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tino_tt

Rein Arbeitgeber-finanzierte bAV (WWK Premium FondsRente protect als Direktversicherung) lohnenswert?

Empfohlene Beiträge

tino_tt

Hallo zusammen,

 

bei meinem Arbeitgeber besteht die Möglichkeit einen bAV-Vertrag abzuschließen, in den sie pro Monat 60 EUR einzahlen würden und der Vertrag als rein arbeitgeber-finanzierter Vertrag möglich wäre. Als Anbieter und Produkt wurde ohne weitere Alternativen

 

   WWK Premium FondsRente protect als Direktversicherung durch Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG

 

ausgewählt.

 

Basisangaben zur persönlichen Situation

 

2.1 Alter, Familienstand, Kinder, geplanter Renteneintritt - 40 Jahre alt, verheiratet, 2 Kinder (6+3), Renteneintritt voraussichtlich 2047

2.2 Berufliche Situation / Bruttojahreseinkommen / wieviel Geld bleibt bei Abzug aller Kosten im Monat übrig - Angesteller mit 100k€ Bruttojahreseinkommen

2.7 bisherige Erfahrung mit Altersvorsorgeanlagen

  • Altersvorsorge über ETF-Sparplan
  • Bestands-Riester Vertrag ruhend UniProfiRente
  • bAV-Vertrag aus 2005 bis 2012 HDI nach Ausscheiden aus dem Unternehmen, stillgelegt mangels lukrativer Übernahmemöglichkeiten bei neuen Arbeitgebern

 

Meine primäre Frage ist: spricht irgendetwas dagegen den Vertrag als rein arbeitgeberfinanziert mitzunehmen? Ich bin jetzt 1 Jahr im Unternehmen, gehe tendentiell allerdings auch nicht davon aus bis zur Rente im Unternehmen zu bleiben, sondern eher noch 2-4 Jahre (wobei man nie nie sagen sollte), so dass dort abzgl. der Kosten gerade auch in den ersten Jahren aber auch kaum was hängen bleiben dürfte.

 

Für die Anwartschaft bräuchte ich ja aber drei Jahre Unternehmenszugehörigkeit oder kann ich den Vertrag auch vorher zu einem anderen AG mitnehmen?

Wenn nicht, was passiert mit einem Vertrag, in dem die Einzahlungen kaum die Kosten decken und dieser dann stillgelegt wird?

 

Vielen Dank

Tino

 

---

 

Zum Produkt, Auszug aus dem Angebot für 100 Euro monatlicher Beitrag:

 

WWK Premium FondsRente protect als Direktversicherung durch Entgeltumwandlung nach § 3 Nr. 63 EStG

 

Die WWK Premium FondsRente protect nach Tarif FVG09 NT ist eine fondsgebundene Rentenversicherung mit garantierter Mindestleistung im Erlebensfall in Höhe von 100 % der eingezahlten Beiträge.
Hierbei handelt es sich um eine Direktversicherung im Sinne des § 1b Absatz 2 des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) und des § 3 Nr. 63 Einkommensteuergesetz (EStG).

 

Versichertes bzw. ausgeschlossenes Risiko
Versicherte Person: geboren 1980
Sie haben folgende Produkteigenschaften gewählt:

 

Vor Rentenbeginn:
- Im Todesfall Auszahlung des Gesamtguthabens
- Höchststandsabsicherung

 

Ab Rentenbeginn:
- Individuelle Rentengarantiezeit

 

Versicherungsbeginn am: 01.01.2022
Beitragszahlungsdauer bis zum: 01.01.2048
Ende der Grundphase am: 01.01.2048
alternativer Rentenbeginn am: 01.01.2048

 

monatlicher Beitrag: 100,00 EUR (davon würde der Arbeitgeber 60 EUR übernehmen oder eben die Variante rein arbeitgeberfinanziert)

 

Leistung im Erlebensfall


Bei Erleben des vereinbarten Rentenbeginns erhalten Sie monatlich eine lebenslang garantierte Rente in Euro. Alternativ können Sie eine Kapitalauszahlung bis zu 30 % oder zu 100 % beantragen. Die Höhe der Rente oder der Kapitalauszahlung ist abhängig vom Wert des Gesamtguthabens zu Rentenbeginn. Als Mindestleistung garantieren wir Ihnen ab dem 01.01.2048 die Summe der entrichteten Beiträge (ohne Beiträge für evtl. eingeschlossene Zusatzversicherungen).

