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Nostradamus

Elterngeld oder Elterngeld Plus?

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Nostradamus

Wertes Forum,

ich glaube, mein Anliegen ist hier im "Off-Topic"-Bereich am passendsten aufgehoben. Meine Frau möchte zwei Jahre lang in Elternzeit gehen. Nun haben wir uns mit dem Elterngeld-Antrag beschäftigt und es scheint zwei Möglichkeiten zu geben:
1. Option: 12 Monate Basis-Elterngeld nehmen und dann 12 Monate kein Geld bekommen.

2. Option: 2 Monate Basis-Elterngeld nehmen + 20 Monate Elterngeld Plus nehmen und dann 2 Monate kein Geld bekommen.

Meinen Recherchen nach kann Elterngeld Plus vor allem dann interessant sein, wenn meine Frau während des Bezuges wieder in Teilzeit arbeiten würde (das ist hier nicht der Fall).

Wäre aus bestimmten Gründen eine der beiden Optionen zu bevorzugen? Bei der 1. Option hat man das gesamte Geld halt schon früher als bei der 2. Option, allerdings dürfte die 2. Option steuerlich sinnvoller sein (Stichwort Progressionsvorbehalt); sehe ich das richtig?

Vielen Dank schon mal für alle Antworten!

 

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NurEinBeitrag

Bin mir nicht sicher, aber ist die Arbeit in Teilzeit nicht Voraussetzung für Elterngeld plus?

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immo-peter
vor 45 Minuten von NurEinBeitrag:

Bin mir nicht sicher, aber ist die Arbeit in Teilzeit nicht Voraussetzung für Elterngeld plus?

Nein

nur für die bonusmonate

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whister
· bearbeitet von whister

Wenn ihr nicht verheiratet seid und du nicht pflichtversichert in der GKV bist wäre die Elterngeld Plus Lösung besser - für Zeiten ohne Elterngeld würdest du sonst freiwillig in der GKV versichert werden und müsstest Beiträge dafür zahlen.

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Nostradamus
vor 10 Minuten von whister:

Wenn ihr nicht verheiratet seid und du pflichtversichert in der GKV bist wäre die Elterngeld Plus Lösung besser - für Zeiten ohne Elterngeld würdest du sonst freiwillig in der GKV versichert werden und müsstest Beiträge dafür zahlen.

Also, die Sache ist noch ein bisschen komplizierter, aber dann ergänze ich mal die noch fehlenden Infos:

- Wir sind verheiratet

- Ich bin freiwillig gesetzlich versichert, meine Frau ist gesetzlich pflichtversichert

- Ich will auch in Elternzeit gehen und zwar die ersten drei Lebensmonate des Kindes (zusammen mit meiner Frau) und dann noch einen Monat, der sich an die Elternzeit meiner Frau anschließen wird, d.h. vom 24. - 25. Lebensmonat des Kindes. Auch bei mir stellt sich die Frage: Basiselterngeld oder besser Elterngeld plus?

 

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kein_geld
· bearbeitet von kein_geld
vor 2 Stunden von whister:

Wenn ihr nicht verheiratet seid und du pflichtversichert in der GKV bist wäre die Elterngeld Plus Lösung besser - für Zeiten ohne Elterngeld würdest du sonst freiwillig in der GKV versichert werden und müsstest Beiträge dafür zahlen.

 

Gemäß § 192 Abs. Nr. 2 Sozialgesetzbuch 5 sollte in deinem Fall deine Frau so lange kostenlos in der GKV versichert sein, wie die Elternzeit andauert: "Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird,"

Vielleicht verstehe ich auch den Gesetzestext falsch.

 

Falls ein Geschwisterkind vorhanden ist bzw. der Geschwisterbonus gezahlt wird, sollte der in deiner Abwägung mit aufgenommen werden.

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chris1284
· bearbeitet von chris1284
vor 13 Stunden von Nostradamus:

1. Option: 12 Monate Basis-Elterngeld nehmen und dann 12 Monate kein Geld bekommen.

2. Option: 2 Monate Basis-Elterngeld nehmen + 20 Monate Elterngeld Plus nehmen und dann 2 Monate kein Geld bekommen.

Ist doch im Antrag alles super erklärt. Es gibt 14 Basismonate. Man muss mind. 2 und kann max 12 Monate nehmen. Elterngeld Plus verdoppelt die Zeit und halbiert die Elterngeldhöhe.

