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Steuerersparnis durch Splittingtarif

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Wir werden bald Heiraten und der nette Nebeneffekt dabei ist ja auch eine Steuerersparnis. Allerdings tu ich mich etwas schwer, die richtige Ersparnis zu errechnen. Durch die Steuerklasse 3/5 wird es wohl am Ende eine Steuernachzahlung geben, daher sind die Werte der Netto-Rechner unbrauchbar. Es gibt einen offiziellen Rechner mit Splittingtarif, der jedoch nicht die Sozialversicherungsbeiträge mit betrachtet - was doch einen erheblichen Unterschied macht.

 

Unser Gehalt ist 85.000€ und 31.500€. Gibt man diese Werte im Splittingtarif ein, ergibt sich eine Ersparnis von ca 150€ mtl. Im Brutto-Netto-Rechner mit Steuerklasse 3/5 ca. 360€ mtl. Ziehe ich die Sozialversicherung vom Brutto ab, gebe diese im Splittingtarif-Rechner ein, ergibt sich eine weit höhere Ersparnis (>500€ mtl.)

 

Was ist nun in etwa der richtige Wert bzw. Rechenweg?

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chirlu

Wie war in den letzten Steuerbescheiden jeweils das zu versteuernde Einkommen (zvE)?

 

vor 5 Minuten von OnvistaStock:

Durch die Steuerklasse 3/5 wird es wohl am Ende eine Steuernachzahlung geben

 

Am besten und fairsten ist Steuerklasse „4 mit Faktor“.

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oktavian
vor 44 Minuten von OnvistaStock:

Was ist nun in etwa der richtige Wert bzw. Rechenweg?

Du rechnest die Einzelveranlagung so wie bisher für jeden getrennt und summierst die zu zahlenden Steuern. Dann vergleichst du das mit einer gemeinsamen Veranlagung (jedem wird 50% des zu versteuernden Einkommens zugerechnet).

Bei 85.000 hast du eben schon einen höheren Grenzsteuersatz als bei 31.500. Vom Gehalt gehen ja auch noch Sachen runter (Werbungskosten etc.). Im Umkehrschloss bei gleichem Einkommen, gibt es auch keinen Steuervorteil (jedenfalls soweit ich weiß, aber das Steuersystem ist sehr komplex bei uns | Beamte kriegen glaube ich Familienzuschuss oder so).

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beamter97
vor 3 Stunden von OnvistaStock:

Was ist nun in etwa der richtige Wert bzw. Rechenweg?

 

den Rechner des Finanzministeriums benutzen!

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santazero

Die Ersparnisse bringen doch eh nichts, da man am Ende meistens über die Steuer wieder draufzahlt bzw. nachzahlen muss. Am Ende zahlt man immer gleich

Lediglich wann wer wieviel zurück bekommt/ nachzahlt ändert sich doch, oder nicht? 

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alsuna
vor 30 Minuten von santazero:

Lediglich wann wer wieviel zurück bekommt/ nachzahlt ändert sich doch, oder nicht? 

Das beschreibt, wie die Steuerklassen funktionieren. Die beschreiben (wenn du jetzt nur die Steuer betrachtest) nur, wie viel unterjährig fällig ist. Nach der Veranlagung kommt das gleiche raus.

Zwischen zwei einzeln veranlagten Menschen und zwei gemeinsam veranlagten Menschen gibt es einen echten Unterschied, er ausgeprägter ist, desto größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen. Das erklärt sich über die Progression.

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santazero
· bearbeitet von santazero
vor 4 Stunden von alsuna:

Das beschreibt, wie die Steuerklassen funktionieren. Die beschreiben (wenn du jetzt nur die Steuer betrachtest) nur, wie viel unterjährig fällig ist. Nach der Veranlagung kommt das gleiche raus.

Zwischen zwei einzeln veranlagten Menschen und zwei gemeinsam veranlagten Menschen gibt es einen echten Unterschied, er ausgeprägter ist, desto größer die Differenz zwischen den beiden Einkommen. Das erklärt sich über die Progression.

Ah ok, danke. Das wird ja vom Finanzamt gecheckt bei der ersten gemeinsamen Steuererklärung, oder? Kann ich davon ausgehen, dass deren Ergebnis korrekt ist oder sollte ich lieber mal selber nachschauen? Wir sind beide 4/4 und ich verdiene mehr als das doppelte meiner Frau. Brutto glaube ich sogar das 3 fache. Wir werden gemeinsam veranlagt. 

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Pfennigfuchser
· bearbeitet von Pfennigfuchser

Was genau soll das Finanzamt checken?

 

4/4 heißt halt, dass bei den geschilderten Einkommensverhältnissen eine ordentliche Steuerrückzahlung ins Haus steht. Freut Euch!

