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GerdT

Denksperre bei Umschuldung einer Immobilienfinanzierung

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GerdT

Hallo,

 

ich möchte gerne eine Frage an die Kreativlinge unter Euch stellen zur geschickten Immobilienfinanzierung.

 

Wir zahlen seit 2 Jahren ein normales Annuitätendarlehen für eine vermietete Eigentumswohnung ab. Die Zinsen können wir in unserer Einkommensteuererklärung geltend machen. Wir haben den Grenzsteuersatz von 42%.

 

Im Zuge des Renteneintritts hat mein Vater eine Einmalzahlung erhalten und sucht nun eine Anlageform. Es kam die Idee auf, dass wir bei ihm ein Privatdarlehen schrittweise aufbauen. Mit seinen monatlichen Zahlungen würden wir dann das Bankdarlehen begleichen und ihm im Gegenzug natürlich auch Zinsen zahlen. Die Zinsen, die wir an ihn zahlen, können wir wieder absetzen (42% Grenzsteuersatz), während er die erhaltenen Zinsen nur mit seinem eigenen, geringeren Steuersatz versteuern müsste.

 

Nun komme ich allerdings etwas durcheinander, wenn ich versuche, eine Rechnung aufzumachen.

 

Können wir in der Steuererklärung dann die Zinsen geltend machen, die an die Bank gezahlt haben und zusätzlich die Zinsen, die wir an meinen Vater zahlen?

 

Vielleicht sollte ich die Idee mit ein paar einfachen Zahlen darstellen:

 

Bankdarlehen: 900 EUR Tilgung, 100 EUR Zinsen = 1000 EUR Monatszahlung

Erhalt von Vater: 1000 EUR monatlich, die Schulden des Privatdarlehens bauen sich also monatlich um 1000 EUR auf

Zinszahlung an Vater: monatlich neu errechnet anhand der Gesamtschuld im Vormonat.

 

Was wäre die steuerlich attraktivste Möglichkeit, um meinem Vater eine Geldanlage zu bieten, den Vorteil der unterschiedlichen Steuersätze zu nutzen und eigentlich unsere Gesamtschuld (bei Bank und Vater) gar nicht zu tilgen. Ich würde es nämlich vorziehen, wenn ich gar nicht tilgen würde um das Geld in andere Anlageformen anzulegen.

 

Vielen Dank,

 

Gerd 

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DancingWombat

Ich bin mir relativ sicher, dass das Modell so wie du es beschreibst nicht funktionieren wird. Gibt es neben dem steuerlichen Gestaltungsaspekt irgendwelche Gründe das so zu machen?

Was sicherlich funktionieren würde wäre folgendes:
Du löst den Kredit bei der Bank ab (sofern überhaupt möglich, dann ggf. auch Vorfälligkeitsentschädigung...) und nimmst dafür Geld beim Vater auf.

 

Alternativ kaufst du eine weitere vermietete Immobilie und finanzierst die durch einen Kredit vom Vater. Statt einer neuen Immobilie könntest du so auch eine Sanierung finanzieren.

 

 

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slowandsteady

Deine Idee funktioniert auf jeden Fall schon einmal nicht unter Eheleuten, siehe https://www.test.de/Privatkredite-Privates-Darlehen-das-sind-die-steuerlichen-Regeln-5399201-0/

Zitat

Voraus­setzung ist, dass Kredit­geber und Schuldner voneinander finanziell unabhängig sind und sich der Schuldner den Kredit auch anderswo besorgen könnte. Bei Ehegattendarlehen gilt der güns­tige Abgeltung­steuer­tarif etwa nicht, wenn der eine den anderen finanziell dominiert. Das hat der Bundes­finanzhof bereits 2015 entschieden (Az. VIII R 8/14). In dem Streitfall hatte der Ehemann seiner vermögens­losen Ehefrau ein voll finanzierendes Darlehen zum Kauf und zur Reno­vierung eines Miets­hauses gegeben. Nach dem Urteil des Gerichts musste er die Zins­einkünfte aus dem Kredit nach seinem Einkommensteuer­tarif versteuern.

