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Ferdinand90

Verlustbescheinigung und Freibetrag

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Wertpapyrus

Bin grad wieder an diesem leidigen Thema. Verlustverrechnung vor Ausschöpfung des Freibetrages - bei mir wurden die 1.600 EURO Zinsen meiner Frau in 2024 von ihrem sep. Konto voll vom Freibetrag von 2.000 EURO abgebucht - der Rest von 400 EURO verfiel - meine höheren Erträge wurden aus dem Verlusttopf ausgeglichen. Da beist wohl keine Maus einen Faden ab. Könnte ich nur durch noch höhere Erträge meiner Frau ausgleichen, aber Geldüberträge unter Ehegatten sind ja neuerdings auch ein spez. steuerliches Thema.

Ich denke ich nehme den nicht vollständigen Verbrauch des Freistellungsauftrages einfach in Kauf.  Angesichts meiner absehbaren Restlaufzeit kann ich evtl. den Verlustvortrag eh nicht mehr ganz ausschöpfen - er verfällt dann mit meinem Ableben. 

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MeinNameIstHase
· bearbeitet von MeinNameIstHase
vor 19 Stunden von Wertpapyrus:

der Rest von 400 EURO verfiel

Naja, du hast immerhin 80% des max. möglichen Gestaltungsspielraums genutzt. Sieh' es als Erfolg. ;-)

 

Eine andere Frage ist es, ob du weiteren Aufwand wg. zusätzlicher 100,- Steuerersparnis (25% von 400,-) betreiben möchtest.

 

Das muss jeder für sich selbst entscheiden ...

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reckoner

Hallo,

 

der Sparer-Pauschbetrag sollte immer vorgehen, denn den gibt es nur in dem jeweiligen Jahr, er wird weder vor- noch zurückgetragen.

 

Zitat

aber Geldüberträge unter Ehegatten sind ja neuerdings auch ein spez. steuerliches Thema.

Nee, warum? Ist halt eine Schenkung, aber der Freibetrag ist doch eigentlich hoch genug (insbesondere für Personen die - wie ihr - noch am Sparer-Pauschbetrag scheitern).

Du kannst auch Wertpapiere übertragen, die dann deine Frau verkauft, die Gewinne gehören dann ihr.

 

Für 2024 ist natürlich nichts mehr zu machen, da hättest du früher fragen müssen.

 

Zitat

Angesichts meiner absehbaren Restlaufzeit kann ich evtl. den Verlustvortrag eh nicht mehr ganz ausschöpfen - er verfällt dann mit meinem Ableben.

Auch da könnte man eventuell was machen - aber du scheinst das Ganze eh' nicht so wichtig zu nehmen glaube ich.:wacko:

 

Was waren denn das für Verluste?

Und wie hoch (relativ zu deinem Vermögen oder deinen durchschnittlichen Kapitalerträgen meine ich)? Klar, wenn jemand z.B. nur 50.000 Euro Vermögen aber eine Million Verlustvortrag hat, da wird es schon irgendwie schwierig ...

 

Und was meinst du mit "Ableben", ist das jetzt nur Gerede, oder bist du wirklich totkrank oder schon steinalt? Für eine Strategie wäre es schon wichtig zu wissen, über wie viele Jahre man redet.

 

Stefan

 

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franko
Am 6.6.2025 um 21:42 von Wertpapyrus:

Verlustverrechnung vor Ausschöpfung des Freibetrages - bei mir wurden die 1.600 EURO Zinsen meiner Frau in 2024 von ihrem sep. Konto voll vom Freibetrag von 2.000 EURO abgebucht - der Rest von 400 EURO verfiel - meine höheren Erträge wurden aus dem Verlusttopf ausgeglichen. [...] Könnte ich nur durch noch höhere Erträge meiner Frau ausgleichen, aber Geldüberträge unter Ehegatten sind ja neuerdings auch ein spez. steuerliches Thema.

vor einer Stunde von reckoner:

Ist halt eine Schenkung, aber der Freibetrag ist doch eigentlich hoch genug (insbesondere für Personen die - wie ihr - noch am Sparer-Pauschbetrag scheitern).

Du kannst auch Wertpapiere übertragen, die dann deine Frau verkauft, die Gewinne gehören dann ihr.

