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Simon121

Alte Goldmünzen verkaufen - Probleme mit Bank/Finanzamt?

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Simon121

Hallo zusammen,

ich habe von meinm 8. bis zu meinem 18. Lebensjahr jedes Jahr eine Unze Gold geschenkt bekommen.
Nun würde ich gerne die Hälfte verkaufen. Es gibt einen Goldankaufladen, der das Geld direkt aufs Konto überweist.
Wenn ich nun 8.000 Euro überwiesen bekommen, bekomme ich dann Probleme mit der Bank bzw. dem Finanzamt?
Eine Rechnung o.ä. habe ich nicht mehr... das ist auch schon 17 Jahre her.

Viele Grüße

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase

Simon,

 

Nein. Da musst du nichts tun.

 

Hintergrund:

Der Verkauf ist nicht-steuerbar, wenn die Münzen vor mehr als 1 Jahr (damals vom Schenker) gekauft wurden. Nur, wenn sie binnen Jahresfrist angeschafft wurden, gäb's eine Steuerpflicht nach § 23 EStG (Anlage SO - privates Veräußerungsgeschäft) und auch nur dann, wenn der Gewinn über dem Freibetrag von 600 €  (siehe § 23 Abs. 3 Satz 5 EstG) liegt.

 

Beim Goldverkauf will die Bank im Falle von Bareinzahlungen ab 10.000 € Deinen Ausweis und die Quittung vom Goldhändler sehen.

 

Preise für sog. Anlagemünzen (Bullions wie Krügerrand, Maple Leaf, American Eagle, österr. Philharmoniker) folgen nur dem Goldpreis je nach Goldgehalt + Prägekosten. Informiere dich vorab, was die tagesaktuellen Preise sind. Ankauf, Verkauf haben eine Differenz von denen der Händler lebt. Lass Dich nicht übern Tisch ziehen. Die Goldggewichte in Münzen sind auf Milligramm bekannt.

Sammlermünzen (im Unterschied zu Anlagemünzen) sind ein anderes Thema: Da bezahlt man die Seltenheit der Münze über den Goldgehalt hinaus. Aber viele der Sammlermünzen haben keinen Seltenheitswert. Die Gold-DM oder Goldmünzen Olympia 1972, WM-Münzen 2006 wurden millionenfach geprägt. Und von den Pseudo-Sammlermünzen will ich gar nicht reden, die werden werttechnisch einfach wie Mini-Goldbarren behandelt.

Der Unterschied von Sammler- und Pseudo-Sammlermünzen ist der Herausgeber der Münzen: Staaten (z.B. die Bundesrepublik) prägen solche Münzen mit einem Nominalwert (z.B. 1 DM oder 10 Euro) in Gedenken oder zu einem bestimmten Anlass. Private Herausgeber dürfen die nicht als Geld prägen. Das wäre Geldfälschung. Das ist eine Art Kopierschutz. Wenn staatliche Münzen wiederkehrend (Daueranlass) geprägt werden und eine gewisse Verbreitung erreichen, spricht man von Anlagemünzen.

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Sauerlänner

Hallo zusammen,

 

auch ich sage Danke für diese Antwort, ich habe nämlich das gleiche "Luxusproblem"....

 

Wie kontrolliert das der Fiskus eigentlich?

Ich kann doch heute ein Tafelgeschäft tätigen und die Unzen, auch wenn unlogisch, am Tag darauf wieder verkaufen ohne das es jemand auf dem Schirm hat.

Oder hab ich da eine Wissenslücke?

 

Greetz

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west263
vor 14 Minuten von Sauerlänner:

Ich kann doch heute ein Tafelgeschäft tätigen und die Unzen, auch wenn unlogisch, am Tag darauf wieder verkaufen ohne das es jemand auf dem Schirm hat.

klar kannst Du.

Allerdings seit dem 01.01.2019 nur noch für 2k € anonym, kaufen und verkaufen.

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Shonsu
vor 21 Minuten von Sauerlänner:

Hallo zusammen,

 

auch ich sage Danke für diese Antwort, ich habe nämlich das gleiche "Luxusproblem"....

 

Wie kontrolliert das der Fiskus eigentlich?

