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Überich

Bester Broker um 100k in "ETF zu parken"

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Überich

Eine kurze Frage, die sich für den ein oder anderen hoffentlich schnell und ohne großen Aufwand beantworten lässt:

 

Ich bin bei der DiBA und dort sehr zufrieden – allerdings hat mein Depot die 100k überschritten und ich würde gerne zwecks Einlagensicherung (und Übersichtlichkeit) Anteile an unterschiedlichen ETF auf ein anderes Depot verschieben und dort liegen lassen. 

 

ETF besparen und Einzelaktien kaufen würde ich gerne weiter bei der Diba und dieses Depot "aktiv" nutzen.

 

Hat jemand einen Broker im Kopf, der für das "Parken" der ETF besonders gut geeignet wäre? Dachte – eigentlich aus anderen Gründen – an die Fondsdepotbank.

 

Vielen Dank!

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Conker

Einlagensicherung ist m.E. nur für Cash relevant. Zum Parken im Grunde jeder Broker mit möglichst geringen bzw. keinen Gebühren…

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 24 Minuten von Überich:

Ich bin bei der DiBA und dort sehr zufrieden – allerdings hat mein Depot die 100k überschritten und ich würde gerne zwecks Einlagensicherung (und Übersichtlichkeit) Anteile an unterschiedlichen ETF auf ein anderes Depot verschieben und dort liegen lassen. 

Dein Depot unterliegt nicht der Einlagensicherung. Die Anteile im Depot sind Sondervermögen und unterliegen nicht der Einlagensicherung.

Das Überschreiten der 100k € Marke in deinem Depot kann dir diesbezüglich also egal sein.

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Guardvan
vor einer Stunde von BigSpender09:

Dein Depot unterliegt nicht der Einlagensicherung. Die Anteile im Depot sind Sondervermögen und unterliegen nicht der Einlagensicherung.

Das Überschreiten der 100k € Marke in deinem Depot kann dir diesbezüglich also egal sein.

Die Anlegerentschädigung in Höhe von 20.000,- € wurde nicht zwecklos erfunden.

Einlagensicherung ist in meinen Augen also durchaus ein Thema, auch bei Sondervermögen.

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Cai Shen
Zitat

Die vom Gesetz vorgeschriebene Grundabsicherung von maximal 100.000 € pro Person wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt.

Zitat

Zusätzlich ist die ING-DiBa AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Die Höhe der Einlagensicherung richtet sich nach dem Eigenkapital der jeweiligen Bank.
Aufgrund der Eigenkapitalausstattung der ING-DiBa AG sind über diesen Fonds die Einlagen jedes einzelnen Kunden bis zu 1,37 Milliarden € pro Kunde abgesichert.

Zitat

Das Sicherungsverfahren bezieht sich nicht auf Wertpapiere im Direkt-Depot. Diese werden von der ING-DiBa AG nur verwaltet und bleiben somit Ihr Eigentum.

https://www.ing.de/ueber-uns/unternehmen/einlagensicherung/

 

Natürlich sollte man kein 1,3 Mrd. Euro bei einer einzelnen Bank parken aber im Falle der ING auch nicht um jeden Euro bangen, der oberhalb 100k dort lagert.

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Grubner
vor 16 Minuten von Guardvan:

Die Anlegerentschädigung in Höhe von 20.000,- € wurde nicht zwecklos erfunden.

Einlagensicherung ist in meinen Augen also durchaus ein Thema, auch bei Sondervermögen.

Das Einlagensicherungsgesetz betrifft Sichteinlagen wie z. B. Girokonto, Festgeld oder Tagesgeld. Die ETFs fallen unter das Sondervermögen und werden nur durch deinen Broker/Bank verwahrt. Solltest du aber z. B. Verkaufserlöse oder Ausschüttungen erhalten haben und die Bank geht pleite, dann greift das Anlegerentschädigungsgesetz und sichert „90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften, maximal den Gegenwert von 20.000 Euro“ ab.

 

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Anlegerentschädigungsgesetz

 

 

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09

Hier werden einige Fragen zu beiden Begrifflichkeiten beantwortet.

https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/Sicherungssysteme/Einlagensicherung/einlagensicherung_node.html

 

Wertpapiere (auch Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen. Sie stehen vielmehr im Eigentum des Kunden und werden für diesen von der Bank nur verwahrt. Bestände in Wertpapierdepots können daher auch im Insolvenzfall auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der betroffenen Bank gegen den Kunden (Kreditsicherheit) dienen. Ein besonderer Schutz ist deshalb nicht erforderlich.

 

Die 20k € Anlegerentschädigung sind grundsätzlich nur relevant für z.B. (Nachtrag des unterschlagenen Wortes Forderungen aus Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse.

Ausnahme: Geschützt sind zum anderen Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann.

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drizzit
· bearbeitet von drizzit
vor 22 Minuten von BigSpender09:

Die 20k € Anlegerentschädigung sind grundsätzlich nur relevant für z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse.