 

Die gemeinsame Veranlagung für dazu, dass der von Deiner Frau "ungenutzte" Steuerteil unterhalb des Grenzsteuersatzes von Dir noch genutzt werden kann, Du also auf einen Teil Deiner Einkünfte nicht den Spitzensteuersatz zahlst. Im Extremfall verdient einer gar nichts und der andere viel, dann kann man den vollen Grundfreibetrag nutzen und eben den Teil der Progression, der unter den 42% liegt. Wenn beide eh schon im Spitzensteuersatz sind, bringt die gemeinsame Veranlagung daher gar nichts, auch wenn der Verdienst sehr unterschiedlich ist.

 

4/4 oder 3/5 bestimmt nur den Zeitpunkt, wann das Geld fließt, hat aber auf die Summe keine Auswirkung.

 

@OnvistaStock warum 3/5 und nicht 4/4? Für die Gesamtsumme ist es wurscht, für's subjektive Verdienstgefühl jedoch nicht. Das einzige, was man sich gut überlegen sollte, ist wie die Nettogehälter im Hinblick auf potentielles Elterngeld u.ä. aussehen, da kann dann auch ein Wechsel nach 5/3 sinnvoll sein, falls der geringer Verdienende länger zu Hause bleibt.

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OnvistaStock
vor 16 Stunden von beamter97:

Ah dieser funktioniert super. Dann kommt aber tatsächlich nur eine Ersparnis von 170€ raus. Ist natürlich besser als nichts :)

vor 4 Stunden von Pfennigfuchser:

Was genau soll das Finanzamt checken?

 

4/4 heißt halt, dass bei den geschilderten Einkommensverhältnissen eine ordentliche Steuerrückzahlung ins Haus steht. Freut Euch!

 

Die gemeinsame Veranlagung für dazu, dass der von Deiner Frau "ungenutzte" Steuerteil unterhalb des Grenzsteuersatzes von Dir noch genutzt werden kann, Du also auf einen Teil Deiner Einkünfte nicht den Spitzensteuersatz zahlst. Im Extremfall verdient einer gar nichts und der andere viel, dann kann man den vollen Grundfreibetrag nutzen und eben den Teil der Progression, der unter den 42% liegt. Wenn beide eh schon im Spitzensteuersatz sind, bringt die gemeinsame Veranlagung daher gar nichts, auch wenn der Verdienst sehr unterschiedlich ist.

 

4/4 oder 3/5 bestimmt nur den Zeitpunkt, wann das Geld fließt, hat aber auf die Summe keine Auswirkung.

 

@OnvistaStock warum 3/5 und nicht 4/4? Für die Gesamtsumme ist es wurscht, für's subjektive Verdienstgefühl jedoch nicht. Das einzige, was man sich gut überlegen sollte, ist wie die Nettogehälter im Hinblick auf potentielles Elterngeld u.ä. aussehen, da kann dann auch ein Wechsel nach 5/3 sinnvoll sein, falls der geringer Verdienende länger zu Hause bleibt.

4/4 mit Faktor klingt gut, es gibt zumindest keine Nachzahlung. Am Ende des Jahres sollte es aber doch noch mal aufgeteilt wären (50:50).

 

Elterngeld kommt nicht in Frage. Dann ist die Steuerklasse 3/5 ja eigentlich obsolet oder übersehe ich einen Vorteil zur 4/4 mit Faktor? Bis auf Elterngeld o.Ä.

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alsuna
vor 19 Stunden von OnvistaStock:

Dann ist die Steuerklasse 3/5 ja eigentlich obsolet oder übersehe ich einen Vorteil zur 4/4 mit Faktor? Bis auf Elterngeld o.Ä.

3/5 bietet in der Regel mehr unterjährige Liquidität auf Kosten einer zu erwartenden Steuernachzahlung.

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moonraker
vor 2 Stunden von alsuna:

3/5 bietet in der Regel mehr unterjährige Liquidität auf Kosten einer zu erwartenden Steuernachzahlung.

Und manchmal will das Finazamt dann schon jedes Quartal eine "Abschlagszahlung", d.h. die zusätzliche Liquidität der Wahl 3/5 wird ad absurdum geführt...

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bondholder
vor 3 Minuten von moonraker:

Und manchmal will das Finazamt dann schon jedes Quartal eine "Abschlagszahlung", d.h. die zusätzliche Liquidität der Wahl 3/5 wird ad absurdum geführt...

Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden nun mal immer quartalsweise fällig – unabhängig davon, aus welchem Grund eine Nachzahlung zu erwarten ist.

 

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 37 Einkommensteuer-Vorauszahlung

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