Für euren Plan also simpel zu beantragen.

Mutter 24 Monate Elterngeld mit je 50% Elterngeld (entspricht den max 12 Basismonaten)

Bleiben noch 2 Basismonate für den Vater.

 

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kein_geld
· bearbeitet von kein_geld
vor 2 Stunden von chris1284:

Mutter 24 Monate Elterngeld mit je 50% Elterngeld (entspricht den max 12 Basismonaten)

Der 8-wöchige Mutterschutz nach der Geburt zählt bereits zu den Elterngeldmonaten, d. h. die Frau kann nach dem Mutterschutz "nur" noch 20 Monate Elterngeld Plus bzw. 10 Monate Elterngeld beziehen oder eine Kombination aus diesen.

 

Falls weitere Kinder geplant sind, wäre noch Folgendes zu beachten: Wird noch für das erste Kind Elterngeld bezogen, kann dieser Monat im Bemessungszeitraum für das zweite Kind übersprungen werden. Dafür wird dann ein Monatsgehalt vor der Geburt des ersten Kindes genommen (i. d. R. ein Vorteil). Dies gilt jedoch nur für Monate, indem deine Frau Elterngeld bezieht, und bis einschließlich zum 14. Lebensmonat des ersten Kindes. Das heißt, es könnte sinnvoller sein, Basiselterngeld und Elterngeld Plus so zu kombinieren, dass man zumindest in den ersten 14 Lebensmonaten des ersten Kindes Elterngeld erhält.

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whister
vor 13 Stunden von kein_geld:

 

Gemäß § 192 Abs. Nr. 2 Sozialgesetzbuch 5 sollte in deinem Fall deine Frau so lange kostenlos in der GKV versichert sein, wie die Elternzeit andauert: "Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt erhalten, solange Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld besteht oder eine dieser Leistungen oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen oder Pflegeunterstützungsgeld bezogen wird,"

Vielleicht verstehe ich auch den Gesetzestext falsch.

 

Falls ein Geschwisterkind vorhanden ist bzw. der Geschwisterbonus gezahlt wird, sollte der in deiner Abwägung mit aufgenommen werden.

Ich habe tatsächlich ein "nicht" vergessen. Werde das korrigieren. Für Pflichtversicherte hast du recht.

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chris1284
vor einer Stunde von kein_geld:

Der 8-wöchige Mutterschutz nach der Geburt zählt bereits zu den Elterngeldmonaten, d. h. die Frau kann nach dem Mutterschutz "nur" noch 20 Monate Elterngeld Plus bzw. 10 Monate Elterngeld beziehen oder eine Kombination aus diesen.

Nichts gegenteiliges geschrieben ... 12 / 24 Monate gibt es Elterngeld. Mutterschutz gibt keinen Geld. Sofern aber im Mutterschutz (etwas zwischen AG und AN) Mutterschaftsgeld (Leistung der Krankenkasse) bezogen wird, wird dieses natürlich angerechnet.

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Nostradamus
Gerade eben von chris1284:

Ist doch im Antrag alles super erklärt. Es gibt 14 Basismonate. Man muss mind. 2 und kann max 12 Monate nehmen. Elterngeld Plus verdoppelt die Zeit und halbiert die Elterngeldhöhe.

Für euren Plan also simpel zu beantragen.

Mutter 24 Monate Elterngeld mit je 50% Elterngeld (entspricht den max 12 Basismonaten)

Bleiben noch 2 Basismonate für den Vater.

Ich finde den Antrag auch nicht so schlecht (wie erwartet), alles erklärt er aber doch nicht. Jetzt hab ich nochmal drüber geschaut und bin zu folgender neuer Aufstellung gekommen:

Nochmal zur Ausgangslage:
Meine Frau ist in Elternzeit im Lebensmonat 1-24 (insg. 24 Monate)

Ich bin in Elternzeit im Lebensmonat 1 bis 3 und 25 (insg. 4 Monate)

 

Nun neu angedachte Aufteilung des Elterngeldes:
Meine Frau nimmt in Lebensmonat 1+2 Basiselterngeld (ist sowieso vorgegeben wegen Mutterschutz) und dann in den Lebensmonaten 3 bis 20 Elterngeld Plus. In den Lebensmonaten 21 bis 24 ist sie zwar in Elternzeit, bekommt aber kein Elterngeld (insgesamt nimmt sie somit 2 Monate Basiselterngeld + 18 Monate Elterngeld Plus).

