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Bolanger

Frage zu Mini- und Midi-Jobs

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Bolanger

Hallo,

 

ich möchte eine echte off-topic-Frage an die Forenintelligenz stellen.

 

Wenn jemand einen echten Miniob auf 450 EUR Basis hätte, und dann noch einen zweiten Job, meinetwegen 200 EUR, dazu, dann wäre der zweite Job voll sozialversicherungspflichtig. Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich Arbeitgeber schwer tun, wenn jemand mehr als nur einen Minijob hat, da das vom Abrechnungsprozedere komplizierter ist als den ersten Minijob einfach bei der Minijpobzentrale anzumelden und pauschal abzurechnen.

 

Was passiert, wenn eine Person mit diesen zwei Jobs den ersten echten Minijob verliert? Wird der zweite 200-EUR-Job dann automatisch zum Minijob oder behält dieser den Status der Sozialversicherungspflicht? Ggf. könnte man auch andersum fragen: Ist der erste Job mit <= 450 EUR immer automatisch ein Minijob oder kann das auch ein sozialversicherungsplfichtiger Job sein?

 

Danke und Grüße

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Cai Shen

https://minijobber-magazin.de/mehrere-minijobs/?pk_campaign=Minijobber-Magazin&pk_kwd=mehrere minijobs

 

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

 

Interessante Frage, soweit ich das verstehe:

- darf man mehrere Minijobs bis insgesamt 450 € Monatsverdienst haben

- sobald die Verdienstgrenze überschritten wird, sind alle Minijobs sozialversicherungspflichtig

- neben einem Hauptjob darf nur ein Minijob ausgeführt werden

 

Ich habe übrigens mal einer Mitarbeiterin wegen bevorstehendem Ausscheiden aus dem Betrieb was "gutes tun wollen" und die vereinbarten 450 € netto nicht als Minijob laufen lassen, sondern sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Sind arbeitgeberseitig gute 100 € höhere monatliche Kosten.

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ceekay74
Zitat

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

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Laser12

Moin,

 

vor 18 Minuten von Bolanger:

Ich habe schon mehrfach gehört, dass sich Arbeitgeber schwer tun, wenn jemand mehr als nur einen Minijob hat, da das vom Abrechnungsprozedere komplizierter ist als den ersten Minijob einfach bei der Minijpobzentrale anzumelden und pauschal abzurechnen.

das Problem für den Arbeitgeber ist, dass er für die Sozialversicherungsbeiträge haftet, wenn die 450€ überschritten werden - auch durch weitere Jobs, die er nicht kennt bzw. die ihm verschwiegen werden.

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HalloAktie
vor 21 Minuten von Laser12:

das Problem für den Arbeitgeber ist, dass er für die Sozialversicherungsbeiträge haftet, wenn die 450€ überschritten werden - auch durch weitere Jobs, die er nicht kennt bzw. die ihm verschwiegen werden.

So ist es, Übrigens ist eine Überschreitung von 450 Euro zeitlich eng begrenzt vorübergehend in speziellen Fällen möglich. Der Job wird nicht unbedingt sozialversicherungspflichtig, wenn einen Monat lang mal in der Summe 455 Euro von beiden Arbeitgebern kombiniert abgerechnet werden. Aber wenn man keine Probleme haben will, bleibt man einfach drunter. 

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 1 Stunde von Bolanger:

Wenn jemand einen echten Miniob auf 450 EUR Basis hätte, und dann noch einen zweiten Job, meinetwegen 200 EUR, dazu, dann wäre der zweite Job voll sozialversicherungspflichtig.

 

Wie die anderen schon gesagt haben: Beide gemeinsam wären dann voll sozialversicherungspflichtig.

 

vor 1 Stunde von Bolanger:

Was passiert, wenn eine Person mit diesen zwei Jobs den ersten echten Minijob verliert? Wird der zweite 200-EUR-Job dann automatisch zum Minijob?

 

Ja – es gibt dann ja nichts mehr zum Zusammenrechnen, das den Gesamtverdienst über 450 Euro bringen würde.

 

vor einer Stunde von Laser12:

das Problem für den Arbeitgeber ist, dass er für die Sozialversicherungsbeiträge haftet, wenn die 450€ überschritten werden - auch durch weitere Jobs, die er nicht kennt bzw. die ihm verschwiegen werden.