 

Erlebensfallleistung ab Rentenbeginn
zum alternativen Rentenbeginn am 01.01.2048
- Individuelle Rentengarantiezeit 5 Jahre
- Gewinnsystem Teildynamische Plusrente
- Garantierte monatliche Rente von 30,37 EUR pro 10.000 EUR Rentenkapital (garantierter Rentenfaktor)

 

In den Beitrag einkalkulierte Kosten

 

Einmalige Abschluss- und Vertriebskosten
Für die Dauer der Grundphase sind einmalige Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 2,50 % der Beitragssumme einkalkuliert. Dies entspricht 780,00 EUR.

 

Laufende Kosten
Während der beitragspflichtigen Dauer der Grundphase sind jährlich Verwaltungskosten in Höhe von 81,12 EUR einkalkuliert. Zusätzlich sind während der Dauer der Ansparzeit jährlich Verwaltungskosten in Höhe von 0,55 % des Fondsguthabens, sowie 0,45 % des konventionellen Guthabens einkalkuliert. Dies entspricht 55,00 EUR bei 10.000,00 EUR Fondsguthaben und 45,00 EUR bei 10.000,00 EUR konventionellem Guthaben. Ihr Versicherungsvertrag garantiert Ihnen zum Ende der Grundphase die vereinbarte Mindestleistung. Die Absicherung dieser garantierten Leistung verursacht jährliche Absicherungskosten, die in Höhe von 2,00 % des Fondsguthabens in den Vertrag einkalkuliert sind. Das entspricht beispielsweise 200,00 EUR bei 10.000,00 EUR Fondsguthaben. Die tatsächlichen Absicherungskosten fallen in der Regel geringer aus. Die Differenz wird Ihrem Vertrag dann als Überschussbeteiligung gutgeschrieben. Aktuell werden dem Vertrag 1,20 % gutgeschrieben, sodass die tatsächlichen jährlichen Absicherungskosten lediglich 0,80 % des Fondsguthabens betragen. Das sind beispielsweise 80,00 EUR bei 10.000,00 EUR Fondsguthaben.
Ab Rentenbeginn sind jährlich Verwaltungskosten in Höhe von 2,00 % der garantierten Jahresrente einkalkuliert. Dies entspricht beispielsweise 240,00 EUR bei 12.000,00 EUR Jahresrente.

 

Sonstige Kosten und Gebühren
Bei der Anlage in Fondsanteile fallen keine Ausgabeaufschläge an. Bei der Ermittlung von Renten aus der Überschussbeteiligung werden für die Dauer des Rentenbezugs jährliche Verwaltungskosten in Höhe von 2,00 % der jeweiligen Jahresrente angesetzt. Dies entspricht beispielsweise 240,00 EUR jährlich bei 12.000,00 EUR Jahresrente aus der Überschussbeteiligung. Für die Verwaltung der Fonds erheben die Kapitalverwaltungsgesellschaften Gebühren, die Ihnen nicht direkt belastet, sondern fondsintern verrechnet werden. Diese Gebühren schlagen sich auf die Wertentwicklung der Fonds nieder. Ein Teil dieser Gebühren, der sich je nach Art des Fonds und Höhe der Verwaltungsvergütung in einer Spannbreite von null bis drei Viertel der Verwaltungsvergütung bewegen kann, wird der WWK Lebensversicherung a. G. rückvergütet und kann für die Deckung von Verwaltungskosten verwendet werden. Die Überschussbeteiligung aus der Rückvergütung des/der von Ihnen gewählten Fonds können Sie der Übersicht der Ihrer Fondsauswahl zugrunde liegenden Fondskosten (ongoing charges) entnehmen. Diese ist Teil des Versorgungsvorschlags.
 

