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einNeugieriger

Ersatzbemessungsgrundlage: Berücksichtigung Handelskosten?

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einNeugieriger
· bearbeitet von einNeugieriger

Hallo zusammen,

 

eine Detailfrage zu §43a Abs. 2 Satz 7 Estg: Wenn ich für 10.000 EUR Aktien leer verkaufe und dafür 10 EUR Ordergebühren zahle, sind dann

 

(a)  Ersatzbemessungsgrundlage = 0.3 * 10.000 = 3000 EUR - 10 EUR Ordergebühren = 2990 EUR 

oder

(b) Ersatzbemessungsgrundlage = 0.3 * 10.000 = 3000 EUR (und keine Berücksichtigung der Ordergebühren zum Zeitpunkt der Ersatzbemessung)

 

zu versteuern?

 

Oder anders formuliert: Was sind in §43a Abs. 2 Satz 7 Estg

Zitat

Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter.

die Einnahmen aus der Veräußerung? Berücksichtigt "Veräußerung" die Anschaffungskosten (10 EUR Ordergebühren)?

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Undercover

Natürlich werden die Kosten bei Anschaffung und Veräußerung eingerechnet.

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MeinNameIstHase

Moin EinNeugieriger,

 

§20 Abs. 4 EStG besagt:

(4) Gewinn im Sinne des Absatzes 2 ist der Unterschied zwischen den Einnahmen aus der Veräußerung nach Abzug der Aufwendungen, die im unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, und den Anschaffungskosten ....

 

§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG besagt:

Sind die Anschaffungsdaten nicht nachgewiesen, bemisst sich der Steuerabzug nach 30 Prozent der Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung der Wirtschaftsgüter. ...

 

Man könnte den Text in §43a EStG als (schlampige) Kurzversion des Satzes in § 20 EStG verstehen oder aber wortgenau auslegen, also ohne Abzug der Verkaufsaufwendungen.

 

Bevor der BFH das nicht entscheidet, ist beides möglich und man kann sich darüber streiten, was richtig ist oder nicht.

 

Hat man eine Verkaufsabrechnung und muss die Ersatzbemessungsgrundlage selbst berechnen, täte ich einfach die Kontogutschrift vom Erlös (nach Abzug der Verkaufsaufwendungen) nehmen. Dem FA steht es frei, davon abzuweichen.

 

 

 

 

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oktavian
vor 18 Stunden von MeinNameIstHase:

Hat man eine Verkaufsabrechnung und muss die Ersatzbemessungsgrundlage selbst berechnen, täte ich einfach die Kontogutschrift vom Erlös (nach Abzug der Verkaufsaufwendungen) nehmen. Dem FA steht es frei, davon abzuweichen.

Würde ich auch so machen oder um Weihnachten alle shorts schließen.

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Undercover

Wieso eigentlich Ersatzbemessung? Die Einkünfte sind doch dokumentiert.

Du hast 2990 EUR eingenommen und die werden nach KAP mit 25 % versteuert.

Eine richtige Bank macht das automatisch.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 17 Stunden von Undercover:

Wieso eigentlich Ersatzbemessung? Die Einkünfte sind doch dokumentiert.

Du hast 2990 EUR eingenommen und die werden nach KAP mit 25 % versteuert.

Solange die AK bei einem Veräußerungsgeschäft nicht bekannt sind, wird die Ersatzbemessungsgrundlage als Schätzgröße für den Veräußerungsgewinn herangezogen.

Also 30% von 3000 € = 900 € Veräußerungsgewinn. Davon dann 25% KapErSt ...

 

Und wenn man es selbst erklärt, will niemand vom FA wirklich wissen, ob es nur 30% von 2990 € = 897 € Veräußerungsgewinn waren, wovon man dann 25% KapErtSt zahlen muss.

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einNeugieriger

Danke euch, @MeinNameIstHase danke für die guten Infos!

@Undercover / für andere Mitleser: https://datenbank.nwb.de/Dokument/615024/ Ziffer 196 liefert noch etwas Infos zur Ersatzbemessung.

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