 

Ansonsten scheitert es daran, dass du nicht nachweisen kannst, warum das Geld, das du dir monatlich von deinem Vater leihst, wirklich für das Haus benutzt wird. Darlehensaufnahme und Hauskauf liegen jetzt ja 2 Jahre auseinander, zudem schwebt dir ein "monatlich steigender Kredit" vor. Für das Finanzamt werden das also zwei verschiedene Dinge sein und das einzige was du erreichst ist, dass dein Vater mehr Steuern zahlt:

  • Zum einen zahlst du ein Darlehen ab, wie bisher, und kannst dafür deine Bankzinsen absetzen.
  • Zum anderen leiht dir dein Vater Geld und muss auf seine Zinserträge Zinsen bezahlen.

Außerdem dürfte das wohl den Tatbestand von Missbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten – Wikipedia erfüllen:

Zitat

Eine Steuergestaltung ist dem Gesetzeswortlaut zufolge missbräuchlich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

- es wird eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt

- die Gestaltung führt zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil

- der Steuerpflichtige kann keine beachtlichen außersteuerlichen Gründe nachweisen

[...]

 

Indizien für die Unangemessenheit sind dabei z. B.:

- die Vor- oder Zwischenschaltung von Angehörigen oder anderen nahe stehenden Personen oder Gesellschaften war rein steuerlich motiviert;

- [...]

 

Also bleibt dir als einzige Möglichkeit das was DancingWombat schon vorgeschlagen hat:

vor 26 Minuten von DancingWombat:

Du löst den Kredit bei der Bank ab (sofern überhaupt möglich, dann ggf. auch Vorfälligkeitsentschädigung...) und nimmst dafür Geld beim Vater auf.

Alternativ kaufst du eine weitere vermietete Immobilie und finanzierst die durch einen Kredit vom Vater. Statt einer neuen Immobilie könntest du so auch eine Sanierung finanzieren.

 

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GerdT

Hallo,

 

Gestaltungsmisbrauch kann ich dabei nicht erkennen. Mein Vater ist nicht mein Ehepartner. Er ist finanziell unabhängig von uns.

Der Zinssatz, den ich meinem Vater zahlen würde, müsste sich natürlich an einem Angebot oder Kreditvergleich orientieren, den ich mir noch besorgen würde. Letztlich wäre das eine Win-Win-Situation. Mein Vater bekommt einen höheren Zinssatz als auf dem Girokonto, ich wahrscheinlich bei ihm einen niedrigeren Zinssatz als mein aktuelles Darlehen und die unnötigen Kosten der Ablösezahlung an meine Bank werden vermieden. Der ganze Prozess ist sachlich zu begründen und nichts anderes als eine schrittweise Umschuldung. 

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DancingWombat
· bearbeitet von DancingWombat
vor 26 Minuten von GerdT:

Hallo,

 

Gestaltungsmisbrauch kann ich dabei nicht erkennen. Mein Vater ist nicht mein Ehepartner. Er ist finanziell unabhängig von uns.

Der Zinssatz, den ich meinem Vater zahlen würde, müsste sich natürlich an einem Angebot oder Kreditvergleich orientieren, den ich mir noch besorgen würde. Letztlich wäre das eine Win-Win-Situation. Mein Vater bekommt einen höheren Zinssatz als auf dem Girokonto, ich wahrscheinlich bei ihm einen niedrigeren Zinssatz als mein aktuelles Darlehen und die unnötigen Kosten der Ablösezahlung an meine Bank werden vermieden. Der ganze Prozess ist sachlich zu begründen und nichts anderes als eine schrittweise Umschuldung. 

Beim Gestaltungsmißbrauch geht es nur am Rande um Verwandtschaftsverhältnisse. Wichtig ist, dass der Grund für die Gestaltung außerhalb der Steuersphäre liegt. Kannst du das plausibel darlegen? Würdest du das mit Dritten auch so gestalten? Gibt es ein Vergleichangebot? Ich denke der letzte Punkte dürfte schwierig werden.

 

Du kannst natürlich erstmal alles vereinbaren, Verträge schließen und es auch so abwickeln. Letzlich geht es darum, dass das Finanzamt das anerkennt. Im Zweifel passiert eben das nicht und du verlierst vor dem Finanzgericht. Dann hast du all die Verträge, kannst aber nichts absetzen.

