Zum Inhalt springen
tradinglemure

Steuererklärung: Verlustvortrag DEGIRO

Empfohlene Beiträge

tradinglemure

Hallo zusammen!

 

Da DEGIRO als ausländischer Broker keine Verlustbescheinigung am Ende des Jahres, sondern lediglich im neuen Jahr eine Steuerübersicht für das letzte Jahr ausstellt, habe ich folgende Fragen:

 

1) Kann ich Verluste aus dem Jahr 2020 in der Steuererklärung 2021 (erst ab 2021 steht mir ja die Steuerübersicht für 2020 zur Verfügung) geltend machen?

 

2) Können auch noch Verluste aus dem Jahr 2019 in der Steuererklärung 2021 geltend gemacht werden? Es gilt ja wohl eine rückwirkende 7-Jahres-Frist für den Verlustvortrag. Oder hätte ich diese Verluste in der Steuererklärung 2020 geltend machen müssen?

 

Vielen Dank und liebe Grüße

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

Herzlich willkommen im WPF!

 

vor 9 Minuten von tradinglemure:

Steuererklärung 2021

was bedeutet das für dich?

a) Steuererklärung die du im Jahre 2021 anfertigst ?

b) Steuererklärung für die im Jahr 2021 erzielten Einnahmen/Gewinne/Verluste?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tradinglemure

Steuererklärung in diesem Jahr für letztes Jahr anfertigen

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97

zu deinen Fragen:

 

1) Ja, denn die in 2020 angefallenen Verluste gehören in die Steuererklärung für 2020 (egal wie spät du sie abgibst, kann ja später als 2021 sein).

2)Nein, die hättest du in der Steuererklärung für 2019, die du anscheinend im Jahr 2020 abgegeben hast, erklären müssen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tradinglemure

Danke für die schnelle Antwort!

 

Ich habe für die Verluste im Jahr 2019 auch noch keine Steuererklärung abgegeben. Kann ich das also auch noch nachträglich tun? Deswegen hatte ich ja auf die 7-Jahres-Frist für den Verlustvortrag hingewiesen. Ich könnte doch rein theoretisch also auch noch Verluste aus dem Jahr 2014 - wenn ich welche hätte - geltend machen, oder?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
bondholder
· bearbeitet von bondholder

Herzlich willkommen im Wertpapier-Forum!

 

vor 12 Minuten von tradinglemure:

Steuererklärung in diesem Jahr für letztes Jahr anfertigen

Du meinst also die ESt-Erklärung 2020. Dann schreibe das bitte auch so.

 

vor 5 Minuten von tradinglemure:

Ich habe für die Verluste im Jahr 2019 auch noch keine Steuererklärung abgegeben.

Wie sieht es mit Kapitalerträgen aus, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt worden ist? (Unter Umständen bist du verpflichtet, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben.)

 

vor 5 Minuten von tradinglemure:

Ich könnte doch rein theoretisch also auch noch Verluste aus dem Jahr 2014 - wenn ich welche hätte - geltend machen, oder?

Seit wann besteht dein Degiro-Depot?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tradinglemure

Danke und tut mir leid, das ist meine erste Steuererklärung! :)

 

Nein, ich bin nicht zur Abgabe verpflichtet.

 

Mein DEGIRO-Depot besteht seit 2019.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

Zitat

Mein DEGIRO-Depot besteht seit 2019.

Und seit dem nur Verluste?

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tradinglemure
vor 1 Minute von reckoner:

Hallo,

 

Und seit dem nur Verluste?

 

Stefan

 

Ja, insgesamt nur Verluste.

vor 23 Minuten von bondholder:

Herzlich willkommen im Wertpapier-Forum!

 

Du meinst also die ESt-Erklärung 2020. Dann schreibe das bitte auch so.

 

Wie sieht es mit Kapitalerträgen aus, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt worden ist? (Unter Umständen bist du verpflichtet, eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben.)

 

Seit wann besteht dein Degiro-Depot?

Ich hatte auch einige Gewinne, aber insgesamt mehr Verluste, sodass ich insgesamt einen negativen Saldo habe.

