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Rumpelstilzchen

Wann taxiert das Steueramt ein «Börseler» als Händler?

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Rumpelstilzchen

Man hört hier in der Schweiz immer wieder, dass eine Privatperson, welche viele Börsentransaktionen pro Jahr macht, oft als «Händler» eingestuft wird und folglich auch die Kursgewinne versteuern muss.

Meine Fragen:

- gibt es diese Auslegung auch in anderen Ländern als der Schweiz?

- hat hier im Forum jemand diesbezüglich Erfahrung?

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Bassinus

Also in Deutschland gehören Einkünfte aus 20 EStG grundsätzlich der privaten Vermögenssphäre an, außer! sie werden unter einer anderen Einkunftsart generiert. In De hauptsächlich also im gewerblichen Bereich unter 15 EStG zum Beispiel als Personengesellschaft oder eingetragener Kaufmann, wenn die Anlage dem Wirtschaftlichen Interesse der Firma/Unternehmen dient. Das Problem: Gewinne sollen gern privat vereinnahmt werden da KapEst als Abgeltungssteuer für viele lukrativer ist. Verluste sollen aber doch bitte im Unternehmen passieren, da diese sonst nicht verrechnet werden dürfen.

 

In Deutschland ist es daher andersrum. Es ist eher schwer "Händler" zu werden. Insbesondere ohne Unternehmenskonstruktion. 

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