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ano_nym

Anwartschaft für PKV nötig? (Abmeldung aus Deutschland)

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ano_nym

Hallo,

 

ich werde mich voraussichtlich aus Deutschland abmelden. Aktuell bin ich in der PKV.
Falls ich jemals zurückkomme, muss ich nach meinem Verständnis wieder in die PKV, da diese meine letzte Krankenversicherung war.

 

Das bedeutet dann, komplette Gesundheitsprüfung, höhere Einstufung in Tarife usw.

Die PKV möchte über 200€ monatlich für eine Anwartschaft, da kostet mich so manche internationale KV die Hälfte.

Würde ich nicht zahlen.

Große und kleine Anwartschaft sind bekannt. 

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Ich habe von jemanden bei der Debeka gelesen, dass er 10€ monatlich für eine Anwartschaft zahlt (TK: 63€ https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/leistungen/ausland/anwartschaft-bei-auslandsaufenthalt-beantragen/beitragshoehe-anwartschaft-2024540?tkcm=aaus).

 

1. Wie sind Eure Erfahrungen mit der Anwartschaft, gehts günstiger?

1.1 Wenn ja, macht es für mich Sinn vorher die PKV zu wechseln, die 3 Jahre Altersrückstellungen zu verlieren und dann bei der neuen PKV eine Anwartschaft abzuschließen?

1.2 Falls ja, welche sind bei den Anwartschaften günstig?

2. Ich habe von Personen gelesen, die meinten nach einer Rückkehr nach Dtl. + Minijob mit 450€ ist man wieder GKV eingestuft und kann somit in eine GKV wechseln, ist das korrekt?

3. Eine Alternative wäre, bzgl. dem eigenen Gesundheitstatus zu pokern und "nicht zu erkranken" oder auf eine Versicherung zu hoffen die bei einer Erkrankung nicht so genau hinschaut. 

Lerne immer wieder Leute kennen die Ausversehen Ihre Gesundheitsfragen nicht vollständig korrekt angegeben haben und denen ist bisher auch nix passiert. Ja "kann", aber nicht "muss".

4. Gibt es andere sinnvolle Optionen, die ich übersehen habe?

 

Oder ich zerdenke alles und sollte mich einfach treiben lassen. Schwierig mit den deutschen Glaubenssätzen bzgl. Absicherung und Co.

 

Danke.


Grüße

 

 

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Barqu
9 minutes ago, ano_nym said:

Falls ich jemals zurückkomme

Die Wahrscheinlichkeit ist vermutlich höher, als du aktuell glaubst. Kann aber nach einiger Zeit im Ausland besser eingeschätzt werden. Daher ggf. erst mal für 2 bis 3 Jahre in den sauren Apfel beißen und die (kleine) Anwartschaft zahlen - oder, sofern die PKV mitmacht, solange wie möglich aktiv weiter laufen lassen mit ggf Auslandszuschlag - und dann final entscheiden.

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Life_in_the_sun
vor 1 Stunde von ano_nym:

Wie sind Eure Erfahrungen mit der Anwartschaft, gehts günstiger?

Ich zahle für meine Anwartschaftsversicherung bei der Hallesche KV € 25,- pro Monat. Der Preis hängt vermutlich auch vom gewählten Tarif ab. 

Jedenfalls erscheint mir der Preis von € 207,51 schon sehr hoch.

 

 

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Barqu
1 hour ago, Life_in_the_sun said:

Ich zahle für meine Anwartschaftsversicherung bei der Hallesche KV € 25,- pro Monat. Der Preis hängt vermutlich auch vom gewählten Tarif ab. 

Jedenfalls erscheint mir der Preis von € 207,51 schon sehr hoch.

 

 

Große vs kleine Anwartschaft?

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Life_in_the_sun
· bearbeitet von Life_in_the_sun
vor 2 Stunden von Barqu:

Große vs kleine Anwartschaft?

Kleine AV. 

Die große sollte, wenn ich mich richtig erinnere, ca € 130 pro Monat kosten.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver

Du musst nicht wieder in die PKV wenn du aus dem Ausland nach Deutschland ziehst und dich neu anmeldest. Es kommt allerdings drauf an wie lange du im Ausland bleibst. 10 Jahre sollten ausreichen. Du kannst dann auch als freiwilliges Mitglied in die GKV. 