 

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Feranda
vor 2 Stunden von tino_tt:

Für die Anwartschaft bräuchte ich ja aber drei Jahre Unternehmenszugehörigkeit oder kann ich den Vertrag auch vorher zu einem anderen AG mitnehmen?

Wenn nicht, was passiert mit einem Vertrag, in dem die Einzahlungen kaum die Kosten decken und dieser dann stillgelegt wird?

Korrekt, bei rein AG finanzierter BaV benötigst du mindestens 3 Jahre. Erst danach werden die Ansprüche unverfallbar.

Warum sollten die Einzahlungen kaum die Kosten decken? Übertreib mal nicht, so hoch sind die Abschlusskosten auch wieder nicht :-*.

Aber was vor den 3 Jahren passiert kann dir relativ egal sein.

vor 2 Stunden von tino_tt:

monatlicher Beitrag: 100,00 EUR (davon würde der Arbeitgeber 60 EUR übernehmen oder eben die Variante rein arbeitgeberfinanziert)

Dann wäre es Entgeltumwandlung und die Ansprüche wären auch sofort unverfallbar. Mit allen pros und cons die eine BaV halt so hat. Wie viel sponsirt der AG denn bei Entgeltumwandlung on top?

 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver

Rein AG finanziert => mitnehmen und vergessen. Kommt was raus: nice to have. Kommt nix raus: who cares. 

 

vor 6 Minuten von Feranda:

Dann wäre es Entgeltumwandlung und die Ansprüche wären auch sofort unverfallbar.

 

Aber nur der entgeltumgewandelte Teil ist dann sofort unverfallbar. 

 

Zitat

Mit allen pros und cons die eine BaV halt so hat. Wie viel sponsirt der AG denn bei Entgeltumwandlung on top?

 

Wuerde ich bei dem Produkt nur in Betracht ziehen wenn der AG min. 50% Zuschuss gibt. Wovon nicht auszugehen ist wenn bei €100k grad mal €60 im Monat rausspringen.

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bondholder
· bearbeitet von bondholder
vor 2 Stunden von tino_tt:

Meine primäre Frage ist: spricht irgendetwas dagegen den Vertrag als rein arbeitgeberfinanziert mitzunehmen?

Das Geld vom Arbeitgeber würde ich mitnehmen – unterm Strich wird da bestimmt nach drei Jahren eine Auszahlung größer als null Euro herauskommen. Wenn der Job so unerträglich wäre, dass du dich jetzt schon woanders bewirbst, würdest du ja wohl nicht fragen, oder?

 

Dein eigenes Geld kannst du selbst besser anlegen.

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Feranda
vor einer Stunde von cjdenver:

Aber nur der entgeltumgewandelte Teil ist dann sofort unverfallbar. 

Nö.

"Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die Beiträge zu der bAV aufgebracht hat. Das gilt auch für den ab 2019 bzw. 2022 geltenden gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des Beitrags."

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation

Der Vertrag interessiert mich - ich habe mal ausgerechnet, wie sich die diversen Kosten auswirken. Dabei bin ich von einer Rendite von 4,5% ausgegangen. Die Absicherungskosten bei der Versicherung werden recht schwammig mit "2%, zurzeit weniger", angegeben - ich habe mit 1% gerechnet. Das Thema "Steuern" habe ich nicht betrachtet.

