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Geplantes Verbot von "Payment for Order Flow"

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MonacoFranzl

BaFin

22.03.2024

Aufsichtsmitteilung

PFOF: BaFin verfolgt zunächst keine Verstöße bei Aufträgen aus Deutschland

Die Europäische Union (EU) verbietet Payment for Order Flow (PFOF). Die Finanzaufsicht BaFin wird in den nächsten Monaten aber keine Maßnahmen oder Sanktionen ergreifen, wenn Wertpapierfirmen bei inländischen Kundinnen und Kunden gegen das Verbot verstoßen. Dies gilt, bis das deutsche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, in dem die nationale Ausnahme vom PFOF-Verbot geregelt wird.

[...]

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 21. März 2024 erklärt, dass Deutschland PFOF für Wertpapieraufträge von in Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Kundinnen und Kunden bis zum 30. Juni 2026 zulässt. Die nationale Ausnahmeregelung ist im Entwurf des Finanzmarktdigitalisierungsgesetzes (§ 138a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)) enthalten, den die Bundesregierung am 7. Februar 2024 in den Bundestag eingebracht hat (BT-Drucksache 20/10280).

Die BaFin befreit die beaufsichtigten Institute nicht davon, die Vorgaben des Artikel 39a Absatz 1 MiFIR einzuhalten. Solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist, wird sie Verstöße grundsätzlich jedoch nicht verfolgen. Voraussetzung ist, dass sie von der geplanten Ausnahme umfasst wären.

Dagegen ist PFOF für die Weiterleitung von Aufträgen von Kundinnen und Kunden aus dem Ausland nicht mehr möglich.

[...]

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Holgerli
· bearbeitet von Holgerli

Gut, dann haben haben die Neos jetzt noch 27 Monate um ein neues Konzept zu ersinnen bzw. ein Schlupfloch zu finden.

Mich freut es, dass das Finanzministerium und die BaFin hier so kundenfreundlich unterwegs sind. :wub:

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trend_investor
vor 3 Stunden von MonacoFranzl:

 

[...]

Dagegen ist PFOF für die Weiterleitung von Aufträgen von Kundinnen und Kunden aus dem Ausland nicht mehr möglich.

[...]

Der Satz "Dagegen ist PFOF für die Weiterleitung von Aufträgen von Kundinnen und Kunden aus dem Ausland nicht mehr möglich." birgt in meinen Augen Sprengstoff.

 

Demnach darf PFOF nur für den deutschen Kunden bis Mitte 2026 angenommen werden. Für den Ausländer in Deutschland nicht mehr und der Ausländer im Ausland auch nicht mehr. Ich frage mich, was bspw. Trade Republic oder Scalable dann im Ausland, z.B. Frankreich, an Gebühren für die dortigen Kunden erheben? Und was zahlt der Franzose, der in Deutschland lebt, wenn die Broker kein PFOF mehr bekommen?

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Ramstein

Oben steht doch:

Zitat

Dies gilt, bis das deutsche Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist, in dem die nationale Ausnahme vom PFOF-Verbot geregelt wird.

Vorschlag: Da warten wir mal ab, wie das deutsche Gesetz ausfällt, bevor wir mit der Ausdeutung anfangen.

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trend_investor
vor 6 Minuten von Ramstein:

Oben steht doch:

Vorschlag: Da warten wir mal ab, wie das deutsche Gesetz ausfällt, bevor wir mit der Ausdeutung anfangen.

Das stimmt nicht ganz: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/03/2024-03-21-weiterfuehrung-payment-for-order-flow-praxis.html?cms_pk_kwd=21.03.2024_MiFiR-Review+Bundesrepublik+Deutschland+macht+von+vorgesehenem+Mitgliedstaatenwahlrecht+Gebrauch+und+ermöglicht+Weiterführung+der+Payment+for+Order+Flow-Praxis+im+Inland+bis+Mitte+2026&cms_pk_campaign=Newsletter-21.03.2024


"Das PFOF-Verbot tritt im Übrigen am 28. März 2024 in Kraft und gilt dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstreckt. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 findet das PFOF-Verbot auch auf inländische Kunden Anwendung."

Gilt also ab dem 28.03.2024, nur eben nicht in Deutschland für deutsche Kunden.

 

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chirlu
vor 37 Minuten von trend_investor:

Demnach darf PFOF nur für den deutschen Kunden bis Mitte 2026 angenommen werden. Für den Ausländer in Deutschland nicht mehr und der Ausländer im Ausland auch nicht mehr.

 

Es geht nur um die Tätigkeit in Deutschland vs. in anderen Mitgliedsstaaten. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.

