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Nostradamus

Versicherung für ein Neugeborenes

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chirlu
vor 1 Minute von Beamter48:

Hat sie im Gegensatz zur Beihilfe noch nie.

 

Damit ist aber nicht gesagt, dass sie nicht morgen damit anfängt. Und wenn sie dir dann schreibt, dass GOÄ-Ziffer 4711 nicht neben Ziffer 0815 berechnungsfähig ist, und der Arzt dagegenhält, in Kombination mit Ziffer 4321 sei das an Dienstagen in der zweiten Hälfte von Monaten mit mehr als 30 Tagen sehr wohl zulässig, kannst du erst einmal eine Ausbildung zum Abrechnungsexperten machen. Oder du lässt es auf sich beruhen und bezahlst den angezweifelten Teil aus eigener Tasche.

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Beamter48
· bearbeitet von Beamter48

@chirlu

Das mag sein. Ist aber unerheblich, da ich ansonsten jegliche Art der Versicherung nicht abschließen dürfte.

 

Wie gesagt, über 15 Jahre PKV inkl. Kinder inkl. größerer Erkrankungen. PKV hat anstandslos gezahlt während die Beihilfe hin und wieder gezickt hat.

 

 

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Peter Wolnitza
· bearbeitet von Peter Wolnitza
vor 3 Stunden von chirlu:

 

Damit ist aber nicht gesagt, dass sie nicht morgen damit anfängt. Und wenn sie dir dann schreibt, dass GOÄ-Ziffer 4711 nicht neben Ziffer 0815 berechnungsfähig ist, und der Arzt dagegenhält, in Kombination mit Ziffer 4321 sei das an Dienstagen in der zweiten Hälfte von Monaten mit mehr als 30 Tagen sehr wohl zulässig, kannst du erst einmal eine Ausbildung zum Abrechnungsexperten machen. Oder du lässt es auf sich beruhen und bezahlst den angezweifelten Teil aus eigener Tasche.

Ja, das ist ein Thema - aber Wenn man die Reihenfolge einhält, funktioniert das ganz gut:

Arzt schickt Rechnung - Kunde schickt Rechnung an Versicherer - Versicherer meckert ... dann geb ich das dem Arzt rein, er möge das bitte dem Versicherer erläutern ...

Variante a) er korrigiert seine Rechnung (oh da hat sich Arzthelferin bei der Codierung vertan) ..

Variante b) er ist schlau genug, seinen Anspruch begründen zu können, leite ich dem Versicherer weiter  - sehr oft reagieren die drauf und erstatten nach .. wenn nicht: Ja dann bleibt mal was hängen bei mir aber wo ist die Alternative?

Wenn ichs richtig erinnere waren 2021 ja auch in der GKV von den Mitgliedern Eigenleistungen in Höhe von ca. 4 Milliarden Euro zu erbringen... 

 

Wenn man natürlich Arztrechnungen zahlt BEVOR man von seinem Versicherer die Erstattung auf dem Konto hat, ist das ein organisatorischer Fehler, für den nicht dei PKV verantwortlich ist.

Dann kann man das natürlich nicht so machen, wie beschrieben.

Und wenn der Arzt mauert, dann muss ich eben entscheiden, ob er mir so wichtig ist, dass ich das toleriere oder eben nicht - dann suche ich mir einen anderen. Funktioniert - als PKV Patient bekommst Du jederzeit - auch bei Hausärzten, die eigentlich keine Neu-Patienten mehr aufnehmen - eine Erst-Termin. Ich entscheide, Ich hab die Wahl.

Nicht böse gemeint: PKV ist nicht für jeden geeignet.

 

Soll jetzt kein GKV Bashing sein - aber hier wird ja gelegentlich auch mal über Mehraufwand bei PKV geschrieben.

Daher mal ein kurzes Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung. Es geht dabei auch um Lebensqualität. Wen es interessiert, einfach mal weiter lesen.

 

Seit 25 Jahren insulinpflichtiger Typ1 Diabetiker. Versorgung mit Insulinpumpe und Permanenter Blutzuckermessung (Sensor). Stelle jetzt auf eigenen Wunsch und nach Rücksprache mit meinem Doc um auf ein neues System um.

sog. Loop (Pumpe und Sensor kommunizieren miteinander und ein selbstlernender Algoritmus passt die Insulindosierung an ) - kostet mal schlappe 3.660.- € so ein schnuggeliches Teil.