 

 

image.thumb.png.d65c2eb4873ce13783428ba0e9719d6f.png

 

Im linken Block habe ich den Versicherungsverlauf durchgerechnet, wenn 100 € pro Monat eingezahlt werden. Am Ende der Ansparzeit ergibt sich ein Guthaben von 42.300 €.

 

Wenn man die 100 € pro Monat direkt in einen ETF Sparplan einzahlen würde (gleiche oder ähnliche Fonds wie bei der Versicherungslösung), ergäbe sich ein End-Guthaben von 56.900 € - allerdings ohne Garantie der eingezahlten Beiträge. Die Kosten der Versicherungslösung sind also: 56.900 € - 42.300 € = 14.600 €.

 

Wenn man alternativ nur 40 € Monat in einen ETF Sparplan einzahlen würde, ergäbe sich ein End-Guthaben von 21.921 €.

 

Also, wenn man bei der Versicherungslösung 40 € pro Monat selbst zahlt und dann am Ende ein Guthaben von 42.300 € hat, ist das nicht schlecht! Wenn man hingegen 100 € pro Monat in die Versicherungslösung einzahlen würde (weil es keinen AG-Anteil gäbe), wäre ein Ergebnis von 42.300 € schlecht, weil man auch 56.900 € haben könnte.

 

Allerdings sieht man auch, dass es richtig schöne Zinsen erst am Ende gibt. Wenn man also nur ein paar wenige Jahre bei der Firma bleibt und dann wieder wechselt, ist ein solcher Vertrag mehr Aufwand, als es sich lohnt. 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 6 Stunden von Feranda:

Nö.

 

Doch. 

 

Zitat

"Der Anspruch auf die Versorgungsleistung aus den eingezahlten Beiträgen ist bei einem Arbeitgeberwechsel gesichert, da der Arbeitnehmer selbst die Beiträge zu der bAV aufgebracht hat. Das gilt auch für den ab 2019 bzw. 2022 geltenden gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent des Beitrags." [...]

...aber nicht für höhere Zuschüsse als die gesetzlichen.

 

Darum gings mir. 

 

vor 37 Minuten von stagflation:

Der Vertrag interessiert mich - ich habe mal ausgerechnet, wie sich die diversen Kosten auswirken.

 

Naja du vergleichst hier (im dritten Fall) etwas Äpfel mit Birnen denn die 60€ vom Arbeitgeber gibts unabhängig von den 40€ vom Arbeitnehmer. Du könntest höchstens mal mit dem 15% Mindestzuschuss vergleichen, wobei das dem OP auch nicht hilft.

 

Und einem Punkt hast du noch vergessen: wenn man als Arbeitnehmer irgendwann zwischendrin (sagen wir mal nach 5 Jahren) den AG wechselt hat man meist keine Möglichkeit das Ding weiterzubesparen. Das heißt entweder man bespart es dann (natürlich ohne Zuschuss) aus dem Netto weiter, oder es bleibt bis Renteneintritt liegen und dümpelt weiter vor sich hin. Verwaltungskosten (fix und variabel) fallen aber natürlich weiter an.

 

Nun haben Direktversicherungen zwar noch über das Gesetz die höchste Portabilität aller bAV-Wege, und durch die freiwillige Verbandsregelung müssten auch bei Portierung die alten Abschlusskosten beim Neuabschluss abgezogen werden, und der neue Arbeitgeber dürfte verpflichtet werden können ebenfalls eine DV anbieten zu müssen, aber trotzdem wäre mir das ganze Palaver es nicht wert für einen solchen Vertrag der mir nicht genug Renditeanreiz bietet.

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Feranda
vor einer Stunde von stagflation:

Wenn man die 100 € pro Monat direkt in einen ETF Sparplan einzahlen würde (gleiche oder ähnliche Fonds wie bei der Versicherungslösung), ergäbe sich ein End-Guthaben von 56.900 € - allerdings ohne Garantie der eingezahlten Beiträge. Die Kosten der Versicherungslösung sind also: 56.900 € - 42.300 € = 14.600 €.