Ich kann doch heute ein Tafelgeschäft tätigen und die Unzen, auch wenn unlogisch, am Tag darauf wieder verkaufen ohne das es jemand auf dem Schirm hat.

Oder hab ich da eine Wissenslücke?

 

Greetz

Ja das kannst Du, es ist aber trotzdem illegal und wenn Du erwischt wirst steckst Du in der Sch...
So wie fast jeder zu schnell fährt und wenn es blitzt muss man eben Zahlen ;)

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MeinNameIstHase

Fakt ist, dass das FA sowas meist im Rahmen eines Rosenkriegs einer Scheidung erfährt. 

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Maciej
vor 11 Stunden von Simon121:

Wenn ich nun 8.000 Euro überwiesen bekommen, bekomme ich dann Probleme mit der Bank bzw. dem Finanzamt?

Der Verkauf und das Finanzamt sollten, wie oben schon geschrieben, hier kein Problem darstellen. Einige Banken haben sich bei "ungewöhnlichen" Einzahlungen aber päpstlicher als der Papst. Da solltest du zumindest auf Nachfragen zur Herkunft des Geldes vorbereitet sein.

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kleinerfisch
vor 9 Stunden von MeinNameIstHase:

Beim Goldverkauf will die Bank im Falle von Bareinzahlungen ab 10.000 € Deinen Ausweis und die Quittung vom Goldhändler sehen.

Woher weiß denn die Bank, dass es ein Goldverkauf war?

Außerdem: Der TO will Geld überwiesen bekommen.

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 2 Stunden von kleinerfisch:

Woher weiß denn die Bank, dass es ein Goldverkauf war?

... im Falle von Bareinzahlungen ...

Ich hätte besser schreiben sollen: Bei Bareinzahlungen im Zusammenhang mit dem Goldverkauf .... (gilt durchaus für alle Bareinzahlungen, aber hier geht's a um Goldverkauf)

Selbst wenn das Geld vom Händler nur überwiesen wird, besteht die Möglichkeit, dass die Bank die Gutschrift hinterfragt. Kommt auf den Einzelfall an, wie die Geldwäsche intern 'anschlägt'.

 

Nebenbei: Überweisung täte ich nicht von jedem akzeptieren, denn das heißt, dass der Händler das Gold hat und ich dann warten muss, bis er sich bequemt, es zu überweisen. Das muss dann schon ein vertrauenswürdiger Händler sein. Und genau diese Info hat man nicht, wenn man das seit Jahrzehnten zum ersten Mal macht.

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Undercover
vor 10 Minuten von MeinNameIstHase:

... im Falle von Bareinzahlungen ...

Nebenbei: Überweisung täte ich nicht von jedem akzeptieren, denn das heißt, dass der Händler das Gold hat und ich dann warten muss, bis er sich bequemt, es zu überweisen. Das muss dann schon ein vertrauenswürdiger Händler sein.

Wenn man gegen bar verkauft kann man das Geld auch einfach behalten und nach und nach ausgeben.

Mit einer Verkaufs-Rechnung von einem etablierten Händler der nicht morgen insolvent wird ist man wohl auf der sicheren Seite.

Der bezahlt sicherlich umgehend.

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Norica
Am 18.11.2021 um 10:05 von Simon121:

Hallo zusammen,

ich habe von meinm 8. bis zu meinem 18. Lebensjahr jedes Jahr eine Unze Gold geschenkt bekommen.
Nun würde ich gerne die Hälfte verkaufen. Es gibt einen Goldankaufladen, der das Geld direkt aufs Konto überweist.
Wenn ich nun 8.000 Euro überwiesen bekommen, bekomme ich dann Probleme mit der Bank bzw. dem Finanzamt?
Eine Rechnung o.ä. habe ich nicht mehr... das ist auch schon 17 Jahre her.

Viele Grüße

Hm, Goldankaufladen... Ich persönlich würde nur Bargeld nehmen. Das das Gold gegen das Versprechen einer Überweisung auf dem Tisch lassen? Würde ich eine schlechte Idee nennen.

Trotzdem, viel Erfolg beim Verkauf.