 

Stimmt nicht – wenn der Arbeitgeber belogen wird, haftet er nicht. Fragen muß er natürlich. § 8 Abs. 2 S. 3 und 4 SGB 4:

Zitat

Wird beim Zusammenrechnen nach Satz 1 festgestellt, dass die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr vorliegen, tritt die Versicherungspflicht erst mit dem Tag ein, an dem die Entscheidung über die Versicherungspflicht nach § 37 des Zehnten Buches durch die Einzugsstelle nach § 28i Satz 5 oder einen anderen Träger der Rentenversicherung bekannt gegeben wird. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitgeber vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt hat, den Sachverhalt für die versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung aufzuklären.

 

Der Grund für die Unbeliebtheit ist wirklich die aufwendige Abrechnung. Da der zusammengefaßte Verdienst ja im Übergangsbereich liegen wird (vormals Gleitzone), ist es nicht damit getan, einen fixen Prozentsatz abzuführen.

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Bolanger

Puh, das macht es aber schwer.

 

@Cai Shen: Wenn man nur einer Tätigkeit nachgeht und dafür 450 EUR bekommt, kann man das als Arbeitgeber dann auch als normalen versicherungspflichtigen Job anmelden? Nehmen wir den klassischen Fall eines Teils einer Lebensabschnittsgemeinschaft, der sich primär um Haushalt und Familie kümmert und nebenbei ein paar EUR, nämlich bis zu 450, dazu verdient. Wenn das als Minijob läuft, erwirbt man ja andere Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsansprüche als wenn das ein versicherungspflichtiger Job wäre.

 

Und gibt es für Arbeitgeber von Leuten, die 2x 300 EUR verdienen keine "einfache" Art der Abrechnung?

 

Vielelicht sollte ich etwas zum Hintergrund schreiben. Ich hatte in der letzten Zeit mit jemandem zu tun, der auf Sozialleistungen angewiesen ist. Bis zum Alter von 50 stand er voll im Leben und ging einer geregelten Erwerbstätigkeit nach. Nach dem Jobverlust schafft er es allerdings nicht, oder will es ggf. auch gar nicht, eine neue reguläre Stelle zu finden. Einen 450 EUR-Job hat er, aber es scheint ihm schwer zu fallen jemanden zu finden, der ihm einen weiteren Kleinjob geben wollte. Und genau das wollte ich ihm schmackhaft machen, damit er, wenn auch mit geringem Monatsgehalt, zumindest wieder komplett im Sozialversicherungssystem untergebracht ist. Ich denke, das würde sein Selbstwergefühl deutlich steigern und davon ausgehend könnte er ggf. auch wieder voll beruflich Fuß fassen.  

 

 

 

 

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chirlu
vor 8 Minuten von Bolanger:

Wenn man nur einer Tätigkeit nachgeht und dafür 450 EUR bekommt, kann man das als Arbeitgeber dann auch als normalen versicherungspflichtigen Job anmelden?

 

Nein.

 

vor 9 Minuten von Bolanger:

Wenn das als Minijob läuft, erwirbt man ja andere Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherungsansprüche als wenn das ein versicherungspflichtiger Job wäre.

 

Eben. Wobei das für die Rentenversicherung nur dann gilt, wenn er selbst auf die Versicherungspflicht verzichtet hat; was leider die meisten Minijobber machen. :unsure:

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Bolanger
Gerade eben von chirlu:

Wobei das für die Rentenversicherung nur dann gilt, wenn er selbst auf die Versicherungspflicht verzichtet hat; was leider die meisten Minijobber machen.

Wie werden denn dann die Rentenzeiten aus einem Minijob heute bei der GRV geführt? tauchen die als ganz normale Pflichtbeitragszeiten wie jeder andere Job auch auf? Ich hatte selbst zu Studi-Zeiten für ein paar Monate eine geringfügige beschäftigung, die auch in meinem Versicherungsverlauf auftaucht, aber die zeitlich nicht voll anerkannt wird. Genaues müsste ich nachsehen. ich meine, dass ich in den 6 Monaten eben keine 6 Monate für eine wartezeit oder die 5 jahre Mindestversicherungsdauer angerechnet bekam, sondern weniger. 

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Cai Shen
vor 18 Minuten von Bolanger:

Einen 450 EUR-Job hat er, aber es scheint ihm schwer zu fallen jemanden zu finden, der ihm einen weiteren Kleinjob geben wollte.