Stimmt, warum sollte man bei einer BaV auch nur eine Sekunde an die tatsächlichen "Rendite" und die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung verschwenden :rolleyes:.

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cjdenver
vor 21 Minuten von Feranda:

Stimmt, warum sollte man bei einer BaV auch nur eine Sekunde an die tatsächlichen "Rendite" und die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung verschwenden :rolleyes:.

 

Sozialversicherung dürfte sich hier nix nehmen, OP ist jenseits der BBG.

 

Steuer - ja klar gibts bei bAV eine Steuerverschiebung in die Zukunft.

 

Und Rendite - meinst du ernsthaft die ist in dem Konstrukt höher als auf dem Markt verfügbar? 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 1 Stunde von Feranda:

Stimmt, warum sollte man bei einer BaV auch nur eine Sekunde an die tatsächlichen "Rendite" und die Auswirkungen auf Steuern und Sozialversicherung verschwenden :rolleyes:.

 

Bist Du an einer ernsthaften Diskussion interessiert? Oder sind das Nebelkerzen?

 

Falls das erste der Fall sein sollte, dann schlage bitte vor, wie wir die obige Rechnung noch um Steuern erweitern können, dann können wir uns das gemeinsam ansehen.

 

Soweit ich weiß, sind Zahlungen aus der bAV in der Rentenphase steuerpflichtig - und zwar mit dem persönlichen Grenzsteuersatz (bis zu 42%). Im Gegensatz dazu werden Erträge aus dem ETF-Sparplan mit der Abgeltungssteuer versteuert (typischerweise 25%). 

 

Ich kann nicht erkennen, dass der OP der bAV einen nennenswerten steuerlichen Vorteil hätte.

 

Und was die Rendite angeht: um die Modelle vergleichbar zu machen, bin ich davon ausgegangen, dass man bei allen drei Lösungen in die gleichen Wertpapiere investiert - also das gleiche Risiko hat und nach Fondskosten auf eine Rendite von 4,5% kommt. Bist Du der Meinung, dass die Versicherung bessere Fonds anbieten kann? Oder dass sie bei gleichem Risiko mehr Rendite erzielen kann? 

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Feranda
vor 11 Stunden von stagflation:

Bist Du an einer ernsthaften Diskussion interessiert?

Schwierig mit dir :rolleyes:

vor 11 Stunden von stagflation:

Falls das erste der Fall sein sollte, dann schlage bitte vor, wie wir die obige Rechnung noch um Steuern erweitern können, dann können wir uns das gemeinsam ansehen.

Na in meiner Welt zahlt er erstmal deutlich weniger Steuern in der Ansparphase. Die er ja dann fairerweise investieren könnte ;). Wenn man das mitrechnet, dann wird die Rechnung fair.

vor 11 Stunden von stagflation:

Soweit ich weiß, sind Zahlungen aus der bAV in der Rentenphase steuerpflichtig - und zwar mit dem persönlichen Grenzsteuersatz (bis zu 42%). Im Gegensatz dazu werden Erträge aus dem ETF-Sparplan mit der Abgeltungssteuer versteuert (typischerweise 25%). 

Korrekt, das darfst du dann natürlich auch noch mitrechnen.

vor 11 Stunden von stagflation:

Ich kann nicht erkennen, dass der OP der bAV einen nennenswerten steuerlichen Vorteil hätte.

Naja wenn er 60€ Eigenbeitrag hat dann zahlt er bei einem Grenzsteuersatz von 42% nur 34,80€ "Netto" selbst. Die gesparten 25,20€ kann er dann ja anlegen.

vor 11 Stunden von stagflation:

Und was die Rendite angeht: um die Modelle vergleichbar zu machen, bin ich davon ausgegangen, dass man bei allen drei Lösungen in die gleichen Wertpapiere investiert - also das gleiche Risiko hat und nach Fondskosten auf eine Rendite von 4,5% kommt. Bist Du der Meinung, dass die Versicherung bessere Fonds anbieten kann? Oder dass sie bei gleichem Risiko mehr Rendite erzielen kann? 