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Life_in_the_sun
vor 1 Minute von cjdenver:

Du musst nicht wieder in die PKV wenn du aus dem Ausland nach Deutschland ziehst und dich neu anmeldest. Es kommt allerdings drauf an wie lange du im Ausland bleibst.

Kannte ich so bisher nicht. Hast Du mal eine Quelle dafür ??

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 2 Minuten von Life_in_the_sun:

Kannte ich so bisher nicht. Hast Du mal eine Quelle dafür ??

Mich selbst denn bei mir war das so. 

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Life_in_the_sun
vor 2 Minuten von cjdenver:

Mich selbst denn bei mir war das so. 

Okay. Könnte aber eben auch vom Alter abhängen. Ich glaube zurück in die GKV kommt man nur bis 55 Jahre ? 

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 25 Minuten von Life_in_the_sun:

Okay. Könnte aber eben auch vom Alter abhängen. Ich glaube zurück in die GKV kommt man nur bis 55 Jahre ? 

 

Das kann sein, das war bei mir nicht der Fall. 

 

Ich glaube es kommt aber vor allem drauf an ob der Wegzug ins Ausland vorgetaeuscht war oder tatsaechlich. Wenn man "alle Bruecken abreisst" und dann nach 10 Jahren zurueck kommt dann hat (zumindest bei meiner Familie und mir) kein Hahn danach gekraeht ob wir schonmal in Deutschland gemeldet und/oder versichert waren. 

 

Vielleicht machts auch nen Unterschied wohin ins Ausland man zieht (EU oder nicht) - wobei das wenn ich mich richtig erinnere keine Kasse wissen wollte. 

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Barqu
· bearbeitet von Barqu
23 minutes ago, cjdenver said:

 

Das kann sein, das war bei mir nicht der Fall. 

 

Ich glaube es kommt aber vor allem drauf an ob der Wegzug ins Ausland vorgetaeuscht war oder tatsaechlich. Wenn man "alle Bruecken abreisst" und dann nach 10 Jahren zurueck kommt dann hat (zumindest bei meiner Familie und mir) kein Hahn danach gekraeht ob wir schonmal in Deutschland gemeldet und/oder versichert waren. 

 

Vielleicht machts auch nen Unterschied wohin ins Ausland man zieht (EU oder nicht) - wobei das wenn ich mich richtig erinnere keine Kasse wissen wollte. 

Mir ist diese Regel auch unbekannt. Nach der Rückkehr war dann Gehalt so, dass PKV in Frage gekommen wäre?

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stagflation

Für mich ergibt das keinen Sinn.

 

Als Angestellter geht man in die PKV, wenn man weit überdurchschnittlich verdient UND wenn man vor hat, lange und kontinuierlich zu arbeiten.

 

Dazu passt nicht, dass Du schon 3 Jahre später auswandern willst.

 

Leider hast Du Dein Alter nicht dazu geschrieben. Wenn Du unter 40 bist, ist Dein Tarif eher teuer. Du solltest damit rechnen, dass sich Deine Beiträge im Rentenalter ungefähr verdreifacht haben werden. Wirst Du das bezahlen können, wenn Du zurück kommst?

 

Alles in allem klingt das so, als wäre die PKV keine gute Lösung für Dich. Falls ich mit meiner Einschätzung Recht haben sollte, solltest Du Dir weniger Gedanken um eine Anwartschaft machen. Sondern eher darum, wie Du wieder in die GKV kommst.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor 3 Stunden von Barqu:

Mir ist diese Regel auch unbekannt. Nach der Rückkehr war dann Gehalt so, dass PKV in Frage gekommen wäre?

Wie ich schrieb, wir meldeten uns als freiwillige GKV-Mitglieder an. Wir wurden wahrscheinlich behandelt wie alle Zuzuegler nach Deutschland, vonseiten der Kasse (TK) wurde nix abgefragt. Und selbst wenn gefragt worden waere, nach mehr als 10 Jahren im Ausland wusste ich auch nicht mehr bei welcher Versicherung ich damals mal versichert war - burning all bridges halt :)

 

PS vielleicht hatte das auch was damit zu tun dass ich als Student aus Deutschland wegzog? Wobei das bei meiner Frau nicht der Fall war, die hatte schon gearbeitet und die Kasse hat auch bei ihr keine Fragen zu evtl. Vorversicherungen gestellt. 

vor 5 Minuten von stagflation:

Als Angestellter geht man in die PKV, wenn man weit überdurchschnittlich verdient UND wenn man vor hat, lange und kontinuierlich zu arbeiten.

