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Exverschwender

Beamter, 52, Ehepaar: Pensionslücke schließen, 80 % in Ein-ETF-Lösung?

Verhältnis ETF zu Tagesgeld auch mit 52 Jahren noch 80 : 20?  

62 Stimmen

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Exverschwender
vor einer Stunde von HanniVector:

Wie viel Jünger ist eigentlich deine Frau? Weil: deine Frau wird nach deinen Angaben nicht gleichzeitig mit dir in Rente gehen - und somit idealweise noch eine Weile Gehalt beziehen bis sie selber in Rente geht.

In der Anfangsphase deiner Rente setzen sich eure Einnahmen daher nicht aus deine Rente + niedrige Rente deiner Frau zusammen sondern aus deine Rente + Gehalt deiner Frau. Wie groß wird eure Vorsorgelücke in dieser Zeit sein? Eventuell habt ihr da noch gar keine Lücke? Und wie lange wird diese Phase andauern: 2-3 Jahre (dann eigentlich egal) oder vielleicht ca. 10 Jahre? Bei 10 Jahren habt ihr dann einen deutlich weiteren Anlagehorizont der auch gut für Zinseszins genutzt werden kann. 

 

Meine Frau ist 10 Jahre jünger, deshalb ist das ein wichtiger Punkt. Ich plane sehr zurückhaltend, was ihre Einnahmen betrifft, aufgrund ihrer gesundheitlichen Situation. Vor allem soll kein Druck da sein, dass sie arbeiten muss, um unseren Lebensstandard zu sichern. Aber mir ist durch die Beiträge hier nochmal wirklich deutlich geworden, dass wir wesentlich besser dastehen, als "gefühlt". Ich habe mich aufgrund des Beitrags von @HanniVector an einen Artikel von Volker Loomann in der FAZ erinnert, der darauf hinweist, dass gerade Beamte den Barwert ihrer Pension berücksichtigen müssen, wenn sie ihre Situation nicht falsch einschätzen wollen. Das müsste auch für die Witwenrente gelten. Da werde ich mich noch mit beschäftigen.

Zitat

Und was hier einige der Antworten ignorieren: es geht nicht nur um die Rente des TO, es geht auch darum ausreichende Mittel für die Frau zur Verfügung zu stellen sobald der TO verschieden ist. Und das wiederum liegt wenn alles halbwegs normal läuft in 30-40 Jahren --> hier kann per Zinseszins noch extrem viel erreicht werden solang nicht alles an Kapitaleinkünfte verkonsumiert wird solange der TO noch lebt.

Vielen Dank für diesen Aspekt.

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Nixkönner
Am 26.6.2021 um 17:45 von Exverschwender:

...Ich brauche zunächst einen Überblick über 

  • meinen Pensionsanspruch, wenn alles bis zum 67. Lebensjahr bei mir so weiterläuft. Ich muss meine Daten, insbesondere auch zu den Teilzeitjahren, heraussuchen und den Pensionsauskunftsrechner damit füttern.
  • Meines Wissens spuckt dieser Rechner auch Informationen zum möglichen Versorgungsanspruch des überlebenden Ehepartners aus. Sonst muss ich mich hierzu beraten lassen.
  • Dazu addiere ich dann den prognostizierten Rentenanspruch meiner Frau.

Wenn ich diese Daten habe, kann ich anhand meiner Ausgaben meine Lücke bestimmen. Dann wäre der nächste Schritt die Konkretisierung des Anlagezieles und der Asset Allocation.

 

 

In MV (und bestimmt auch anderswo) gibt es die Möglichkeit, sich von der Besoldungsbehörde seinen Pensionsanspruch vorab berechnen zu lassen (auch für verschiedene Szenarien) --->klick.  Ist zwar unverbindlich, aber sollte doch genauere Ergebnisse liefern als irgendein Pensionsauskunftsrechner aus dem Internet. Das hat mir bei ähnlicher Ausgangssituation die weitere Planung sehr erleichtert!

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