Wieso muss man dazu überhaupt etwas an die Ehefrau übertragen? Theoretisch könnte er auch bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen und dort einen Freistellungsauftrag über 400 Euro erteilen. Dann würde der Sparer-Pauschbetrag auch voll ausgeschöpft.

Fraglich wäre halt, ob man das so präzise hinkriegt, dass bei der anderen Bank ziemlich genau 400 Euro an Kapitalerträgen entstehen. Werden es weniger als 400 Euro, dann schöpft man den Sparer-Pauschbetrag nicht voll aus. Werden es mehr als 400 Euro, dann zahlt man unnötig Steuer und nutzt den Verlusttopf nicht optimal. Dieses Problem könnte sich aber bei Übertragung an die Ehefrau genauso stellen.

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Turmalin

Habe ich etwas übersehen? Warum lässt du den nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrag denn nicht über die Steuererklärung verrechnen?

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franko
vor 37 Minuten von Turmalin:

Warum lässt du den nicht ausgeschöpften Sparerfreibetrag denn nicht über die Steuererklärung verrechnen?

Da ist nichts mehr zum Verrechnen. Seine Erträge hat die Bank bereits in voller Höhe mit Verlusten aus dem Verlustverrechnungstopf verrechnet. Das ergibt auf der Steuerbescheinigung 0 Euro Kapitalerträge bei ihm, 1.600 Euro bei der Ehefrau.

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reckoner

Hallo,

 

wenn der Verlust noch bei der Bank steht ist es ganz einfach, ein Konto bei einer anderen Bank für die fehlenden Gewinne (wie auch schon von anderen gesagt).

Ich hatte was anderes im Kopf.

 

Je nach Anlagen kann man das sogar sehr genau planen. Beispielsweise könnte man eine bestimmte Anzahl Aktien oder Anleihen in ein neues Depot übertragen, so dass fast genau der gewünschte Betrag als Dividenden oder Zinsen herauskommt.

 

Zitat

Wieso muss man dazu überhaupt etwas an die Ehefrau übertragen?

Weiß ich auch nicht. Ich hatte nur darauf geantwortet, dass ein Übertrag an den Ehepartner ein spezielles Thema sein soll (was es natürlich nicht ist).

 

Stefan

 

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Attila

In dem bisherigen Thread Verlauf gibt es einige interessante und wertvolle Hinweise. Ich versuche diese mal auf mich anzuwenden um zu sehen, ob ich es richtig verstanden habe und mich richtig aufgestellt habe.

 

- Ich habe via Verlustvortrag beim Finanzamt 50k Euro dokumentiert.

- Ich habe in meinem Hauptdepot nicht realisierte Gewinne in Höhe von 70k Euro. Keinen Freistellungsauftrag

- ich habe ein Konto für Mitarbeiter Aktien und erhalte dort im Jahr 800€ Dividendengutschrift. Freistellungsauftrag = 800€

- meine Frau und ich haben ein gemeinsames Konto. Dort habe ich den restlichen Freistellungsauftrag von 1200€ aber der wird nicht ganz ausgeschöpft.

 

Prinzipiell laufen derzeit also die jährlichen Gewinne auf den Freistellungsauftrag. 

 

Wenn ich irgendwann die Gewinne im Hauptdepot (ohne Freistellungsauftrag) realisiere, dann sollten diese Gewinne im Nachgang bei der Steuererklärung mit dem Verlustvertrag beim Finanzamt verrechnet werden. Für das Delta von 20k€ (70k€ realisierter Gewinn - 50k€ Verlustvertrag) fallen dann Steuern an.

 

Bin gespannt, ob ich das richtig verstanden / aufgesetzt habe.

 

Danke 

 

Attila 

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reckoner

Hallo Attila ,

 

ja, hast du richtig verstanden.

 

Was ich aber in dem Fall  nicht verstehe ist, warum man 50.000 Euro Verlustvortrag beim Finanzamt hat - und diesen auch noch stehen lassen will.

Das hat schon ein paar Nachteile.

 

Oder stammen die Verluste aus Termingeschäften?

 

Stefan

 

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Attila
· bearbeitet von Attila

Hi Stefan, 

Nein, die 50000€ Verluste stammen aus Aktien.

Was sind denn Nachteile, dass ich die stehen lasse? Sie verjähren doch nicht.

