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Pimp

Kapitalerhöhung / Gewinnberechtigte Aktien & die Dividende

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Pimp

Hallo liebe Forumsgemeinde,

 

mich beschäftigen im Zusammenhang mit dem Thema Kapitalerhöhung mehrere Fragen. Genau genommen geht es mir um einen bestimmten Fall. Und zwar nehmen wir an ein Unternehmen führt im Jahr 2020 eine ordentliche Kapitalerhöhung durch und legt fest, dass die "neuen Aktien" aber erst zum 1.1.2021 gewinnberechtigt sein sollen. Nun schüttet das Unternehmen in 2021 eine Dividende für das Wirtschaftsjahr 2020 aus.

 

Fragen:

 

Sind die neuen Aktien dann berechtigt zum Bezug der ausgeschütteten Dividende für 2020?

 

Wann gehen die neuen Aktien in den Bestand der alten Aktien über?

 

Gibt es zu diesen Sachverhalten feste Vorgaben im Aktiengesetz oder kann man das als Unternehmen individuell gestalten?

 

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

 

Beste Grüße,

Marc

 

 

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dev
vor 7 Stunden von Pimp:

dass die "neuen Aktien" aber erst zum 1.1.2021 gewinnberechtigt sein sollen. Nun schüttet das Unternehmen in 2021 eine Dividende für das Wirtschaftsjahr 2020 aus.

 

Fragen:

 

Sind die neuen Aktien dann berechtigt zum Bezug der ausgeschütteten Dividende für 2020?

Nein, hattest du sogar selbst geschrieben. ;-)

vor 7 Stunden von Pimp:

Wann gehen die neuen Aktien in den Bestand der alten Aktien über?

Das steht in den Bedingungen der neuen Aktien und kann bei jeder Kapitalerhöhung anders sein.

vor 7 Stunden von Pimp:

Gibt es zu diesen Sachverhalten feste Vorgaben im Aktiengesetz oder kann man das als Unternehmen individuell gestalten?

Das ist individuell gestaltbar.

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chirlu

Es ist sehr unüblich geworden, junge Aktien mit einer abweichenden Gewinnberechtigung auszustatten – das verursacht nur zusätzlichen Aufwand (und damit Kosten) ohne besonderen Nutzen. Daher sind die Fragen eher von theoretischem Interesse.

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Ramstein
· bearbeitet von Ramstein

So theoretisch ist das Thema auch nicht. Gerade wieder erlebt:

Die Deutsche Bank meldet für eine japanische Aktie einen Aktiensplit und bucht die neuen Aktien ein mit Valuta 30.8.

Firmenwebsite sagt: Record Day für Dividendenberechtigung ist der 31.8.

Trotzdem wird nach 3 Monaten die Dividende für die neuen Aktien storniert. Erklärung: keine.

 

Grund: Einbuchungsvaluta war falsch. Das konnte man aber nur auf der IR-Seite auf Japanisch (Google Translate) finden.

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Pimp

Erstmal herzlichen Dank für eure Antworten. 

 

Ich hatte zwischenzeitlich etwas bei Wikipedia gefunden und dort heißt es sinngemäß: "Neue Aktien gehen in den Bestand der alten Aktien über sobald sie mit den gleichen Rechten ausgestattet sind wie die alten Aktien."

 

Ich schließe daraus: Wenn man die Gewinnberechtigung der neuen Aktien auf den 1.1. des Jahres der Kapitalerhöhung datiert und während diesen Jahres soll eine Dividendenausschüttung stattfinden dann können die neuen Aktien frühestens am Ex-Tag übergehen in die Masse der alten Aktien, weil Cum-Dividende nicht mit den gleichen Rechten ausgestattet waren, da sie nicht berechtigt waren zum Bezug der Dividende für das Vorjahr.

 

Würdet ihr dieser Folgerung zustimmen? Wie läuft das in der Praxis?

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chirlu

Ja.

 

vor 20 Minuten von Pimp:

Wie läuft das in der Praxis?

 

Wie gesagt, eigentlich gar nicht mehr.

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Pimp
vor 8 Minuten von chirlu:

Wie gesagt, eigentlich gar nicht mehr.