Ich nehme in den Monaten 1 bis 3 Basiselterngeld. Im Lebensmonat 25 bin ich zwar in Elternzeit, bekomme aber kein Elterngeld.

Hintergrund ist hier nämlich, dass mein Elterngeld höher ausfällt als ihres, daher macht es natürlich Sinn, dass ich entsprechend möglichst viele Monate Elterngeld ausbezahlt bekomme. In Lebensmonat 25 könnte ich sowieso kein Elterngeld (Plus) bekommen, da nämlich ab dem 15. Lebensmonat keine Lücken mehr im Bezug von Elterngeld auftreten dürfen.

Ich denke, dass passt so am besten. Falls es jemand besser weiß, sehr gerne Bescheid geben.

 

Was noch nicht ganz klar ist:

1.) Warum sollte meine Frau nicht einfach von Lebensmonat 1 bis 11 Basis-Elterngeld nehmen und dann eben kein Geld mehr bekommen? Was spricht dagegegen?

2.) Wie verhält sich das mit meiner GKV (freiwillig versichert)? Muss ich Beiträge zahlen oder nicht; weiß das jemand sicher?

 

Ein zweites Kind ist erstmal nicht geplant. Danke für eure Beiträge!

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Shonsu

Also wenn es finaziell passt, würde ich erst mal überlegen, wann Ihr "frei" haben wollt.

 

Aus Erfahrung kann ich sagen: Direkt nach der Geburt ist (sofern sonst keine Verwandtschaft da ist) der Vater als Unterstützer sicher 2 Monate eine große Hilfe und man kann als Vater auch das Kind genießen. Nach einem Jahr ist die Lage entspannter, da kann man die Zeit einfach mit dem Kind genießen, oder einen kindgerechten tollen Urlaub machen.

 

Ich habe damals beim ersten Kind 4 Wochen Urlaub nach der Geburt und dann den 2. Monat + den 14. Monat Elternzeit mit Elterngeld genommen. Wir haben dann den 14. Monat für eine wundervolle Kinderfreundliche entspannte Urlaubsreise in Norwegen genutzt (Nordkap+ Lofoten). Bei Kind zwei haben ich genauso Monat 2+14 genommen, bei Kind 3 sogar Monat 1+2 und Monat 13+14. Allerdings ist mit zwei oder drei Kindern keine so entspannte große Reise mehr möglich (Kosten + Stress) ;)

 

Im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich bei den ersten zwei Kindern nicht auch als Vater 4 Monate Elternzeit genommen habe. Malochen kann "Mann" sowieso 35-45 Jahre, aber die Kleinkindjahre gehen sehr schnell vorüber und diese Familienzeit ist unbezahlbar. (Natürlich muss man dann das Elterngeld optimieren) :)

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chris1284
vor 23 Stunden von Nostradamus:

Hintergrund ist hier nämlich, dass mein Elterngeld höher ausfällt als ihres, daher macht es natürlich Sinn, dass ich entsprechend möglichst viele Monate Elterngeld ausbezahlt bekomme.

Folglich ist doch dein Einkommen, wenn du nicht in Elterngeld bist, höher und ihr habt mit kleinem Elterngeld und deinem Einkommen unterm Strich mehr.

Für uns war der Wegfall des kleineren Gehaltes + kleineren Elterngeld (12/11 Basiselterngeld) meiner Frau finanziell besser (ich 2 Monate Basiselterngeld).