 

PKV: Verordnung des Docs bekommen, eingereicht, 5 Tage später Zusage von der Versicherung (Universa .. somit nicht mal einer der absoluten Top-Versicherer), Gerät bestellt, Lieferung + Einweisung nächste Woche.

GKV:  Kurze storie aus einem Forum, in dem ich als Diabeteshelferlein unterwegs bin - schreibt ein Betroffener, der nicht mal Loopen will, sondern einfach nur anstelle der 6-8 Injektionen täglich eine Pumpe nutzen möchte - der Arzt hatte Rezept auch ausgestellt.

Die Kasse will von mir ein Blutzuckertagebuch über drei Monate, um zu entscheiden, ob ich diese Therapieform benötige. -- Randnotiz: Hier entscheidet also schon die Kasse, nicht mehr der behandelnde Arzt!!!!

1. Nach drei Monaten: der Betroffene hatte seine Werte aus dem Blutzuckermessgerät ausgelesen, in eine Excel übertragen, alle Durchschnittswerte ermittelt etc. und bei der Kasse bzw. beim MDK eingereicht.

2. Antwort des MDK: können wir nix mit anfangen, brauchen wir in handschriftlicher Form in einem Original Blutzuckertagebuch

3. Wutenbrannt hat er also drei Monate lang handschriftlich sein Blutzuckertagebuch geführt .. (gibts extra bei den Krankenkassen.. kostenlos!) und dann erneut eingereicht.

4. Antwort MDK (nach 6 Wochen Rechen- und Bearbeitungszeit): Sie brauchen (noch) keine Pumpe, Ihr HbA1c (Blutzuckerlangzeitwert) ist unter 7,5 das ist das, was  empfohlen wird - (um die alten Omas mit Diabetes nicht zu sehr zu stressen - mein Wert liegt bei 6,1) ..

5. Nachdem er dem MDK nachgewiesen hat, dass die falsch gerechnet haben .. (es dauerte über zwei Monate, bis sein abgeliefertes Bluzuckertagebuch wieder bei ihm gelandet war) - (hätte man übrigens auch an den 7,9 erkennen können, die ziwschenzeitlich im Labor bestimmt wurden - aber Vorschrift ist eben Vorschrift!)  Bekam er dann endlich die Zusage für eine Insulinpumpentherapie. Nach über anderthalb Jahren! - mit Stress, ständigem Hin und Her, unzähligen Arztbesuchen.

Ich schwöre: Das ist kein Einzelfall - Diabetes Foren sind voll von solchen Erlebnisberichten. Vermutlich wäre ich als Betroffener schon längst mit ner Dosis C4 zu denen in die Hauptverwaltung gefahren - aber dann hätt ich vermutlich erst recht kein Pumpe bekommen.

 

Jetzt hat er sich für aber 2023 ein neues Projekt vorgenommen: Er möchte so eine kontinuierliche Blutzuckermessung haben, wie ich die nutze. (Alternative bis jetzt: jeden Tag  6-8 mal am Tag in die Fingerkuppen stechen, um einen Blutstropfen zur Messung zu gewinnen.)

Er ist optimistisch und denkt, dass er das in einem Jahr schaffen wird.

 

Will irgendjemand ernsthaft mit mir drüber diskutieren, dass PKV "zu teuer" ist/wird? Das ist MEINE Lebensqualität, Da geben viele vermutlich m.E. Kohle für unnützere Dinge aus.

Man kann die FRage PKV oder GKV m.E. NICHT mit einem Excel-Sheet beantworten.

(BTW: Beitrag liegt aktuell im Universa Top Tarif bei 721,45 € mit 1.360.- € Selbstbehalt im ambulanten Bereich pro Jahr - da ist noch jede Menge Luft für diverse Korrekturen nach unten, um ggfls. mal den Beitrag zu senken)

THX fürs lesen - war mir nach dem (teilweisen) Lesen dieses Threads mal danach, das aus einem anderen Blickwinkel zu beleuchten.

 

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oktavian
Am 10.3.2023 um 16:07 von Peter Wolnitza:

Das ist MEINE Lebensqualität

wenn jemand es nicht schafft einen Antrag bei der GKV zu stellen, wird dieser Versicherte bei der PKV erst recht nicht klar kommen (siehe organisatorische Fehler oben). Hier war doch das Ergebnis: GKV zahlt das gleiche?

