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MeinNameIstHase

Verzinsung von Steuernachforderungen mit 6% ab 2014 verfassungswidrig

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MeinNameIstHase

Gerade hat das BVerfG per Beschluss entschieden, dass Zinsen auf Steuernachforderungen in Höhe von 6% p.a. seit 2014 verfassungswidrig sind (und auch entsprechende Erstattungszinsen).


Hier die Pressemitteilung dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html;jsessionid=95854845B089149F56088F3557E4B206.2_cid386

 

Die Verzinsung bleibt aber bis zum Jahr 2018 anwendbar. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.7.2022 Zeit für Zeiträume ab 2019 (somit auch rückwirkend) einen anderen (niedrigeren) verfassungsgemäßen Zinssatz für noch nicht bestandskräftige Bescheide festzulegen.

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YingYang
vor 3 Minuten von MeinNameIstHase:

Gerade hat das BVerfG per Beschluss entschieden, dass Zinsen auf Steuernachforderungen in Höhe von 6% p.a. seit 2014 verfassungswidrig sind (und auch entsprechende Erstattungszinsen).


Hier die Pressemitteilung dazu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-077.html;jsessionid=95854845B089149F56088F3557E4B206.2_cid386

 

Die Verzinsung bleibt aber bis zum Jahr 2018 anwendbar. Der Gesetzgeber hat bis zum 31.7.2022 Zeit für Zeiträume ab 2019 (somit auch rückwirkend) einen anderen (niedrigeren) verfassungsgemäßen Zinssatz für noch nicht bestandskräftige Bescheide festzulegen.

Spannend. Da das BVG keinen Zinssatz nennt, den es als verfassungsgemäß ansieht, wird es vermutlich ein Ping-Pong-Spiel geben.

Vermutlich orientiert man sich irgendwie am Basiszinssatz. Die Frage ist ob man den Zinssatz als Kompensation oder als Abschreckung ansieht. Wäre es lediglich Kompensation wäre ein Zinssatz nahe 0% gerechtfertigt. Als Abschreckung vielleicht so etwas wie 4% über Basiszinssatz.

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lacerator1984

Es wird spannend, ob ein ähnliches Urteil für die Zinssatz für Rückstellungen für Direktzusagen in der Steuerbilanz kommt.

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MeinNameIstHase
vor 17 Minuten von YingYang:

Als Abschreckung vielleicht so etwas wie 4% über Basiszinssatz.

Wenn du die Pressemitteilung liest, geht das genau nicht.

Es wird eher darauf hinaus laufen, dass wie bei der Vorabpauschale für Investmentfonds jährlich per Gutachterausschuss ein Zinssatz definiert wird. Kommt aber auch darauf an, wer die nächste Regierung stellt. Eine Zinssenkung wäre allgemein eher "wirtschaftsfreundlich", da Unternehmen/Selbstständige davon weitaus mehr betroffen sind (via Betriebsprüfungen), als Arbeitnehmer, deren Steuern ja zeitnah kassiert werden. 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 29 Minuten von MeinNameIstHase:

Wenn du die Pressemitteilung liest, geht das genau nicht.

Es wird eher darauf hinaus laufen, dass wie bei der Vorabpauschale für Investmentfonds jährlich per Gutachterausschuss ein Zinssatz definiert wird. Kommt aber auch darauf an, wer die nächste Regierung stellt. Eine Zinssenkung wäre allgemein eher "wirtschaftsfreundlich", da Unternehmen/Selbstständige davon weitaus mehr betroffen sind (via Betriebsprüfungen), als Arbeitnehmer, deren Steuern ja zeitnah kassiert werden. 

Mit "so etwas wie" meint ich die ungefähre Höhe in die es gehen könnte.

Wie gesagt ist für mich die Frage bei einem Zinssatz, der in den 70ern festgelegt wurde, überhaupt erstmal ob dieser Zinssatz Kompensation sein sollte oder Abschreckung.