 

Aus meiner Sicht ohne Finanzen:

Das Kind braucht dich zum Anfang nicht sonderlich, sondern deine Frau (hart, aber es ist so). Je nach dem wie gut sie/beide mit der neuen Situation klar kommt würde ich nur 1 Monat Vater Elterngeld/-zeit mit der Frau zusammen nehmen und danach mit Überstunden/Minusstunden/Urlaub/Flexarbeit/Homeoffice punktuell und zielgerichtet mit Anwesenheit unterstützen. Ein Monat Vater Elterngeld dann späterer, wenn das Kind 11/12 Monate ist. So hat  er auch was davon zu Haus zu sein ( denn die erste Zeit futtert, schläft und kackt das Kind nur und der eigentlich tolle Teil am zu Hause sein, ist doch etwas mit dem Kind aktiv zu machen). Generell sehe ich ein Kind ab 1 LJ in der Krippe und den letzten Vater / Mutter Monat kann ggf gleich mit zur Eingewöhnung genutzt werden. Ich muss dazu sagen ich komme aus dem Osten und kenne es auch nicht anders. Das hat viele Vorteile ( Frau ist nicht so lange raus, Kind früher mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters zusammen und macht richtig tolle Sprünge und Forstschritte, mehr Geld für dann zb Freizeitgestaltung usw.). Gerade zu Corona Zeiten, wo keine Kurse (Pekip, Schwimmen und Co ) waren, Begegnungstätten geschlossen sind, sah ich 2 Jahre Elternzeit/-geld noch kritischer (für Frau und Kind). Soll auch Paare geben wo dann in den 2 Jahren das nächste kommt und die Frau 3-4 Jahre zu Hause ist + im schlimmsten Fall das 1. Kind auch die gesamte Zeit. Meine Frau war so froh nach 14 Monaten zu Haus (2 vor Geburt, 12 danach) wieder arbeiten zu dürfen und nicht nur täglich Kind, Wäsche, Windeln  zu sehen. Zwei Jahre hätten sie vermutlich kaputt gemacht. Ich fand den Monat am Anfang gut, da ich meine Frau unterstützen, die Termine mit der Hebamme war nehmen und alles drum herum regeln konnte. Als ich wieder abreiten war, habe ich die Nachtschicht gemacht (windeln und Fläschchen) so dass meine Frau schlafen konnte. Die gemeinsame Zeit haben wir uns dann zusammen gekümmert. Der Monat im 12 Lebensmonat war optimal da wir zwei schon richtig was machen konnten und nicht nur schlafen/windeln/futtern. 

 

vor 23 Stunden von Nostradamus:

1.) Warum sollte meine Frau nicht einfach von Lebensmonat 1 bis 11 Basis-Elterngeld nehmen und dann eben kein Geld mehr bekommen? Was spricht dagegegen?

Ich bin ehr der Fan von konstanten Zuflüssen und glaube mir, beim Kind kommen ungeplant Kosten. Du weißt was rein kommt und kannst rechnen. Es kann ja evtl. auch bei dir mal etwas dazwischen kommen....

Wenn der finanzielle Hintergrund passt ist es natürlich egal.

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NurEinBeitrag
Am 4.1.2022 um 21:24 von chris1284:

Aus meiner Sicht ohne Finanzen:

Das Kind braucht dich zum Anfang nicht sonderlich, sondern deine Frau (hart, aber es ist so). Je nach dem wie gut sie/beide mit der neuen Situation klar kommt würde ich nur 1 Monat Vater Elterngeld/-zeit mit der Frau zusammen nehmen und danach mit Überstunden/Minusstunden/Urlaub/Flexarbeit/Homeoffice punktuell und zielgerichtet mit Anwesenheit unterstützen. Ein Monat Vater Elterngeld dann späterer, wenn das Kind 11/12 Monate ist. So hat  er auch was davon zu Haus zu sein ( denn die erste Zeit futtert, schläft und kackt das Kind nur und der eigentlich tolle Teil am zu Hause sein, ist doch etwas mit dem Kind aktiv zu machen). Generell sehe ich ein Kind ab 1 LJ in der Krippe und den letzten Vater / Mutter Monat kann ggf gleich mit zur Eingewöhnung genutzt werden. Ich muss dazu sagen ich komme aus dem Osten und kenne es auch nicht anders. Das hat viele Vorteile ( Frau ist nicht so lange raus, Kind früher mit anderen Kindern unterschiedlichen Alters zusammen und macht richtig tolle Sprünge und Forstschritte, mehr Geld für dann zb Freizeitgestaltung usw.). Gerade zu Corona Zeiten, wo keine Kurse (Pekip, Schwimmen und Co ) waren, Begegnungstätten geschlossen sind, sah ich 2 Jahre Elternzeit/-geld noch kritischer (für Frau und Kind). Soll auch Paare geben wo dann in den 2 Jahren das nächste kommt und die Frau 3-4 Jahre zu Hause ist + im schlimmsten Fall das 1. Kind auch die gesamte Zeit. Meine Frau war so froh nach 14 Monaten zu Haus (2 vor Geburt, 12 danach) wieder arbeiten zu dürfen und nicht nur täglich Kind, Wäsche, Windeln  zu sehen. Zwei Jahre hätten sie vermutlich kaputt gemacht. Ich fand den Monat am Anfang gut, da ich meine Frau unterstützen, die Termine mit der Hebamme war nehmen und alles drum herum regeln konnte. Als ich wieder abreiten war, habe ich die Nachtschicht gemacht (windeln und Fläschchen) so dass meine Frau schlafen konnte. Die gemeinsame Zeit haben wir uns dann zusammen gekümmert. Der Monat im 12 Lebensmonat war optimal da wir zwei schon richtig was machen konnten und nicht nur schlafen/windeln/futtern.