Bekanntem (seit Jahrzehnten schon am Spritzen) von mir sollten übrigens diese Dauermessung mit so einem 'Nadelpfaster' auch erst nicht bezahlt werden und dann musste er eben ein bisschen widersprechen und es ging (Beihilfe+PKV). Nebenbei kann man das ausrechnen und diese Sensoren waren unwesentlich teurer als das Stechen und dafür kriegt man aber einen automatischen Alarm ins Handy oder Gerät. Wenn man dadurch eine Krankenwagenfahrt einspart, rechnet sich das sofort. Daher keine Ahnung wieso die das blockieren. Vermute es war damals zu neu und darauf reagiert die Verwaltung allergisch. Finde bei GKV eher die Regelung komisch, wenn man ein anderes Medikament nimmt was 0,01 mehr kostet, dass man dann 0,00 erstattet bekommt. So etwas gibt es z.B. manchmal, dass man dann nur eine Tablette am Tag statt drei nehmen muss, aber medizinisch gleiche Wirkung nach Studien. Dann kann man für den Komfort eben nicht selbst extra zahlen. Keine Ahnung wie das bei PKV wäre.

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pUDPHNcSoS5CawPf
Am 10.3.2023 um 16:07 von Peter Wolnitza:

Arzt schickt Rechnung - Kunde schickt Rechnung an Versicherer - Versicherer meckert ... dann geb ich das dem Arzt rein, er möge das bitte dem Versicherer erläutern ...

[...]

Wenn man natürlich Arztrechnungen zahlt BEVOR man von seinem Versicherer die Erstattung auf dem Konto hat, ist das ein organisatorischer Fehler, für den nicht dei PKV verantwortlich ist.

Dann kann man das natürlich nicht so machen, wie beschrieben.

[...]

Funktioniert dies in der Praxis wirklich so?

Ich habe während meiner PKV/GKV Recherche mit einigen Ärzten über mein Vorhaben gesprochen und wurde darauf hingewiesen, dass auf Basis der GOÄ/GOZ kein 14 Tage Zahlungsziel o.ä. existiert, nach GOÄ/GOZ wäre die Rechnung sofort nach Erhalt fällig. Ein zusätzliches Zahlungsziel wäre dann eine individuell zu vereinbarende Sonderleistung der jeweiligen medizinischen Einrichtung.

 

Wenn das wirklich so wäre ist man als rechtlich / medizinischer Laie doch ziemlich in der Zwickmühle.

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Peter Wolnitza
vor 5 Stunden von pUDPHNcSoS5CawPf:

Funktioniert dies in der Praxis wirklich so?

Ja, das ist in der Praxis wirklich so - noch nie anders erlebt.

Du verwechselst da vermutlich etwas: Wenn Du mit Deiner Zahlung im Verzug bist, dann ist der Berechnungsbeginn für die Verzugszinsen identisch mit dem Datum der Rechnungsstellung. Habe bisher weder bei eigenen Rechnungen noch bei Rechnungen im Kundenkreis Ärzte gesehen, die nicht ein Zahlungsziel von (gefühlt) mindestens 14 Tagen anbieten - ist quasi Standard. Wenn der Doc nach 14 Tagen seine Kohle hat, ist es ja immer noch um ein Vielfaches schneller, als bei der GKV - warum sollte er sich diese Liquiditätsquelle selber verstopfen, indem er da auf Sofortiger Zahlung besteht?

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B2BFighter
vor 2 Stunden von Peter Wolnitza:

Ja, das ist in der Praxis wirklich so - noch nie anders erlebt.

Du verwechselst da vermutlich etwas: Wenn Du mit Deiner Zahlung im Verzug bist, dann ist der Berechnungsbeginn für die Verzugszinsen identisch mit dem Datum der Rechnungsstellung. Habe bisher weder bei eigenen Rechnungen noch bei Rechnungen im Kundenkreis Ärzte gesehen, die nicht ein Zahlungsziel von (gefühlt) mindestens 14 Tagen anbieten - ist quasi Standard. Wenn der Doc nach 14 Tagen seine Kohle hat, ist es ja immer noch um ein Vielfaches schneller, als bei der GKV - warum sollte er sich diese Liquiditätsquelle selber verstopfen, indem er da auf Sofortiger Zahlung besteht?

Sicher?

 

Also in meinem Kollegenkreis (viele Beamte mit PKV) sieht die Praxis inzwischen eher anders aus. Insbesondere die Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH, welche dutzende Abrechnungen für Ärzte durchführt, fordert inzwischen eine sofortige Zahlung nach §12 GOÄ.