Vielleicht noch nachträglich: Ich hatte in Aktien und in Derivate investiert, bei beiden Finanzprodukte zwischendurch Gewinne, aber die Verluste mit Aktien übersteigen die Gewinne mit Aktien und die Verluste mit Derivaten übersteigen auch die Gewinne mit Derivaten.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

OK, dann könnte man wirklich sagen, dass du nicht erklärungspflichtig warst (aber auch da gibt es andere Meinungen).

Auch gut das du verstanden hast, dass es Unterschiede zwischen Aktien und allem anderen gibt (ab 2021 sogar noch mehr).

 

Zu deinen Fragen: Ja, du kannst die Verluste erklären, auch für 2019 noch. Das Finanzamt wird sie dann vortragen (per Feststellungsbescheid).

Bedenke, dass ein solcher Verlustvortrag (VV) dem Sparer-Pauschbetrag (SPB) vorgeht. Praktisch bedeutet das, dass du entweder Gewinne von mehr als SPB plus VV haben solltest, oder wieder Verluste.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
whister

Beachte bitte dass die Steuerübersicht von Degiro nicht nach deutschem Steuerrecht erstellt wurde - du musst also die Beträge, die du in deiner Steuererklärung angibst, selbst ausrechnen und kannst diese nicht aus der Steuerübersicht übernehmen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
tradinglemure

Wow, ich bin echt überwältigt von dieser super tollen Hilfsbereitschaft hier! Riesen großes Danke an alle!

 

Das mit der Steuerübersicht von Degiro ist mir bekannt und werde ich dann individuell "umtragen" in meiner Steuererklärung.

 

Eine kurze Frage noch: Ich hatte gelesen und kenne auch jemanden, bei dem das so passiert ist, dass das Finanzamt (oder zumindest einige Finanzämter) nach einem BMF-Schreiber nur Verluste anerkennen, wenn eine Steuerbescheinigung vorliegt. Diese können ausländische Institute aber nicht ausstellen. Laut mehreren Angaben soll es jedoch für das Finanzamt rechtlich verpflichtend sein, auch ohne diese Steuerbescheinigung die Verluste festzustellen (wäre ja auch sonst echt blöd, es ist ja schließlich nicht verboten, ausländische Broker zu nutzen). Wie weise ich bereits in der Steuererklärung am besten darauf hin, um einen Einspruch zu vermeiden? Hat da jemand Ideen?

 

Hier ist das, was ich bisher zusammen gesammelt habe (Zitate von anderen Forenmitgliedern):

 

"Das Finanzamt irrt. Das ist leider nach unserer Erfahrung bei vielen Finanzämtern ein Irrglaube, der sich auch nach fast 10 Jahren Erfahrung mit der AbgSt immer noch hält. 

Ein ausländischen Kreditinstitut kann weder eine Steuer- noch eine Verlustbescheinigung ausstellen. Die Verluste sind trotzdem anzuerkennen. Ob die Tradezusammenstellung ausreicht oder ggfs. weitere Unterlagen angefordert werden, bleibt dem Finanzamt allerdings vorbehalten."

 

"Für eine Selbstverständlichkeit gibt es grundsätzlich keine gesetzliche Referenz. Das ergibt sich aus dem Umkehrschluss der einschlägigen Paragrafen insbes. aus § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG: 
"Verluste aus Kapitalvermögen, die der Kapitalertragsteuer unterliegen, dürfen nur verrechnet werden oder mindern die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus Kapitalvermögen erzielt, wenn eine Bescheinigung im Sinne des § 43a Absatz 3 Satz 4 vorliegt."

Da die im Ausland erzielten Erträge NICHT der dt. Kapitalertragsteuer unterliegen, ist die Bescheinigung eben gerade keine Voraussetzung."

 

Hätte dazu noch jemand Erfahrungen oder "Tipps aus dem Bauch", wie ich am besten damit umgehe, dass mir keine Verlustbescheinigung vorliegt?

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Deeder

Hallo liebe Community, 

 

ich habe eine weiterführende Frage zu Verlustvorträge.

 

Diese würde ich gerne am folgenden Beispiel verdeutlichen:

Randbedingungen: 

- gehandelt wurden ausschließlich Aktien

- Insgesamt sind 3 Depots involviert, eins davon bei DeGiro

- Depot 1: mit Verlustverrechnungstopf durch die Bank, aktueller Stand im Verlustverrechnungstopf  1000 € Verlust

- Depot 2: mit Verlustverrechnungstopf, aktueller Stand 18000€ Verlust

- Depot 3: Degiro, aktuell weder Gewinn noch Verlust (Depot neu eröffnet)

 

Der Plan ist nun die Depots und 1 und 2 nicht mehr zu nutzen und das gesamte Geld auf das DeGiro Depot zu übertragen.

