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801 Euro überschreiten

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Hallo,

ich habe etwas Geld während der Corona Kriese angelegt. Die Aktien sind inzwischen stark gestiegen. In der Vergangenheit war der 801 Euro Freibetrag für mich immer unerreichbar mit Zinserträgen von meist unter 2 Euro. Jetzt aber komme ich locker darüber, wenn ich meine Aktien verkaufen möchte.

 

Ich habe kein Problem, bei den Gewinnen über 801 Euro irgendwelche Steuern zu zahlen aber hierzulande ist es ja oft so das man wegen Kleinigkeiten mit einem Bein schon im Gefängnis sitzt bzw. hohe Strafen zahlen muss. Nach dem Schema: die kleinen hängt man, ie großen läßt man laufen,

 

Ich bin beruflich Zeitungsausträger und verdiene monatlich irgendwas zwischen 680-750 Euro. Hängt davon ab ob ich z.B. zeitweise für andere die Kranken- Urlaubsvertretung mache bzw. wie viel Werbemüll in den Zeitungen steckt. Ich habe noch nie eine Steuererklärung gemacht.

 

Ist das richtig, das wenn ich Gewinne über 801 Euro erziele, eine Steuererklärung abgeben muss?

 

Für mich käme vielleicht diese Nichtveranlagunsbescheinigung in Frage, wo man bei geringem Einkommen aber höherer Kapitalerträge bis zu 9.744 haben kann, andererseits geteilt durch 12 sind es 812 Euro die sehr nah an meinem derzeitigen Verdienst liegen.

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Xaro
· bearbeitet von Xaro

Sofern du einen inländischen (deutsch Broker) hast, musst du dich um nichts weiter kümmern. Der Broker führt automatisch die Steuern an das Finanzamt ab.

 

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ml20
· bearbeitet von ml20

Wenn du wenig verdienst und dein persönlicher Steuersatz <25% ist wäre es evtl. sinnvoll, trotzdem eine Steuerklärung inkl. Anlage KAP abzugeben und die Günstigerprüfung zu beantragen.

 

Dann würden - sofern es für dich Günstiger ist - die Kapitelerträge zum Einkommensteuertarif versteuert.

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Zeitungsbote

Danke

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oktavian

Meine Sicht auf 2021:

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Als Arbeitnehmer gehen da noch Werbungskosten, Vorsorge etc. runter. Vermutlich kommt Günstigerprüfung in Frage. Würde also eine Steuererklärung abgeben. Außerdem zwingt dich auch niemand alles in einem Jahr zu realisieren an Kursgewinnen. Wenn es ETF sind, gibt es vermutlich auch noch eine Teilfreistellung.

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reckoner

Hallo,

 

bei ca. 8.500 Euro Bruttolohn bleiben wahrscheinlich über 4.000 Euro Kapitalerträge steuerfrei (nach Günstigerprüfung natürlich, dazu musst du aber eine Steuererklärung abgeben und auch diesen Antrag stellen - Anlage KAP Zeile 4).

 

Stefan

 

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stagflation

@Zeitungsbote: hast Du bei Deiner Bank einen Freistellungsauftrag eingereicht?

 

Hast Du eine Bank? Oder mehrere Banken (z.B. eine Hausbank und einen Broker)?

 

Falls Du mehrere Banken hast: hast Du einen Freistellungsauftrag nur bei einer Bank eingereicht? Oder hast Du mehrere Freistellungsaufträge eingereicht? Falls letzteres der Fall sein sollte: hast Du darauf geachtet, dass die Summe aller Freistellungbeträge  nicht höher als 801 € sein darf?

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Zeitungsbote

Danke für die weiteren Ratschläge :)

 

Mein Sparbuch habe ich zur Sicherheit schon gekündigt und bei der  Ing Diba Bank den Freistellungsauftrag für 800 Euro festgesetzt.

 

Ich habe Aktien von der Nebelhornbahn AG und da tut sich wohl nicht mehr viel. Umsteigen möchte ich dann auch Mayr Melnhof Karton AG.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Umsteigen möchte ich dann auch Mayr Melnhof Karton AG.

Da müsstest du aber auf die Dividenden Quellensteuern zahlen, die wären praktisch verloren. Nur so als Anmerkung.

 

Stefan

 

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chirlu
vor 11 Stunden von Zeitungsbote:

andererseits geteilt durch 12 sind es 812 Euro die sehr nah an meinem derzeitigen Verdienst liegen.

 

Da noch eine Anmerkung: Falls du – zumindest auch – nachts arbeitest (also Tageszeitungen austrägst und nicht Anzeigenblätter), ist ein Teil vom Verdienst möglicherweise Nachtzuschlag. Der wäre dann steuerfrei. Das sollte aus der Abrechnung hervorgehen: Für Steuerfragen ist der Punkt „Steuer-Brutto“ relevant, nicht das eventuell höhere Gesamtbrutto.

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Zeitungsbote
Am 14.7.2021 um 02:43 von chirlu:

 

Da noch eine Anmerkung: Falls du – zumindest auch – nachts arbeitest (also Tageszeitungen austrägst und nicht Anzeigenblätter), ist ein Teil vom Verdienst möglicherweise Nachtzuschlag. Der wäre dann steuerfrei. Das sollte aus der Abrechnung hervorgehen: Für Steuerfragen ist der Punkt „Steuer-Brutto“ relevant, nicht das eventuell höhere Gesamtbrutto.

 

Tageszeitung bei Nacht. Bezahlung erfolgt nach vom Computer errechneten Sollzeiten, die mit der Realität schwer zu erreichen sind. Diese Zeiten werden dann mit diesem Mindestlohn verrechnet und darauf gibt es dann 10% Nachtzuschlag und an manchen Tagen auch ein Sonn- und Feiertagszuschlag. Ein wöchentliches Anzeigenblatt ist auch dabei und läuft unter Zusatzverteilung und Di-Sa müssen wir auch Briefpost von diesen Privat-Post Firmen verteilen... großteils Bettelbriefe, Rechnungen, Kataloge und allerlei anderer Quatsch. Zur Weihnachtszeit gibt es von etwa 13% der Abonennten kleinere Geschenke, meist 5, 10, seltener 20 Euro oder Alkohol und Süßkram. Wer bei letzterem Glück hat, kommt so zu einem 13. Monatslohn.  Der Job ist derzeit noch kriesensicher, weil die Abonnenten großteils Rentner sind. Wenn da aber der Großteil die nächsten 10-15 Jahre wegstirbt, dürfte das Ende besiegelt sein, weil die jungen keine Zeitung abonnieren wollen, um das zu lesen, was man schon Tag zuvor im TV, Radio oder Internet gesehen hat.

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