 

Die 70k€ Buch-Gewinn die ich derzeit habe, sind auch Aktien. Ich erwarte, dass der Gewinn weiter steigen wird. von daher will ich noch nicht realisieren. Denn die Erstattung via Steuererklärung würde ja bedeuten, dass ich z.b. im Dezember verkaufe (und dann direkt 25%+Soli abgeführt bekomme) und dann erst mit der Steuererklärung das Geld wieder bekomme. Wenn ich die Aktien noch 2 Jahre halte, dann arbeitet der zinseszins quasi für mich.

 

Gruß Attila 

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SlowHand7
vor 43 Minuten von Attila:

Hi Stefan, 

Nein, die 50000€ Verluste stammen aus Aktien.

Was sind denn Nachteile, dass ich die stehen lasse? Sie verjähren doch nicht.

 

Die 70k€ Buch-Gewinn die ich derzeit habe, sind auch Aktien. Ich erwarte, dass der Gewinn weiter steigen wird. von daher will ich noch nicht realisieren.

 

Das kannst du dir aber nicht aussuchen wie es dir gefällt.

Wenn ein Verlustvortrag beim FA besteht bist du zur Erklärung deiner Kapitalerträge verpflichtet.

Die werden dann zuerst mit dem Verlustvortrag verrechnet bevor der Freibetrag genutzt wird.

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 20 Minuten von SlowHand7:

Wenn ein Verlustvortrag beim FA besteht bist du zur Erklärung deiner Kapitalerträge verpflichtet.

Das ist falsch. Abgegoltene Kapitalerträge müssen nicht angegeben werden. Falls sie aber angegeben werden, gilt:

vor 20 Minuten von SlowHand7:

Die werden dann zuerst mit dem Verlustvortrag verrechnet bevor der Freibetrag genutzt wird.

Im übrigen sollte man darauf achten, jedes Jahr den Verlustvortrag festgestellt zu bekommen.

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mmusterm
11 hours ago, fgk said:

Im übrigen sollte man darauf achten, jedes Jahr den Verlustvortrag festgestellt zu bekommen.

@fgk: Geht die Fortschreibung des Verlustvortrags auch ohne gleichzeitige Einkommenssteuerklärung? Wie geht das in ELSTER?

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fgk

Ob das Finanzamt auch ohne Steuererklärung den Feststellungsbescheid erläßt, weiß ich nicht. Falls die Feststellung fehlt, wäre allerdings der Verlustvortrag weg. Ich würde deshalb immer eine Steuererklärung abgeben. Auch wer vorübergehend ins Ausland zieht und in Deutschland dann nicht mehr steuerpflichtig ist, droht den Verlustvortrag zu verlieren.

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reckoner

Hallo,

 

Zitat

Was sind denn Nachteile, dass ich die stehen lasse? Sie verjähren doch nicht.

Mir fallen da ein:

- Liquidität - der Verlustvortrag ist bares Geld wert (bei 50.000 z.B. gut 13.000 Euro)

- du kannst nicht so flexibel entscheiden, ob du verrechnen möchtest oder nicht (ein Verlust bei der Bank ist da besser)

- falls du verstirbst ist der Verlustvortrag weg (bzw. dann hat ihn eine anderer, nämlich der Staat)

- unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich: die Politik killt den Verlustvortrag (bis dahin wird aber bestimmt genug Zeit sein um zu reagieren - vorher muss ja erst einmal eine linksextreme Partei die Wahl gewinnen u.s.w.)

 

Zitat

Geht die Fortschreibung des Verlustvortrags auch ohne gleichzeitige Einkommenssteuerklärung?

Ich glaube nicht. Aber dann macht man halt eine Einkommensteuererklärung, das sollte in der Regel nicht das große Problem sein (und Abweichungen von der Regel führen oft eh' zu einer Erklärungspflicht).

 

Stefan

 

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fgk
vor 55 Minuten von reckoner:

- Liquidität - der Verlustvortrag ist bares Geld wert (bei 50.000 z.B. gut 13.000 Euro)

Aber nur, wenn anderenfalls Steuern auf Gewinne anfielen

vor 56 Minuten von reckoner:

falls du verstirbst ist der Verlustvortrag weg (bzw. dann hat ihn eine anderer, nämlich der Staat)

Das gilt allerdings auch für den Bankinternen Verlusttopf

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Attila
· bearbeitet von Attila

Der Verlustvortrag stammt noch aus einer Zeit, als ich das Prinzip der Töpfe etc. nicht verstanden hatte. Habe seit 5 Jahren keinen Verlustvortrag mehr bei der Bank eingefordert und seither bei verschiedenen Depots nur noch die Töpfe laufen.

