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schrauber13

Verlusttopf übertragen auf anderes Depot

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schrauber13

Hallo zusammen,

ich habe bei der DiBa 2 Wertpapierdepots. Dank wirecard haben / bzw. hatten beide Depots Verlusttöpfe im hohen vierstelligen Bereich.

Depot 1 ist unterhalb des Girokontos angelegt, Inhaber sind meine Frau und ich.

Depot2 ist unterhalb meines Tagesgeldkontos angelegt, Inhaber bin nur ich.

Im Depot2 ist der Verlusttopf bereits auf 0, für die letzten WP-Verkäufe vor einer Woche musste ich knapp 1800.- Kapitalertr.-steuer + Soli bezahlen.

Im Depot1 stehen noch 9000.- im Verlusttopf, daher nerven mich die bezahlten 1800.- Steuer im Depot2 ziemlich. Die hätte ich gerne umgehend zurück!

 

Macht es Sinn das komplette Depot1 incl. 9000.- Verlusttopf auf das Depot2 zu übertragen? Bekomme ich dann automatisch die bezahlte Steuer(+1900) mit dem Verlusttopf(-9000) verrechnet?

Die unterschiedl. Depotinhaber sind hoffe ich kein Problem.

Wäre schön wenn dazu jemand was weiß.

 

Über die Steuererklärung am Jahresende kann das denke ich auch geltend gemacht werden, aber so lange will ich eigentlich nicht auf das Geld warten...

 

 

 

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schrauber13

Danke für den Hinweis, aber unsere Freistellungsaufträge bzw. das was wir der DiBa zuteilen konnten sind bereits "verbraucht" für 2021...

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Die Änderung besteht allein darin, dass ihr den FSA explizit ehegattenübergreifend beantragt. Ist er jeweils einzeln schon verbraucht, beschränkt das die Änderung nur insoweit, als ihr die gesamten 1602 in einen Topf werfen müsst. Ansonsten hättet ihr sogar die Möglichkeit, nur einen Teilbetrag als FSA zu beantragen und den Rest bei einer zweiten Bank anzugeben; Sogar ein gemeinsamer FSA von 0,- Euro wäre theoretisch möglich.

Zweck ist ja, dass ihr damit der Bank immer auch sagt: "Bitte Verluste am Jahresende zwischen uns verrechnen".

 

Grundlage für den gemeinsamen FSA ist §20 Abs. 9 Satz 2 EStG, die Reihenfolge, wie dann der FSA zur Geltung kommt, steht im nachfolgenden Satz 3 (http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__20.html) und § 43a Absatz 3 Satz 2 Halbsatz 2 EStG in Verbindung mit §26b EStG regeln den ehegattenübergreifenden Verlustausgleich, falls ein gemeinsamer FSA beantragt ist.

 

Der Verlustausgleich findet zweistufig statt. Zunächst und unterjährig wird jeder Beteiligte für sich betrachtet. Wenn am Ende des Jahres einer von euch noch FSA frei hat, wird das dem anderen 'gutgerechnet'. Wenn dann einer von euch beiden nicht ausgeglichene Verluste hat (meist der/die, dessen FSA ja gerade deshalb nicht genutzt wurde), mindern diese Verluste die Kapitalerträge des Ehe-/Lebenspartner.

 

Oder kurz: Verluste unter Ehe-/Lebenspartner werden erst zum Jahresende verrechnet und nicht unterjährig. 

 

Noch was ...

Das Übertragen von Wertpapieren vom Einzeldepot auf ein gemeinsames Depot ist immer in Höhe des Anteils (kurz: die Hälfte) eine Übertragung mit Gläubigerwechsel. Also hälftig ein Verkauf oder eine Schenkung dann. (Das wäre nur nicht der Fall, wenn eine Ehe mit gemeinschaftlichen Güterstand besteht, aber darüber hättet ihr die Bank dann eh unterrichten sollen. Dann gehört eh euch alles gemeinsam.)

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kleinerfisch
vor 14 Stunden von schrauber13:

Macht es Sinn das komplette Depot1 incl. 9000.- Verlusttopf auf das Depot2 zu übertragen? Bekomme ich dann automatisch die bezahlte Steuer(+1900) mit dem Verlusttopf(-9000) verrechnet?

Das sollte so passieren, kommt aber auf die Bank an, wann die das machen. Gute Banken in ein paar Tagen, schlechte Banken am Jahresende.

 

vor 14 Stunden von schrauber13:

Die unterschiedl. Depotinhaber sind hoffe ich kein Problem.

Doch und zwar für die Schenkungsteuer (bei ausreichender Höhe des Übertrags und anderer Transaktionen zwischen den Eheleuten). Google mal nach "ehepaar gemeinschaftskonto schenkung".

 

Für einen Übertrag der Verlusttöpfe reicht aber auch schon die Übertragung eines einzelnen Wertpapiers (nicht mal eine ganze Position, eine Aktie oder ein Fondsanteil reicht).

Man muss das dann nur auf dem Formular ankreuzen. Wichtig auch: "unentgeltlicher Übertrag" ankreuzen, sonst wird ein Verkauf fingiert.

 

Alternative: Du lässt Dir den Verlust am Jahresende bescheinigen und Ihr macht für 2020 eine gemeinsame Steuererklärung. Dann wird im Bescheid verrechnet. Allerdings dauert es dann noch ca. ein Jahr bis das Geld wieder da ist.