Wo hast du das denn herausgelesen? Ich kenne es so:

Zitat

Der Gesetzgeber habe bei diesem Passus Betrugsfälle vor Augen gehabt, heißt es vom Bankenverband. So ist es vorstellbar, dass einzelne Finanzinstitute oder Wertpapierhäuser einen Kundenauftrag zum Beispiel zum Kauf von Siemens-Aktien im Wert von 5.000 Euro gar nicht ausführen, sondern die Wertpapiere nur scheinbar im Depot verbuchen und das Geld anderweitig verwenden. Sollte das Geldhaus dann zum Beispiel zahlungsunfähig werden und seiner Pflicht zur Rückgabe der Wertpapiere an den Kunden nicht nachkommen können, greift das EAEG. [...] Denkbar wäre es aber theoretisch auch, dass ein Kreditinstitut die Wertpapiere des Kunden entgegen aller Absprachen und im Anschein, es seien die eigenen, verleiht - sei es im Rahmen von Pensionsgeschäften oder um durch Leerverkäufe entstandenen Lieferverpflichtungen nachzukommen.

Quelle: https://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/sparen-und-geld-anlegen/bankdepots-sind-nicht-so-sicher-wie-gedacht-12242907.html

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bondholder
vor 26 Minuten von BigSpender09:

Die 20k € Anlegerentschädigung sind grundsätzlich nur relevant für z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse.

Sobald diese Erträge auf das Depotkonto gebucht worden sind, handelt es sich um Einlagen, die (bei Privatkunden!) grundsätzlich in Einlagensicherungssysteme einbezogen sind.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 17 Minuten von bondholder:

Sobald diese Erträge auf das Depotkonto gebucht worden sind, handelt es sich um Einlagen, die (bei Privatkunden!) grundsätzlich in Einlagensicherungssysteme einbezogen sind.

Um diese Erträge geht es doch aber gerade nicht. Der TE sucht ein weiteres Depot, weil der Wert seines Depots 100k € erreicht hat und er meint, dass dieses jetzt nicht mehr von der Einlagensicherung abgedeckt sei.

Aber ich sehe, dass ich das Wörtchen Forderung in meinem Satz unterschlagen habe. Solange es Forderungen dieser Erträge sind, fallen sie unter das Anlegerentschädigungsgesetzt.

Sobald die Erträge auf dem Verrechnugnskonto gelandet sind und die Forderung nicht mehr existiert, fallen sie unter die Einlagensicherung.

 

vor 24 Minuten von drizzit:

Wo hast du das denn herausgelesen?

Ich habe nicht ohne Grund einen Link mit beigestellt. ;)

-> Welche Gelder werden von der gesetzlichen Anlegerentschädigung geschützt

Durch die gesetzliche Anlegerentschädigung werden Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften geschützt. Hierbei handelt es sich um Gelder, die Anlegern im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Dividenden, Ausschüttungen, Verkaufserlöse). [...]

 

 

Und dein Zitat bestätigt doch nur meine Ausführung (käme beim obigen Zitat direkt im nächsten Satz)  bezüglich des Schutzes bei Betrug.

 

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bondholder
vor 8 Minuten von BigSpender09:

Der TE sucht ein weiteres Depot, weil der Wert seines Depots 100k € erreicht hat und er meint, dass dieses jetzt nicht mehr von der Einlagensicherung abgedeckt sei.

Das ist eine Fehlannahme, darin sind wir uns alle einig.

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BigSpender09
· bearbeitet von BigSpender09
vor 8 Minuten von bondholder:

Das ist eine Fehlannahme, darin sind wir uns alle einig.

Das freut mich, aber das Gefühl hatte ich im ersten Moment nicht. Selbst Cai Shen hat Auszüge zur Einlagensicherung der ING gepostet.

Aber im dritten Zitat, steht es dann ja.

 

Deine Ausführung war natürlich korrekt und hat mir gezeigt, dass ich nicht ganz sauber (Forderung) formuliert habe.

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bondholder
vor 1 Minute von BigSpender09:

Das freut mich, aber das Gefühl hatte ich im ersten Moment nicht. Selbst Cai Shen hat Auszüge zur Einlagensicherung der ING gepostet.

Ich halte die Einlagensicherung auch bei einem Depot für relevant – nicht, weil ich mir um die Wertpapiere sorge, sondern weil es immer Situationen geben kann, bei denen größere Beträge auf das Depotkonto gebucht werden. Bei Banken wie FlatexDegiro greift dann nur die bescheidene gesetzliche Einlagensicherung.

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BigSpender09

Ist sie in diesen besonderen Fällen natürlich auch.

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Guardvan
vor einer Stunde von bondholder:

Das ist eine Fehlannahme, darin sind wir uns alle einig.

So ist es aber nicht.

Wenn alles seine Richtigkeit hat und seriös seitens des Kreditinstituts gearbeitet wurde, dann handelt es sich ganz normal um Sondervermögen und die gesetzliche Einlagensicherung ist nicht betroffen.

Sollte aber irgendwie getrickst worden sein und die Wertpapiere gar nicht wirklich gekauft worden sein, dann denke ich, dass eine öffentliche Einlagensicherung (bsp. Sparkasse) in einem solchen Falle durchaus von Vorteil wäre.

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