 

 

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CorMaguire
vor 2 Stunden von GerdT:

... den Vorteil der unterschiedlichen Steuersätze zu nutzen und eigentlich unsere Gesamtschuld (bei Bank und Vater) gar nicht zu tilgen. Ich würde es nämlich vorziehen, wenn ich gar nicht tilgen würde um das Geld in andere Anlageformen anzulegen....

Vielleicht rechnest Du Dir den Vorteil mal jährlich über die Laufzeit aus. Abzüglich der Kosten für eine Sicherheitenstellung für Deinen Vater, weil's sonst mit Fremdverglecih schwierig werden könnte.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor einer Stunde von DancingWombat:

Im Zweifel passiert eben das nicht und du verlierst vor dem Finanzgericht. Dann hast du all die Verträge, kannst aber nichts absetzen.

Ja, und dazu kommt die zusätzliche Extra-Steuer, die der Vater auf Kapitalerträge zahlen muss.

vor 1 Stunde von GerdT:

Der Zinssatz, den ich meinem Vater zahlen würde, müsste sich natürlich an einem Angebot oder Kreditvergleich orientieren, den ich mir noch besorgen würde.

Viel Spaß beim Suchen nach einem Kreditangebot, das dir ohne Sicherheiten wie Grundbucheintrag 1000€ monatlich über Jahre auszahlt, ohne jegliche Tilgung.

 

Zudem: Wie viel soll das überhaupt einsparen? Wenn du im Monat 1000€ von deinem Vater leihst, dann sind das nach einem Jahr gerade einmal 12000 Euro. Bei einem Vergleichszins von 1.X% sind das 150€ Zinsen, die du zusätzlich abschreiben könntest - bei 42% Steuer sparst du dir also 75€/Jahr, gleichzeitig zahlt dein Vater 0,25*150 = 37€ / Jahr Kapitalertragssteuer. Du sparst also nicht mal 50€ im ersten Jahr, vorausgesetzt das Finanzamt erkennt es an. Falls es nicht anerkannt wird, zahlt dein Vater 37€ und sonst passiert gar nichts.

 

Wegen 50€/Jahr willst du dich dann mit dem Finanzamt rumstreiten?

Und was machst du wenn dein Vater ins Pflegeheim muss, sein ganzes Geld aber in einem Kredit an dich steckt und dir der Staat dann den Kredit von heute auf morgen kündigt?


Deine Idee funktioniert nicht, du bist auch nicht der erste, der diese hatte...

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GerdT

Hallo,

 

neben Steuervorteilen durch die unterschiedlichen Grenzsteuersätze gibt es ja noch einen weiteren Vorteil. Mir wäre durchaus geholfen, wenn ich über den Ausgleich des privaten Darlehens in Summe meine Restschuld überhaupt gar nicht verringer und in Summe quasi ein tilgungsfreies Darlehen hätte, welches ich in einigen Jahren dann wieder neu finanzieren könnte.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady
vor 3 Minuten von GerdT:

Mir wäre durchaus geholfen, wenn ich über den Ausgleich des privaten Darlehens in Summe meine Restschuld überhaupt gar nicht verringer und in Summe quasi ein tilgungsfreies Darlehen hätte, welches ich in einigen Jahren dann wieder neu finanzieren könnte.

Warum hast du dann nicht gleich vor 2 Jahren ein endfälliges Darlehen abgeschlossen? Oder warum überhaupt in die Immobilie investiert, wenn sie doch weniger Rendite als andere Anlageformen bringt?

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GerdT
4 minutes ago, slowandsteady said:

Warum hast du dann nicht gleich vor 2 Jahren ein endfälliges Darlehen abgeschlossen? Oder warum überhaupt in die Immobilie investiert, wenn sie doch weniger Rendite als andere Anlageformen bringt?

weil sich Lebensumstände in 2 Jahren überraschend ändern können und man im nachhinein die Entscheidung ggf. anders getroffen hätte.

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slowandsteady
vor 2 Minuten von GerdT:

weil sich Lebensumstände in 2 Jahren überraschend ändern können

In der Tat:

vor 12 Minuten von slowandsteady:

was machst du wenn dein Vater ins Pflegeheim muss, sein ganzes Geld aber in einem Kredit an dich steckt und dir der Staat dann den Kredit von heute auf morgen kündigt?

 

Aber ich will dich gar nicht abhalten, vllt. hast du ja Glück und der Beamte im Finanzamt erkennt es an...

