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ETF_Scheffeln

Zugewinnausgleich und versteuern eines gekündigten Riester-Vertrags

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ETF_Scheffeln
Am 28.9.2018 um 20:15 von flieger21:

Ich sehe meine Riesterrente als ein weiterer Baustein meiner Altersvorsorge mit all seinen systembedingten Problemen. Mehr nicht.

Gruß, Flieger21

Das war einmal auch das Ansinnen eines Singles. Leider hat er sich mal vertan, weil sich ver-heiratet. Damit hat er sich seinen Riester halbiert und die geht nun bald auf die mittlerweile getrennte Hälfte über. Der übliche Weg wäre der Versorgungsausgleich. Nun besteht aber das Ansinnen Riester UPR zu kündigen. Dann geht der Weg über den Zugewinnausgleich an die zu bezahlende Hälfte über. Aber gibt es dort eine weitere Ungleichheit, weil bei Kündigung von Riester-UPR muss natürlich die Steuer auf den Gewinn nachträglich berücksichtigt werden?

 

Beispiel:

30.09.21 Auszahlung Gewinn (nach allen förderschädlichen Abzügen) für den Vertragsinhaber 20.000 €

11.11.21 Zugewinnausgleich: jeder 10.000 €

30.06.22 Versteuern sonstige Einkünfte 20.000 € Steuersatz 25 % für den ehemaligen Vertragsinhaber (getrennt veranlagt) = 5.000 €

 

Ergebnis: Aus realisiertem Gewinn 20.000 € wird für den ehemaligen Vertragsinhaber 5.000 € für die Ex 10.000 € und dem Finanzamt 5.000 €, statt Halbe/Halbe also jeder 7.500 €?

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