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Wertpapierübertrag von ING an Smartbroker (DAB)

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TTT

Hallo zusammen,

 

ich plane den Großteil meiner Wertpapiere von der ING an Smartbroker (DAB) zu übertragen.

Nun habe ich hier in einigen Threads recherchiert und gelesen, dass es bei den Überträgen (allgemein, nicht auf die Banken bezogen) nicht selten zu Fehlern bei den Steuerdaten etc. kommt. Ich bin dabei auch auf den Thread zum "Leitfaden zum Depotübertrag" gestoßen, der zwar allgemein sehr hilfreich war aber ich nicht allen Punkten folgen konnte und lieber noch mal für diesen spezifischen Fall nachfragen möchte, wie ich vorgehen sollten, und was ich beachten muss.

Und daher stellen sich mir jetzt diese Fragen, wie ich am besten vorgehe:


1) Sollte ich vor dem Transfer bei der ING die gesamten Daten anfordern, damit ich diese nachher abgleichen kann? Wenn ja, ich mache ich das am besten?

2) Gibt es Erfahrungen mit dem Transfer zwischen diesen Banken? Eher kompliziert oder unkompliziert?

3) Wie prüfe ich am Ende am besten bei Smartbroker (DAB), dass alles sauber abgelaufen ist und die Daten stimmen? (Es geht nur um ETFs; keine vor 2010 gekauft aber die meisten vor den Änderungen 2018/2019(?); ein (theoretisch) thesaurierender Ausländer, der hier immer als steuer-kompliziert galt, aber nie so richtig was thesauriert hat (ishares) ist auch dabei)

4) Gibt es noch irgendwas, was ich bei dem Transfer berücksichtigen sollte?

 

Vielen Dank schon mal für eure Tipps und Erfahrungen dazu.

 

VG TTT

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ETFohneFisch

ING-Transfers ausgehend sind meiner (sehr bescheidenen) Erfahrung nach unproblematisch, weil die ING alles automatisiert hat. smartbroker eingehend ist auch angenehm, weil es dort automatisch PDFs mit den empfangenen Einstandswerten ergibt (leider wird die Vorabpauschale in den PDFs nicht aufgeführt, wird aber dennoch korrekt übernommen). Bei mir waren alle Transfers zu smartbroker korrekt (ING -> smartbroker sogar mit Vorabpauschale korrekt).

 

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DST
· bearbeitet von DST

Targobank -> Smartbroker verlief ohne Probleme bei mir. Du musst dich allerdings mit den PDFs zu den Einstandswerten von Smartbroker begnügen. Tax-Box-Daten bekommt man nicht. Man hat mir aber versichert, dass übertragene Vorabpauschalen (beim Verkauf) berücksichtigt werden. Die Einstandswerte in der Depotübersicht entsprechen dem Tag des DÜ, aber über eine Mail an den Kundenservice kannst du die auch den steuerlich relevanten Werten anpassen lassen. Bezahlte Steuern auf Vorabpauschalen sind dabei aber soweit ich weiß nicht ersichtlich.

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kleinerfisch
vor 2 Stunden von DST:

Man hat mir aber versichert, dass übertragene Vorabpauschalen (beim Verkauf) berücksichtigt werden.

Übertragene werden sicherlich berücksichtigt. Das Problem fängt bei einer Nicht- oder Falsch-Übertragung an (so geschehen im Jan 20 bei meinen Überträgen Coba->Targo und Codi->Targo).

 

vor 2 Stunden von DST:

Du musst dich allerdings mit den PDFs zu den Einstandswerten von Smartbroker begnügen.

Ich schließe daraus, dass man nur die Anschaffungskosten bekommt? Vorabpauschalen schon mal nicht.

 

Was ist mit Steuerstatus, fiktiven Verkaufsergebnissen, ausschüttungsgleichen Erträgen (alles nur für Alt-Bestände, gekauft vor 2018 interessant)?

 

vor 17 Stunden von TTT:

1) Sollte ich vor dem Transfer bei der ING die gesamten Daten anfordern, damit ich diese nachher abgleichen kann? Wenn ja, ich mache ich das am besten?

