an deiner Stelle fragen, ob der Neukauf (aus steuerlicher Sicht) dieses Investmentfonds eine gute Idee war.

Inwiefern? Meinst du, den Fonds in mein Depot zu übertragen? Oder wegen der Auswahl des Fonds?

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bondholder
Gerade eben von sparerfreibetrag:

Inwiefern? Meinst du, den Fonds in mein Depot zu übertragen? Oder wegen der Auswahl des Fonds?

Tatsächlich hast du Investmentanteile (DWS Investa) neu gekauft, immerhin ohne Provision (Ausgabeaufschlag). Nun stellt sich mir die Frage, warum du (vermutlich einen relativ großen Anteil des Depots) ausgerechnet in diesen Investmentfonds anlegen willst. War das wirklich das Ergebnis einer informierten Entscheidung?

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sparerfreibetrag
vor 2 Minuten von bondholder:

Tatsächlich hast du Investmentanteile (DWS Investa) neu gekauft, immerhin ohne Provision (Ausgabeaufschlag). Nun stellt sich mir die Frage, warum du (vermutlich einen relativ großen Anteil des Depots) ausgerechnet in diesen Investmentfonds anlegen willst. War das wirklich das Ergebnis einer informierten Entscheidung?

Der Investa wurde halt im Rahmen einer LV bespart. Meine Absicht ist nicht, den Fonds langfristig zu halten. Ich habe vor, zeitnah einen trailing-stop-loss zu setzen, um ihn bei Abwärtsbewegung abzustossen, den Gewinn mitzunehmen und das freigewordene Kapital in einen ETF zu stecken. Aber solange er sich wie jetzt auf hohem Niveau befindet, verkaufe ich noch nicht.

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bondholder
vor 8 Minuten von sparerfreibetrag:

Der Investa wurde halt im Rahmen einer LV bespart.

Das ist für die Anlageentscheidung vollkommen irrelevant.

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odensee
vor 3 Minuten von sparerfreibetrag:

Aber solange er sich wie jetzt auf hohem Niveau befindet, verkaufe ich noch nicht.

Warum nicht? Wird dein @sparerfreibetrag ;) schon komplett genutzt? Wenn nein, würde ich den durch Verkäufe aus dem DWS Investa (gibt es den noch? Ich finde nur noch die ESG-Variante) nutzen.

 

Wenn ja würde ich trotzdem mal die Vergangenheitsperformance anschauen und über einen Verkauf nachdenken. Hier mal ein Vergleich der ESG-Variante mit dem zukünftigen Forenstandard ( :rolleyes: ):

https://www.fondsweb.com/de/vergleichen/ansicht/isins/DE0008474008,IE00B3YLTY66

 

(Ich weiß, du hattest nach steuerlichen Details gefragt, die jetzt geklärt sind).

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vor 5 Minuten von bondholder:

Das ist für die Anlageentscheidung vollkommen irrelevant.

Ich verstehe nicht was du mir sagen willst. Hilf mir bitte auf die Sprünge

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odensee
vor 1 Minute von sparerfreibetrag:

Ich verstehe nicht was du mir sagen willst. Hilf mir bitte auf die Sprünge

Du hast mit der Übertragung ins Depot und mit dem Festhalten am Investa eine neue Entscheidung getroffen, die unabhängig von der Entscheidung 1997 zu beurteilen ist.

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sparerfreibetrag
vor 1 Minute von odensee:

Warum nicht? Wird dein @sparerfreibetrag ;) schon komplett genutzt? Wenn nein, würde ich den durch Verkäufe aus dem DWS Investa (gibt es den noch? Ich finde nur noch die ESG-Variante) nutzen.

 

Wenn ja würde ich trotzdem mal die Vergangenheitsperformance anschauen und über einen Verkauf nachdenken. Hier mal ein Vergleich der ESG-Variante mit dem zukünftigen Forenstandard ( :rolleyes: ):

https://www.fondsweb.com/de/vergleichen/ansicht/isins/DE0008474008,IE00B3YLTY66

 

(Ich weiß, du hattest nach steuerlichen Details gefragt, die jetzt geklärt sind).