In den 70ern lagen die Renditen für Bundesanleihen zwischen 6 und 8%. Also würde ich eher aus der damaligen Sicht mit Kompensation argumentieren. Und wenn der Zinssatz Kompensation ist, wäre Stand heute sogar 0% noch zu viel.

 

Es gab durchaus viele Unternehmen, die in den letzten Jahren überhöhte Vorauszahlungen geleistet haben um in den Genuss der 6%p.a. zu kommen. Die Kommunen haben sich auch bitterlich darüber beklagt. Es ging dabei zwar um Gewerbesteuern, aber ich denke der Zinssatz hier wird auch entsprechend angepasst.

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Erich Müller Dr.
· bearbeitet von Erich Müller Dr.

Ehrlich gesagt war das Urteil ziemlich klar.

Stammt der Zinssatz auch aus einer anderen Zeit.

 

Interessant wäre nun was dann gilt 2-3 % wären angemessen.

Danke dem Kläger!

 

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paradox82
Zitat

Die Zinsen sollen die Gewinne ausgleichen, die mit dem Geld in der Zeit hätten gemacht werden können.

steht so auf FAZ.net.
 

D.h. 0,5 % p.M. Das scheint mir auch in der heutigen Zeit an den Kapitalmärkten nicht ausgeschlossen. Danach hätte es einer Forderung nach Anpassung nicht bedurft. 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 17 Minuten von paradox82:

steht so auf FAZ.net.
 

D.h. 0,5 % p.M. Das scheint mir auch in der heutigen Zeit an den Kapitalmärkten nicht ausgeschlossen. Danach hätte es einer Forderung nach Anpassung nicht bedurft. 

Dann wäre der Zinssatz in den 60ern, 70ern und 80ern viel, viel zu niedrig gewesen.

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paradox82
vor einer Stunde von YingYang:

Dann wäre der Zinssatz in den 60ern, 70ern und 80ern viel, viel zu niedrig gewesen.

Warum?

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 1 Minute von paradox82:

Warum?

Wenn der Risikolose Zins schon 6-8% beträgt (10jährige Bundesanleihen). Und eine Unternehmensrendite aus Risikolosem Zins + Risikoaufschlag besteht, sind eben 6%p.a. deutlich unterhalb dessen was Unternehmen als Renditeziel haben.

 

Außerdem widerspricht es dem Prinzip der Gleichbehandlung ALLEN Unternehmen die gleiche Renditeerwartung zu unterstellen. Diese Begründung für diese 6% halte ich für weit her geholt.

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WOVA1
Am 18.8.2021 um 09:51 von MeinNameIstHase:

Die Verzinsung bleibt aber bis zum Jahr 2018 anwendbar.

Wenn man es genau liest:

Zitat

Für ab in das Jahr 2019 fallende Verzinsungszeiträume sind die Vorschriften dagegen unanwendbar. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Was etwa für Eigentümer von Anteilen geschlossener Fonds wichtig sein kann. 

 

Beispiel:

Eine Beteiligungsgesellschaft teilte mir dieser Tage mit, dass sich im Rahmen der Betriebsprüfung der Fondsgesellschaft für die Jahre 2014 - 2017  das steuerliche Ergebnis für 2017 um 1% erhöht hat

( die ewige Diskussion was bei Instandhaltungsmassnahmen aktivierungspflichtig ist oder nicht ).

Wenn mein Finanzamt dies dann abrechnet ( vermutlich so Ende des Jahres ), wären auf der Betrag dann 33 * 0,5 % = 16,5 % Zinsen fällig gewesen . Der Verzinsungszeitraum hätte am 1.4.2019 angefangen - also bis Ende 2021 9 + 12 +12 Monate.

 

Wenn es das Jahr 2015 betroffen hätte, würde der Verzinsungszeitraum am 1.4.2017 beginnen - also wären die 0,5 % pro Monat für 9 Monate 2017 + 12 Monate 2018 weiterhin anwendbar.

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