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hansuswurstus

Bausparvertrag Kündigungsvordruck (+Foto) - Bitte um eure Hilfe!

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hansuswurstus

Hallo zusammen, 

 

Kurz: Ich möchte meinen Bausparvertrag möglichst schnell und ohne von der LBS noch belabert zu werden, kündigen. 

 

Hintergrund: Als ich damals (vor 5 Jahren) mit dem dualen Studium angefangen habe und komplett ahnungslos bezüglich Finanzen etc. war, habe ich einfach bei der LBS einen Bausparvertrag abgeschlossen, damit die vermögenswirksamen Leistungen meines Arbeitgebers nicht verpuffen. Pro Monat wurden die Mindestbeträge von mir und vom Arbeitgeber eingezahlt. Der aktuelle Auszahlungsbetrag beträgt dementsprechend nur knapp über 1500€.

 

Mein Anliegen: Da ich mittlerweile weiß, dass ich das 1. nicht brauche und 2. die VL auch auf ETFs anwenden kann, habe ich eine Kündigung per Mail aufgesetzt. Heute habe ich per Post einen Kündigungsvordruck bekommen (siehe Anhang). Anscheinend muss ich persönlich bei der LBS vorsprechen und meine Unterschrift dort bestätigen lassen, damit das Ganze gekündigt wird. Könnt ihr bitte mal prüfen, ob ich das alles richtig angekreuzt habe?  Insbesondere folgende Fragen habe ich dazu noch: 

 

1. Der Zinsausgleich von 1% pro Monat kommt nur zum Tragen, wenn ich vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag raus will, richtig? 

 

2. Ganz unten der Hinweis "Abgeltungssteuer: Bitte denken Sie an den Freistellungsauftrag": Zählt die komplette Auszahlung als Kapitalertrag? Nicht wirklich, oder? Ich habe ja selbst alles eingezahlt (und mein Arbeitgeber), Zinserträge sollten bei den Konditionen im einstelligen Eurobetrag liegen. Bei meiner Bank (ING) habe ich bereits einen FA von 801€ eingerichtet; zählt der für alle Konten und ich kann das also ruhigen Gewissens auf mein Girokonto auszahlen lassen oder zählt der nur fürs Depot und das Tagesgeldkonto? In der Kontoverwaltung sieht es jedenfalls so aus, als würde der FA für alle meine ING-Konten zählen. Mein normaler ETF ist thesaurierend, deswegen habe ich da sowieso keine Kapitalerträge. 

 

Ich dachte mir, ich sichere mich lieber bei euch ab, bevor mir der LBS-Berater irgendwelche Märchen erzählt, mit dem Ziel, dass ich doch nicht kündige. Sobald ich aus dem Vertrag raus bin, wandern die VL dann in einen ETF. 

 

 

Vielen Dank im Voraus! 

 

 

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Beginner81

Kenn mich da auch nicht so aus, aber ich dachte immer, die VL kann man nicht so einfach kündigen sondern muss sie eine Mindestdauer 6+1 Jahr oder sowas halten? Oder halt direkt damit in einen anderen VL-Vertrag wechseln.

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hansuswurstus
vor 13 Minuten von Beginner81:

Kenn mich da auch nicht so aus, aber ich dachte immer, die VL kann man nicht so einfach kündigen sondern muss sie eine Mindestdauer 6+1 Jahr oder sowas halten? Oder halt direkt damit in einen anderen VL-Vertrag wechseln.

Oh shit, da muss ich mal meinen Arbeitgeber fragen. Wenn das wirklich der Fall sein sollte, muss ich den Vertrag dann eben noch ne Weile laufen lassen. 

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bondholder
vor 4 Stunden von hansuswurstus:

Pro Monat wurden die Mindestbeträge von mir und vom Arbeitgeber eingezahlt.

Sind damit nur VL gemeint oder wurden auch Wohnungsbauprämie / Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt?

