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wertomat

Verlustrücktrage über 2 Jahre Corona-Regeln?

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wertomat

Hallo,
 

weiss jemand, ob es im Zuge von Corona-Regeln zu Verlustrückträgen  (wie z.B. hier dargestellt  https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/verlustabzug-15-verlustruecktrag-aufgrund-der-covid-19-pandemie-in-2020-und-2021_idesk_PI20354_HI13905254.html ) evt. auch möglich ist, Verlustrückträge für Private Veräußerungsgeschäfte (= Handel mit Kryptos) über 2 Jahre zu machen?
Konkret stellt sich bei mir die Frage, ob es Trick gibt, Verluste aus 2022 in 2020 zu schieben.

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MeinNameIstHase

Von einem Rücktrag aus 2022 nach 2021 ist in § 111 EStG (noch) keine Rede. Schon mal den § 111 EStG gelesen?

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wertomat
vor 23 Minuten von MeinNameIstHase:

Von einem Rücktrag aus 2022 nach 2021 ist in § 111 EStG (noch) keine Rede. Schon mal den § 111 EStG gelesen?

Nein den hatte ich noch nicht gelesen.
Er ist für mich nichts so mega relevant, weil ich keine Liquiditätsprobleme habe.

Klar, vermutlich werden die Regeln für die 22er Steuererklärung ja auch erst Ende 22 festgelegt.

Aber gab es die Möglichkeit von Verlustrückträgen von 2020 nach 2018, so dass sich zumindest vermuten ließe, dass es das weiterhin geben könnte?
Oder sind das alles Regelungen, die eh nur für Firmen gelten, und nicht für private Veräußerungsgeschäfte?

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