 Oder wenn man sich billiger versichern will, vor allem weil man weiss dass man vielleicht nicht lang im Land bleibt ;)

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Barqu
7 minutes ago, cjdenver said:

Wie ich schrieb, wir meldeten uns als freiwillige GKV-Mitglieder an. Wir wurden wahrscheinlich behandelt wie alle Zuzuegler nach Deutschland, vonseiten der Kasse (TK) wurde nix abgefragt. Und selbst wenn gefragt worden waere, nach mehr als 10 Jahren im Ausland wusste ich auch nicht mehr bei welcher Versicherung ich damals mal versichert war - burning all bridges halt :)

 

PS vielleicht hatte das auch was damit zu tun dass ich als Student aus Deutschland wegzog? Wobei das bei meiner Frau nicht der Fall war, die hatte schon gearbeitet und die Kasse hat auch bei ihr keine Fragen zu evtl. Vorversicherungen gestellt. 

Ich vermute, dass du / ihr Glück hattet. Konnte keine Regel finden, die das erlaubt - überall steht das Gegenteil.

Ist es vllt schon sehr lange her?

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siza2503
vor 12 Minuten von stagflation:

Leider hast Du Dein Alter nicht dazu geschrieben. Wenn Du unter 40 bist, ist Dein Tarif eher teuer.


Also wenn ich die Zahlen oben richtig lese dann ist der Tarifbeitrag eigentlich nur 523,90 Euro, weil sich darauf ja auch der 10%ige gesetzliche Zuschlag bezieht. Das wäre dann mit ca 38 Prozent ein recht „deftiger“ Risikozuschlag.

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stagflation
vor 12 Minuten von cjdenver:

 Oder wenn man sich billiger versichern will, vor allem weil man weiss dass man vielleicht nicht lang im Land bleibt ;)

Ja - aber dann denkt man vermutlich nicht über eine große Anwartschaft nach! :rolleyes:

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chirlu

Grundsätzlich geht es hier um den Auffangtatbestand für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 und eventuell um die Versicherungsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5. Wenn man anderweitig versicherungspflichtig wird, z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung (mehr als Minijob, weniger als JAEG, Alter unter 55), dann ist es egal.

 

vor einer Stunde von cjdenver:

vielleicht hatte das auch was damit zu tun dass ich als Student aus Deutschland wegzog?

 

Ja, du hast dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 9 Nr. 3. Ansonsten, wie andere schon gesagt haben: Entweder Ahnungslosigkeit/Rechtsbruch bei der Krankenkasse, oder es ist schon länger her.

 

vor einer Stunde von cjdenver:

nach mehr als 10 Jahren im Ausland wusste ich auch nicht mehr bei welcher Versicherung ich damals mal versichert war

 

Nicht ratsam, auch z.B. nicht im Hinblick auf die KVdR. (Man muß es ja nicht wissen, aber die Unterlagen haben und nachschlagen können.)

 

vor 50 Minuten von stagflation:

dann denkt man vermutlich nicht über eine große Anwartschaft nach!

 

Vielleicht bietet der Versicherer für Auslandsaufenthalte keine kleine Anwartschaft an.

 

vor 11 Stunden von ano_nym:

Die PKV möchte über 200€ monatlich für eine Anwartschaft

 

41,67 Euro davon sind der Krankentagegeldtarif. Das scheint keine Anwartschaft zu sein, sondern der aktive Tarif. Fehler? Absicht, weil Auslandsgeltung und Weiternutzung beabsichtigt?

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ano_nym
vor einer Stunde von stagflation:

Für mich ergibt das keinen Sinn.

 

Als Angestellter geht man in die PKV, wenn man weit überdurchschnittlich verdient UND wenn man vor hat, lange und kontinuierlich zu arbeiten.

 

Dazu passt nicht, dass Du schon 3 Jahre später auswandern willst.