Das Gewinnberechtigungsdatum auf den 1.1. des Jahres zu setzen in dem die Kapitalerhöhung stattfindet ist doch ziemlich üblich. Zumindest ist das mein Eindruck. Insofern, verwirrt mich diese Antwort jetzt.

 

Ich hatte in diesem Zusammenhang auch gelesen, dass ein Unternehmen auch den 1.1. des Vorjahres wählen kann, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass es noch keinen Verwendungsbeschluss über den Bilanzgewinn gibt. Wenn das Unternehmen aber will, dass die Aktien auch für das Jahr der Kapitalerhöhung sofort voll gewinnberechtigt sind dann müsste es zwingend den 1.1. des Vorjahres wählen. Insofern gehe ich davon aus, dass dieser Fall eher selten auftritt.

 

Also was ist die Alternative? Wie läuft es in der Regel?

 

 

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chirlu
vor 4 Minuten von Pimp:

Das Gewinnberechtigungsdatum auf den 1.1. des Jahres zu setzen in dem die Kapitalerhöhung stattfindet ist doch ziemlich üblich. Zumindest ist das mein Eindruck.

 

Wenn der Dividendentermin schon war, paßt das ja auch.

 

Es ist nur einfach so, daß keiner mehr Lust hat auf gesonderte Gattung und alles, was daran hängt.

vor 9 Stunden von chirlu:

das verursacht nur zusätzlichen Aufwand (und damit Kosten) ohne besonderen Nutzen.

 

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Pimp
vor 4 Minuten von chirlu:

 

Wenn der Dividendentermin schon war, paßt das ja auch.

 

Es ist nur einfach so, daß keiner mehr Lust hat auf gesonderte Gattung und alles, was daran hängt.

 

Verstehe, das heißt in der Praxis wird eine Kapitalerhöhung regelmäßig durchgeführt nachdem die Dividende für das Vorjahr ausgeschüttet wurde weil man so keine weitere Aktiengattung auf den Markt bringen muss.

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Yerg
vor 44 Minuten von Pimp:

Würdet ihr dieser Folgerung zustimmen? Wie läuft das in der Praxis?

Unterschiedliche WKN.

 

vor 7 Minuten von Pimp:

Verstehe, das heißt in der Praxis wird eine Kapitalerhöhung regelmäßig durchgeführt nachdem die Dividende für das Vorjahr ausgeschüttet wurde weil man so keine weitere Aktiengattung auf den Markt bringen muss.

Das stimmt nicht. Ich habe in diesem Jahr eine Kapitalerhöhung gezeichnet die mit Gewinnberechtigung ab dem 1.1.2020, also inklusive Vorjahr, ausgestattet war. Ich würde es eher so formulieren: in der Praxis wird eine Kapitalerhöhung so durchgeführt, dass die neuen Aktien die gleiche Dividendenberechtigung wie die bereits auf dem Markt befindlichen haben.

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Pimp
vor 5 Minuten von Yerg:

Das stimmt nicht. Ich habe in diesem Jahr eine Kapitalerhöhung gezeichnet die mit Gewinnberechtigung ab dem 1.1.2020, also inklusive Vorjahr, ausgestattet war. Ich würde es eher so formulieren: in der Praxis wird eine Kapitalerhöhung so durchgeführt, dass die neuen Aktien die gleiche Dividendenberechtigung wie die bereits auf dem Markt befindlichen haben.

Ok, ich sehe es gibt also unterschiedliche Meinungen. Aber das Beispiel, das Du beschreibst ist, wie oben bereits erwähnt, nur zulässig unter der Bedingung, dass der Bilanzgewinn des Vorjahres noch keinem Verwendungsbeschluss unterliegt zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung. Das würde ich doch eher als die Ausnahme erachten.

 

Wenn in der Praxis gewünscht ist, dass die Aktien die gleiche Dividendenberechtigung haben dann ist die sinnvollste Variante doch zu warten bis die Dividende des Vorjahres ausgeschüttet wurde.

vor 6 Minuten von Pimp:

Ok, ich sehe es gibt also unterschiedliche Meinungen. Aber das Beispiel, das Du beschreibst ist, wie oben bereits erwähnt, nur zulässig unter der Bedingung, dass der Bilanzgewinn des Vorjahres noch keinem Verwendungsbeschluss unterliegt zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung. Das würde ich doch eher als die Ausnahme erachten.

