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Actio

Frage zur steuerlichen Geltendmachung - Ausbuchung wertloser Aktien

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Actio

Hallo allseits,

 

leider habe ich beim Kauf Mitte des Jahres nicht meine Due Diligence ordentlich gemacht und mir einen Mist ins Depot geholt. Folge: Lehrgeld bezahlt.

 

Positionsgröße zum Glück nicht so hoch: 510 Euro

 

Mittlerweile sind die Aktien ausgebucht worden. Allerdings nur mit -340 Euro.

 

Die Differenz ergibt sich aus der Kursdifferenz zum Zeitpunkt des Kaufs und der Ausbuchung: 170 Euro.

 

 

Dies stellt gemäß Urteil des BFH vom 17.11.2020 (Az.: VIII R 20/18) einen steuerlich verwertbaren Verlust bereits zum Zeitpunkt der Ausbuchung dar.

 


Auf die Nachfrage bezüglich des leeren Verlustrechnungstopfes antwortete mir die Bank:

 

- "Da es sich hierbei um einen Verlust handelt der nicht durch einen Verkauf er Wertpapiere entstanden ist wird dieser Verlust nicht in den Verlustverrechnungstopf übertragen."

und weiter:

- "Nach Satz 6 können seit 2020 Verluste von wertlosen Wertpapieren nur bis maximal 20.000 Euro pro Jahr auf Gewinne angerechnet werden. Im Verlustverrechnungstopf werden Verluste von wertlosen Wertpapieren deshalb nicht mehr direkt verrechnet. Für das Steuerjahr 2021 können Sie die Verluste im Rahmen der Veranlagung anhand Ihrer Abrechnungsbelege anrechnen lassen."

 

In der s.g. Portfoliouebersicht findet sich der Kauf zu 510€ sowie die Ausbuchung zu -340€.

 

Im Postfach findet sich der Kaufbeleg zu 510€ und die Nachricht über die wertlose Ausbuchung als "Durchführungsanzeige", hierbei ohne Betrag.

 

 

Meine Fragen nun:

a) Kann ich bei der Steuer nun 510€ oder 340€ Verlust geltend machen?

b) Reichen hierfür die genannen Belege? Oder sollte ich bis 15.12. bei der Bank etwas konkreteres anfordern?

c) Es existiert ein FSA. Ich vermute mal, dieser greift im laufenden Jahr bei einer wertlosen Ausbuchung nicht, sondern man hat sowas über die Steuererklärung zu regeln, korrekt?

d) Ist meine Annahme richtig, dass sich im Jahre des Verlusts der Freibetrag von 801€ bei Alleinveranlagung um den Verlust erhöht?

 

 

Vielen Dank für Eure Mühen vorab!

 

Beste Grüße

 

Axl

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chirlu
vor 7 Minuten von Actio:

Die Differenz ergibt sich aus der Kursdifferenz zum Zeitpunkt des Kaufs und der Ausbuchung: 170 Euro.

 

Das verstehe ich nicht. Die Aktien waren bei Ausbuchung gar nicht wertlos, sondern wurden noch (entsprechend einem Wert von 170 Euro) gehandelt?

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Actio
· bearbeitet von Actio
vor 3 Minuten von chirlu:

 

Das verstehe ich nicht. Die Aktien waren bei Ausbuchung gar nicht wertlos, sondern wurden noch (entsprechend einem Wert von 170 Euro) gehandelt?

 

Bei Ausbuchung wurde der letzte Kurswert genommen, bevor die Aktien vom Handel gingen.

 

EDIT: Ich kann auch sagen, was es war: Adler. WKN A1H8MU. :doh:

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Undercover

Bei wertloser Ausbuchung kannst du den gesamten Anschaffungspreis als Verlust geltend machen.

Belege über Kauf und Ausbuchung reichen für die Steuer.

Was sollte beim FSA greifen?

Wenn der knapp ausgenutzt war geht dieser Verlust davon ab und der FSA wird nicht mehr voll genutzt.

Dann hilft dir dieser Verlust gar nichts.

Der Freibetrag erhöht sich natürlich nicht. Mit dem Verlust kannst du halt 1311 EUR Gewinn steuerfrei einnehmen.

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Undercover
vor 48 Minuten von Actio:

 

EDIT: Ich kann auch sagen, was es war: Adler. WKN A1H8MU. :doh:

Puh, jetzt hast du mich aber erschreckt.