Der Freibetrag ist bereits verbraucht :)

Ich weiß, es gibt ETFs die besser performen und weniger Kosten verursachen. Sobald der Investa verkauft ist, wandert das Geld in einen WorldETF. Aber ergibt es wirklich Sinn, zu diesem Zeitpunkt zu verkaufen? Bei steigenden Kursen?

Aber wir kommen wohl vom Thema ab, die Steuerfrage ist tatsächlich geklärt für mich, vielen Dank dafür :thumbsup:

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bondholder
vor 2 Minuten von sparerfreibetrag:

Ich verstehe nicht was du mir sagen willst. Hilf mir bitte auf die Sprünge

Warum hast du das Geld aus dem Versicherungsvertrag ausgerechnet in diesen einen Investmentfonds investiert? (Es stehen tausende andere aktive Aktien-Investmentfonds und genug kostengünstige passive Aktien-ETFs zur Auswahl.)

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sparerfreibetrag
vor 1 Minute von odensee:

Du hast mit der Übertragung ins Depot und mit dem Festhalten am Investa eine neue Entscheidung getroffen, die unabhängig von der Entscheidung 1997 zu beurteilen ist.

Ich hatte keinen andere Wahl als mir die im Rahmen der fondsgebundenen LV erworbenen Fondsanteile erstmal ins Depot legen zu lassen. Ich konnte mir nicht aussuchen, stattdessen gegen bspw. den A1JX52 zu tauschen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 12 Minuten von sparerfreibetrag:

Ich weiß, es gibt ETFs die besser performen und weniger Kosten verursachen. Sobald der Investa verkauft ist, wandert das Geld in einen WorldETF. Aber ergibt es wirklich Sinn, zu diesem Zeitpunkt zu verkaufen? Bei steigenden Kursen?

Erwartest du, dass der DWS Investa von steigenden Kursen mehr profitieren wird als die Alternativen?

 

Der DWS Investa hält fast ausschließlich Aktien deutscher Unternehmen. Wenn du ganz bewußt Deutschland extrem übergewichten willst, bietet sich dafür z.B. ein DAX-ETF an. (Der Forenkonsens rät von dieser Überwichtung ab.)

 

vor 9 Minuten von sparerfreibetrag:

Ich hatte keinen andere Wahl als mir die im Rahmen der fondsgebundenen LV erworbenen Fondsanteile erstmal ins Depot legen zu lassen. Ich konnte mir nicht aussuchen, stattdessen gegen bspw. den A1JX52 zu tauschen.

Seit die Investmentfondsanteile in deinem Depot angekommen sind, entscheidest du dich jeden Börsentag erneut dafür, in diesem Produkt investiert zu bleiben. Du kannst jederzeit verkaufen.

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sparerfreibetrag
vor 10 Minuten von bondholder:

Erwartest du, dass der DWS Investa von steigenden Kursen mehr profitieren wird als die Alternativen?

 

Der DWS Investa hält fast ausschließlich Aktien deutscher Unternehmen. Wenn du ganz bewußt Deutschland extrem übergewichten willst, bietet sich dafür z.B. ein DAX-ETF an. (Der Forenkonsens rät von dieser Überwichtung ab.)

 

Seit die Investmentfondsanteile in deinem Depot angekommen sind, entscheidest du dich jeden Börsentag erneut dafür, in diesem Produkt investiert zu bleiben. Du kannst jederzeit verkaufen.

Jetzt verstehe ich was du meinst. Tatsächlich glaube ich auch nicht, dass der Investa einen WorldETF schlagen wird und es keinen Sinn ergibt, den länger als nötig zu halten. Danke fürs Öffnen meiner Augen :thumbsup:

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