 

Wenn in der Praxis gewünscht ist, dass die Aktien die gleiche Dividendenberechtigung haben dann ist die sinnvollste Variante doch zu warten bis die Dividende des Vorjahres ausgeschüttet wurde.

Ich muss mich korrigieren. Eigentlich führen beide Varianten zum selben Ziel.

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chirlu
vor 13 Minuten von Pimp:

ich sehe es gibt also unterschiedliche Meinungen.

 

Sehe ich nicht. Alle meinen: keine separaten Gattungen schaffen.

 

vor 13 Minuten von Pimp:

unter der Bedingung, dass der Bilanzgewinn des Vorjahres noch keinem Verwendungsbeschluss unterliegt zum Zeitpunkt der Kapitalerhöhung. Das würde ich doch eher als die Ausnahme erachten.

 

Du denkst also, der Normalfall wäre eine Kapitalerhöhung in den drei Tagen zwischen dem Beschluß der Hauptversammlung über die Ausschüttung und der Ausschüttung? :rolleyes:

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Pimp
vor 1 Minute von chirlu:

 

Du denkst also, der Normalfall wäre eine Kapitalerhöhung in den drei Tagen zwischen dem Beschluß der Hauptversammlung über die Ausschüttung und der Ausschüttung? :rolleyes:

Vergiss den Satz mit der Ausnahme. -_-  Zwischen Anfang des Jahres und der Hauptversammlung ist die Voraussetzung für eine Rückdatierung der Gewinnberechtigung auf den Beginn des Vorjahres ja erfüllt. Insofern ist das wahrscheinlich gar keine Ausnahme.

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Yerg
· bearbeitet von Yerg

edit: ist schon geklärt, die Antworten haben sich zeitlich überschnitten.

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oktavian

es ist schon krass unüblich das so zu machen. Denn wer gibt da Kapital rein, wenn er/sie/d nicht weiß wieviel Dividende noch an den neuen Aktien vorbei ausgeschüttet wird? Das könnte doch eine Menge sein. Dann musste im Prospekt eine Maximaldividende für 2020 drin stehen oder sowas denn sonst wird niemand zeichnen...

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Pimp
vor 1 Minute von oktavian:

es ist schon krass unüblich das so zu machen. Denn wer gibt da Kapital rein, wenn er/sie/d nicht weiß wieviel Dividende noch an den neuen Aktien vorbei ausgeschüttet wird? Das könnte doch eine Menge sein. Dann musste im Prospekt eine Maximaldividende für 2020 drin stehen oder sowas denn sonst wird niemand zeichnen...

Hi Oktavian,

 

vielen Dank für Deine Beitrag. Ich kann jedoch nicht nachvollziehen auf welchen Post sich Dein Kommentar bezieht und kann Deinen Ausführungen daher gerade nicht ganz folgen.

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oktavian

es ging um eine Kapitalerhöhung in 2020, welche für eine nicht in der Höhe bestimmte Dividende für 2020 nicht berechtigt sein sollte nach Deinen Angaben. Bei einer Kapitalerhöhung will das Unternehmen ja etwas haben, daher würde das Risiko keiner eingehen.

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Pimp
· bearbeitet von Pimp
vor 5 Minuten von oktavian:

es ging um eine Kapitalerhöhung in 2020, welche für eine nicht in der Höhe bestimmte Dividende für 2020 nicht berechtigt sein sollte nach Deinen Angaben. Bei einer Kapitalerhöhung will das Unternehmen ja etwas haben, daher würde das Risiko keiner eingehen.

Ja, das mag sein. Es ging mir auch mehr um die theoretische Folge als darum wie wahrscheinlich es ist ob das tatsächlich jemand so machen würde. Ich hatte den Fall tatsächlich mal gesehen bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (sog. Gratisaktien). Da lag das Datum der Gewinnberechtigung zum Beispiel in der Zukunft. Ist aber nicht das Gleiche wie bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung. Das ist mir klar.