 

 

SG

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chirlu
vor 31 Minuten von Norica:

das Gold gegen das Versprechen einer Überweisung auf dem Tisch lassen? Würde ich eine schlechte Idee nennen.

 

Vielleicht bieten sie eine Echtzeitüberweisung an. Dann könnte @Simon121 noch im Laden prüfen, ob die Überweisung eingegangen ist (vorausgesetzt, seine Bank unterstützt eingehende Echtzeitüberweisungen).

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Simon121

Bieten tatsächlich eine Echtzeit-Überweisung an. 

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Simon121

Was würde aber passieren, wenn ich für 8000 Euro Gold verkaufe, die Herkunft aber nicht nachweisen kann (da vor 20 Jahre in Münzform geschenkt bekommen). Erwartet mich dann eine Strafe? Ich verstehe das nicht ganz.

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Ken_Tucky

Steht weiter oben im Thread...bis 10.000 Euro kein Problem.

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PKW

Der Händler ist halt verpflichtet, deine Personalien aufzunehmen. Damit bist Du eine Karteileiche in seiner Kartei. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird sich danach niemand für diese Kartei interessieren, niemand wird nach der Herkunft deiner 5 Unzen fragen.
Erst wenn Du übermorgen als Mafiaboss etc. hops genommen wirst, dann werden die in jede deiner Ritzen kriechen.
Oder wenn überübermorgen die SED an die Macht kommt und alle Reichen erschießen will, dann werden die Karteien aller Goldankäufer durchkämmt um nach verborgenen Schatzbesitzern zu fahnden. Aber selbst dann biste mit 5 Unzen eine kleine Leuchte. Vielleicht wird dich dennoch Genosse Polizist befragen, woher deine 5 Unzen kommen. Wenn der verstorbene Onkel dann nicht mehr bestätigen kann, dass er dir das geschenkt hat, dann wird eben gefragt, ob jemand sonst die damalige Schenkung bestätigen kann. In einem Rechtsstaaat könntest Du eine Angabe an Eides statt ablegen um deine Aussage zu untermauern, aber wer weiss wie es ist wenn Genosse Polizist wird.
Wie wahrscheinlich ist das für dich? Ich würde mich eher darum sorgen, dass mich ein Flusspferd beim nächsten Urlaub umbringt.

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Simon121

Nur aus Interesse… sprechen sich Banken eigentlich ab? Nehmen wir zB an ich lasse den Betrag für Gold von 10 k auf das eine Konto und  nochmal für 10 k auf ein anderes überweisen? Geht das, wenn man nicht alles auf einem Konto haben will? 

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Bassinus
· bearbeitet von Bassinus

Nein. Bankgeheimnis. Bank A kann auf keiner rechtlichen Grundlage Bank B Fragen über deine Person stellen oder sich gegenseitig "Kontrollmitteilungen" für was auch immer schicken. Außer du befreist die Banken davon. Eine derartige Klausel wäre mir nicht bekannt in den AGB von in Deutschland zugelassenen Banken. Sollte bei dir eine drin stehen, wäre das "überraschend" und würde nicht gelten.

 

Also Banken können sich nicht absprechen. Menschen können das aber. Sollten sich die Bankangestellten kennen und zufällig das Gespräch auf den Typen fallen der heute völlig aufgeregt Geld eingezahlt hat... Dann kann jeder Angestellte nochmal in sich gehen und die Meldung jeweils für sich anstoßen. Eine Doppelmeldung wird zumindest beim Finanzamt dann weitere Vorermittlungen ergeben. Ob sich daraus dann jedoch was ergibt, kommt auf Bearbeiter und dein "Standing" an. 

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kleinerfisch
vor 3 Stunden von Simon121:

Nehmen wir zB an ich lasse den Betrag für Gold von 10 k auf das eine Konto und  nochmal für 10 k auf ein anderes überweisen?

Bei Überweisungen passiert gar nichts. Da gibt es ja einen Papertrail.

Das ganze hier besprochene Geldwäschegedöns greift nur bei Bareinzahlung!