Ne da bin ich ganz bei dir, da passt deine Rechnung, die Rendite passen, das ist fair. Aber die fiktiven "Rendite" durch Steuerersparnisse hattest du halt nicht beachtet.

vor 12 Stunden von cjdenver:

Sozialversicherung dürfte sich hier nix nehmen, OP ist jenseits der BBG.

Stimmt, hatte ich nicht gelesen.

Vorne keine Sozialabgaben sparen aber hinten Sozialabgaben zahlen macht das schon wieder unattraktiver. Trotz Grenzsteuersatz.

 

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 17 Stunden von Feranda:

Schwierig mit dir :rolleyes:

Da bald Weihnachten ist, können wir uns ja darauf einigen, dass das Thema "Steuern" schwierig ist. :prost:

Meine Berechnungen führe ich in mehreren Schritten aus, wobei ich die Daten von Schritt zu Schritt verfeinere. Im ersten Schritt - und das ist das, was ich üblicherweise hier poste - lasse ich Steuern und Auf/Abzinsungen raus. Man bekommt dann einen groben Überblick - und man sieht, wo die Reise hingeht. Aber es ist klar, dass die berechneten Werte einen größeren Unsicherheitsfaktor haben.

 

Wenn es ein eindeutiges Ergebnis gibt (z.B. Variante A ist 100% besser als Variante B), dann kann man nach dem ersten Schritt aufhören, weil Steuer-Effekte in der Regel zwischen 0 und 30% liegen.

 

Wenn das Ergebnis nicht eindeutig ist, rechne ich weiter. Im zweiten Schritt rechne ich dann die Steuern mit ein. Wenn ich für mich rechne, ist das relativ einfach - weil ich meine Steuersätze kenne. Bei Berechnungen für andere Personen ist das natürlich schwieriger, weil man hier Zusatzannahmen treffen muss.

 

Der Fall dieses bAV-Angebots ist durchaus interessant. Ich hatte ja oben schon geschrieben, dass das bAV-Angebot von der Rendite her durchaus interessant ist (wenn man ihn bis zum Ende durchhält), weil die Kosten der Versicherung praktisch vom Arbeitgeber bezahlt werden.

 

Also rechnen wir mit Steuern:

vor 17 Stunden von Feranda:

Naja wenn er 60€ Eigenbeitrag hat dann zahlt er bei einem Grenzsteuersatz von 42% nur 34,80€ "Netto" selbst. Die gesparten 25,20€ kann er dann ja anlegen.

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die in der Ansparphase gesparten Steuern einzurechnen. Nehmen wir die Variante, die Du vorgeschlagen hast. Die gesparten Steuern werden in einem ETF-Sparplan angelegt. Allerdings beträgt der Eigenanteil des oben gezeigten bAV-Angebots nur 40 € (60 € zahlt der AG), so dass wir bei einem Grenzsteuersatz von 42% pro Monat 16,80 € zur Verfügung haben. Wenn man diese in einen ETF-Sparplan einzahlt, hat man nach 24 Jahren 9.200 € zusätzlich (rechter Block meiner obigen Berechnung multipliziert mit 16,80/40).

 

Allerdings muss man jetzt auch die Steuern bei der Entnahme einrechnen. :(

 

Betrachten wir den Fall "Auszahlung (Kapitalwahlrecht)" am Ende der Ansparphase: der VN lässt sich sein Kapital auszahlen. Welche Steuern werden fällig? Und was hat der VN dann am Ende?