Meine Sicht abseits der Finanzen:

Ich kann jedem Vater nur empfehlen möglichst viel Elternzeit zu nehmen, und vor allem auch nicht nur parallel zur Mutter, sondern statt der Mutter. Einfach tagsüber die volle Verantwortung zu haben und die Entwicklung des Kindes vollständig mitzubekommen ist super. Ich war mit unserem Sohn ab Monat 4 für 12 Monate alleine in Elternzeit, auch um die Karriere meiner Frau zu unterstützen. Das hat sich absolut gelohnt. Eine tolle Erfahrung. Und auch als Paar profitieren wir davon. Aus der Kita kannte ich dann viele Familien, bei denen die Mütter immer nervös aufs Handy starren, wenn Papa mit dem Baby abends ausnahmsweise mal alleine zu hause ist. Sowas erledigt sich ganz schnell, wenn man als Vater auch Alleine-Elternzeit hatte. (Heißt natürlich jetzt nicht pauschal, dass die Papas das nicht auch ohne Elternzeit toll im Griff haben können)

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Flughafen
Am 2.1.2022 um 20:20 von Nostradamus:

Wäre aus bestimmten Gründen eine der beiden Optionen zu bevorzugen? Bei der 1. Option hat man das gesamte Geld halt schon früher als bei der 2. Option, allerdings dürfte die 2. Option steuerlich sinnvoller sein (Stichwort Progressionsvorbehalt); sehe ich das richtig?

Ja, so hatte ich es auch verstanden. Wobei die Summen nicht soo hoch sind, dass die Steuer wesentlich mehr ausfallen wird.

Du kannst auch bei der Elterngeld-Beratungsstelle anrufen. Bei uns in Bayern waren sie erstaunlich kompetent, viel kompetenter als unsere HR. Sie haben mir telefonisch sehr geholfen, ein klares Bild zu bekommen.

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RobertGray
· bearbeitet von RobertGray

Was soll man dazu noch sagen:

Zitat

Nach SPIEGEL-Informationen sollen künftig nur noch Eltern mit einem Jahreseinkommen von bis zu 150.000 Euro Anspruch auf diese familienpolitische Leistung haben. Bislang lag die Einkommensgrenze bei 300.000 Euro.

Quelle: Spiegel

 

Absolut leistungsfeindlich, insbesondere bei Paaren mit ähnlich hohem Einkommen. So fällt etwa die Hälfte des Einkommens weg, wenn z.B. das Einkommen z.B. 76 k€ / 75 k€ Beträgt, während Paare mit z.B. 100 k€ / 49 k€ noch Elterngeld erhalten (oder 74k€ / 75 k€, hier würde dann auch noch der volle Elterngeldsatz von 1800 € p. Monat noch gezahlt). Ganz toll wenn man dann noch im Großraum München lebt, aufgrund des anstehenden Nachwuchses Umziehen muss und eine 3-4 Zimmerwohnung benötigt (Wohnzimmer, Elternzimmer, 1x Kind & 1x Arbeitszimmer für die Zeit nach der Elternzeit / optional zweites Kinderzimmer). Unter 2000 - 2500 € p. Monat findet man da nichts gescheites (und auch nur im Speckgürtel, Innenstadt kann man vergessen...).