 

§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung

(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

 

Und der BGH stützt die Ärzte sogar. Laut Rechtsprechung wird eine privatärztliche Vergütung sofort fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechnung gegen materielles Gebührenrecht verstößt und entsprechende Fehler enthält. Ist man mit Abrechnungsteilen nicht einverstanden, muss man unter Vorbehalt bezahlen und später eine Erstattung einfordern.

 

Das die Versicherer (insbesondere der Marktführer bei den Beamten D*b*a) in 14 Tagen eine Regulierung vornimmt ist nur noch illusorisch. Der Versicherte ist gezwungen in Vorleistung zu gehen. Die Erstattungszeiten werden immer länger, trotz App und sonstigen Digitalisierungen. Telefonische Erreichbarkeit ist gar nicht mehr möglich. Inzwischen ist die Beihilfe um Wochen zügiger.

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DancingWombat
vor 8 Stunden von pUDPHNcSoS5CawPf:

Funktioniert dies in der Praxis wirklich so?

Ich habe während meiner PKV/GKV Recherche mit einigen Ärzten über mein Vorhaben gesprochen und wurde darauf hingewiesen, dass auf Basis der GOÄ/GOZ kein 14 Tage Zahlungsziel o.ä. existiert, nach GOÄ/GOZ wäre die Rechnung sofort nach Erhalt fällig. Ein zusätzliches Zahlungsziel wäre dann eine individuell zu vereinbarende Sonderleistung der jeweiligen medizinischen Einrichtung.

 

Wenn das wirklich so wäre ist man als rechtlich / medizinischer Laie doch ziemlich in der Zwickmühle.

In der Regel haben die Ärzte 30 Tage Zahlungsziel. Weniger kommt vor, ist aber selten.
Die Rechnungen sollte man aber natürlich trotzdem prüfen. Es auf der Webseite des PKV Verbands eine Prüfmöglichkeit um zu validieren ob die Rechnung gem. GOÄ formell korrekt ist.
Problematisch könnten Analogziffern sein. Dazu gibt es allerdings auch ein umfangreiches Dokument der PKVen was abrechenbar ist und was nicht.

Ich zahle meine Rechnungen eigentlich immer bevor ich sie einreiche. Zum einen weil ich zum Jahresanfang nicht weiß ob es überhaupt Sinn macht die Rechnung einzureichen. Zum anderen aber auch, weil ich keine Lust habe für jede Rechnung den Prozess zu starten.

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Peter Wolnitza
vor einer Stunde von B2BFighter:

Sicher?

Was versuchst Du hier, mir zu unterstellen? Wenn ich davon schreibe, dass ich das nicht erlebt habe - weder bei mir selbst, noch bei meinen Kunden - dann ist das eine Aussage, die Du nicht in Frage zu stellen hast.

 

vor einer Stunde von B2BFighter:

Also in meinem Kollegenkreis (viele Beamte mit PKV) sieht die Praxis inzwischen eher anders aus. Insbesondere die Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH, welche dutzende Abrechnungen für Ärzte durchführt, fordert inzwischen eine sofortige Zahlung nach §12 GOÄ.

 

§ 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung

(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist.

 

Und der BGH stützt die Ärzte sogar. Laut Rechtsprechung wird eine privatärztliche Vergütung sofort fällig, wenn die Rechnung die formellen Voraussetzungen nach § 12 Abs. 2 bis 4 GOÄ erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn die Rechnung gegen materielles Gebührenrecht verstößt und entsprechende Fehler enthält. Ist man mit Abrechnungsteilen nicht einverstanden, muss man unter Vorbehalt bezahlen und später eine Erstattung einfordern.

Hat nie jemand anders behauptet. Gängige Praxis ist dennoch, dass die meisten Ärzte auf Ihren Abrechnungen anders stehen haben.  Stelle Deine Aussage also NICHT in Frage. Kenne es so nicht, hab es so NIE erlebt. Würde es mir auch so nicht gefallen lassen! PKV ist eben nicht für jeden geeignet - hab ich schon hundertmal gesagt. Wenn ich dem Arzt nach 14 Tagen die Kohle überweise und er deswegen das Lamentieren anfängt, hat er - spätestens nach dem zweiten mal und einem klärenden Gespräch - einen Privatpatienten weniger. Angebot und Nachfrage. 

vor einer Stunde von B2BFighter:

Das die Versicherer (insbesondere der Marktführer bei den Beamten D*b*a) in 14 Tagen eine Regulierung vornimmt ist nur noch illusorisch. Der Versicherte ist gezwungen in Vorleistung zu gehen. Die Erstattungszeiten werden immer länger, trotz App und sonstigen Digitalisierungen. Telefonische Erreichbarkeit ist gar nicht mehr möglich. Inzwischen ist die Beihilfe um Wochen zügiger.