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GerdT
6 minutes ago, slowandsteady said:

was machst du wenn dein Vater ins Pflegeheim muss, sein ganzes Geld aber in einem Kredit an dich steckt und dir der Staat dann den Kredit von heute auf morgen kündigt?

Das dürfte eine Frage der Vertragsgestaltung sein. Wenn dort eine entsprechende Laufzeit und ggf. Fälligkeit bei Tode vereinbart wurde, dann dürfte der Pflegezustand keine Rolle spielen.

 

mal eine Gegenfrage, weil dieses Thema durchaus interessant ist: was passiert mit meinem Bankdarlehen, wenn die Bank insolvent wird? Meines Wissens nach wird der Kredit forgeführt und wird nicht sofort zur Ablösung fällig. Warum sollte das bei einem Privatkredit anders sein?   

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 24 Minuten von GerdT:

weil sich Lebensumstände in 2 Jahren überraschend ändern können und man im nachhinein die Entscheidung ggf. anders getroffen hätte.

Schon vor vierzig Jahren hat man vermietete Hütten bevorzugt endfällig finanziert. Eine Annuität war auch vor zwei Jahren nicht steuerlich interessanter.

 

Und für's erste Jahr reden wir vielleicht über 180€ Zins. Das ist doch albern.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

 

vor 19 Minuten von GerdT:

was passiert mit meinem Bankdarlehen, wenn die Bank insolvent wird? Meines Wissens nach wird der Kredit forgeführt und wird nicht sofort zur Ablösung fällig. Warum sollte das bei einem Privatkredit anders sein?   

In der Praxis ist es so wie von dir geschrieben, denn irgendeine andere Bank kauft die Forderungen auf und wird Rechtsnachfolger. Wenn es aber zum äußersten kommt und kein Käufer für die insolvente Bank gefunden werden kann, dann wird der Insolvenzverwalter das ausstehende Geld von dir zurückhaben wollen, zur Not durch Zwangsversteigerung des Pfandes (Haus). Wenn du dann keinen neuen Kredit bekommst, hast du in der Regel ein Problem.

vor 19 Minuten von GerdT:

Das dürfte eine Frage der Vertragsgestaltung sein. Wenn dort eine entsprechende Laufzeit und ggf. Fälligkeit bei Tode vereinbart wurde, dann dürfte der Pflegezustand keine Rolle spielen.

Denkst du wirklich das es so leicht ist? Wenn das möglich wäre, dann wäre folgendes möglich: Meine Schwester und ich haben je 1 Million auf dem Konto, aber nun vereinbare ich einen endfälligen, zinslosen Kredit mit meiner Schwester für 30 Jahre fest. Daher bin ich jetzt arm und habe einen Anspruch auf Sozialhilfe? Du täuscht dich auch hier, siehe § 41 SGB 12 Abs 4.

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DancingWombat
vor 2 Minuten von slowandsteady:

 

Denkst du wirklich das es so leicht ist? Wenn das möglich wäre, dann wäre folgendes möglich: Meine Schwester und ich haben je 1 Million auf dem Konto, aber nun vereinbare ich einen endfälligen, zinslosen Kredit mit meiner Schwester für 30 Jahre fest. Daher bin ich jetzt arm und habe einen Anspruch auf Sozialhilfe? Du täuscht dich auch hier, siehe § 41 SGB 12 Abs 4.

In dem Fall ist ja trotzdem Vermögen in unveränderter Höhe da. 

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sparfux
vor 42 Minuten von slowandsteady:

Warum hast du dann nicht gleich vor 2 Jahren ein endfälliges Darlehen abgeschlossen?

... weil es in D praktisch keine endfälligen Darlehen zur Immobilienfinanzierung gibt.

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YingYang
vor 10 Minuten von sparfux:

... weil es in D praktisch keine endfälligen Darlehen zur Immobilienfinanzierung gibt.

Zusatz: An Privatpersonen.

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CorMaguire
vor 4 Minuten von YingYang:

Zusatz: An Privatpersonen.

Zusatz: Die es sich nicht leisten können oder sollten.

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slowandsteady

 

vor 9 Minuten von DancingWombat:

In dem Fall ist ja trotzdem Vermögen in unveränderter Höhe da. 

