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JoBertus

Deutsche gesetzliche Rentenversicherung hat kein Altersfaktor?

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Pfennigfuchser
vor 1 Stunde von DarkBasti:

Also meine Bruder ist Beamter und er meinte, das die Pension exakt in dem Umfang seiner zuvor erworben Gesetzlichen Rente gekürzt wird. 

Ich vermute mal, jede Einzahlung in die GRV ist für den TO verbranntes Geld. 

Ich bin Beamtin und meine Pension wird, sollten beide Posten zusammen jemals meine höchstmögliche Pension überschreiten, auch um den Anteil der GRV gekürzt, der nicht (!) aus freiwilligen Beiträgen stammt. 

 

Und Nu? 

 

Es hängt von der jeweiligen Landesregierung ab, wie das gehandhabt wird, außerdem davon, ob man überhaupt genügend Dienstjahre zusammenbekommt, was immer seltener der Fall ist. Wobei der TE sehr jung ist und das, durchgehende Vollzeit Tätigkeit vorausgesetzt sogar schaffen kann. 

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JoBertus
· bearbeitet von JoBertus

Also ich bin beim Bund Beamter, nicht Land. Ein Teil meiner Einzahlungen stammt aus Pflichtteilen, da ich zuvor normal als Angestellter in der Privatwirtschaft gearbeitet habe.

 

vor 4 Stunden von Pfennigfuchser:

Ich bin Beamtin und meine Pension wird, sollten beide Posten zusammen jemals meine höchstmögliche Pension überschreiten, auch um den Anteil der GRV gekürzt, der nicht (!) aus freiwilligen Beiträgen stammt. 

 

Und Nu? 

 

Es hängt von der jeweiligen Landesregierung ab, wie das gehandhabt wird, außerdem davon, ob man überhaupt genügend Dienstjahre zusammenbekommt, was immer seltener der Fall ist. Wobei der TE sehr jung ist und das, durchgehende Vollzeit Tätigkeit vorausgesetzt sogar schaffen kann.

Zwei Punkte habe ich nicht ganz verstanden:

"sollten beide Posten zusammen jemals meine höchstmögliche Pension überschreiten". Oder auch im Post von Invictus:

Zitat

Kommt drauf an früh man verbeamtet wird und wie lange man arbeitet.

Wie ist das zu verstehen? D.h. meine GRV kürzt meine Pension nicht unbedingt?

 

Den letzten Part habe ich auch nicht ganz verstanden. "Ob man überhaupt genügend Dienstjahre zusammenbekommt". Inwiefern ist das hier in der Thematik ausschlaggebend?

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Pfennigfuchser

Oh, da fragst Du jetzt aber eine Einäugige unter Blinden, ich habe selbst kaum Ahnung von diesen ganzen beamtenrechtlichen Dingen.

 

Mal ganz grob:

Für jede volle Jahr Dienstzeit (Vollzeit!) bekommst Du 1,79 und ein paar Zerquetschte % angerechnet. Maximal jedoch 71,75%, was 40 Dienstjahren entspräche. Wirst Du also mit 27 verbeamtet und arbeitest dann bis 67 Vollzeit durch, kannst Du 71,75% der letzten ruhegehaltsfähigen Bezüge bkommen. Ggf. können alternativ auch Vorzeiten, also z.B. öD als Angestellter angerechnet werden. Damit man dann nicht für die gleiche Zeit mehrmals Rente bekommt (einmal als Pension, einmal aus der GRV) ist der Gesamtbezug bei eben jenen 71,75% gedeckelt. D.h. sollte die Summe aus theoretischer Pension und GRV mehr als die 71,75% ergeben, so wird die Pension entsprechend gekürzt. Dabei wird von den meisten Dienstherren der aus freiwilligen Zahlungen stammende Teil außen vor gelassen, der mindert die Penion dann nicht.

 

40 volle Dienstjahre zu erreichen ist allerdings für Leute mit langer Ausbildungsdauer auch eine Hausnummer. Zumal die Dienststellen bei den anrechenbaren Vorzeit inzwischen auch recht knickrig sind. D.h. die meisten kommen eh nicht auf die 40 Jahre und haben daher eh noch reichlich Luft zu den 71,75%, die sie mit GRV füllen könnten.

 

Ist man bei der Verbeamtung z.B. schon 32, setzt zwischendurch ein paar Jahre aus oder arbeitet längere Zeit Teilzeit, kommt man nie und nimmer auf die 40 Dienstjahre und muss sich um die Gegenrechnung keinen Kopf machen.

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