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josefp92

Finanzamt Steuererklärung - Anlage KAP Degiro

Empfohlene Beiträge

josefp92

Hallo,

 

letztes Jahr hatte ich 4993 € Verlust über Degiro.

 

Ich habe diesen Verlust in Steurklarung für 2020 gesetzt. 

 

Das Problem ist, dass ich Brief bekommen habe, wo es sagt, dass ich um 1300 € wegen dieser 4993 € zahlen muss. Es ist 25 % + Soli von dieser Summe. 

 

Und auch ich bekomme Verlustvotrag. 

 

Ich bin neu im Handel und ich verstehe nicht, dass ich 26 % von meinem Verlust zahlen muss, von Verlust, nicht Gewinne. 

 

Gibt es ein Problem, haben sie etwas falsch gemacht oder habe ich etwas falsch in Anlage KAP geschrieben. Ich habe es über Elster gemacht. 

 

Kann mir jemand helfen? 

 

Ist es möglich, dass ich diese 4993 € Verlust für das nächste Jahr habe, wenn ich z.B. 5000 € Gewinne habe und dann müsste ich keine Steuern zahlen, weil ich Verlustvotrag habe? 

 

Ich werde nächste Woche dorthin fahren, aber ich möchte sicher sein und besser vorher fragen. 

 

Ich danke Ihnen vielmals.

 

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Cai Shen
vor 21 Minuten von josefp92:

letztes Jahr hatte ich 4993 € Verlust über Degiro.

Wie setzten sich die Verluste zusammen?

- Aktien

- Fonds, Anleihen, Zinsen, etc. (sonstige)

- Währungen

 

Ich glaube nicht, dass beim Finanzamt Gewinn mit Verlust verwechselt wurde und ein Verlustvortrag anerkannt wird.

Warum sind das eigentlich in Deutschland steuerpflichtige Kapitalerträge?

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stagflation
vor 27 Minuten von josefp92:

Gibt es ein Problem, haben sie etwas falsch gemacht oder habe ich etwas falsch in Anlage KAP geschrieben. Ich habe es über Elster gemacht.

 

Deutsches Steuerrecht ist kompliziert!

 

Wenn Du in Deutschland steuerpflichtig bist, solltest Du auch einen deutschen Broker wählen. Dann kümmert der sich für Dich um das Thema "Steuern".

 

Mein Tipp: gehe zu einem Steuerberater. Frage nach einer Erstberatung (kostet um die 200 Euro). Im Rahmen dieser Erstberatung lässt sich klären, ob ein Fehler vorliegt oder nicht. Falls ein Fehler vorliegt, kannst Du den Steuerberater bitten, sich um den Fall zu kümmern.

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josefp92
37 minutes ago, Cai Shen said:

Wie setzten sich die Verluste zusammen?

- Aktien

- Fonds, Anleihen, Zinsen, etc. (sonstige)

- Währungen

 

Ich glaube nicht, dass beim Finanzamt Gewinn mit Verlust verwechselt wurde und ein Verlustvortrag anerkannt wird.

Warum sind das eigentlich in Deutschland steuerpflichtige Kapitalerträge?

Ja, das deutsche Steuersystem ist ziemlich kompliziert, besonders mit Steurklasses von 1980 und Soli für Ostdeutschland...

 

Vielen Dank für Ihre Antworten.

 

Der Verlust ist nur aus Aktionen.

 

Ich verstehe es auch nicht. Ich werde nächste Woche einige Steurberater und auch im Finanzamt fragen.

 

Ich habe auch Fotos eingestellt.

20210828_173904.jpg

20210828_173939.jpg

20210828_173952.jpg

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chirlu
· bearbeitet von chirlu

OK, der festgestellte Verlustvortrag bezieht sich auf Aktienverluste (die also nicht mit sonstigen Gewinnen verrechnet werden können). Vielleicht hast du versehentlich angegeben, daß du zusätzlich 4993 Euro sonstige Gewinne erzielt hast? Z.B. Erträge 0, statt –4993? Kannst du mal einstellen, was du in der Anlage KAP eingetragen hast?

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josefp92
· bearbeitet von josefp92

Danke für die Antwort.

Hier ist Anlage KAP, ich habe nur1463729837_Screenshot_20210828-195324_AdobeAcrobat.thumb.jpg.123bb80c1937bc8414f5c922bf62de5f.jpg über Degiro investiert.

 

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chirlu

Ja, wie vermutet: Du hast bei den Erträgen 0 angegeben. Damit hast du dem Finanzamt gesagt, daß du einen ordentlichen Gewinn gemacht hast mit Nicht-Aktienverkäufen. Und den hat das Finanzamt besteuert.

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josefp92

Ok, danke. 

 

Soll ich in die erste Zeile Minus 4993 € eintragen oder den gesamten Verlust eintragen?

 

Ich werde direkt zum Finanzamt gehen, um die Sache zu klären.

Ich danke Ihnen.