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stagflation
· bearbeitet von stagflation
vor 8 Stunden von hansuswurstus:

habe ich eine Kündigung per Mail aufgesetzt. Heute habe ich per Post einen Kündigungsvordruck bekommen (siehe Anhang). Anscheinend muss ich persönlich bei der LBS vorsprechen und meine Unterschrift dort bestätigen lassen, damit das Ganze gekündigt wird.

 

Immer schön langsam!

 

Am 1. Oktober 2016 trat eine Gesetzesänderung in Kraft. Davor geschlossene Verträge müssen in der Regel in Schriftform gekündigt werden (also mit eigenhändiger Unterschrift), für danach geschlossene Onlineverträge gilt häufig Textform. Wichtige Verträge wie notariell beurkundete Verträge (z.B. Kauf von Grundstücken und Ehevertrag), Mietverträge und Arbeitsverträge müssen weiterhin in Schriftform gekündigt werden.

 

Schau in Deinen Vertrag. Da sollte drin stehen, wie Du kündigen musst.

 

Ich tippe mal, dass dort etwas von Schriftform steht - und dann ist es völlig in Ordnung, wenn die Bausparkasse für eine Kündigung ein eigenhändig von Dir unterschriebenes Dokument haben will.

 

Persönlich vorsprechen musst Du aber keinesfalls. Fülle das Formular aus und schicke es per Brief an die Bausparkasse.

 

Prüfe vorher, welche Auswirkungen eine Kündigung hat (siehe Post von @Beginner81) und welche Optionen es gibt. Es wäre blöd, wenn Du Geld verlieren würdest, weil Du ein paar Monate zu früh kündigst oder die falsche Auszahlungsoption wählst.

 

Für die Zukunft: immer in den Vertrag schauen! Dort steht drin, wie und mit welcher Frist Du kündigen kannst und an welche Adresse eine Kündigung geschickt werden musst. Persönliche Vorsprache ist bei derartigen Verträgen so gut wie nie notwendig.

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hansuswurstus
vor 6 Stunden von bondholder:

Sind damit nur VL gemeint oder wurden auch Wohnungsbauprämie / Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt?

Wenn ich es nicht mal versehentlich vergessen habe, habe ich in der Steuererklärung auch immer die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt. Die Wohnungsbauprämie weiß ich nicht, wäre mir aber egal, weil ich das Geld ja ausgezahlt haben möchte und nicht wohnwirtschaftlich verwende. 

 

So wie ich das jetzt verstanden habe, muss ich tatsächlich die 6+1 Jahre abwarten, danach kann ich den Bausparvertrag kündigen, ohne dass die VL flöten gehen. 

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chirlu
vor 15 Minuten von hansuswurstus:

Wenn ich es nicht mal versehentlich vergessen habe, habe ich in der Steuererklärung auch immer die Arbeitnehmer-Sparzulage beantragt.

 

Und hast du sie auch bekommen? Dafür gelten relativ niedrige Grenzen (zu versteuerndes Einkommen bisher unter 17900 Euro, künftig unter 20000 Euro; Verheiratete doppelt).

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hansuswurstus
Am 16.12.2021 um 08:58 von chirlu:

 

Und hast du sie auch bekommen? Dafür gelten relativ niedrige Grenzen (zu versteuerndes Einkommen bisher unter 17900 Euro, künftig unter 20000 Euro; Verheiratete doppelt).

 

Die kriegt man doch erst am Ende der Bindungsfrist verrechnet, oder? Wo kann ich sehen, ob ich sie bekommen habe? Aber aufgrund der niedrigen Grenzen sprechen wir hier wahrscheinlich sowieso nur von maximal 3 Jahren (während der Studienzeit). 

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chirlu
vor 8 Minuten von hansuswurstus:

Wo kann ich sehen, ob ich sie bekommen habe?

 

Auf dem Steuerbescheid.

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