Ist es bei deinem Vater im hypothetischen Pflegefall auch, nur eben als Kredit an dich verschoben. Es können sogar Schenkungen zurückgefordert werden. Wie genau das dann umgesetzt wird, weiß ich jetzt nicht, aber sei dir sicher, dass du nicht der erste bist, der das versucht.

vor 9 Minuten von sparfux:

... weil es in D praktisch keine endfälligen Darlehen zur Immobilienfinanzierung gibt.

In der Praxis ja, aber auch nur, weil der durchschnittliche Immobilienkäufer eben nicht solvent genug ist, dass man ihm ein endfälliges Darlehen geben würde bzw. es die Kreditvergaberichtlinien verbieten. Mit >50% Eigenkapital in guter Lage wird man durchaus eine Bank finden, die einem ein endfälliges Darlehen zu guten Konditionen anbietet.

 

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YingYang
vor 3 Minuten von CorMaguire:

Zusatz: Die es sich nicht leisten können oder sollten.

Damit hat das wenig zu tun. Eher damit, dass nach den "neuesten" Richtlinien für Wohnimmobilienfinanzierung die Banken dokumentieren müssen, wie das Darlehen getilgt wird bis zum Zeitpunkt X (meist Renteneintritt).

Bei endfälligen Darlehen eher schwer. Daher zieht sich den Schuh kaum jemand an.

Sogar bei sehr wohlhabenden Privatpersonen.

vor 1 Minute von slowandsteady:

In der Praxis ja, aber auch nur, weil der durchschnittliche Immobilienkäufer eben nicht solvent genug ist, dass man ihm ein endfälliges Darlehen geben würde bzw. es die Kreditvergaberichtlinien verbieten. Mit >50% Eigenkapital in guter Lage wird man durchaus eine Bank finden, die einem ein endfälliges Darlehen zu guten Konditionen anbietet.

Wie gesagt, glaube ich eher nicht. Es sei denn eine Kombilösung mit Lebensversicherung, die dann nach 20 Jahren das Darlehen komplett tilgt.

Aber wer will das schon?

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CorMaguire
vor 1 Minute von YingYang:

Damit hat das wenig zu tun. Eher damit, dass nach den "neuesten" Richtlinien für Wohnimmobilienfinanzierung die Banken dokumentieren müssen, wie das Darlehen getilgt wird bis zum Zeitpunkt X (meist Renteneintritt).

...

Doch nur. Wie das Darlehen zum Renteneintritt (oder sonstwann) getilgt sein wird, hängt ja nicht von Zahlungsweise der Tilgung ab.

 

Früher war die Tilgung durch LV klassisch, und  nur die kurzsichtigen Kunden und Kreditabteilungen haben auf die Renditeversprechungen der LV-Verkäufer und nicht auf die Rückkaufswerte abgestellt. Diese Auswüchse hat man nach Jahren korrigiert und ist dabei über das Ziel hinuasgeschossen, was aber inzwischen auch wieder angepasst wurde, Afaik.

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YingYang
Gerade eben von CorMaguire:

Doch nur. Wie das Darlehen zum Renteneintritt (oder sonstwann) getilgt sein wird, hängt ja nicht von Zahlungsweise der Tilgung ab.

Doch, weil das eben nachgewiesen werden muss. Sonst kann je jeder irgendwie behaupten, dass er in 20 Jahren erbt und damit das Darlehen tilgt.

Gerade eben von CorMaguire:

Früher war die Tilgung durch LV klassisch, und  nur die kurzsichtigen Kunden und Kreditabteilungen haben auf die Renditeversprechungen der LV-Verkäufer und nicht auf die Rückkaufswerte abgestellt. Diese Auswüchse hat man nach Jahren korrigiert und ist dabei über das Ziel hinuasgeschossen, was aber inzwischen auch wieder angepasst wurde, Afaik.

Wie gesagt, die Banken ziehen sich den Schuh nicht an. Vielleicht gibt es Ausnahmen. Wenn ja: Kenne ich keine.

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CorMaguire
· bearbeitet von CorMaguire
vor 18 Minuten von YingYang:

Doch, weil das eben nachgewiesen werden muss. Sonst kann je jeder irgendwie behaupten, dass er in 20 Jahren erbt und damit das Darlehen tilgt....