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Wichtig ist das Timing.

 

Rechts oben auf dem Steuerbescheid steht ein Datum. Die Frist für Änderungswünsche und Einsprüche ist ein Monat (genaugenommen noch 2-3 Werktage länger). Danach wird es sehr schwierig, noch etwas zu ändern!

 

Bitte kalkuliere ein, dass Du beim Finanzamt möglicherweise nichts erreichst. In diesem Fall müsstest Du Deinen Änderungswunsch schriftlich einreichen. Auch das sollte innerhalb dieses einen Monats passieren. Du solltest also so frühzeitig zum Finanzamt gehen, dass Du hinterher noch genug Zeit hast, um Dein Anliegen schriftlich einzureichen.

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reckoner

Hallo,

 

in dem Screenshot fehlt die Zeile 19. Dort hätten minus 4.993 erklärt werden müssen.

 

Und ein Antrag auf schlichte Änderung sollte reichen. Aber wichtig: Zugang nachweisbar machen, und natürlich die Frist beachten.

 

Zitat

Ich werde direkt zum Finanzamt gehen, um die Sache zu klären.

Auch gut. Ich würde dann direkt um eine Bestätigung für den Antrag bitten.

 

Stefan

 

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Bassinus
vor 11 Stunden von stagflation:

Bitte kalkuliere ein, dass Du beim Finanzamt möglicherweise nichts erreichst. In diesem Fall müsstest Du Deinen Änderungswunsch schriftlich einreichen. Auch das sollte innerhalb dieses einen Monats passieren. Du solltest also so frühzeitig zum Finanzamt gehen, dass Du hinterher noch genug Zeit hast, um Dein Anliegen schriftlich einzureichen.

Kann man in einem Aufwasch machen beim Termin an Amtsstelle. Nennt sich "zur Niederschrift erklären". Einfach während des Termins darum bitten.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Es gibt zwei Arten der Korrektur:

Schlichter Antrag auf Veränderung oder per Einspruch.

Einspruch ist umfassender, aber binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe einzulegen. Bekanntgabe ist 3 Tage nach Versand (in der Regel = Bescheiddatum). Das so als Grundregel, weil Fristenberechnung, Anlauf, Ablauf usw. ist ein Thema für sich.

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Einspruch ist umfassender, aber binnen Monatsfrist nach Bekanntgabe einzulegen.

Der Änderungsantrag aber auch. :D

 

Stefan

 

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josefp92

Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten.

 

Ich habe sie über Elster Online fix KAP Formular gesendet. Gestern.

 

Ich habe auch über Post letzte Woche sie gefragt und hier ist die Antwort.

 

Ich werde auch diese Woche direkt hingehen (wegen Job kann ich nicht gehen).

20210830_152207.jpg

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reckoner
· bearbeitet von reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was willst du erreichen, 

Bestimmt, dass keine Kapitalerträge versteuert werden (er hatte ja auch keine).:D

EDIT: Beachte das 2. Bild in #4.

 

Der Sachbearbeiter geht in dem Schreiben noch von anderen Zahlen aus, er denkt daher offenbar, dass der TS den Verlustvortrag direkt angerechnet haben möchte (nicht zufällig ist das ja der gleiche Betrag, da kann man schon mal durcheinander kommen). Das geht natürlich nicht, da hat er völlig recht.

 

Nochmal klarstellend:

Erklärt wurden 4.993 Euro sonstiger Gewinn (Zeile 19+20-22-23) und 4.993 Euro Aktienverlust (Zeile 23).

Gehabt hat der TS aber nur 4.993 Aktienverlust, diesen hätte er in Zeile 19 (mit Minuszeichen) und in Zeile 23 erklären müssen.

 

Anmerkung: Ich sage schon seit Jahren, dass die Zeilen 19 bis 23 von einem Verrückten stammen müssen (man vergleiche das mal mit den Zeilen 7ff., die sind überraschend völlig anders). Dieser Thread ist ein gutes Beispiel wohin das führen kann.

Aber mal sehen wie es ab 2021 aussieht, mit den neuen Regeln (verständlicher sicher nicht).:'(

 

Stefan

 

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josefp92

Danke Stefan, 

 

Ich habe ihm ein neues Formular geschickt, auf Elster Online habe ich unter der Nummer 19 meinen Verlust eingetragen und ich hoffe, dass er sich daran erinnern wird.

Kurzarbeit ist nur 164 €. Der Rest ist 26 % von 4993 €. Es wäre kein Problem zu zahlen, wenn ich 4993 € Plus hätte. Alles in allem sind es 1450 €, die ich zahlen muss.

 

Was soll ich nächste tun? Ich werde wahrscheinlich am Mittwoch hingehen und die Sache klären und mich beschweren. Ich hoffe, dass alles in Ordnung sein wird.

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reckoner

Hallo,

 

vergiss' bitte das "beschweren" - es war dein Fehler. ;)

 

Stefan

 

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