Ja, schriftlich. Aber eigentlich solltest Du die Daten selber in eigener Buchführung haben. Sonst kann es sein, dass Du einen Fehler der ING zur neuen Bank mitschleppst.

Das Ergebnis des fiktivenVerkaufs kannst Du bei der Bank anfordern, bei der die Fonds am 31.12.17 lagen. Das müssen sie liefern, das ist gesetzlich festgelegt.

vor 17 Stunden von TTT:

3) Wie prüfe ich am Ende am besten bei Smartbroker (DAB), dass alles sauber abgelaufen ist und die Daten stimmen?

Normalerweise ca. 1 Monat nach Einbuchung der Papiere anschreiben und fragen. Aber das scheint lästig zu werden:

vor 2 Stunden von DST:

Tax-Box-Daten bekommt man nicht.

Bisher habe ich sie immer bekommen. Aber es scheint schwieriger zu werden (oder ich bin inzwischen bei weniger kooperativen Banken gelandet). Targo z.B. will Gebühren dafür.

Meiner Ansicht nach besteht ein gesetzlicher Anspruch, da ich als Kunde in die Lage versetzt werden muss, die Bank zu kontrollieren. Urteile dazu habe ich aber nicht finden können. Ich werde demnächst wohl über den Ombudsmann diese Frage stellen müssen. Aber der ist auch nicht schneller als die Gerichte, es wird also sicher noch bis Ende des Jahres, wahrscheinlich länger brauchen, dort zu einem Urteil zu kommen.

vor 17 Stunden von TTT:

4) Gibt es noch irgendwas, was ich bei dem Transfer berücksichtigen sollte?

Nur dass Du eine Weile keinen Zugriff auf die Papiere haben wirst.

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Wayn0r
vor 7 Stunden von kleinerfisch:

 

Das Ergebnis des fiktivenVerkaufs kannst Du bei der Bank anfordern, bei der die Fonds am 31.12.17 lagen. Das müssen sie liefern, das ist gesetzlich festgelegt.

 

Kurze Frage dazu... Müssen die das für jeden einzelnen Kauf (also die Stücke pro Kauf) ausweisen oder ist es denen erlaubt das einfach als eine Summe anzugeben? Ich hoffe es ist klar was ich meine :-)

 

Und in welchem Paragraphen findet man das? 

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chirlu
vor einer Stunde von Wayn0r:

Müssen die das für jeden einzelnen Kauf (also die Stücke pro Kauf) ausweisen oder ist es denen erlaubt das einfach als eine Summe anzugeben?

 

Der fiktive Verkauf hat in einem stattgefunden, nicht nach Kaufpositionen getrennt. Folglich wäre eine Aufteilung unsinnig.

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kleinerfisch
· bearbeitet von kleinerfisch
vor 17 Minuten von chirlu:

Der fiktive Verkauf hat in einem stattgefunden, nicht nach Kaufpositionen getrennt. Folglich wäre eine Aufteilung unsinnig.

Nicht ganz.

Wie bei einem tatsächlichen Verkauf werden auch bei dem fiktiven die einzelnen Tranchen "verkauft". Die haben ja jeweils andere Anschaffungskosten. Jede Tranche trägt dann ihren spezifischen "Rucksack", der bei ihrem Verkauf steuerwirksam wird.

Wenn man Tranchen aus verschiedenen Steuerregimes hat (vor 2009 gekauft, zwischen 2009 und 2017, nach 2017) ist es nicht mehr trivial, das auseinanderzurechnen.

Trotzdem haben meine Banken damals alle nur eine sehr pauschale Abrechnung geliefert. Für einige Werte hatte ich damals detaillerte Abrechnungen nach Tranche angefordert und auch bekommen, ich glaube von Consors.

 

vor 1 Stunde von Wayn0r:

Und in welchem Paragraphen findet man das? 