Auf einen 450 € Minijob zahlt der AG ungefähr 140 € Abgaben, also Gesamtkosten von ca. 590 €.

Bei einem vergleichbaren (versicherungspflichtigen) Angestelltenverhältnis mit 450 € Nettolohn beträgt die Arbeitgeberbelastung ca. 710 €.

 

Kann ich mir schon vorstellen, dass viele AG die Mehrkosten scheuen und lieber einen anderen "Minijobber" einstellen.

vor 5 Minuten von chirlu:

Nein.

Warum nicht?

Wobei wir vermutlich nur aneinander vorbei reden, ich hatte eher eine Nettolohnhochrechnung bei regulärem Arbeitsverhältnis im Sinn, bei der eben genau 450 € netto rauskommen und das Brutto passend gerechnet wird.

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IndexP
vor 2 Stunden von Cai Shen:

Ich habe übrigens mal einer Mitarbeiterin wegen bevorstehendem Ausscheiden aus dem Betrieb was "gutes tun wollen" und die vereinbarten 450 € netto nicht als Minijob laufen lassen, sondern sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

Sind arbeitgeberseitig gute 100 € höhere monatliche Kosten.

Weil sie Steuerklasse 5 oder 6 hatte?

 

Ich sehe das prinzipiell nämlich genau andersrum:

Es wundert mich, warum man als AN auf einen Mini-Job "abfahren" sollte.

(Obwohl...daß es mit dem Rechnen ggf. nicht weit her ist, zeigt die Vermutung eines Forenkollegen hier, daß die meisten Minjobber wohl auf die RV-Pflicht verzichten.)

 

Im "Normallfall" (also Steuerklasse 1/2/4) ist der Unterschied zwischen Mini-Job und Midi-Job gar nicht so riesig (das war ja einer der Gründe für die Einführung der Midi-Gleitzone) - und ich erwerbe halt mit einem Midi-Job volle Kranken-, Pflege-, Renten-, Alo-Ansprüche... (die beiden letzteren natürlich auf entsprechend niedrigem Niveau)

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Cai Shen
vor 25 Minuten von IndexP:

Weil sie Steuerklasse 5 oder 6 hatte?

Anspruch auf Arbeitslosengeld (anschließend Prüfungsvorbereitung) und eigener Krankenversicherungsschutz waren die Beweggründe.

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 2 Stunden von Bolanger:

Wie werden denn dann die Rentenzeiten aus einem Minijob heute bei der GRV geführt? tauchen die als ganz normale Pflichtbeitragszeiten wie jeder andere Job auch auf?

 

Wenn Versicherungspflicht besteht, dann ja. Sicher die billigste Möglichkeit, Pflichtbeitragszeiten zu erwerben.

 

Wenn der Minijob dagegen versicherungsfrei ist (nach Wahl des Minijobbers), dann gibt es keine vollwertigen Beitragszeiten, sondern nur Zusatzmonate in einem bestimmten Verhältnis, die z.B. nicht für die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente zählen. Dafür spart der Minijobber sich den Beitragsanteil, der über die 15% vom Arbeitgeber hinausgeht (zur Zeit 3,6%).

 

vor 2 Stunden von Bolanger:

Ich hatte selbst zu Studi-Zeiten für ein paar Monate eine geringfügige beschäftigung, die auch in meinem Versicherungsverlauf auftaucht, aber die zeitlich nicht voll anerkannt wird.

 

Ja, dann war die wohl versicherungsfrei. Früher war das der Normalfall, und man mußte aktiv auf die Versicherungsfreiheit verzichten, um versicherungspflichtig zu werden; heute ist Versicherungspflicht der Normalfall, und man muß sich davon befreien lassen, um versicherungsfrei zu werden.

 

Ich hatte auch Minijobs im Studium, habe jeweils auf die Versicherungsfreiheit verzichtet (auf Anraten meines Vaters damals, ich kannte mich selbst noch nicht so aus), und entsprechend tauchen die als ganz normale Pflichtbeitragszeiten in meinem Versicherungsverlauf auf.

 

vor 2 Stunden von Cai Shen:

Wobei wir vermutlich nur aneinander vorbei reden, ich hatte eher eine Nettolohnhochrechnung bei regulärem Arbeitsverhältnis im Sinn, bei der eben genau 450 € netto rauskommen und das Brutto passend gerechnet wird.