Ich dachte schon du meinst meine Adler Aktie.      LOL

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Actio
vor 5 Minuten von Undercover:

Bei wertloser Ausbuchung kannst du den gesamten Anschaffungspreis als Verlust geltend machen.

Belege über Kauf und Ausbuchung reichen für die Steuer.

 

Danke, das hört sich doch soweit so gut an.

 

vor 10 Minuten von Undercover:

Was sollte beim FSA greifen?

Wenn der knapp ausgenutzt war geht dieser Verlust davon ab und der FSA wird nicht mehr voll genutzt.

Dann hilft dir dieser Verlust gar nichts.

 

 

Was ich mit dem FSA meinte war, dass dieser nicht angefasst/aufgebraucht wird, da ja ein steuerlicher Verlust entstanden ist.

 

Was du schreibst, leuchtet mir nicht ganz ein. Könnte aber auch an der Formulierung liegen oder es ist schon zu spät. Also nehmen wir an der FSA wäre für 50 oder 100 oder 200 Euro erteilt und aufgebraucht wären davon meinetwegen 45 oder 96 oder 197 Euro. Wieso würde der Verlust dann nichts bewirken? Wären Gewinne bei anderen Depots realisiert, so könnte ich den Verlust doch dort gegenrechnen, oder etwa nicht?

 

vor 7 Minuten von Undercover:

Der Freibetrag erhöht sich natürlich nicht. Mit dem Verlust kannst du halt 1311 EUR Gewinn steuerfrei einnehmen.

 

Evtl. ungünstig formuliert, kommt aber aufs gleiche hinaus mMn. Das meinte ich :thumbsup:

vor 2 Minuten von Undercover:

Puh, jetzt hast du mich aber erschreckt.

Ich dachte schon du meinst meine Adler Aktie.      LOL


Du sprichst von A14U78 ?

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Undercover
· bearbeitet von Undercover
vor 18 Minuten von Actio:

Was du schreibst, leuchtet mir nicht ganz ein. Könnte aber auch an der Formulierung liegen oder es ist schon zu spät. Also nehmen wir an der FSA wäre für 50 oder 100 oder 200 Euro erteilt und aufgebraucht wären davon meinetwegen 45 oder 96 oder 197 Euro. Wieso würde der Verlust dann nichts bewirken? Wären Gewinne bei anderen Depots realisiert, so könnte ich den Verlust doch dort gegenrechnen, oder etwa nicht?

 

Du sprichst von A14U78 ?

Warum jetzt die krummen Zahlen? Das verwirrt doch nur. :(

Du hast bei der Bank 801 EUR frei gestellt und nur 500 EUR Gewinn gemacht.

Jetzt machst du 510 EUR Verlust.

Dann ist der FSA wieder vollkommen ungenutzt und dir bleiben 10 Euro im Verlustvortrag.

Damit ist dieser Verlust hier schädlich und man sollte schnell noch ein paar Gewinne realisieren.

 

Ja, Adler Immobilien, nicht Adler Mode.

Die sind ja schon lange pleite.

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Actio
vor 9 Stunden von Undercover:

Warum jetzt die krummen Zahlen? Das verwirrt doch nur. :(

Du hast bei der Bank 801 EUR frei gestellt und nur 500 EUR Gewinn gemacht.

Jetzt machst du 510 EUR Verlust.

Dann ist der FSA wieder vollkommen ungenutzt und dir bleiben 10 Euro im Verlustvortrag.

Damit ist dieser Verlust hier schädlich und man sollte schnell noch ein paar Gewinne realisieren.

 

 

Entspricht der Situation. Bei der Bank waren 100 FSA eingereicht, welcher nicht ganz ausgeschöpft wurde.

 

Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich die Verluste nur vortragen, wenn der komplette Freibetrag von 801 Euro überschritten wird?

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oktavian
vor 58 Minuten von Actio:

Wenn ich dich richtig verstehe, kann ich die Verluste nur vortragen, wenn der komplette Freibetrag von 801 Euro überschritten wird?