§ 56 Abs. 4 InvStG

Zitat

(4) Die inländische Stelle, die die Alt-Anteile verwahrt oder verwaltet, hat bis zum 31. Dezember 2020 Folgendes zu ermitteln und bis zur tatsächlichen Veräußerung vorzuhalten:

1. den Gewinn aus der fiktiven Veräußerung nach Absatz 2 Satz 1 und

2. die Erträge nach § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 des Investmentsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2017 geltenden Fassung.

Die inländische Stelle hat dem Steuerpflichtigen auf Antrag die Angaben nach Satz 1 Nummer 1 mitzuteilen. Überträgt der Anleger die Alt-Anteile auf ein anderes Depot, so hat die abgebende inländische Stelle der übernehmenden inländischen Stelle die Angaben nach Satz 1 mitzuteilen.

 

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TTT
· bearbeitet von TTT

Danke für eure Antworten!

vor 10 Stunden von kleinerfisch:

Ja, schriftlich. Aber eigentlich solltest Du die Daten selber in eigener Buchführung haben. Sonst kann es sein, dass Du einen Fehler der ING zur neuen Bank mitschleppst.

Das Ergebnis des fiktivenVerkaufs kannst Du bei der Bank anfordern, bei der die Fonds am 31.12.17 lagen. Das müssen sie liefern, das ist gesetzlich festgelegt.

Naja ich habe die Daten jetzt nicht selbst errechnet. Ich habe die Daten der Käufe in Portfolio Performance und könnte das dann damit tun. Aber würde jetzt mal davon ausgehen, dass die Steuerdaten bei der ING passen, wenn man dort das Depot eröffnet hat und nie gewechselt ist?! Das ist doch alles automatisiert und das macht keiner händisch. Also wenn da was nicht passt sollte es wohl aufgefallen uns korrigiert worden sein...

Meine Idee war eher eine Dokument von der ING zu bekommen, mit dem ich überprüfen kann, dass bei SB alles korrekt übernommen wurde und eher nicht die ING zu überprüfen.

Gibt es da bekannte Fälle von falschen Daten bei der ING?

 

Was genau müsste ich denn jetzt von der ING sinnvoller Weise anfordern?

Anschaffungdatum/Preis sind ja bekannt. Also wohl vor allem die Daten vom fiktiven Verkauf 2017 sowie die danach gezahlten Vorabpauschalen? Oder fehlt noch was wichtiges?

 

Zitat

Normalerweise ca. 1 Monat nach Einbuchung der Papiere anschreiben und fragen. Aber das scheint lästig zu werden:

Bisher habe ich sie immer bekommen. Aber es scheint schwieriger zu werden (oder ich bin inzwischen bei weniger kooperativen Banken gelandet). Targo z.B. will Gebühren dafür.

Ja nach den o.g. Aussagen scheint es ja auch bei SB keine vollständigen Daten zu geben und somit das ganze nicht wirklich überprüfbar zu sein.

Somit ist das ja quasi dann auch nicht mehr wirklich nachvollziehbar/prüfbar. Am sichersten wäre wohl einfach alles zu verkaufen und neu zu kaufen. Kostest bei SB ja nichts. Wenn da nun nur nicht die verdammten steuern wären... :tdown:

 

/EDIT:

Hat jemand schon mal bei der DAB angefragt statt bei SB? Das Depot liegt ja eigentlich bei denen und die müssten die Daten haben auch wenn die beim SB Support nicht darauf zugreifen können.

 

Zitat

Meiner Ansicht nach besteht ein gesetzlicher Anspruch, da ich als Kunde in die Lage versetzt werden muss, die Bank zu kontrollieren. Urteile dazu habe ich aber nicht finden können. Ich werde demnächst wohl über den Ombudsmann diese Frage stellen müssen. Aber der ist auch nicht schneller als die Gerichte, es wird also sicher noch bis Ende des Jahres, wahrscheinlich länger brauchen, dort zu einem Urteil zu kommen.

Da stimme ich dir zu. Halt uns bitte mal auf dem Laufenden, was da raus kommt, wenn du das angehst.