 

Den Punkt mit der Liquidität nehme ich gerne mal auf. Lass uns der Einfachheit mal sagen ich habe aktuell 50k€ nicht realisierten Buchgewinn im Depot und 50k€ Verlustvortrag bei der Bank. Meine Annahme ist, dass sich das investment bis Mitte 2026 nochmals um 100% entwickelt.

 

- Option 1: ich verkaufe heute, zahle auf die 50k€ Gewinn ca. 26% kapERSt und soli, also 13k€. Auf dem Konto habe ich dann heute 37k€ und die würde ich direkt wieder investieren. Die 37k€ generieren bis Mitte 2026 weitere 37k€ Gewinn (100% Wertentwicklung ab heute). Dann verkaufe ich und zahle 26% auf die 37k€ was 9620€ sind, also 27380€ nach Steuern. Auf dem Konto habe ich dann von den anfänglichen 50k€ (Juni 2025) die Summe aus 37k€ + 27380€ = 64380€

--> aus den 50k€ Buchgewinn heute, wurden dann realisierte ca. 64k€ Mitte 2026

--> 13k€ bekomme ich vom Finanzamt mit der Steuererklärung für 2025 wieder

--> auf dem Konto sind dann 64k€ + 13k€ = 77k€

--> der Verlustvortrag ist dann 0€

 

 

Option 2: ich verkaufe in 2025 nichts.

Aus den heutigen Buchgewinnen von 50k€ werden bis Mitte 2026 dann 100k€ an Gewinnen, auf die ich beim Verkauf ca. 26% kapERSt und soli zahle, also 26k€. Auf dem Konto habe ich dann Mitte 2026  74k€.

--> aus den 50k€ Buchgewinn heute, wurden dann realisierte ca. 74k€ Mitte 2026

--> 13k€ bekomme ich vom Finanzamt mit der Steuererklärung für 2026 wieder, also erst in 2027.

--> der Verlustvortrag ist dann 0€

 

Unterm Strich bringt mir das 10k€ mehr. 77k€ (64k€ + 13k€) bei Option 1 vs 87k€ (74k€ + 13k€) bei Option 2.

Und der Topf bei der Bank enthält auch noch Gewinne gegen die ich Verluste aus anderen Aktien Geschäften laufen lassen kann. Ich habe da in der Tat noch eine Depotleiche schlummern.

 

Daher sehe ich keinen Vorteil in der heutigen Realisierung.

 

Gruß Attila 

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SlowHand7
vor 29 Minuten von Attila:

 

Den Punkt mit der Liquidität nehme ich gerne mal auf. Lass uns der Einfachheit mal sagen ich habe aktuell 50k€ nicht realisierten Buchgewinn im Depot und 50k€ Verlustvortrag bei der Bank. Meine Annahme ist, dass sich das investment bis Mitte 2026 nochmals um 100% entwickelt.

 

- Option 1:

Die 37k€ generieren bis Mitte 2026 weitere 37k€ Gewinn (100% Wertentwicklung ab heute).

 

Option 2: ich verkaufe in 2025 nichts.

Aus den heutigen Buchgewinnen von 50k€ werden bis Mitte 2026 dann 100k€ an Gewinnen,

 

Daher sehe ich keinen Vorteil in der heutigen Realisierung.

 

 

Wenn du sicher in der Lage bist in einem Jahr 100% Gewinn zu machen dann hast du doch keine Probleme mit der Steuer.

Dann hättest du finanziell gar keine Probleme mehr.      LOL

 

Dann kannst du auch sofort realisieren, das Geld für die Steuer als Kredit aufnehmen und dann sofort wieder voll investieren. 

Kann ja gar nichts passieren.  :)

 

 

 

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Attila

Ich habe gestern mal die Freistellungsaufträge sämtlicher Konten meiner Frau und mir geordnet:

- ich Hauptdepot: 0€ -> hier wird viel gehandelt und ich spiele mit dem verlust-/Gewinn-Topf. Am Ende des Jahres 2025 werde ich dort ca. 5000€ Gewinn gemacht haben und das dann gegen den Verlustvortrag mit der Steuererklärung laufen lassen 

- ich Mitarbeiteraktien-Depot: 750€ Freistellungsauftrag, davon 734€ als Dividende erhalten. Da kommt auch nichts mehr dazu.