Folglich sind 19000 € Verlust vorzutragen um diese dann mit Gewinnen bei deGiro zu verrechnen.

Angenommen das Depot bei deGiro würde folgende Gewinne abwerfen über die Jahre, wie stellt man sicher, dass die Verluste aus 2021 in den Einkommenssteuererkläurungen der Folgejahre zu berücksichtigt werden? Es gibt ja keinen Verlustverrechnungstop bei DeGiro der diese 19000€ Verlust berücksichtigen würden.

 

EstErklärung für das Jahr 2021: 19000€ Verlust (aus alten Depots) und 5000€ Gewinn bei DeGiro. Angabe der Gewinne und Verluste in Anlage KAP Zeile 18 etc.

EstErklärung für das Jahr 2022: noch 14000€ Verlust aus 2021 und 6000€ Gewinn bei DeGiro für 2022. Wie sind nun die noch offenen Verluste aus 2021 in der KAP anzugeben?

EstErklärung für das Jahr 2023: noch 8000€ Verlust aus 2021 und 4000€ Gewinn bei DeGiro für 2023. Wie sind nun die noch offenen Verluste aus 2021 in der KAP anzugeben? ...

 

Sofern die Angaben unklar sind oder Daten fehlen, bitte einfach Fragen.

 

Danke.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
alsuna

Du beantragt bei deinen deutschen Depots bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung. Die reichst du mit der Est-Erklärung 2021 ein. Damit überträgst du deine Verlusttöpfe auf das Finanzamt und führst sie dort zusammen. 

Das Finanzamt wird den Verlust, der den Gewinn 2021 übersteigt, im Bescheid auf das nächste Jahr vortragen. Nächstes Jahr ist der Topf dort dann schon vorhanden und bekannt und wird dann automatisch berücksichtigt. 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Deeder

Super, vielen Dank für die schnelle Antwort!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 20 Minuten von alsuna:

Das Finanzamt wird den Verlust, der den Gewinn 2021 übersteigt, im Bescheid auf das nächste Jahr vortragen.

zur Ausnutzung des Sparerpauschbetrages (801/1602€) solltest du hinreichend "sonstige Gewinne" (Dividenden, Fondserträge) haben, da diese nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden dürfen.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Belgien
Am 22.8.2021 um 15:44 von beamter97:

zur Ausnutzung des Sparerpauschbetrages (801/1602€) solltest du hinreichend "sonstige Gewinne" (Dividenden, Fondserträge) haben, da diese nicht mit Aktienverlusten verrechnet werden dürfen.

Zur Nutzung des Sparerpauschbetrags kann auch ein weiteres inländisches Depot eröffnet werden. Sofern dort Gewinne (Aktien und Sonstiges) bis 801/1602€ anfallen, können diese dank FSA steuerfrei vereinnahmt werden. Die Erträge dieses Depots spielen bei der ESt-Erklärung für die Verlustverrechnung keine Rolle.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Deeder

Hallo zusammen, 

es wird wohl doch etwas komplizierter:

"

vielen Dank für Ihre E-Mail.

DEGIRO kann als niederländischer Broker nicht die Dienstleistung der Erstellung von Verlustbescheinigungen anbieten. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass auch ein wiederholtes Drängen von Kundenseite diesen Umstand nicht ändern kann. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.

Vielen Dank für Ihr Verständnis."

 

Hat jemand eine Idee, wie ich die Verluste nun geltend machen kann?

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Deeder,

wie bei jeder ausländischen Bankverbindung erklärt man seiner Kaitalerträge und Verluste per Steuererklärung.

Ausländische Banken können keine Jahressteuerbescheinigungen oder sog. Verlustbescheinigungen (nach Abgeltungssteuerrecht) ausstellen. Das können/müssen (für Verlustbescheinigungen auf Antrag) nur Finanzinstitute mit Sitz in Deutschland. Das heißt im Umkehrschluss, dass alles was Degiro liefert, nur einfache Belege bzw. Auswertungen sind, die man als Steuerpflichtiger selbst für die Anlage KAP in geeigneter Weise auswerten muss.