Dann kriegt niemand mehr Kredit der nicht über das Geld zur vollständigen Tilgung bereits verfügt und es zu Gunsten der Bank verpfändet. Jeder kann behaupten er geht noch 30 Jahre arbeiten und verdient Geld.

Also wird es wohl eher ein "glaubhaft machen", als ein "nachweisen" sein.

Wird aber OT.

 

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YingYang
· bearbeitet von YingYang
vor 14 Minuten von CorMaguire:

Dann kriegt niemand mehr Kredit der nicht über das Geld zur vollständigen Tilgung bereits verfügt und es zu Gunsten der Bank verpfändet. Jeder kann behaupten er geht noch 30 Jahre arbeiten und verdient Geld.

Wird aber OT

 

Regelmäßige Tilgung über regelmäßiges Einkommen wird aber standardmäßig angenommen.

Wenn jemand nach 20 Jahren kommt und sagt: Sorry haben alles für Black Jack und Koks ausgegeben und jetzt bin ich in Rente, also ist für euch auch nichts zu holen. Und ja übrigens: Mein Haus könnt ihr auch nicht zwangsversteigern, weil ich euch krasse Beratungsfehler nachweise. Dann ist das eben maximal blöd für die Bank.

 

Aber damit nicht nur blabla sondern auch mal eine Quelle kommt:

Wohnimmobilienkreditrichtlinie erschwert Baufinanzierungen (kreditrechner.com)

 

Zitat

 


Darüber hinaus kommt heute auch wieder der Berücksichtigung der zumindest teilweisen Entschuldung des Objektes auf der einen Seite und der Wertsteigerung auf der anderen Seite Bedeutung zu. Zusätzlich spielt der Wert der Immobilie, wie schon vor Einführung der Richtlinie im März 2016, wieder eine Rolle, insbesondere bei einer Anschlussfinanzierung Dennoch kann es immer wieder zu Zahlungsausfällen und Verschuldung kommen. Banken müssen heute dann schneller die Reisleine ziehen, sprich, das Darlehen bei Zahlungsunregelmäßigkeiten fällig stellen.

 

 

EU-Richtlinien erschweren Aufnahme für Immobilienkredite - News (duratio.de)

 

Zitat

 


Der Kerngehalt der neuen Richtlinie der Europäischen Union zur Immobilienkreditvergabe zielt darauf hin, dass Bauherrn und Hauskäufer ihren Kredit innerhalb der statistischen Lebenserwartung vollständig tilgen können. 
 

...

 

Zur Vermeidung eventueller Regressansprüche erhöhen die Banken die Anforderungen an die Immobilienkreditvergabe über das von der EU verlangte Maß, sodass viele Finanzierungen nicht mehr möglich sind. Dass eine Entschuldung durch den späteren Verkauf des Hauses oder durch die Vermietung eines Teils der finanzierten Immobilie nach dem Auszug der Kinder möglich ist, darf der Sachbearbeiter der neuen EU-Richtlinie zufolge bei seiner Kreditentscheidung nicht mehr berücksichtigen.

 

 

 

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CorMaguire
vor 12 Minuten von YingYang:

Regelmäßige Tilgung über regelmäßiges Einkommen wird aber standardmäßig angenommen.

Wenn jemand nach 20 Jahren kommt und sagt: Sorry haben alles für Black Jack und Koks ausgegeben und jetzt bin ich in Rente, also ist für euch auch nichts zu holen. Und ja übrigens: Mein Haus könnt ihr auch nicht zwangsversteigern, weil ich euch krasse Beratungsfehler nachweise. Dann ist das eben maximal blöd für die Bank.....

Genau und deswegen hat sie ein Äugchen drauf ob du regelmäßig deine Rate zahlst, oder den Bausparer oder LV bedienst oder sonstwas für die spätere Tilgung ansparst. Vermutlich schaut sie sogar drauf ob Dein Gehalt kommt. Und das alles hat gar nichts damit zu tun ob Du regelmäßig Annuität/Tilgung oder eine "Sparrate" für eine endfällige Tilgung bedienst. Im 08/15 Massengeschäft mag das nicht vorgesehen sein, aber da sind vermögende Privatkunden eher die Ausnahme. Selbst wenn eine Wohnung zum vermieten auch schon für nicht so ganz vermögende Prvatkunden interessant sein könnte.

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