- meine Frau Hauptkonto: 50€, davon ca. 25€ Zinserträge bis Jahresende 

- Gemeinschaftsdepot: 1200€ 

Bisher haben wir 350€ Gewinn im Topf. Ich hoffe, dass ich im Dezember dann noch Gewinne realisieren kann und zwar bis knapp unter dem gestellten Freistellungsauftrag in Höhe von 1200€

 

Somit dürfte bei der Steuererklärung der Freistellungsauftrag in  Höhe von 2000€ voll ausgeschöpft sein und ich kann die 5000€ Gewinn auf mein Hauptdepot voll mit dem Verlustvortrag verrechnen und die gezahlten Steuern auf die 5000€ zurück bekommen.

Dann hätten wir die 2000€ Freibetrag genutzt und in top den Verlustvortrag genutzt. Oder habe ich da einen Denkfehler irgendwo?

 

Viele Grüße 

Attila 

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fgk
· bearbeitet von fgk
vor 5 Minuten von Attila:

Dann hätten wir die 2000€ Freibetrag genutzt und in top den Verlustvortrag genutzt. Oder habe ich da einen Denkfehler irgendwo?

Das funktioniert eben nur, wenn es abgegoltene Kapitalerträge in dieser Höhe gibt, die dann in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Gibt man alle Kapitalerträge an, werden erst Verluste gegen Gewinne verrechnet und dann gegen den Freibetrag, ggf. verfällt der Freibetrag bei niedrigem Gewinn.

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SlowHand7
· bearbeitet von SlowHand7
vor 11 Minuten von Attila:

Somit dürfte bei der Steuererklärung der Freistellungsauftrag in  Höhe von 2000€ voll ausgeschöpft sein und ich kann die 5000€ Gewinn auf mein Hauptdepot voll mit dem Verlustvortrag verrechnen und die gezahlten Steuern auf die 5000€ zurück bekommen.

Dann hätten wir die 2000€ Freibetrag genutzt und in top den Verlustvortrag genutzt. Oder habe ich da einen Denkfehler irgendwo?

 

Wenn du wie oben beschrieben beim FA einen Verlustvortrag von 50k hast dann werden die Gewinne da erstmal verrechnet.

Dann wird der Freibetrag von 2000€ nicht genutzt und verfällt am Jahresende.

 

Für eine Verlustverrechnung zwischen Banken oder bei einer Günstigerprüfung sind doch wohl sämtliche Steuerbescheinigungen alle Banken vorzulegen?

Der Gesetzgeber ist doch nun nicht ganz verblödet.

 

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Attila
Am 28.6.2025 um 22:47 von fgk:

Das funktioniert eben nur, wenn es abgegoltene Kapitalerträge in dieser Höhe gibt, die dann in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Gibt man alle Kapitalerträge an, werden erst Verluste gegen Gewinne verrechnet und dann gegen den Freibetrag, ggf. verfällt der Freibetrag bei niedrigem Gewinn.

Der Plan ist, dass ich 

- ein depot mit 750€ und 

- ein Depot mit 1250€

Freistellungsauftrag habe und dieser jeweils nicht ausgeschöpft ist.

Den gebe ich in der Einkommensteuer dann nur mit der Info des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags an.

 

Im Hauptdepot werde ich zum Beispiel 5000€ Gewinn realisieren (ohne Freistellungsauftrag) und diesen mit sämtlichen Details in der Steuer angeben.

Dann sollte hier direkt der Verlustvortrag zum Tragen kommen.

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SlowHand7
vor 6 Stunden von Attila:

Der Plan ist, dass ich 

- ein depot mit 750€ und 

- ein Depot mit 1250€

Freistellungsauftrag habe und dieser jeweils nicht ausgeschöpft ist.

Den gebe ich in der Einkommensteuer dann nur mit der Info des in Anspruch genommenen Freistellungsauftrags an.

 

 

Dann wird dieser frei gestellte Gewinn nicht mehr frei gestellt sondern mit dem Verlustvortrag verrechnet.

Der Freibetrag verfällt dann.

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