 

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Wenn man die Steuern einrechnet, sieht man, dass man bei der Versicherungslösung hohe Steuern zahlen muss. Es wird der gesamte Auszahlungsbetrag versteuert - und das mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. Ich habe hier einen EkSt-Satz von 35% angenommen (statt 42%), weil ich davon ausgehe, dass der VN seinen EkSt-Satz bei der Auszahlung durch Gestaltungsmöglichkeiten etwas drücken kann.

 

Bei den beiden ETF-Sparplänen werden viel weniger Steuern fällig. Nur der Gewinn muss versteuert werden - und das auch nur mit dem Abgeltungssteuersatz von 25%.

 

Im Endeffekt bekommt man bei der Versicherungslösung zunächst 5.233 € Steuerersparnis geschenkt, die man durch eine Anlage auf 9.200 € steigern kann. Bei der Versteuerung zahlt man aber viel mehr Steuern als bei den ETF Sparplänen, so dass die 9.200 € gleich wieder verloren gehen. Wie gewonnen, so zerronnen. :(

 

@Feranda: an dem Beispiel sieht man, warum ich der Meinung bin: "Steuerersparnisse bringen in den meisten Fällen nicht viel". Oftmals gibt es sie nämlich gar nicht - und wenn doch: dann nur in ganz bestimmten Konstellationen. Das gilt insbesondere für Verträge mit nachgelagerter Besteuerung. Hier gilt in der Regel: was am Anfang über Steuerersparnis gespart wird, muss am Ende mehr gezahlt werden. Das ist kein Zufall! Die Bundesregierung hat die nachgelagerte Besteuerung nicht freiwillig eingeführt, sondern weil das Bundesverfassungsgericht sie dazu aufgefordert hat. Die Bundesregierung wollte aber nicht, dass dadurch ihre Einnahmen sinken. Sie hat die Gesetze so gemacht, dass sich der Staat das, was ihm in der Ansparphase entgeht, hinterher wieder zurückholt - zumindest im Mittel.

 

Das Ergebnis bleibt das gleiche, wie bei der Berechnung ohne Steuern: wenn man die 100 € für die Versicherungslösung selbst bezahlen müsste, wäre der ETF-Sparplan besser. Wenn man jedoch nur 40 € zahlen muss und der AG 60 € zuschießt, erhält man mit der Versicherungslösung ein besseres Ergebnis. Hier wirkt sich der Zuschuss des AG positiv aus, der die Kosten und die höheren Steuern mehr als kompensiert. Voraussetzung ist natürlich, dass man den Vertrag bis zum Ende durchhält. Wenn man den Arbeitgeber nach ein paar Jahren wieder wechselt, sollte man einen solchen bAV-Vertrag besser nicht abschließen.

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tino_tt

Hallo zusammen,

 

sorry dass ich mich jetzt erst wieder melde, aber ich hab irgendwie keine Benachrichtigungen bekommen, dass es Antworten gibt und dabei gab es davon reichlich... :-)

 

Weil es zwischendurch gefragt wurde: der AG zahlt fix 60 EUR, egal ob ich die Entgeltumwandlung mache oder nicht. Den Makler hatte ich gefragt, ob ich zwischen beiden Varianten zur Laufzeit wechseln könnte, das wurde etwas nebulös als nicht so einfach beantwortet: 

"wegen der Rechnungszinssenkung zum neuen Jahr, wäre es besser eine evtl. Gehaltsumwandlung von vorne herein mit zu vereinbaren, im selben Vertrag".

 

Ich bin zwar auch ein Freund von Excel, aber dennoch gerade verwirrt. Zumal ich nicht die so ganz die Rechnung über 25 Jahre sehe, da ich den Arbeitgeber vor der Rente sicher noch mindestens einmal wechsle, ob und wie ich den Vertrag dann mitnehme, was neues abschließe weil die Konditionen auch mal wieder besser werden, was auch immer.

