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marsupium

Verkauf bestandsgeschützter Alt-Anteile ebase

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marsupium

Hallo,
ich habe in 2020 Anteile zweier vor 2008 erworbenen Investmentfonds verkauft.
In der Steuerbescheinigung hat ebase dazu in Zeile 10 der Anlage KAP verwendbare "Gewinne aus der Veräußerung bestandsgeschützter Alt-Anteile im Sinne des § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018" aufsummiert.
Die Steuern darauf wurden nicht (direkt) abgeführt, sondern mit dem Verlusttopf verrechnet, sprich die dortige Summe "Verrechenbar mit steuerpflichtigen Erträgen" wurde entsprechend reduziert.
Das wäre soweit in Ordnung.
Jetzt frage ich mich wie das Finanzamt die Steuern auf die Summe aus Zeile 10 erstatten wird.
25% der Summe müssten doch unabhängig davon erstattet werden, was in Zeile 7 der Anlage oder woanders eingetragen sein wird. Für Zeile 7 hat ebase diesmal nämlich nichts bescheinigt, und auch aus Steuerbescheinigungen anderer Banken kommt wenig dazu, zum Verrechnen gäbe es also nicht genug.
Unter der Zeile "zu versteuern nach § 32d Abs. 1 EStG" sollte somit im Steuerbescheid nun (ähnlich wie weiter oben für den Abzug der haushaltsnahen Dienstleistungen) eine Zeile folgen mit "ab (i.S.v. Abzug) wg. § 56 Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 InvStG 2018".
Seht ihr das auch so?
Muss ich dafür noch irgend etwas in der Steuererklärung tun, oder einfach nur Zeile 10 der Anlage KAP ausfüllen (die Formulare fülle ich händisch aus, nicht per Elster)?

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beamter97
vor 16 Stunden von marsupium:

Jetzt frage ich mich wie das Finanzamt die Steuern auf die Summe aus Zeile 10 erstatten wird.

Da du aufgrund des Verlustüberhangs gar keine Steuern gezahlt hast, kann dir auch keine Steuer erstattet werden (siehe diverse Cum-Ex Urteile)

Aber, das FA wird die Erträge aus den bestandsgeschützten Alt-Anteilen mit dem 100k-Freibetrag verrechnen und deine bescheinigten Kap-Erträge entsprechend verringern, so dass im Endeffekt ein Verlustvortrag beim FA gebildet wird.

Quelle: TZ 56.97 ff. aus dem Anwendungsschreiben.

BMF-Schreiben 2019-05-21-anwendungsfragen-zum-investmentsteuergesetz-in-der-am-1-januar-2018-geltenden-fassung-InvStG-2018.pdf

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marsupium

Herzlichen Dank für die erhellende Antwort!
Dass das FA die Steuern nicht ganz so unbürokratisch rückerstattet habe ich schon befürchtet (bin in der Tat nicht so vertrauenswürdig wie bisher die Warburg-Bank & Co...).
Mit Hilfe des Beispieles aus 56.104 des BMF-Schreibens habe ich deine Ausführungen verstanden: da sich in Zeile 7 bzw. 8 meiner Anlage KAP nur niedrige Gewinne aufsummieren werden, und die Summe aus Zeile 10 davon abzuziehen ist, werde ich einen Verlust bescheinigt bekommen, in einem "Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" (habe schon einen alten solchen Bescheid, dessen Verlust-Summe wird nun also erhöht). Und diesen Verlust bekomme ich später mal mit dann festgestellten Gewinnen verrechnet.

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