 

Ich bekomme gerade richtig Lust auf Arbeitslosengeld I und anschließend Bürgergeld umzusteigen. Da braucht man sich nicht mehr den Allerwertesten aufreißen und bekommt eine nette Wohnung in Innenstadtlage gezahlt. Zudem kann man dann viel Zeit mit dem zukünftigen Nachwuchs verbringen.

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SlowHand7
vor 3 Minuten von RobertGray:

Was soll man dazu noch sagen:

 

Absolut leistungsfeindlich, insbesondere bei Paaren mit ähnlich hohem Einkommen. So fällt etwa die Hälfte des Einkommens weg, wenn z.B. das Einkommen z.B. 76 k€ / 75 k€ Beträgt, während Paare mit z.B. 100 k€ / 49 k€ noch Elterngeld erhalten (oder 74k€ / 75 k€, hier würde dann auch noch der volle Elterngeldsatz von 1800 € p. Monat noch gezahlt). Ganz toll wenn man dann noch im Großraum München lebt, aufgrund des anstehenden Nachwuchses Umziehen muss und eine 3-4 Zimmerwohnung benötigt (Wohnzimmer, Elternzimmer, 1x Kind & 1x Arbeitszimmer* für die Zeit nach der Elternzeit). Unter 2000 - 2500 € p. Monat findet man da nichts gescheites (und auch nur im Speckgürtel, Innenstadt kann man vergessen...).

 

Du findest also daß jemand der über 150k verdient noch Zulagen vom Staat bekommen sollte?  :(

Das sind 12,5 im Monat und sicherlich 7000 Euro netto.

Deine Rechnung kann ich auch nicht nachvollziehen. Wo fällt da die Hälfte des Einkommens weg?

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RobertGray
· bearbeitet von RobertGray
vor 11 Minuten von SlowHand7:

Du findest also daß jemand der über 150k verdient noch Zulagen vom Staat bekommen sollte?  :(

Das sind 12,5 im Monat und sicherlich 7000 Euro netto.

Deine Rechnung kann ich auch nicht nachvollziehen. Wo fällt da die Hälfte des Einkommens weg?

 

Schonmal was davon gehört, dass ein Elternteil sich um die Kinderbetreuung im ersten Lebensjahr kümmert!? Dieser Elternteil hat dann kein Einkommen! Bei gleichverteiltem Einkommen der Elternteile fällt also etwa die Hälfte des Einkommens weg - ohne Elterngeldausgleich.

 

Auf die Spitze getrieben kann 1€ Einkommensunterschied dann einen Unterschied machen, ob man Anspruch 25.200 € Elterngeld (14x 1800 € beim Partnerbonus) hat oder nicht.

 

Für die Pfennigfuchser hier im Forum: Davon kann man 420 Jahre lang seine 5 € Kontoführungsgebühren im Monat zahlen...

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chirlu
· bearbeitet von chirlu
vor 55 Minuten von RobertGray:

Was soll man dazu noch sagen

 

Es fällt dir ja genug ein … Vielleicht aber erst einmal informieren und feststellen, dass es nicht um das Bruttogehalt geht, sondern um das zu versteuernde Einkommen.

 

vor 55 Minuten von RobertGray:

Ich bekomme gerade richtig Lust auf Arbeitslosengeld I und anschließend Bürgergeld umzusteigen.

 

Mach doch. :rolleyes:

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RobertGray
· bearbeitet von RobertGray

Welch eine Arroganz. Wenn ich schreiben würde was ich gerade denke würde ich gesperrt werden.

 

Ich bin zugegeben gerade auf 180. Und wenn die Wortwahl vielleicht unpassend ist mag man das bitte entschuldigen. In diesem Forum wird über zighundertseiten hochemotional über Optimierungen des Depots oder der Kontoführungsgebühren, Wechselgebühren, Freistellungsaufträge o.ä. diskutiert, welche wenn überhaupt in den meisten fällen wenige Euro bis hunderte Euro im Jahr unterschied machen.