 

Ja, ich gehe natürlich vom Brutto aus. Sicher sinkt das Netto von 450 auf 451 Euro Bruttoverdienst um ein Stück, aber dafür bekommt der Arbeitnehmer ja auch einiges an Zusatzleistungen.

 

vor 2 Stunden von IndexP:

die Vermutung eines Forenkollegen hier, daß die meisten Minjobber wohl auf die RV-Pflicht verzichten

 

Leider keine Vermutung, dazu gibt es Statistiken von der Minijob-Zentrale. Mehr als 80% tun es.

 

Für jemanden, der einen Minijob zusätzlich zu einer versicherungspflichtigen Tätigkeit hat, ist das auch OK. Aber es ist wirklich nicht empfehlenswert, wenn der Minijob der einzige ist.

 

vor 2 Stunden von IndexP:

und ich erwerbe halt mit einem Midi-Job volle Kranken-, Pflege-, Renten-, Alo-Ansprüche... (die beiden letzteren natürlich auf entsprechend niedrigem Niveau)

 

In Corona-Zeiten hätten viele Nebenjobber z.B. in der Gastronomie einiges für einen, wenn auch geringen, Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegeben …

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IndexP
· bearbeitet von IndexP
vor 6 Stunden von Cai Shen:

Anspruch auf Arbeitslosengeld (anschließend Prüfungsvorbereitung) und eigener Krankenversicherungsschutz waren die Beweggründe.

Meine Nachfrage war anders gemeint.

 

Nämlich:

Warum war es für den AG 100 Euro teurer?

Bei Steuerklasse 1/2/4 dürften sich Mini-Job/Midi-Job im Grenzbereich 400...449/451...500 Euro nicht viel nehmen, was die AG-Belastung bzw. die Summe der(Steuer- und Sozial-)Abgaben allgemein angeht.

 

Daß die AG-Gesamtbelastung bei einem Midi-Job in der Nähe der 450-Euro-Grenze dann 100 Euro höher lag, kann ich mir nur dann vorstellen, wenn die Steuerfreibeträge (sprich: Grundfreibetrag) schon woanders bzw. von jemand anderem "verbraten" wurden.

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IndexP
vor 4 Stunden von chirlu:

In Corona-Zeiten hätten viele Nebenjobber z.B. in der Gastronomie einiges für einen, wenn auch geringen, Anspruch auf Kurzarbeitergeld gegeben …

Liegt wohl an einer erstaunlichen Unwissenheit auf beiden Seiten.

Ich habe es auch noch nie erlebt, daß ein AG mal von sich aus auf die Vorteile eines Midi-Jobs hinweist.

 

Und sooo groß ist der Unterschied in der Kompliziertheit zwischen Mini-Job und Midi-Job ja nun auch nicht.

(insbesondere, wenn man ja eh noch reguläre AN - Teilzeit/Vollzeit - beschäftigt)

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Bolanger

Würde es denn auch ein privater Arbeitgeber schaffen, jemanden im Midijob anzustellen? Beim Minijob ist ja schön, dass jeder seine Haushaltshilfe unkompliziert über die Minijobzentrale anmelden und abrechnen kann. Das dürfze dann aber bei zwei Minijobs nicht mehr funktionieren.

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chirlu
vor 1 Stunde von Bolanger:

Würde es denn auch ein privater Arbeitgeber schaffen, jemanden im Midijob anzustellen?

 

Grundsätzlich schon, aber dann ist es eben kein Minijob mit vereinfachten Verfahren (und im Privathaushalt nur 5% Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung) mehr.

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Bolanger
vor 2 Stunden von chirlu:

Grundsätzlich schon, aber dann ist es eben kein Minijob mit vereinfachten Verfahren

wie würde man das denn dann anstellen? Quasi jeder kleine Handwerksbetrieb mit wenigen Mitarbeitern, den ich kenne, hat die Lohnbuchhaltung an Experten ausgelagert. Da soll es dann eine Privatperson, die Ihre Haushaltshilfe offiziell beschäftigen möchte, das ganze selbst schaffen? Das schöne am Minijob ist ja eigentlich der Service, den die Minijobzentrale bei der Abrechnung bietet. 