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Simon121

Das heißt, wenn ich Gold z.B. für 30.000 Euro in einer Wechselbude verkaufe und mir 3 x 10.000 Euro auf drei verschiedene Bankkonten überweisen lassen würde, würde das Finanzamt nicht stutzig werden? Ist irgendwie ziemlich intransparent.

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kleinerfisch

Was ist daran intransparent?

Überwacht werden Bareinzahlungen ab 10k und Gold-Transaktionen uber (oder bis) 2k. Beides wäre sonst anonym.

Hintergrund ist nicht so sehr die Steuer sondern mehr die Geldwäsche und Terrorfinanzierung.

Wenn ein Schwarzarbeiter sein Geld schön in kleinen Scheibchen unter 10k bar auf sein Konto einzahlt, erfährt keine Behörde davon. Das Gleiche gilt, wenn ein Mafioso seine Drogengewinne so legalisiert. Erst wenn die Behörden durch Steuerfahndung oder Strafverfahren Zugang zum Konto bekommen, können sie dies nachvollziehen.

Die Untergrenze ist natürlich willkürlich, aber das Verfahren soll weder die Bürger noch die Banken übermässig belasten noch die Behörden mit Meldungen überschütten.

Schließlich zahlen Millionen von Einzelhändlern ständig Barbeträge auf Banken ein und auch für Privatleute lassen sich sicher Fälle konstruieren, wo dies völlig legal passiert.

Beim Gold gilt im Prinzip das Gleiche.

Strafbare Handlungen mit hohen Beträgen werden so erschwert aber nicht verhindert, ohne dass das normale und legale Leben übermässig behindert wird.

 

Reichen diese Voschriften aus?

Nicht umsonst gilt Deutschland als ein Paradies für Geldwäsche. Z.B. kann man bis heute Immobilien in bar kaufen, ohne Nachweise über die Herkunft des Geldes (will die neue Regierung laut Koalitionsvertrag angehen - schaun mer mal...).

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Malvolio
· bearbeitet von Malvolio
Am 29.11.2021 um 10:11 von Simon121:

Das heißt, wenn ich Gold z.B. für 30.000 Euro in einer Wechselbude verkaufe und mir 3 x 10.000 Euro auf drei verschiedene Bankkonten überweisen lassen würde, würde das Finanzamt nicht stutzig werden? Ist irgendwie ziemlich intransparent.

Evt. müsste die Wechselstube eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgeben. Ob und gg.f was dann passiert, weiß aber wohl niemand so genau. 

 

GoAML Home (bund.de)

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Simon121

Hallo,

ich habe vor langer Zeit mal von meinen Großeltern Gold im Wert von ca. 50 K übergeben bekommen. 
 

Wenn ich nun innerhalb ein paar Monate hin und wieder ein paar Münzen (abhängig vom Kurs) in einer Wechselstube verkaufe und mir per Direktüberweisung aufs Konto überweisen lasse,

könnte ich hier aus irgendeinem Grund Probleme bekommen? Immerhin habe ich keinen Nachweis über die Herkunft.

 

Wenn ja, wie läuft das ab? Durchsucht das Finanzamt regelmäßig Konten bzgl. verdächtiger Überweisungen oder gibt die Wechselstube Infos an den Fiskus oder meldet die Bank die Überweisungen der Wechselstube an den Fiskus? 
 

über ein paar Infos würde ich mich freuen, da ich keine Probleme bekommen möchte. Danke.

 

Edit (mod): Threads zusammengelegt! (siehe Anm. reckoner)

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reckoner

Hallo,

 

man muss es einfach glaubhaft machen, dazu gibt es zahlreiche Möglichkeiten (Bestätigung der Großeltern, Kaufbelege der Großeltern u.s.w.). Und es sollte natürlich auch in die Vermögenssphäre der Großeltern passen.

 

Außerdem sage ich immer, dass man größere Geschenke - wie vorgeschrieben - dem Finanzamt anzeigen sollte; damit wäre es bereits erledigt.

 

Zitat

Wenn ja, wie läuft das ab?

Es gibt keinen legalen Grund das zu wissen ... - aber trotzdem: Informiere dich mal über Geldwäsche, und wer da was melden muss.

 

Stefan

 

PS: Warum jetzt ein neuer Thread?

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