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Narcosplay

Einzelaktien am Jahresende verkaufen

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west263
· bearbeitet von west263
vor 10 Minuten von Kontron:

Könnte man aber auch sagen, man verkauft Anfang 22 Aktien im Gewinn, um den Freistellungsantrag auf 0 zu setzen

und danach Verluste erzeugen, damit halt die Freistellungsgrenze (801€) wenigstens 22 nicht verfällt?

nein, weil dann die Gewinne mit den neuen Verlusten neu verrechnet werden und der verfügbare FSA wieder auf verfügbare 801€ gesetzt wird.

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odensee
vor 13 Minuten von Kontron:

Könnte man aber auch sagen, man verkauft Anfang 22 Aktien im Gewinn, um den Freistellungsantrag auf 0 zu setzen

und danach Verluste erzeugen, damit halt die Freistellungsgrenze (801€) wenigstens 22 nicht verfällt?

Wenn der Freibetrag genutzt wurde und anschließend Verluste entstehen, wird zurück gerechnet. Du hast dann anschließend wieder den Freibetrag. Verlustverrechnung geht immer vor Freibetrag. Ausweg: zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Wenn Gewinne steuerfrei nach einer Spekulationsfrist von z.B. 5 Jahren Haltedauer werden kann der Schuh aber auch umgekehrt laufen

Ja, natürlich, die mögliche Änderung des Steuerechts ist ein Grund dafür, nicht zu lange zu planen.

 

Zitat

 

Könnte man aber auch sagen, man verkauft Anfang 22 Aktien im Gewinn, um den Freistellungsantrag auf 0 zu setzen

und danach Verluste erzeugen, damit halt die Freistellungsgrenze (801€) wenigstens 22 nicht verfällt?

 

Kannst du das mal mit anderen Worten erklären? Ich verstehe nämlich überhaupt nicht worauf du hinaus willst.

Offenbar meinst du einen Fall mit gefülltem Verlusttopf, den du mit einem Verkaufsgewinn auf Null bringen willst. Aber warum dann wieder Verluste erzeugen?

Was man braucht ist ein Gewinn von 801+Verlustvortrag+anrechenbare Quellensteuern. [alles ungefähr, genau treffen wird man wohl nie]

 

Außerdem sollte man sich entscheiden auf welcher Seite man steht. Entweder die 801 Euro nie übertreffen, oder immer. Der eine würde sonst unnötigerweise Steuern zahlen, und der andere einen Teil des Freibetrags verschenken. Ich kenne beide Fälle aus meinem persönlichen Umfeld.

 

Stefan

 

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Kontron
vor 2 Stunden von odensee:

Wenn der Freibetrag genutzt wurde und anschließend Verluste entstehen, wird zurück gerechnet. Du hast dann anschließend wieder den Freibetrag. Verlustverrechnung geht immer vor Freibetrag. Ausweg: zwei Depots bei unterschiedlichen Banken.

Danke, ich hatte es mir schon so gedacht, war aber nicht sicher, dass sie es doch zurückrechnen.

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MeinNameIstHase
vor 16 Minuten von Kontron:

Danke, ich hatte es mir schon so gedacht, war aber nicht sicher, dass sie es doch zurückrechnen.

Genau genommen rechnen die nicht zurück, sondern mit jeder Transaktion innerhalb des Jahres neu (über alle im lfd. Jahr bekannten Transaktion). Bereits abgeführte Steuern, können zu Erstattungssituationen führen, wenn die Neuberechnung zu weniger Steuern führt.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Es ist doch ganz einfach: ALLE Transaktionen zusammen in einem Jahr sind entscheidend, wie viel Steuern du zahlen musst.

 

Rechenbeispiel

  • Anfang vom Jahr, noch keine Transaktionen: Freibetrag 801€
  • Verkauf 1 mit 800€ Gewinn seit Kauf -> Gewinn liegt im Freibetrag, daher keine Steuern zu bezahlen, restlicher Freibetrag nun 1€. Ausgezahlt werden dir Kaufkosten + 800€ Gewinn.
  • Verkauf 2 mit 200€ Gewinn seit Kauf -> 1 Euro ist unversteuert, die restlichen 199€ werden mit 25% KAP versteuert. Freibetrag nun ausgeschöpft. Ausgezahlt werden dir Kaufkosten + 200€ Gewinn - (199 * 0,25) Steuer.
  • Verkauf 3 mit -500€ Verlust seit Kauf -> Du hattest bisher zusammen 1000€ Gewinn, nun nur noch 500€. Damit fällst nun wieder unter den Freibetrag. Du bekommst daher die in Transaktion 2 gezahlte Steuer komplett zurück und der Freibetrag liegt wieder bei 801-500 = 301€. Ausgezahlt werden dir Kaufkosten - 500€ Verlust + (199 * 0,25)€ Rückerstattung Steuer
  • Verkauf 4 mit -500€ Verlust seit Kauf -> Du hast nun gar keinen Gewinn mehr im Jahr. Dein Freibetrag liegt nun wieder bei 801€, du bekommst aber keine Steuern mehr zurück, weil du alle, die du mit Transaktion 2 gezahlt hast, schon wieder bekommen hast. Ausgezahlt werden dir Kaufkosten - 500€.

Jedes Jahr startet man wieder von neuem. Interessant ist noch, dass Aktien und "Sonstige" (Fonds) in zwei verschiedenen Töpfen sind. Ein Verlust mit einer Einzelaktie lässt sich also nicht gegen einen Gewinn im ETF verrechnen.

 

Wenn du also noch Freibetrag übrig hast, ist es meiner Meinung nach immer sinnvoll, diesen auszunutzen. Natürlich muss man vorher ausrechnen, was man überhaupt "sparen" kann (max. 25% der 801€ -> 200€), d.h. nicht immer ist es sinnvoll Gewinne zu realisieren, wenn die Transaktionsgebühren für Verkauf + Kauf genauso hoch wie die Steuern wären...

 

Übrigens sollte man trotzdem immer versuchen, Gewinne zu erzielen, auch wenn man dann KAP zahlen muss ;)

 

Bei der comdirect kann ich meinen aktuellen Stand auch leicht unter "Steuersimulation" einsehen und mir sogar anzeigen lassen, wie viel ich Steuern bezahlen müsste, wenn ich X Anteile einer Position verkaufe.

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