Ich glaube es ist so gemeint, dass zuerst mit dem Verlust verrechnet wird und dann erst weitere Gewinne mit dem Freibetrag 'verrechnet werden'. Also wenn du 800€ Gewinn und 800€ Verlust hast, wird das verrechnet und nicht der Verlust von 800 vorgetragen und  der Gewinn auf den Freibetrag angerechnet. Keine Ahnung ob dann nicht irgendwie mehr als ein Depot vorteilhaft sein kann. Also ob es erlaubt ist im ersten Depot 800 Gewinn und Null Steuer wegen FSA und im anderen Depot 800€ Verlust im Topf lassen.

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beamter97
vor 12 Minuten von oktavian:

Also ob es erlaubt ist im ersten Depot 800 Gewinn und Null Steuer wegen FSA und im anderen Depot 800€ Verlust im Topf lassen.

Das ist rechtlich so möglich. Du bist nicht verpflichtet, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

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Actio
Am 18.11.2021 um 12:58 von beamter97:

Das ist rechtlich so möglich. Du bist nicht verpflichtet, eine Verlustbescheinigung zu beantragen.

 

Wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wird, wird der Verlusttopf dann automatisch in das nächste Jahr übertragen? Ich meine, so etwas gelesen zu haben. Bin mir aber nicht mehr sicher.

 

Am 18.11.2021 um 12:44 von oktavian:

Ich glaube es ist so gemeint, dass zuerst mit dem Verlust verrechnet wird und dann erst weitere Gewinne mit dem Freibetrag 'verrechnet werden'. Also wenn du 800€ Gewinn und 800€ Verlust hast, wird das verrechnet und nicht der Verlust von 800 vorgetragen und  der Gewinn auf den Freibetrag angerechnet. Keine Ahnung ob dann nicht irgendwie mehr als ein Depot vorteilhaft sein kann. Also ob es erlaubt ist im ersten Depot 800 Gewinn und Null Steuer wegen FSA und im anderen Depot 800€ Verlust im Topf lassen.

 

Wenn ich die Bank richtig verstanden habe, wird der Verlust aus wertloser Ausbuchung nicht in den Verlusttopf eingetragen. Als Anleger muss man sich diesen Verlust über die Steuererklärung anrechnen lassen.

 

Und das geht - wenn ich Undercover richtig verstanden habe - auch nur dann, wenn ich im aktuellen Jahr den Freibetrag von 801€ ausgeschöpft habe.

 

Weshalb ich darauf nochmal zu sprechen komme, ist folgender Umstand:

 

Kann ja sein, dass ein Anleger pro Jahr 400€ Verluste realisiert, aber entweder keine Gewinne macht oder sagen wir mal nur 200€ Gewinn. Wenn ich nun Undercovers Argumentation folge, kann der Anleger die realisierten Verluste von €200 nicht ins nächste Jahr mitnehmen? Leuchtet mir nicht ein, ist nicht genau das Sinn und Zweck der Verlusttöpfe? Könnte doch sein, dass nach drei oder vier Jahren ein guter Tipp oder guter Trade 2000€ Gewinn bringt. So müsste er dann durch die akkumulierten Verluste von €600-800 Euro und dem Freibetrag von €801 exemplarisch nur zwischen €400-600 Euro versteuern.

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Undercover
vor 11 Minuten von Actio:

Wenn keine Verlustbescheinigung beantragt wird, wird der Verlusttopf dann automatisch in das nächste Jahr übertragen? Ich meine, so etwas gelesen zu haben. Bin mir aber nicht mehr sicher.

 

Kann ja sein, dass ein Anleger pro Jahr 400€ Verluste realisiert, aber entweder keine Gewinne macht oder sagen wir mal nur 200€ Gewinn. Wenn ich nun Undercovers Argumentation folge, kann der Anleger die realisierten Verluste von €200 nicht ins nächste Jahr mitnehmen? Leuchtet mir nicht ein, ist nicht genau das Sinn und Zweck der Verlusttöpfe? Könnte doch sein, dass nach drei oder vier Jahren ein guter Tipp oder guter Trade 2000€ Gewinn bringt. So müsste er dann durch die akkumulierten Verluste von €600-800 Euro und dem Freibetrag von €801 exemplarisch nur zwischen €400-600 Euro versteuern.

Ich sehe da jetzt keinen Widerspruch.

Die Verluste werden entweder im Topf vorgetragen oder eben bescheinigt und der Topf gelöscht.

Dann kann man sie bei der Steuererklärung verwenden.

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