 

Deine Frage dazu lässt vermuten, dass du dich damit aber nicht wirklich auskennst. 

 

Welche praktischen Möglichkeiten bestehen:

a) nimm einen StB zur Hilfe

b) werde konkret, um was es bei Dir geht.

 

Allgemein:

Mit Ausnahme von Dividendenerträge deutscher Aktien, die bereits an der Quelle in D besteuert werden (und mancher Zinserträge, wenn der Schuldner in D seinen Sitz hat), sind alle Erträge bei Degiro noch unversteuert und landen typisch in der Anlage KAP in den Zeilen der Rubrik Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben (Zeilen 18 ff). Je nach Eingabe, ergeben sich nicht verrechenbare Verluste, die dann von Amts wegen in einer gesonderten Feststellung verbleibender Verluste vom FA beschieden werden.

 

 

***Fett gedrucktes sind Schlüsselbegriffe im Steuerrecht, deren Bedeutung sich erschließt, wenn man sich auskennt

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
Am 22.8.2021 um 14:58 von Deeder:

und das gesamte Geld auf das DeGiro Depot zu übertragen.

Hast Du Geld, oder deine Aktien übertragen?

Am 22.8.2021 um 14:58 von Deeder:

EstErklärung für das Jahr 2021: 19000€ Verlust (aus alten Depots) 

wie das funktioniert, wurde dir erklärt:

Am 22.8.2021 um 15:19 von alsuna:

Du beantragt bei deinen deutschen Depots bis zum 15.12. eine Verlustbescheinigung. Die reichst du mit der Est-Erklärung 2021 ein. Damit überträgst du deine Verlusttöpfe auf das Finanzamt und führst sie dort zusammen. 

auf deine heutige Feststellung

vor 2 Stunden von Deeder:

es wird wohl doch etwas komplizierter:

 

welche Verluste?

 

Dein Plan war doch:

Am 22.8.2021 um 14:58 von Deeder:

Verlust vorzutragen um diese dann mit Gewinnen bei deGiro zu verrechnen.

und das dies nur über die Veranlagung erfolgen kann, weil Degiro ein ausländischer Broker ist, wusstest du auch schon:

 

Am 22.8.2021 um 14:58 von Deeder:

EstErklärung für das Jahr 2021: 19000€ Verlust (aus alten Depots) und 5000€ Gewinn bei DeGiro. Angabe der Gewinne und Verluste in Anlage KAP Zeile 18 etc.

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Deeder

Hallo Beamter97,

 

ich habe das Geld auf das DeGiro Depot übertragen, keine Aktien.

 

Mit den Verlustbescheinigungen der deutschen Depots ist auch alles klar, was ich jedoch vergessen habe zu sagen, dass ich im DeGiro Depot ebenfalls Verluste realisiert habe und hier nun keine Verlustbescheinigung erhalte.

Ich habe alle Transaktionen bei DeGiro in eine Excel Datei exportiert und kann somit die Verluste nachweisen. Außerdem habe ich alle e-Mails über die Transaktionen aufbewahrt. 
Kann ich die realisierten Verluste nun einfach bei der Steuer berücksichtigen?

 

P.s.: Ich habe den Broker wieder gewechselt, es ist einfach zu nervig bei DeGiro.

 

Danke für eure schnelle Rückmeldungen!

 

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
reckoner

Hallo,

 

natürlich werden die Verluste berücksichtigt, du musst sie einfach in der Anlage KAP erklären (Zeile 19 bis 23).

Und du wirst von DeGiro auch eine Jahresübersicht, in der sind auch die Verluste aufgeführt - in der Regel reicht das als Beleg.

 

Stefan

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
beamter97
vor 4 Stunden von Deeder:

Ich habe den Broker wieder gewechselt, es ist einfach zu nervig bei DeGiro.

Depot im August eröffnet, und jetzt schon wieder geschlossen?:respect:

Die Erfahrung hättest du dir bei rechtzeitigem Lesen der entsprechenden Threads hier im Forum ersparen können.

zur Sache: wie @reckoner schon sagte: selber anhand deiner Unterlagen dem FA gegenüber im Rahmen der ESt-Erklärung für 2021 erklären.

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

×
×
  • Neu erstellen...