Kann ich nix für, wenn bei den Koblenzern ein paar Dinge schief laufen. Had die auch noch nie empfohlen (ausser, wenn gesundheitlich nicht anders möglich). Allerdings meine Vermutung dazu: Der Flaschenhals ist leider viel öfter die Beihilfestelle.

 

Last, but not least:

DIE die Privatärztliche Verrechnungsstelle GmbH gibt es NICHT. das sind regional ansässige, eigenständige Unternehmen. Daher: Bitte keine pauschalen Verallgemeinerungen.

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B2BFighter
vor 25 Minuten von Peter Wolnitza:

Was versuchst Du hier, mir zu unterstellen? Wenn ich davon schreibe, dass ich das nicht erlebt habe - weder bei mir selbst, noch bei meinen Kunden - dann ist das eine Aussage, die Du nicht in Frage zu stellen hast.

Nichts. Entschuldige bitte !

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Beamter48
vor 5 Stunden von B2BFighter:

Nichts. Entschuldige bitte !

Bist du in der PKV?

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B2BFighter
vor 8 Stunden von Beamter48:

Bist du in der PKV?

Nein, in der "freiwilligen GKV". 

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Caveman8

Wir hatten bisher auch immer Zahlungsziele von 14 Tagen bis 30 Tagen. Nie kürzer. 
während die Generali von mir und meinem Sohn immer in 2-3 Tagen zahlt, lässt sich die Arag meiner Frau 2-4 Wochen Zeit. Damit gehe ich nie in Vorleistung, meine Frau aber regelmäßig. 

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yuser
vor 2 Stunden von Caveman8:

meine Frau aber regelmäßig. 

Anrufen, Zahlungsziel verlängern lassen. 
War bzw. ist bei den meisten kein Problem. 
 

Wenn du mal ne 100.000€+ Rechnung auf dem Tisch hast (was ich keinem wünsche), dann kann es durchaus länger dauern 

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor einer Stunde von yuser:

Anrufen, Zahlungsziel verlängern lassen. 
War bzw. ist bei den meisten kein Problem. 
 

Bei kleinen Rechnungen braucht man das ja in der Regel nicht wirklich. Die meisten Rechnungen sind ja im zwei oder dreistelligen Bereich. Warum sollte man da unnötig Aufwand treiben. 

 

 

Zitat

 

 

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yuser
vor 27 Minuten von DancingWombat:

Bei kleinen Rechnungen braucht man das ja in der Regel nicht wirklich.

Ja, das war auch eher für größere Rechnungsbeträge gedacht. 
Wenn Du mal besagte 100k+ auf dem Tisch liegen hast, dann schluckst Du schon mal kurz…

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DarkBasti
Am 21.3.2023 um 11:16 von yuser:

Ja, das war auch eher für größere Rechnungsbeträge gedacht. 
Wenn Du mal besagte 100k+ auf dem Tisch liegen hast, dann schluckst Du schon mal kurz…

Was lässt man sich denn für 100k am Körper vergolden? Die gesammte Haut? 

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yuser
· bearbeitet von yuser

Da ich ein höflicher Mensch bin: schon mal etwas von Leukämie gehört? Hoffe dass Du dieses Gold in deinen Venen nie spüren darfst.

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DarkBasti

Da ich ebenfalls ein höflicher Mensch bin, etwas Erläuterung.

Für 100000€ kann man sich fast 2kg Gold kaufen. 

Ein normaler Arbeitnehmer in dt. verdient diesen Betrag Netto etwa in 4 bis 5 Jahren. 

 

Deswegen ist die Frage denke ich schon angebracht, was ein Arzt mit dieser exorbitant hohen Zahlung für einen Patienten bekommt bzw. die Behandlung kostet. 

 

Ist aber auch egal. Der Thread ist bereits einiges am Thema vorbei und ich empfinde ihn obsolet. 