 

In meiner kurzfristigen Betrachtung über 3 bis 5 Jahre habe ich doch folgende Optionen:

 

a) reine Arbeitgeber-finanzierte bAV, unverfallbar erst nach drei Jahren, gehe ich vorher habe ich nichts gewonnen aber auch nichts eingezahlt. Bekomme ich am Ende was raus, zahle ich SV-Abgaben auf etwas was ich selber nie eingezahlt habe, bisschen was wird raus kommen

b) ich mache eine minimale Entgeltumwandlung (10 EUR wie auch immer), um der Anforderung des Maklers gerecht zu werden. Unverfallbar sind dann trotzdem nur gewissen Anteile, ggf. nur 15% on top auf meine 10 EUR?

c) ich mache eine größere Entgeltumwandlung (40+ EUR)?

 

Sind für b) und c) denn für mich Vorteile in den ersparten SV-Abgaben, die ich ggf. wie gerechnet selber getrennt davon investieren könnte? (wobei der Vergleich mit Spalte F = 100EUR in ETF für mich hinkt, da ich diese ja nicht investieren würde, sondern nur 40 EUR da ja 60 EUR vom AG kommen)

 

Gruß

Tino

 

 

 

 

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cjdenver
vor 2 Stunden von tino_tt:

Weil es zwischendurch gefragt wurde: der AG zahlt fix 60 EUR, egal ob ich die Entgeltumwandlung mache oder nicht. 

 

Wie angenommen. Dann nimm die €60 mit und gut is. 

 

vor 2 Stunden von tino_tt:

In meiner kurzfristigen Betrachtung über 3 bis 5 Jahre habe ich doch folgende Optionen:

 

a) reine Arbeitgeber-finanzierte bAV, unverfallbar erst nach drei Jahren, gehe ich vorher habe ich nichts gewonnen aber auch nichts eingezahlt. Bekomme ich am Ende was raus, zahle ich SV-Abgaben auf etwas was ich selber nie eingezahlt habe, bisschen was wird raus kommen

 

Genau so. 

 

vor 2 Stunden von tino_tt:

b) ich mache eine minimale Entgeltumwandlung (10 EUR wie auch immer), um der Anforderung des Maklers gerecht zu werden. Unverfallbar sind dann trotzdem nur gewissen Anteile, ggf. nur 15% on top auf meine 10 EUR?

 

Genau, das hat also ausser der potentiellen Steuerstundung Null Vorteile. 

 

vor 2 Stunden von tino_tt:

c) ich mache eine größere Entgeltumwandlung (40+ EUR)?

 

Wofuer? Damit du mehr von deinem Geld gebunden hast? Sehe nicht so den Sinn drin. Um die €60 sofort unverfallbar zu machen muesstest du €400 im Monat umwandeln. Das alles nur um dir die Option auf €2100 Verfallbarkeit zu sichern? Klingt fuer mich unnoetig. 

 

vor 2 Stunden von tino_tt:

Sind für b) und c) denn für mich Vorteile in den ersparten SV-Abgaben, die ich ggf. wie gerechnet selber getrennt davon investieren könnte? (wobei der Vergleich mit Spalte F = 100EUR in ETF für mich hinkt, da ich diese ja nicht investieren würde, sondern nur 40 EUR da ja 60 EUR vom AG kommen)

 

Bei deinem Brutto hast du keine SV-Abgabeneinsparung da du ueber der BBG liegst.

 

Im Gegenteil, du hast eine Schlechterstellung weil du auf die potentiellen Umwandlungsbetraege jetzt keine SV-Abgaben zahlst, deine spaetere Rente aber voll SV-pflichtig sein wird. Das macht ebenfalls nur Sinn fuer vom AG gesponserte Betraege. 

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bondholder
vor 5 Stunden von tino_tt:

Weil es zwischendurch gefragt wurde: der AG zahlt fix 60 EUR, egal ob ich die Entgeltumwandlung mache oder nicht.

Bingo! Nimm die 60 Euro mit und lege dein eigenes Geld selbst an.

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