 

Diese geplante Änderung führt zu einem Unterschied von bis zu 25200 €. Und ja, auch bei Berücksichtigung des zu versteuernden Einkommens ist dies ein erheblicher Einschnitt der insbesondere durch die binäre harte Grenze absolut unfair ist.

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chirlu
vor 15 Minuten von RobertGray:

insbesondere durch die binäre harte Grenze absolut unfair

 

Das ist sicher richtig. Scharfe Grenzen sind immer problematisch – weshalb es in vielen Bereichen auch furchtbar komplizierte Übergangsregelungen gibt (z.B. vom Minijob zur vollen Sozialversicherungspflicht, bei Hinzuverdienst zu Sozialleistungen, beim Solidaritätszuschlag).

 

vor 20 Minuten von RobertGray:

Ich bin zugegeben gerade auf 180.

 

Und das allein auf Grundlage von ungefähren Informationen des Spiegels. :-* Abwarten, bis der tatsächliche Gesetzentwurf vorliegt, wäre eine sinnvolle Maßnahme. Vielleicht wird ja auch eine furchtbar komplizierte Übergangsregelung eingebaut. Oder Lindner macht, da es um seine Zielgruppe geht, doch noch mehr Geld locker.

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vanity

[mod: Polit-"Diskussion" an dieser Stelle beendet ... und etwas aufgeräumt/]

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NurEinBeitrag
vor 14 Stunden von Wuppi:

Und wie siehts mit dem Thema Vereinbarkeit Familie/Beruf für Frauen/Mütter aus die damit verdonnert werden sich zu entscheiden ob sie schnellstens wieder arbeiten gehen wollen oder aber das Haushaltseinkommen halbiert/geviertelt wird auf absehbare Zeit.

Das kann man ja selber anders regeln. Meine Frau ist recht schnell wieder arbeiten gegangen und ich bin ein Jahr in Elternzeit gewesen. Da hier von ähnlich verdienenden Paaren gesprochen wurde ist das eine einfache Option...

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Wuppi
vor einer Stunde von NurEinBeitrag:

Das kann man ja selber anders regeln. Meine Frau ist recht schnell wieder arbeiten gegangen und ich bin ein Jahr in Elternzeit gewesen. Da hier von ähnlich verdienenden Paaren gesprochen wurde ist das eine einfache Option...

Sicherlich, dass geht. Wenn man denn dann nicht stillen möchte. Die Wahrheit liegt aber sicherlich darin, dass statistisch gesehen in den meisten Fällen die Männer mehr verdienen. Bedeutet also, dass z.B. bei 70 vs. 80, 60 vs. 90 (und damit in Zukunft KEINEM Anspruch auf Elterngeld mehr) die Frage wer arbeiten geht, vermeintlich viel schneller beantwortet werden wird.

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slowandsteady
· bearbeitet von slowandsteady

Viel lächerlicher finde ich, dass man als Gutverdienerpaar (zB 2x70k) mit Elterngeld Plus nur 2x150 Euro Mindestbetrag bekommt - bleibt einer ganz daheim kriegt derjenige aber 1800€. Arbeiten wird also nicht belohnt. Wir hätten gerne nach den ersten Monaten beide 24h/w Teilzeit genommen und uns abgewechselt (2x3 Tage und 1 Tag betreut Oma), aber so bleiben wir jetzt halt beide ganz daheim.

 

Eine mir bekannte Krankenschwester wollte in der Schwangerschaft weiterarbeiten obwohl man als Schwangere in diesem Job eigentlich bezahlt freigestellt wird wegen Ansteckungsgefahr. Nachdem sie dann erfahren hat, dass sie aufgrund des Mutterschutzes keine Dienste mehr machen darf und dadurch dann ihr Elterngeldanspruch sinkt, ist sie dann halt 6 Monate bezahlt daheim geblieben. Auch lächerlich, vor allem ist das ja ein Mangelberuf.

 

Die Streichung wie vorgeschlagen ab einer gewissen Höhe von Einkommen finde ich problematisch - harte Grenzen sind immer doof. Besser wäre ein "Ausschleichen" bei dem die maximale Summe von Elterngeld von 125k bis 175k linear abnimmt. Aber noch ist ja sowieso nichts beschlossen.

 

Ich glaube aber auch nicht, dass die Hilfen für Familien zu mehr Geburten führen. 

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