 

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von TTT:

Aber würde jetzt mal davon ausgehen, dass die Steuerdaten bei der ING passen, wenn man dort das Depot eröffnet hat und nie gewechselt ist?!

Das ist schon der weitaus wahrscheinlichste Fall, dass es passt.

vor 3 Stunden von TTT:

Was genau müsste ich denn jetzt von der ING sinnvoller Weise anfordern?

Steht in meinem Leitfaden.

vor 3 Stunden von TTT:

Halt uns bitte mal auf dem Laufenden, was da raus kommt, wenn du das angehst.

Werde ich im Thread zum Leitfaden tun.

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Doso
Am 9.8.2021 um 20:37 von TTT:

Hallo zusammen,

 

ich plane den Großteil meiner Wertpapiere von der ING an Smartbroker (DAB) zu übertragen.

Nun habe ich hier in einigen Threads recherchiert und gelesen, dass es bei den Überträgen (allgemein, nicht auf die Banken bezogen) nicht selten zu Fehlern bei den Steuerdaten etc. kommt. Ich bin dabei auch auf den Thread zum "Leitfaden zum Depotübertrag" gestoßen, der zwar allgemein sehr hilfreich war aber ich nicht allen Punkten folgen konnte und lieber noch mal für diesen spezifischen Fall nachfragen möchte, wie ich vorgehen sollten, und was ich beachten muss.

Und daher stellen sich mir jetzt diese Fragen, wie ich am besten vorgehe:


1) Sollte ich vor dem Transfer bei der ING die gesamten Daten anfordern, damit ich diese nachher abgleichen kann? Wenn ja, ich mache ich das am besten?

2) Gibt es Erfahrungen mit dem Transfer zwischen diesen Banken? Eher kompliziert oder unkompliziert?

3) Wie prüfe ich am Ende am besten bei Smartbroker (DAB), dass alles sauber abgelaufen ist und die Daten stimmen? (Es geht nur um ETFs; keine vor 2010 gekauft aber die meisten vor den Änderungen 2018/2019(?); ein (theoretisch) thesaurierender Ausländer, der hier immer als steuer-kompliziert galt, aber nie so richtig was thesauriert hat (ishares) ist auch dabei)

4) Gibt es noch irgendwas, was ich bei dem Transfer berücksichtigen sollte?

 

Vielen Dank schon mal für eure Tipps und Erfahrungen dazu.

 

VG TTT

1) Das ist doch alles online sichtbar, was willst du da anfordern? Dazu kriegst du von beiden Broker PDFs was ein und ausgebaucht wurde. Mir war das eigentlich schon zu viel

2) Gemacht. Bisserl bei der ING rumgeklickt, fertig. Total langweilig

3) Du kannst die PDFs abgleichen - mit denen du auf beiden Seiten erschlagen wirst. Ich habe es nicht gemacht.

4) Einstandskurse beim Smartbroker sind in der Anzeige (nur da) falsch. Willst du das korrigieren lassen, siehe Smartbroker FAQ.

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ETFohneFisch
· bearbeitet von ETFohneFisch
vor 12 Minuten von Doso:

1) Das ist doch alles online sichtbar, was willst du da anfordern? Dazu kriegst du von beiden Broker PDFs was ein und ausgebaucht wurde. Mir war das eigentlich schon zu viel

Die (hoffentlich übertragene) Vorabpauschale wird (bei Smartbroker) nicht aufgeführt.

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kleinerfisch

Ich glaube, @Dosohat von Fondsbesteuerung schlicht keine Ahnung.

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Doso
· bearbeitet von Doso
vor 11 Minuten von ETFohneFisch:

Die (hoffentlich übertragene) Vorabpauschale wird (bei Smartbroker) nicht aufgeführt.

Da habe ich nicht drauf geachtet. Verrechnet wurde sie aber dann beim anschließenden Verkauft aber auf alle fälle.

 

vor 5 Minuten von kleinerfisch:

Ich glaube, @Dosohat von Fondsbesteuerung schlicht keine Ahnung.

Ich glaube da liegst du falsch.

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