 

vor 48 Minuten von trend_investor:

Ich frage mich, was bspw. Trade Republic oder Scalable dann im Ausland, z.B. Frankreich, an Gebühren für die dortigen Kunden erheben?

 

Ja, das wird man übernächste Woche sehen.

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Ramstein
vor 10 Minuten von trend_investor:

Das stimmt nicht ganz: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/03/2024-03-21-weiterfuehrung-payment-for-order-flow-praxis.html?cms_pk_kwd=21.03.2024_MiFiR-Review+Bundesrepublik+Deutschland+macht+von+vorgesehenem+Mitgliedstaatenwahlrecht+Gebrauch+und+ermöglicht+Weiterführung+der+Payment+for+Order+Flow-Praxis+im+Inland+bis+Mitte+2026&cms_pk_campaign=Newsletter-21.03.2024


"Das PFOF-Verbot tritt im Übrigen am 28. März 2024 in Kraft und gilt dann bereits im grenzüberschreitenden Verkehr, auf den sich das Mitgliedstaatenwahlrecht nicht erstreckt. Nach dem Ende des Übergangszeitraums am 30. Juni 2026 findet das PFOF-Verbot auch auf inländische Kunden Anwendung."

Gilt also ab dem 28.03.2024, nur eben nicht in Deutschland für deutsche Kunden.

Problem 1: 

Zitat

 von dem in Artikel 39a Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (EU-Finanzmarktverordnung, „MiFIR“) vorgesehenen Mitgliedstaatenwahlrecht Gebrauch zu machen

In der Verordnung gibt es keinen Artikel 39a. 

 

Problem 2: Definiere "inländisch": deutsche Kunden = Kunden mit Wohnsitz in Deutschland; oder in D steuerpflichtig; oder Depot in D?

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chirlu
vor 9 Minuten von Ramstein:

In der Verordnung gibt es keinen Artikel 39a. 

 

Noch nicht – er wird erst mit Wirkung zum 28. März eingefügt. Dein Link geht sowieso zum Originaltext von 2014, der auch die bisherigen Änderungen nicht enthält.

 

vor 10 Minuten von Ramstein:

Definiere "inländisch": deutsche Kunden = Kunden mit Wohnsitz in Deutschland; oder in D steuerpflichtig; oder Depot in D?

 

Kunden, „die in diesem Mitgliedstaat (= Deutschland) ansässig oder niedergelassen sind“.

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joker11
· bearbeitet von joker11

Ich verstehe nicht ganz, wieso das auf den einzelnen Kunden bezogen wird. Es gibt einen "Vermittler" und einen "Broker/Börse/Handelsplatz. Rein theoretisch kann doch V mit B vereinbaren "Du leitest mir deine Aufträge zu u. bekommst Summe X"...falls Umsätze höher, als kalkuliert, nächstes Q mehr. Das wäre doch dann total deindividualisiert und in der Summe pauschalisiert. Insofern ist die Kundenbezugnahme völlig wirr...weder darf B etwas zahlen, noch darf V etwas bekommen. Den Kunden träfe das allenfalls als Reflex.

 

Sollte dem nicht so dein, sieht die Sache so aus: Das payment for orderflow gäbe es weiterhin, nur der Kunde hat davon nix = win-win für V, was ja wohl die ganze Sache völlig ad absurdum führt.

Noch besser wäre es natürlich B und V würden verschmelzen, dann fällt V weg, es gäbe den pfo nur als interne Saldierung u. die Eu kann sich ihre Gesetzgebung in die Haare schmieren.

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Holgerli

Finanz-Szene Podcast im Scalable Capital Co-CEO Erik Podzuweit. Interessant zwischen ca. Minute 31 und ca. Minute 37 seine Einschätzung über die "Retail Investment Strategy" der EU die scheinbar zusätzlich zu PFOF kommen soll.

Seine Formulierung "...ein KOmpromiss der über das Ziel hinaus ging". Meine Formulierung ziemlich geile LObbyarbeit der tradierten Banken zu Ungunsten der Bankkunden und vor allem der Selbstentscheider.

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Der reiche Hugo

Warum kann IBKR so günstige Gebühren ohne PFOF anbieten? 
Hier als Beispiel 1,25-2,55€ Gebühren auf ne 2350€ Order Vanguard FTSE All World auf Xetra:

IMG_4784.thumb.jpeg.59a96abb050c61d01c7d12253cae210d.jpeg

 

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DonLuigi
· bearbeitet von DonLuigi

@Der reiche Hugo So ist es. Uber XETRA kostet die 2.350€ Order genau 1,37€ und wenn sie über Gettex ausgeführt wird, sogar nur 1,25€ (0,05%, 1,25€ ist das Minimum).

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