 

Leider hast Du Dein Alter nicht dazu geschrieben. Wenn Du unter 40 bist, ist Dein Tarif eher teuer. Du solltest damit rechnen, dass sich Deine Beiträge im Rentenalter ungefähr verdreifacht haben werden. Wirst Du das bezahlen können, wenn Du zurück kommst?

 

Alles in allem klingt das so, als wäre die PKV keine gute Lösung für Dich. Falls ich mit meiner Einschätzung Recht haben sollte, solltest Du Dir weniger Gedanken um eine Anwartschaft machen. Sondern eher darum, wie Du wieder in die GKV kommst.

Es tut mir Leid, hatte keine weltweite Pandemie und eine komplette Änderung von Jobs und Wirtschaft mit eingeplant. Aber danke für die Beteiligung. Auch dass ich dann mit einem eigenen Gewerbe so erfolgreich werde war nicht planbar.

vor 6 Minuten von chirlu:

Grundsätzlich geht es hier um den Auffangtatbestand für die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5 und eventuell um die Versicherungsberechtigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB 5. Wenn man anderweitig versicherungspflichtig wird, z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung (mehr als Minijob, weniger als JAEG, Alter unter 55), dann ist es egal.

 

 

Ja, du hast dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 9 Nr. 3. Ansonsten, wie andere schon gesagt haben: Entweder Ahnungslosigkeit/Rechtsbruch bei der Krankenkasse, oder es ist schon länger her.

 

 

Nicht ratsam, auch z.B. nicht im Hinblick auf die KVdR. (Man muß es ja nicht wissen, aber die Unterlagen haben und nachschlagen können.)

 

 

Vielleicht bietet der Versicherer für Auslandsaufenthalte keine kleine Anwartschaft an.

 

 

41,67 Euro davon sind der Krankentagegeldtarif. Das scheint keine Anwartschaft zu sein, sondern der aktive Tarif. Fehler? Absicht, weil Auslandsgeltung und Weiternutzung beabsichtigt?

Ich rede mit dem Makler, denke das wurde falsch verstanden.

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cjdenver
· bearbeitet von cjdenver
vor einer Stunde von Barqu:

Ich vermute, dass du / ihr Glück hattet. Konnte keine Regel finden, die das erlaubt - überall steht das Gegenteil.

 

Ich muss zugeben ich hatte das ueberhaupt nicht bedacht dass das evtl. nicht gehen koennte. Bin davon ausgegangen dass das absolut normal ist wenn man nach so langer Zeit wieder nach D zurueck zieht. 

 

Zitat

Ist es vllt schon sehr lange her?

 

2018. 

 

vor einer Stunde von stagflation:

Ja - aber dann denkt man vermutlich nicht über eine große Anwartschaft nach! :rolleyes:

 

Das ist in der Tat wahr. 

 

vor 29 Minuten von chirlu:

Ja, du hast dann eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung nach § 9 Nr. 3.

 

Das waere dann ja bei mir so gewesen, nicht aber bei meiner Frau die schon vor unserem Wegzug in D arbeitete. 

 

Zitat

Ansonsten, wie andere schon gesagt haben: Entweder Ahnungslosigkeit/Rechtsbruch bei der Krankenkasse,

 

Naja die TK ist ja nun kein kleiner Laden. Und wie gesagt es wurde ja ueberhaupt nicht mal angesprochen, drum hatte ich das als normale Vorgehensweise angenommen. So lernt man dazu :D

 

Zitat

oder es ist schon länger her.

 

Siehe oben. 

 

Zitat

Nicht ratsam, auch z.B. nicht im Hinblick auf die KVdR. (Man muß es ja nicht wissen, aber die Unterlagen haben und nachschlagen können.)

 

Tja was man halt so macht als Student :D das damalige deutsche Konto wurde nach Wegzug auch gekuendigt, da haette ich sonst nachschauen koennen wer abgebucht hatte. Aber ich weiss es echt nimmer, das war so ne ungeplante Reaktion "zum Geld sparen in die PKV".

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chirlu
vor 4 Minuten von cjdenver:

2018.

 

Tja, dann bleibt wirklich nur noch

vor 26 Minuten von chirlu:

Ahnungslosigkeit/Rechtsbruch bei der Krankenkasse

Wobei es bei GB keinen praktischen Unterschied machen wird, weil der NHS mindestens vor Brexit als gesetzliche Versicherung gegolten haben dürfte.