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chirlu
vor 37 Minuten von Bolanger:

Quasi jeder kleine Handwerksbetrieb mit wenigen Mitarbeitern, den ich kenne, hat die Lohnbuchhaltung an Experten ausgelagert. Da soll es dann eine Privatperson, die Ihre Haushaltshilfe offiziell beschäftigen möchte, das ganze selbst schaffen?

 

Als Privatperson kannst du es doch genauso auslagern?

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Bolanger
vor 16 Minuten von chirlu:

Als Privatperson kannst du es doch genauso auslagern?

natürlich kann das auch eine Privatperson. das ist dann allerdings nicht mehr so trivial wie über die Minijobzentrale. Ich muss einen Anbieter suchen und auswählen, bezweifel, dass sich diese Dienstleister darum prügeln einen Angestellten einer Privatperson abzurechnen, muss den Dienstleister oben drauf bezahlen. Einfach ist das nicht, und gerade das war ja das Ansinnen der Minijobs: Durch wenig Bürokratie sollten Leute aus der Schwarzarbeit geholt werden. Da wäre es doch eine netter Servive, wenn die Minijobzentrale die Verwaltung aller Angestelltenverhältnisse unter 450 EUR abwickelt, egal wie viele das sind. Aber das geht nun wirklich zu weit off-topic. 

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Hansolol

Ich habe einige Zeit lang mit einem 450 Euro Job etwas mehr "verdient", weil wir die Kosten für die Kinderbetreuung oben drauf gepackt haben. Waren um die 130 Euro zusätzlich, die steuer-und abgabenfrei dazuverdient werden können, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. Dieses Jahr gab es auch die Möglichkeit 1500 Euro Coronabonus dazuverdienen. 

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chirlu

@Bolanger: Ich verstehe dich nicht? Es ging doch jetzt um einen Midijob (über 450 Euro). Für einen Minijob gibt es ja gerade das Haushaltsscheckverfahren.

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Bolanger

@chirlu es geht ja um mehrere Minijobs. Jemand verdient im ersten Job 450 EUR und im 2. Job 200 EUR bei einer Privatperson als Arbeitgeber. Da scheint es in der Praxis doch ziemlich kompliziert für den 2. Arbeitgeber zu sein, diesen Job offiziell abzurechnen.

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chirlu
Gerade eben von Bolanger:

es geht ja um mehrere Minijobs. Jemand verdient im ersten Job 450 EUR und im 2. Job 200 EUR bei einer Privatperson als Arbeitgeber. Da scheint es in der Praxis doch ziemlich kompliziert für den 2. Arbeitgeber zu sein, diesen Job offiziell abzurechnen.

 

Das sind im Beispiel keine Minijobs. Der Gesamtverdienst liegt bei 650 Euro, also Midijob.

 

Hingegen kann jemand in drei Minijobs für 200, 150 und 100 Euro beschäftigt sein, dann gilt (für private Arbeitgeber) immer noch das Haushaltsscheckverfahren.

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Bolanger

Das ist mir klar. Aus Sicht eines möglichen Arbeitgebers wären das aber Minijobs mit einfacher Verwaltung, wenn man sich einen anderen Arbeitnehmer suchen würde, der eben insgesamt nicht über 450 EUR verdient. Darum geht es mir. Jemand, der über 450 EUR verdienen möchte, hat es schwer, willige Arbeitgeber zu finden. Und aus Arbeitgebersicht in diesem Beispiel habe ich folgende Möglichkeit: schwarz beschäftigen, einen anderen Arbeitnehemr wählen, bei dem die Abrechnung einfach ist, weil insgesamt nicht über 450 EUR oder einen Arbeitnehmer, der Willens ist, mehr zu arbeiten, der aber Bürokratie mitbringt.

 

Diejenigen, die es auf dem regulären SArbeitsmarkt nicht schaffen und auf typische Tätigkeiten für Minijobs angewiesen sind haben es schwer, über diese Grenze hinwegzukommen. das müsste man ändern, indem jede Tätigkeit, die unter 450 EUR bezahlt wird, einfach abzurechnen ist. Ob das dann insegsamt 451 EUR, 1000 oder noch mehr Euro ausmacht und wie das ganze dann unterm Strich alles zusammen versteuert und verbeitragt wird, dass soll dann eine zentrale Stelle abwickeln. Hauptsache es bleibt für die AG attraktiv weil einfach, diese Leute zu beschäftigen. 

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