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oktavian
vor 6 Minuten von Pimp:

Gratisaktien

sind da wirklich eine Ausnahme und das würde ja auch die Dividendenhistorie verbessern, wenn die nicht sofort berechtigt wären (besser für die Optik und somit für die Aktionäre). Hatte überlegt dies als Ausnahme noch zu erwähnen. Generell sind Gratisaktien steuerlich aber auch unschön für deutsche Anleger.

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Pimp
vor 1 Minute von oktavian:

sind da wirklich eine Ausnahme und das würde ja auch die Dividendenhistorie verbessern, wenn die nicht sofort berechtigt wären (besser für die Optik und somit für die Aktionäre). Hatte überlegt dies als Ausnahme noch zu erwähnen. Generell sind Gratisaktien steuerlich aber auch unschön für deutsche Anleger.

Wobei man sich die Dividendenhistorie in der Regel auch bereinigt anzeigen lassen kann. Oftmals wird sie sogar grundsätzlich bereinigt angezeigt, was auch Sinn macht weil dadurch die Vergleichbarkeit gegeben ist. 

 

Gratisaktien haben eine steuerliche Auswirkung? Kann es sein, dass Du Bonusaktien meinst? Also eine Dividende, die in Form von Aktien ausgeschüttet wird?

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oktavian

Der Begriff Bonusaktie ist ein Synonym für Gratisaktie. Ja, tatsächlich kann das besteuert werden in DE (ob das legal ist, ist ein anderes Thema, glaube bei google haben es die Gerichte wieder kassiert). Kannst auch mal nach spin-off oder split Besteuerung schauen.

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Pimp
Gerade eben von oktavian:

Der Begriff Bonusaktie ist ein Synonym für Gratisaktie. Ja, tatsächlich kann das besteuert werden in DE (ob das legal ist, ist ein anderes Thema, glaube bei google haben es die Gerichte wieder kassiert). Kannst auch mal nach spin-off oder split Besteuerung schauen.

Da ist mein Kenntnisstand ein anderer. Als Gratisaktien werden meines Wissens neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bezeichnet, während Bonusaktien eine Dividende in Form von Aktien darstellen. Nur Letzteres ist meines Wissens ein steuerpflichtiger Vorgang. Aber ich kann mich auch irren. Ich hatte das aber gerade vor ein paar Tagen so gelesen.

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oktavian
vor 6 Minuten von Pimp:

Als Gratisaktien werden meines Wissens neue Aktien aus einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln bezeichnet, während Bonusaktien eine Dividende in Form von Aktien darstellen.

Was ist da genau der Unterschied? Vielleicht hast du da die Buchungssätze in welchem Unterkonto von Eigenkapital verbucht wird? Wirtschaftlich macht es aber keinen Unterschied.

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Pimp
Gerade eben von oktavian:

Was ist da genau der Unterschied? Vielleicht hast du da die Buchungssätze in welchem Unterkonto von Eigenkapital verbucht wird? Wirtschaftlich macht es aber keinen Unterschied.

Das Eine ist eine Gewinnausschüttung (Dividende) in Form von Aktien, das andere ist eine Kapitalerhöhung. Das ist ein erheblicher Unterschied. Bonusaktien werden regelmäßig am Markt aufgekauft um dann als Dividende ausgeschüttet zu werden. Dadurch wird die Anzahl der Aktien nicht erhöht. Auch ein elementarer Unterschied. Ist aber vermutlich nicht in allen Fällen so.

vor 5 Minuten von oktavian:

 Vielleicht hast du da die Buchungssätze in welchem Unterkonto von Eigenkapital verbucht wird? 

Ich bin zwar tatsächlich Buchhalter aber mit Buchungssätzen kann ich gerade nicht dienen, sorry. :)

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Pimp
vor 14 Minuten von oktavian:

Was ist da genau der Unterschied? Vielleicht hast du da die Buchungssätze in welchem Unterkonto von Eigenkapital verbucht wird? Wirtschaftlich macht es aber keinen Unterschied.

Wobei, den Buchungssatz für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln kenne ich natürlich:

 

Kapitalrücklage an Gezeichnetes Kapital

 

Die Kapitalrücklage wird verringert und das gezeichnete Kapital (Grundkapital) wird erhöht.

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