 

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yuser
· bearbeitet von yuser

Allogene Stammzelltransplantation, davor Chemotherapie und allerlei Komplikationen und stationäre „Dauerbehandlung“. Da kommt einiges zusammen, über die Monate und ggf. Jahre - sofern man lebend da raus kommt bzw. lange genug lebt. In Summe reichen die 100k bei weitem nicht!

vor einer Stunde von DarkBasti:

und ich empfinde ihn obsolet

Es kann für die „ich werde nie krank“-Fraktion oder die „paar Euro Zahl ich doch locker selbst“-Fraktion vielleicht ganz aufschlussreich sein, was bei einem Großschaden da so an Rechnungsbeträgen auflaufen. Es kann auch nicht mit Kraft des Willens beeinflusst werden, ob man sowas abbekommt oder nicht.

Deshalb: drum prüfe was man so versichert oder besser was nicht versichert ist, denn neben ein paar hundert oder tausend Euro existieren andere Krankheiten, die ruinös werden können. Und das ist explizit keine Angstmacherei oder ein Verkaufsargument, da ich nichts verkaufen muss und damit beruflich nichts zu tun habe. Unlimitierte Selbstbehalte oder ein geringer Leistungsumfang sind da schnell sehr existenziell.

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DancingWombat
Am 23.3.2023 um 21:36 von DarkBasti:

 

Deswegen ist die Frage denke ich schon angebracht, was ein Arzt mit dieser exorbitant hohen Zahlung für einen Patienten bekommt bzw. die Behandlung kostet. 

Solch extrem hohe Rechnungen kommen häufig durch Medikamente und nicht durch Arzthonorare. 

Aber ein Krankenhausaufenthalt mit OP kann auch schnell einige 10000€ kosten. 

 

 

Am 23.3.2023 um 21:36 von DarkBasti:

 

 

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Dr.Akula
Am 10.3.2023 um 16:07 von Peter Wolnitza:

Ja, das ist ein Thema - aber Wenn man die Reihenfolge einhält, funktioniert das ganz gut:

Arzt schickt Rechnung - Kunde schickt Rechnung an Versicherer - Versicherer meckert ... dann geb ich das dem Arzt rein, er möge das bitte dem Versicherer erläutern ...

Variante a) er korrigiert seine Rechnung (oh da hat sich Arzthelferin bei der Codierung vertan) ..

Variante b) er ist schlau genug, seinen Anspruch begründen zu können, leite ich dem Versicherer weiter  - sehr oft reagieren die drauf und erstatten nach .. wenn nicht: Ja dann bleibt mal was hängen bei mir aber wo ist die Alternative?

Wenn ichs richtig erinnere waren 2021 ja auch in der GKV von den Mitgliedern Eigenleistungen in Höhe von ca. 4 Milliarden Euro zu erbringen... 

 

Wenn man natürlich Arztrechnungen zahlt BEVOR man von seinem Versicherer die Erstattung auf dem Konto hat, ist das ein organisatorischer Fehler, für den nicht dei PKV verantwortlich ist.

Dann kann man das natürlich nicht so machen, wie beschrieben.

Und wenn der Arzt mauert, dann muss ich eben entscheiden, ob er mir so wichtig ist, dass ich das toleriere oder eben nicht - dann suche ich mir einen anderen. Funktioniert - als PKV Patient bekommst Du jederzeit - auch bei Hausärzten, die eigentlich keine Neu-Patienten mehr aufnehmen - eine Erst-Termin. Ich entscheide, Ich hab die Wahl.

Nicht böse gemeint: PKV ist nicht für jeden geeignet.

 

Soll jetzt kein GKV Bashing sein - aber hier wird ja gelegentlich auch mal über Mehraufwand bei PKV geschrieben.

Daher mal ein kurzes Beispiel aus meiner eigenen Erfahrung. Es geht dabei auch um Lebensqualität. Wen es interessiert, einfach mal weiter lesen.

 

Seit 25 Jahren insulinpflichtiger Typ1 Diabetiker. Versorgung mit Insulinpumpe und Permanenter Blutzuckermessung (Sensor). Stelle jetzt auf eigenen Wunsch und nach Rücksprache mit meinem Doc um auf ein neues System um.

sog. Loop (Pumpe und Sensor kommunizieren miteinander und ein selbstlernender Algoritmus passt die Insulindosierung an ) - kostet mal schlappe 3.660.- € so ein schnuggeliches Teil.