 

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chirlu
vor 22 Minuten von kleinerfisch:

Für einen Übertrag der Verlusttöpfe reicht aber auch schon die Übertragung eines einzelnen Wertpapiers (nicht mal eine ganze Position, eine Aktie oder ein Fondsanteil reicht).

Man muss das dann nur auf dem Formular ankreuzen.

 

Das wäre aber vollkommen neu. Im Gegenteil war es jedenfalls bisher so, daß ein Übertrag der Verlusttöpfe zwingend an einen Übertrag aller Depotinhalte geknüpft ist.

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schrauber13

Danke für die Antworten.

Dann werde ich es mit dem kompletten übertragen versuchen. Da es ja innerhalb derselben Bank (DiBa) ist, geht dann hoffentlich auch kein Verlusttopf verloren bzw. man muss nicht hinterher laufen..

Ein paar Gebühren wird mir die Bank dafür vermutlich aber schon abknöpfen.

 

Frau und ich haben gemeinsch. Güterstand, damit sollte Schenkungssteuer etc. kein Thema sein.

 

Habe bisher gute Erfahrungen gemacht mit der Rückerstattung von Kap.ertr. steuer im DiBa Aktiendepot.

Als ich mich Sep. 2020 endlich dazu durchgerungen hatte 80 Aktien von wc abzuwerfen bekam ich nach ein paar Wochen die bezahlte Kap.ert.-steuer  + Soli für Akteinverkäufe aus Juni und August

automatisch zurückerstattet bzw. mit dem neuesten Verlusttopf verrechnet.

 

Hoffe das klappt nun auch. Werde berichten.

 

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kleinerfisch
vor 10 Stunden von chirlu:

Das wäre aber vollkommen neu. Im Gegenteil war es jedenfalls bisher so, daß ein Übertrag der Verlusttöpfe zwingend an einen Übertrag aller Depotinhalte geknüpft ist.

Upps. Sorry, my bad.

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Shonsu

Alternative:

 

-Anlegen eines weiteren gemeinsamen Depots.

- Aus Depot 1 (Gemeinsames Depot) ein Übertrag aller Wertpapiere bis auf eins auf ein weiteres Gemeinsames Depot.

- "Depot 1" auf Depot 2 (Dein Depot) übertragen mit Schließung von Depot 1

- Evtl. geht das sogar mit einem Unterdepot unter Depot 1 (-> Nachfragen bei der Bank).

 

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schrauber13

So, gestern abend das Gemeinschaftsdepot komplett auf mein Einzeldepot übertragen. Gemeinschaftsdepot aber nicht aufgelöst.

Wenig später dann Post im jeweiligen Depotordner. Der Übertrag ist tatsächlich als Schenkung deklariert. Steuer fällt bei 25 k ja aber keine an.

Was mit dem -9000 .-Verrechnungstopf aus dem Gemeinschaftsdepot nun ist - wurde der Topf mit rübergenommen, falls ja, komplett oder nur zum Teil ...darüber steht nichts in der Mitteilung.

 

Werde mal noch etwas abwarten ob noch Post kommt, ansonsten frage ich mal nach.

Könnte mir vorstellen das nur der halbe Topf transferiert wird...

Sollte das so sein würde ich halt bei Bedarf wieder einzelne Positionen aufs Gemeinschaftsdepot übertragen bevor Gewinne realisiert werden.

 

Wie auch immer, ich möchte jeden Euro aus meinen/unseren Verlusten möglichst direkt mit Gewinnen verrechnen.

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chirlu
vor 10 Minuten von schrauber13:

Der Übertrag ist tatsächlich als Schenkung deklariert. …

Was mit dem -9000 .-Verrechnungstopf aus dem Gemeinschaftsdepot nun ist - wurde der Topf mit rübergenommen, falls ja, komplett oder nur zum Teil ...darüber steht nichts in der Mitteilung.

 

Bei einem Übertrag mit Gläubigerwechsel ist der Verrechnungstopf da geblieben, wo er war.

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schrauber13
vor 13 Minuten von chirlu:

 

Bei einem Übertrag mit Gläubigerwechsel ist der Verrechnungstopf da geblieben, wo er war.

Dann klappt das wohl nicht das ich die kürzlich bezahlten 1800.- Kap. steuer wieder gutgeschrieben bekomme. Das war ja mein Ziel.

Hätte ich diese Position vor der Veräußerung von meinem Einzeldepot auf das Gemeinschaftsdepot übertragen hätte ich 0.- Steuern bezahlt weil das direkt mit Verlusstopf verrechnet worden wäre.

 

Nun ja, passiert mir nicht noch mal.

Dann halt doch am Jahresende über die Steuererklärung geltend machen.

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schrauber13

Habe Antwort von der DiBa bekommen, es ist wie chirlu schon geschrieben hat, weil der Übertrag mit Gläubigerwechsel stattfand bleibt der Topf wo er ist.

Sobald ich als eine Position mit Gewinn veräußern möchte ohne dafür Steuern zu bezahlen muss ich die erst wieder zurück ins Gemeinschaftsdepot übertragen weil dort der Verlusstopf liegt.

 

Ein ganz schönes Rumgeeiere für nix, am Ende gehört meiner Frau und mir eh alles gemeinsam...

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