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cjdenver
vor 20 Minuten von ano_nym:

Es tut mir Leid, hatte keine weltweite Pandemie und eine komplette Änderung von Jobs und Wirtschaft mit eingeplant. Aber danke für die Beteiligung. Auch dass ich dann mit einem eigenen Gewerbe so erfolgreich werde war nicht planbar.

 

Als Deutscher muss man doch alles beruecksichtigen und vorhersehen koennen und sich gegen alle Eventualitaeten versichern. Vielleicht gar nicht so schlecht dass du weg ziehen willst :D

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ano_nym
vor 2 Minuten von cjdenver:

 

Als Deutscher muss man doch alles beruecksichtigen und vorhersehen koennen und sich gegen alle Eventualitaeten versichern. Vielleicht gar nicht so schlecht dass du weg ziehen willst :D

Ein Grund weshalb ich gehen möchte. Wenn man sieht über Überversichert und verplant wir sind und wie erfolgreich andere Menschen sind die auch selbst an das positive Glauben und es deshalb anziehen, dann kann man ja nur den Kopf schütteln. 

Aber darum soll es nicht gehen, sondern die weichen optimal zu stellen und nicht vorschnell zu handeln.

 

1. Wie sind Eure Erfahrungen mit der Anwartschaft, gehts günstiger? Alle hier günstiger

1.1 Wenn ja, macht es für mich Sinn vorher die PKV zu wechseln, die 3 Jahre Altersrückstellungen zu verlieren und dann bei der neuen PKV eine Anwartschaft abzuschließen? Vermutlich ja bei den aktuellen Kosten des jetzigen Tarifs

1.2 Falls ja, welche sind bei den Anwartschaften günstig? Alle außer meine

2. Ich habe von Personen gelesen, die meinten nach einer Rückkehr nach Dtl. + Minijob mit 450€ ist man wieder GKV eingestuft und kann somit in eine GKV wechseln, ist das korrekt? Hab ich nicht verstanden anhand der o.g. Ausführungen

3. Eine Alternative wäre, bzgl. dem eigenen Gesundheitstatus zu pokern und "nicht zu erkranken" oder auf eine Versicherung zu hoffen die bei einer Erkrankung nicht so genau hinschaut. 

Lerne immer wieder Leute kennen die Ausversehen Ihre Gesundheitsfragen nicht vollständig korrekt angegeben haben und denen ist bisher auch nix passiert. Ja "kann", aber nicht "muss". Machen scheinbar viele

4. Gibt es andere sinnvolle Optionen, die ich übersehen habe? Einfach zurück in die GKV mit Glück

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chirlu
vor 5 Minuten von ano_nym:

die meinten nach einer Rückkehr nach Dtl. + Minijob mit 450€ ist man wieder GKV eingestuft und kann somit in eine GKV wechseln, ist das korrekt? Hab ich nicht verstanden anhand der o.g. Ausführungen

 

So nicht korrekt.

vor 40 Minuten von chirlu:

Wenn man anderweitig versicherungspflichtig wird, z.B. durch Aufnahme einer Beschäftigung (mehr als Minijob, weniger als JAEG, Alter unter 55)

 

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stagflation
vor 52 Minuten von ano_nym:

Auch dass ich dann mit einem eigenen Gewerbe so erfolgreich werde war nicht planbar.

 

Ich dachte mir so etwas. Es gibt bei Dir ganz spezielle Umstände und eine außergewöhnliche Situation. Die kennt aber niemand außer Dir. Deswegen kann Dir hier auch niemand wirklich gute Ratschläge geben.

 

Erste journalistische Grundregel: nur Fragen stellen, die andere auch beantworten können!

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bondholder
vor 1 Stunde von ano_nym:

2. Ich habe von Personen gelesen, die meinten nach einer Rückkehr nach Dtl. + Minijob mit 450€ ist man wieder GKV eingestuft und kann somit in eine GKV wechseln, ist das korrekt? Hab ich nicht verstanden anhand der o.g. Ausführungen

Bei GKV-Versicherungspflicht besteht kein Wahlrecht, in der PKV bleiben zu dürfen.

 

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