 

PKV: Verordnung des Docs bekommen, eingereicht, 5 Tage später Zusage von der Versicherung (Universa .. somit nicht mal einer der absoluten Top-Versicherer), Gerät bestellt, Lieferung + Einweisung nächste Woche.

GKV:  Kurze storie aus einem Forum, in dem ich als Diabeteshelferlein unterwegs bin - schreibt ein Betroffener, der nicht mal Loopen will, sondern einfach nur anstelle der 6-8 Injektionen täglich eine Pumpe nutzen möchte - der Arzt hatte Rezept auch ausgestellt.

Die Kasse will von mir ein Blutzuckertagebuch über drei Monate, um zu entscheiden, ob ich diese Therapieform benötige. -- Randnotiz: Hier entscheidet also schon die Kasse, nicht mehr der behandelnde Arzt!!!!

1. Nach drei Monaten: der Betroffene hatte seine Werte aus dem Blutzuckermessgerät ausgelesen, in eine Excel übertragen, alle Durchschnittswerte ermittelt etc. und bei der Kasse bzw. beim MDK eingereicht.

2. Antwort des MDK: können wir nix mit anfangen, brauchen wir in handschriftlicher Form in einem Original Blutzuckertagebuch

3. Wutenbrannt hat er also drei Monate lang handschriftlich sein Blutzuckertagebuch geführt .. (gibts extra bei den Krankenkassen.. kostenlos!) und dann erneut eingereicht.

4. Antwort MDK (nach 6 Wochen Rechen- und Bearbeitungszeit): Sie brauchen (noch) keine Pumpe, Ihr HbA1c (Blutzuckerlangzeitwert) ist unter 7,5 das ist das, was  empfohlen wird - (um die alten Omas mit Diabetes nicht zu sehr zu stressen - mein Wert liegt bei 6,1) ..

5. Nachdem er dem MDK nachgewiesen hat, dass die falsch gerechnet haben .. (es dauerte über zwei Monate, bis sein abgeliefertes Bluzuckertagebuch wieder bei ihm gelandet war) - (hätte man übrigens auch an den 7,9 erkennen können, die ziwschenzeitlich im Labor bestimmt wurden - aber Vorschrift ist eben Vorschrift!)  Bekam er dann endlich die Zusage für eine Insulinpumpentherapie. Nach über anderthalb Jahren! - mit Stress, ständigem Hin und Her, unzähligen Arztbesuchen.

Ich schwöre: Das ist kein Einzelfall - Diabetes Foren sind voll von solchen Erlebnisberichten. Vermutlich wäre ich als Betroffener schon längst mit ner Dosis C4 zu denen in die Hauptverwaltung gefahren - aber dann hätt ich vermutlich erst recht kein Pumpe bekommen.

 

Jetzt hat er sich für aber 2023 ein neues Projekt vorgenommen: Er möchte so eine kontinuierliche Blutzuckermessung haben, wie ich die nutze. (Alternative bis jetzt: jeden Tag  6-8 mal am Tag in die Fingerkuppen stechen, um einen Blutstropfen zur Messung zu gewinnen.)

Er ist optimistisch und denkt, dass er das in einem Jahr schaffen wird.

 

Will irgendjemand ernsthaft mit mir drüber diskutieren, dass PKV "zu teuer" ist/wird? Das ist MEINE Lebensqualität, Da geben viele vermutlich m.E. Kohle für unnützere Dinge aus.

Man kann die FRage PKV oder GKV m.E. NICHT mit einem Excel-Sheet beantworten.

(BTW: Beitrag liegt aktuell im Universa Top Tarif bei 721,45 € mit 1.360.- € Selbstbehalt im ambulanten Bereich pro Jahr - da ist noch jede Menge Luft für diverse Korrekturen nach unten, um ggfls. mal den Beitrag zu senken)

THX fürs lesen - war mir nach dem (teilweisen) Lesen dieses Threads mal danach, das aus einem anderen Blickwinkel zu beleuchten.

 

 

Ich kenne einen Fall, da wurde ein handschriftliches BZ-Tagebuch vom MDK abgelehnt, da keine Blutspuren auf dem Papier zu sehen waren. Hielt der Gutachter für unrealistisch. Das war bei Antrag eines CGMs zu einer Zeit als die noch nicht so etabliert waren. Mittlerweile werden die ja soweit ich weiß auch von den GKVen problemlos genehmigt. 

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